07.04.2019, 13:53
Liebe Community,
gerne möchte ich euer Schwarmwissen anzapfen und für den einen oder anderen ist das Thema sicher auch interessant.
Ich habe sitze gerade an der Steuererklärung für das 1. RefJahr und zwei Punkte sind mir unklar:
1. Wie habt ihr Fahrtkostenpauschale geltend gemacht?
Ich habe mir mal sagen lassen, dass man für Stationen, wo man bis zu 3 Monate zugewiesen ist die Pauschale für Hin- UND Rückweg geltend machen kann. Kann das jemand bestätigen oder weiß hierzu ein Stichwort?
Momentan habe ich die ganzen Fahrten zu den verschiedenen Stationen / AGs aufgedröselt.
2. Wie funktioniert das mit der Nachversicherung zur Rentenversicherung?
Grundsätzlich sind Rentenversicherungsbeiträge als beschränkt abziehbare Sonderausgaben und sodann unter Altersvorsorgeaufwendungen abziehbar. Für die RefZeit ist man jedoch von der Rentenversicherung freigestellt und es erfolgt dann nach dem Ref die Nachversicherung. Problem - wann setze ich die Beiträge an? In den aktuellen Lohnsteuerbescheinigungen sind die Beträge ja nicht ausgewiesen. Setzt man das dann in den darauffolgenden Jahren an, wenn die Nachversicherung tatsächlich erfolgt (und man eine Berechnung hierzu kriegt)?
Ich hatte im Ref einen ordentlichen Zuverdienst, so dass sich die Steuererklärung bei mir lohnt und kann auch über den Pauschbetrag hinaus Werbungskosten geltend machen - falls sich jmd wundert warum ich mir so viel Mühe mache.
Vielen Dank! Viele Grüße
Reffi
gerne möchte ich euer Schwarmwissen anzapfen und für den einen oder anderen ist das Thema sicher auch interessant.
Ich habe sitze gerade an der Steuererklärung für das 1. RefJahr und zwei Punkte sind mir unklar:
1. Wie habt ihr Fahrtkostenpauschale geltend gemacht?
Ich habe mir mal sagen lassen, dass man für Stationen, wo man bis zu 3 Monate zugewiesen ist die Pauschale für Hin- UND Rückweg geltend machen kann. Kann das jemand bestätigen oder weiß hierzu ein Stichwort?
Momentan habe ich die ganzen Fahrten zu den verschiedenen Stationen / AGs aufgedröselt.
2. Wie funktioniert das mit der Nachversicherung zur Rentenversicherung?
Grundsätzlich sind Rentenversicherungsbeiträge als beschränkt abziehbare Sonderausgaben und sodann unter Altersvorsorgeaufwendungen abziehbar. Für die RefZeit ist man jedoch von der Rentenversicherung freigestellt und es erfolgt dann nach dem Ref die Nachversicherung. Problem - wann setze ich die Beiträge an? In den aktuellen Lohnsteuerbescheinigungen sind die Beträge ja nicht ausgewiesen. Setzt man das dann in den darauffolgenden Jahren an, wenn die Nachversicherung tatsächlich erfolgt (und man eine Berechnung hierzu kriegt)?
Ich hatte im Ref einen ordentlichen Zuverdienst, so dass sich die Steuererklärung bei mir lohnt und kann auch über den Pauschbetrag hinaus Werbungskosten geltend machen - falls sich jmd wundert warum ich mir so viel Mühe mache.
Vielen Dank! Viele Grüße
Reffi
08.04.2019, 17:50
(07.04.2019, 13:53)Reffi schrieb: Liebe Community,
gerne möchte ich euer Schwarmwissen anzapfen und für den einen oder anderen ist das Thema sicher auch interessant.
