26.01.2025, 12:25
Also ich bin da ganz bei Guga. Die Schwellen für eine Kündigung bzw. der Arbeitnehmerschutz ist in Deutschland sehr ausgeprägt, sodass die lange Kündigungsfrist eher ein Nachtei für dich, als für den Arbeitgeber ist.
Gerade wenn sich spontan eine Möglichkeit ergibt kann das schon hart sei, kann ja in deinem Fall bis zu neun Monate betragen, selbst bei drei Monaten zum Quartalsende kann es faktisch fast sechs Monate sein.
Auf der anderen Seite gilt diese Frist ja ohnehin erst nach zwei Jahren, bis dahin solltest du zumindest halbwegs abschätzen können, ob es dich langfristig bei dem Arbeitgeber hält oder nicht.
Gerade wenn sich spontan eine Möglichkeit ergibt kann das schon hart sei, kann ja in deinem Fall bis zu neun Monate betragen, selbst bei drei Monaten zum Quartalsende kann es faktisch fast sechs Monate sein.
Auf der anderen Seite gilt diese Frist ja ohnehin erst nach zwei Jahren, bis dahin solltest du zumindest halbwegs abschätzen können, ob es dich langfristig bei dem Arbeitgeber hält oder nicht.
26.01.2025, 12:33
(26.01.2025, 12:16)GPAMember schrieb:(26.01.2025, 11:57)mh24 schrieb: Also danke für die Antworten!
Mir ging es primär um die 6 Monate Kündigungsfrist die mir sehr lange vorkam.
Es ist eine Kanzlei mit 11 Anwälten. Ich habe eben keinerlei Erfahrung mit Arbeitsverträgen da das mein erster ist. Da hilft mir auch nicht dass ich Volljurist bin weil mir da schlichtweg die Erfahrung fehlt.
Meint ihr 3 Monate Kündigungsfrist sind dann sinnvoller ? 6 Wochen finde ich wiederum recht knapp.
Als Jurist muss man auch nicht alles erlebt haben, um davon sprechen zu können. Dahingehend geht Hyäne ja nicht fehl. Andererseits ist natürlich genau das Forum für solche Fragen da. Verstehe aber das Bashing hier nicht.
Ich würde dem AG 3 Monate zum Quartalsende vorschlagen. Jetzt 6 Wochen oder ähnlich kurzes vorzuschlagen würde ich vermeiden. Gerade kleinere Kanzleien können bei Kündigungen in Bredouille kommen
Inwiefern Bashing?
26.01.2025, 12:34
Also denke auch es ist wahrscheinlich den Jon zu Wechseln als gekündigt zu werden. Meint ihr dann 3 Monate zum Monatsende oder 3 Monate zum Quartalsende ist sinnvoller ? Zum Quartalsende kann ja dann auch fast 6 Monate wieder sein. Vom Gefühl sind 3 Monate zum Monatsende wahrscheinlich die beste Lösung zwischen AN Schutz und die Möglichkeit zu wechseln.
26.01.2025, 13:05
(26.01.2025, 12:34)mh24 schrieb: Also denke auch es ist wahrscheinlich den Jon zu Wechseln als gekündigt zu werden. Meint ihr dann 3 Monate zum Monatsende oder 3 Monate zum Quartalsende ist sinnvoller ? Zum Quartalsende kann ja dann auch fast 6 Monate wieder sein. Vom Gefühl sind 3 Monate zum Monatsende wahrscheinlich die beste Lösung zwischen AN Schutz und die Möglichkeit zu wechseln.
3 Monate zum Monatsende halte ich für sinnvoll und ist m.E. auch am ehesten Industriestandard.
26.01.2025, 13:12
(26.01.2025, 13:05)Anon schrieb:(26.01.2025, 12:34)mh24 schrieb: Also denke auch es ist wahrscheinlich den Jon zu Wechseln als gekündigt zu werden. Meint ihr dann 3 Monate zum Monatsende oder 3 Monate zum Quartalsende ist sinnvoller ? Zum Quartalsende kann ja dann auch fast 6 Monate wieder sein. Vom Gefühl sind 3 Monate zum Monatsende wahrscheinlich die beste Lösung zwischen AN Schutz und die Möglichkeit zu wechseln.
3 Monate zum Monatsende halte ich für sinnvoll und ist m.E. auch am ehesten Industriestandard.
Ich meine Industriestandard sind 6 Wochen zum Quartal. Das können effektiv ja auch fast 3 Monate werden.
26.01.2025, 17:36
(26.01.2025, 11:57)mh24 schrieb: Also danke für die Antworten!
Mir ging es primär um die 6 Monate Kündigungsfrist die mir sehr lange vorkam.
Es ist eine Kanzlei mit 11 Anwälten. Ich habe eben keinerlei Erfahrung mit Arbeitsverträgen da das mein erster ist. Da hilft mir auch nicht dass ich Volljurist bin weil mir da schlichtweg die Erfahrung fehlt.
Meint ihr 3 Monate Kündigungsfrist sind dann sinnvoller ? 6 Wochen finde ich wiederum recht knapp.
6 Wochen ist etwas anderes als 6 Wochen zum Ende eines Quartals.
26.01.2025, 17:45
(26.01.2025, 12:25)JuraHassLiebe schrieb: Also ich bin da ganz bei Guga. Die Schwellen für eine Kündigung bzw. der Arbeitnehmerschutz ist in Deutschland sehr ausgeprägt, sodass die lange Kündigungsfrist eher ein Nachtei für dich, als für den Arbeitgeber ist.
