14.08.2024, 15:48
(14.08.2024, 14:30)Egal schrieb:(14.08.2024, 12:02)Patenter Gast schrieb:(14.08.2024, 10:24)Egal schrieb: Arbeitsrechtlich ist der Gang zur Toilette Arbeitszeit (...) "allgemeine Eigenverwaltung"
Ich würde es absolut feiern, wenn jemand den Gang zur Toilette mit "0,2 allgemeine Eigenverwaltung" eingibt![]()
Zur Frage selbst: Du denkst zu kleinteilig. Am Anfang habe ich auch versucht diesen non-billable Kram super präzise zu erfassen. Irgendwann habe ich gemerkt, dass es niemanden interessiert und einfach die fehlende Zeit im System mit "review case law" oder "studying new legal developments" aufgefüllt. Da bin ich halt durch beck-online bzw. juve gesurft und in der BILD stehen ja auch manchmal News zu Gerichtsprozessen.ein non-billable matter wegen eines Klogangs oder Kaffee holen zu unterbrechen, ist nun wirklich zu viel des Guten. Nach 1-2 Jahren geht dir auch jede Kreativität diesbzgl. flötten und du füllst einfach jede Lücke mit "review case law" auf und gut ist. Solange die Arbeit und die billables stimmen, juckt es keinen Partner, ob du nun beck-online liest oder auf dem Klo hockst.
Man schreibt natürlich nicht die 0,2 auf, sondern fast es am Ende des Tages zusammen.
Schade, dass keiner die Frage des TE ernsthaft beantworten kann. Sie mag komisch erscheinen, aber offenbar kennt derjenige/diejenige die Gepflogenheiten dazu nicht und traut sich nicht, einem Kollegen diese Frage zu stellen.
@TE: du hast mehrere Leerlaufzeiten (= nonbillable hours) am Tag, egal worum es sich dabei genau handelt. Die fasst du pi mal Daumen am Ende des Tages unter der bei euch dafür relevanten Zeitart zusammen ohne Details zu benennen. Keinen interessiert es, ob du auf Toilette warst, dir einen Kaffee geholt hast oder 5 Minuten mit dem Kollegen privat gequatscht hast.
Der zweite Teil meiner Antwort war schon sehr konkret

In meiner alten GK gab's damals keine Matter für allg. Admin-Zeugs. Das packt man dort entweder unter eigene Fortbildung oder Business Development oder Training. Gleichzeitig mussten im Zeiterfassungstool eben jeden Tag 7 Stunden eingetragen werden. Wenn man nicht genug billable hatte, wurde eben die fehlende Zeit mit "review case law" aufgefüllt und fertig. Das hat niemanden interessiert außer das Tool, was eben 7 Stunden gefordert hat.
15.08.2024, 16:24
Ich habe immer schlicht "Organisatorisches" geschrieben für alle non-billables, die sonst in keine Kategorie fallen.
Und die Frage nach dem Klogang hat bei uns damals mal tatschlich jemand gestellt. Die Antwort des Partners war: "Denken Sie halt beim Sch... weiter über den Fall nach und billen die Zeit mit"
Und die Frage nach dem Klogang hat bei uns damals mal tatschlich jemand gestellt. Die Antwort des Partners war: "Denken Sie halt beim Sch... weiter über den Fall nach und billen die Zeit mit"

21.08.2024, 10:02
Danke für die Antworten bisher!
Also bei uns sind die Zeiten tatsächlich relevant für Überstunden / Boni. Es werden ganz bewusst auch "admin" Zeiten dafür berücksichtigt. Ich habe eine klar definierte Wochenarbeitszeit und baue darüber hinaus Überstunden auf, die ich auch abfeiern darf.
Ich habe bisher auch einfach einen Block erfasst, allerdings soll halt möglichst kleinteilig gebucht werden. Es kommen ja weitere Zeiten hinzu, die nicht gebillt werden können, zB wenn der Referendar irgendwelche organisatorischen Fragen hat oÄ. Dann habe ich mal schnell einen Block von 2h oder so. Wenn ich da jetzt einfach Organisatorisches/Ablage reinschreibe, ist das doch irgendwie sehr wenig aussagekräftig. Und da die Zeiten relevant sind, werden sie eben schon angeschaut vom Chef.
Aber ich sehe auch, dass dieses Kanzleimodell mit tatsächlich weitgehender Orientierung am Arbeitszeitgesetz eher unüblich ist.
Also bei uns sind die Zeiten tatsächlich relevant für Überstunden / Boni. Es werden ganz bewusst auch "admin" Zeiten dafür berücksichtigt. Ich habe eine klar definierte Wochenarbeitszeit und baue darüber hinaus Überstunden auf, die ich auch abfeiern darf.
Ich habe bisher auch einfach einen Block erfasst, allerdings soll halt möglichst kleinteilig gebucht werden. Es kommen ja weitere Zeiten hinzu, die nicht gebillt werden können, zB wenn der Referendar irgendwelche organisatorischen Fragen hat oÄ. Dann habe ich mal schnell einen Block von 2h oder so. Wenn ich da jetzt einfach Organisatorisches/Ablage reinschreibe, ist das doch irgendwie sehr wenig aussagekräftig. Und da die Zeiten relevant sind, werden sie eben schon angeschaut vom Chef.
Aber ich sehe auch, dass dieses Kanzleimodell mit tatsächlich weitgehender Orientierung am Arbeitszeitgesetz eher unüblich ist.