Ich habe sitze gerade an der Steuererklärung für das 1. RefJahr und zwei Punkte sind mir unklar:
1. Wie habt ihr Fahrtkostenpauschale geltend gemacht?
Ich habe mir mal sagen lassen, dass man für Stationen, wo man bis zu 3 Monate zugewiesen ist die Pauschale für Hin- UND Rückweg geltend machen kann. Kann das jemand bestätigen oder weiß hierzu ein Stichwort?
Momentan habe ich die ganzen Fahrten zu den verschiedenen Stationen / AGs aufgedröselt.
2. Wie funktioniert das mit der Nachversicherung zur Rentenversicherung?
Grundsätzlich sind Rentenversicherungsbeiträge als beschränkt abziehbare Sonderausgaben und sodann unter Altersvorsorgeaufwendungen abziehbar. Für die RefZeit ist man jedoch von der Rentenversicherung freigestellt und es erfolgt dann nach dem Ref die Nachversicherung. Problem - wann setze ich die Beiträge an? In den aktuellen Lohnsteuerbescheinigungen sind die Beträge ja nicht ausgewiesen. Setzt man das dann in den darauffolgenden Jahren an, wenn die Nachversicherung tatsächlich erfolgt (und man eine Berechnung hierzu kriegt)?
Ich hatte im Ref einen ordentlichen Zuverdienst, so dass sich die Steuererklärung bei mir lohnt und kann auch über den Pauschbetrag hinaus Werbungskosten geltend machen - falls sich jmd wundert warum ich mir so viel Mühe mache.
Vielen Dank! Viele Grüße
Reffi
Zu Fahrtkosten etc. fand ich den Aufsatz Saborowski, Die Einkommensteuererklärung im Rechtsreferendariat, Jura 2012, 837-843 sehr hilfreich. Grdsl. ist es wohl so, dass man Arbeitnehmer ohne festen Dienstort ist und daher alle Fahrten als Reisekosten abrechnen kann.
Die Nachversicherung wird vollständig vom Dienstherrn getragen (also auch der Arbeitnehmeranteil), daher gibt es m.E. keine abziehbaren Sonderausgaben/Altersvorsorgeaufwendungen Deinerseits.
11.04.2019, 09:39
Betreffend die Fahrtkosten hat meine Steuerberaterin gesagt, dass ich die Fahrten zur Stammdienststelle, also das Gericht, einfach geltend machen kann und den Rest Hin- und Rückfahrt. Die haben sich da wohl sehr viel belesen, weil das gar nicht so eindeutig ist.
Ich habe das jetzt bei meiner Erklärung also unterteilt in:
1. Fahrten AG (1 Fahrt)
2. Fahrten RA KAnzlei (Hin- und Rück)
3. Fahrten Kaiser Seminar (Hin- und Rück)
4. Fahrten Verwaltung (Hin- und Rück)
5. Fahrten Lerngemeinschaft (Hin- und Rück)
Voraussichtlich bekomme ich auch alles wieder, was ich gezahlt habe :) habe aber auch super viele Kosten für Fachlitereratur, Seminar, Jura Oline...
Ich habe das jetzt bei meiner Erklärung also unterteilt in:
1. Fahrten AG (1 Fahrt)
2. Fahrten RA KAnzlei (Hin- und Rück)
3. Fahrten Kaiser Seminar (Hin- und Rück)
4. Fahrten Verwaltung (Hin- und Rück)
5. Fahrten Lerngemeinschaft (Hin- und Rück)
Voraussichtlich bekomme ich auch alles wieder, was ich gezahlt habe :) habe aber auch super viele Kosten für Fachlitereratur, Seminar, Jura Oline...
12.08.2021, 10:03
Hallo :)
wie viele Tage hast du insgesamt als Fahrtwege abgesetzt, wenn ich fragen darf? Also genau nachgeschaut oder einfach eine ca.Angabe gemacht ?
Lg
wie viele Tage hast du insgesamt als Fahrtwege abgesetzt, wenn ich fragen darf? Also genau nachgeschaut oder einfach eine ca.Angabe gemacht ?
Lg