Gerade wenn sich spontan eine Möglichkeit ergibt kann das schon hart sei, kann ja in deinem Fall bis zu neun Monate betragen, selbst bei drei Monaten zum Quartalsende kann es faktisch fast sechs Monate sein.
Auf der anderen Seite gilt diese Frist ja ohnehin erst nach zwei Jahren, bis dahin solltest du zumindest halbwegs abschätzen können, ob es dich langfristig bei dem Arbeitgeber hält oder nicht.
Achtung: 11 Anwälte heißt nicht zwingend 11 Arbeitnehmer und schon gar nicht 11 Vollzeitarbeitnehmer. Um das KSchG anwenden zu können, braucht man aber 10 Vollzeitarbeitnehmer.
Ein wenig Kündigungschutz für den TE macht deswegen Sinn, denn mit hoher Wahrscheinlichkeit gilt das KSchG für ihn zum Zeitpunkt der Kündigung gar nicht und dann ist er schneller raus, als er das Wort Kündigung aussprechen kann. Ohne Anwendung des KSchG gelten nur § 134 und ähnliche harte Sachen, die so gut wie nie vorliegen.
3 Monate ist gängig und auch 6 Wochen zum Ende des Quartals. Eins davon würde ich der Kanzlei vorschlagen. Wie gesagt, wenn du früher rauswillst, redest du sowieso mit deinem Partner und sagst ihm, dass du schneller raus willst. Stellt er sich quer, machst du nur noch Dienst nach Vorschrift und nicht einen Handschlag mehr. Daran werden die kein Interesse haben.
26.01.2025, 17:45
(26.01.2025, 13:12)mh24 schrieb:(26.01.2025, 13:05)Anon schrieb:(26.01.2025, 12:34)mh24 schrieb: Also denke auch es ist wahrscheinlich den Jon zu Wechseln als gekündigt zu werden. Meint ihr dann 3 Monate zum Monatsende oder 3 Monate zum Quartalsende ist sinnvoller ? Zum Quartalsende kann ja dann auch fast 6 Monate wieder sein. Vom Gefühl sind 3 Monate zum Monatsende wahrscheinlich die beste Lösung zwischen AN Schutz und die Möglichkeit zu wechseln.
3 Monate zum Monatsende halte ich für sinnvoll und ist m.E. auch am ehesten Industriestandard.
Ich meine Industriestandard sind 6 Wochen zum Quartal. Das können effektiv ja auch fast 3 Monate werden.
Das können sogar fast 4 1/2 Monate werden.
26.01.2025, 18:38
(26.01.2025, 17:45)Egal_ schrieb:(26.01.2025, 12:25)JuraHassLiebe schrieb: Also ich bin da ganz bei Guga. Die Schwellen für eine Kündigung bzw. der Arbeitnehmerschutz ist in Deutschland sehr ausgeprägt, sodass die lange Kündigungsfrist eher ein Nachtei für dich, als für den Arbeitgeber ist.
Gerade wenn sich spontan eine Möglichkeit ergibt kann das schon hart sei, kann ja in deinem Fall bis zu neun Monate betragen, selbst bei drei Monaten zum Quartalsende kann es faktisch fast sechs Monate sein.
Auf der anderen Seite gilt diese Frist ja ohnehin erst nach zwei Jahren, bis dahin solltest du zumindest halbwegs abschätzen können, ob es dich langfristig bei dem Arbeitgeber hält oder nicht.
Achtung: 11 Anwälte heißt nicht zwingend 11 Arbeitnehmer und schon gar nicht 11 Vollzeitarbeitnehmer. Um das KSchG anwenden zu können, braucht man aber 10 Vollzeitarbeitnehmer.
Ein wenig Kündigungschutz für den TE macht deswegen Sinn, denn mit hoher Wahrscheinlichkeit gilt das KSchG für ihn zum Zeitpunkt der Kündigung gar nicht und dann ist er schneller raus, als er das Wort Kündigung aussprechen kann. Ohne Anwendung des KSchG gelten nur § 134 und ähnliche harte Sachen, die so gut wie nie vorliegen.
3 Monate ist gängig und auch 6 Wochen zum Ende des Quartals. Eins davon würde ich der Kanzlei vorschlagen. Wie gesagt, wenn du früher rauswillst, redest du sowieso mit deinem Partner und sagst ihm, dass du schneller raus willst. Stellt er sich quer, machst du nur noch Dienst nach Vorschrift und nicht einen Handschlag mehr. Daran werden die kein Interesse haben.
Ja ich weis natürlich nicht wie viele AN in der Kanzlei arbeiten aber ich denke es sind schon 10,25 mit Fachangestellten und den Anwälten. 6 Wochen zum ende des Quartals können auch natürlich 4,5 Monate oder 6 Wochen sein. Bei 3 Monaten zum ende des Quartals fast 6 Monate - 3 Monate.
Also ich habe bei meinen Ref Kollegen die jetzt angefangen haben sind es entweder 3 Monate zum Quartalsende oder 3 Monate zum Monatsende. Also ich denke ich werde irgendwas zwischen den 6 Wochen zum Quartalsende bis 3 Monate zum Quartalsende mir da aushandeln versuchen.
27.01.2025, 21:24
Also haben uns auf 3 Monate zum Quartalsende geeinigt und bin damit zufrieden