21.08.2024, 10:53
Wenn aber das Gesetz relevant ist (selten genug bei Anwälten), dann sollte es eben auch klar sein, dass deine Anwesenheit im Büro und die Zurverfügungstellung deiner Arbeitskraft ausreichend ist. Du musst nicht jede 6 Minuten deiner Zeit mit sinnvoller Tätigkeit verbringen und insbesondere wären Toiletten- oder kurze Kaffeepausen Arbeitszeit, so dass du sie selbstverständlich erfassen kannst.
Da aber ein eigener Eintrag für den Toilettengang zum einen ziemlich weird und zum anderen auch schon wieder eine bedenkliche Überwachung der Mitarbeiter wäre, solltest du hier einfach eine etwas generöseres Verständnis an die Zeiterfassung anlegen. Das läuft eben unter deinem größten non-billable matter des Tages und gut ist. Ob du nun 2:12 Rechtsprechungsreport gelesen hast oder 2:18 interessiert nun wirklich niemanden.
Da aber ein eigener Eintrag für den Toilettengang zum einen ziemlich weird und zum anderen auch schon wieder eine bedenkliche Überwachung der Mitarbeiter wäre, solltest du hier einfach eine etwas generöseres Verständnis an die Zeiterfassung anlegen. Das läuft eben unter deinem größten non-billable matter des Tages und gut ist. Ob du nun 2:12 Rechtsprechungsreport gelesen hast oder 2:18 interessiert nun wirklich niemanden.
21.08.2024, 11:30
(21.08.2024, 10:53)Patenter Gast schrieb: Wenn aber das Gesetz relevant ist (selten genug bei Anwälten), dann sollte es eben auch klar sein, dass deine Anwesenheit im Büro und die Zurverfügungstellung deiner Arbeitskraft ausreichend ist. Du musst nicht jede 6 Minuten deiner Zeit mit sinnvoller Tätigkeit verbringen und insbesondere wären Toiletten- oder kurze Kaffeepausen Arbeitszeit, so dass du sie selbstverständlich erfassen kannst.
Da aber ein eigener Eintrag für den Toilettengang zum einen ziemlich weird und zum anderen auch schon wieder eine bedenkliche Überwachung der Mitarbeiter wäre, solltest du hier einfach eine etwas generöseres Verständnis an die Zeiterfassung anlegen. Das läuft eben unter deinem größten non-billable matter des Tages und gut ist. Ob du nun 2:12 Rechtsprechungsreport gelesen hast oder 2:18 interessiert nun wirklich niemanden.
+1
Du gehst ja nun nicht 2 Stunden am Tag auf Toilette, sodass dies ein nennenswerter Posten wäre. Und selbst wenn du mal ein Problem mit deinem Magen-Darm-Trakt hast und tatsächlich so lange brauchst, musst du das nicht eintragen.
Ja, es gibt sogar dazu ein Urteil. Frage mich jetzt nicht nach Az und Gericht, denn es ist lange her, dass ich es gelesen habe, aber es wurde selbstverständlich noch einmal klargestellt, dass Toilettenzeiten den Arbeitgeber nichts angehen und er diese Zeiten nicht überwachen darf (wenn kein offensichtlicher Arbeitszeitbetrug vorliegt).
21.08.2024, 22:10
Wie sehen denn eure „non billable“-Akten aus? Im Zeiterfassungssystem als Extra Kategorie?
Bei uns könnte ich non-billable theoretisch auf eine allgemeine Akte schreiben, aber das verschwindet dann nach ein paar Wochen aus dem System.
Schreibe also auf, was billable ist, Rest geht unter bzw. wird privat erfasst & würde dann z.B. im Jahresgespräch erwähnt.
Bei uns könnte ich non-billable theoretisch auf eine allgemeine Akte schreiben, aber das verschwindet dann nach ein paar Wochen aus dem System.
Schreibe also auf, was billable ist, Rest geht unter bzw. wird privat erfasst & würde dann z.B. im Jahresgespräch erwähnt.
21.08.2024, 23:40
(21.08.2024, 22:10)Knupsermi schrieb: Wie sehen denn eure „non billable“-Akten aus? Im Zeiterfassungssystem als Extra Kategorie?
Bei uns könnte ich non-billable theoretisch auf eine allgemeine Akte schreiben, aber das verschwindet dann nach ein paar Wochen aus dem System.
Schreibe also auf, was billable ist, Rest geht unter bzw. wird privat erfasst & würde dann z.B. im Jahresgespräch erwähnt.
Ja, in der WPG in der ich gearbeitet habe und auch bei PwC gab es eine eigene Kategorie dafür. Beide Unternehmen hatten aber insgesamt eine Zeiterfassung mit Gleitzeit und Erfassung der Stunden/Überstunden.
22.08.2024, 10:48
Wir haben die Möglichkeit Non-billable Arbeit für ein Mandat auf die Akte zu schreiben („Management“).
Für völlig Mandatsfremde Tätigkeiten haben wir noch eine „Verwaltung“ als Rubrik. Das ist dann auf gar keiner Akte erfasst, aber im System hinterlegt.
Ich erfasse meine Zeiten danach, worüber ich nachdenke. Bin ich seit zwei Stunden am Entwurf und gehe aufs Klo und denke weiter drüber nach, dann ist das Mandatszeit.
Daran muss man sich erstmal gewöhnen.
Für völlig Mandatsfremde Tätigkeiten haben wir noch eine „Verwaltung“ als Rubrik. Das ist dann auf gar keiner Akte erfasst, aber im System hinterlegt.
Ich erfasse meine Zeiten danach, worüber ich nachdenke. Bin ich seit zwei Stunden am Entwurf und gehe aufs Klo und denke weiter drüber nach, dann ist das Mandatszeit.
Daran muss man sich erstmal gewöhnen.