18.07.2024, 10:50
Um diesen Thread mal wieder zum Leben zu erwecken:
Weiß jemand zufällig, ob sich die Associates bei Hengeler verpflichten müssen nach dem Aufenthalt zurück zu Hengeler zu gehen (oder wenn nicht z.B. eine Art Vertragsstrafe zahlen müssen)? Oder ist es auch möglich „den Auslandsaufenthalt noch mitzunehmen“ (z.B. in einem US-Büro einer renommierten amerikanischen Partner-Kanzlei) und danach den Exit aus der GK zu wagen?
Weiß jemand zufällig, ob sich die Associates bei Hengeler verpflichten müssen nach dem Aufenthalt zurück zu Hengeler zu gehen (oder wenn nicht z.B. eine Art Vertragsstrafe zahlen müssen)? Oder ist es auch möglich „den Auslandsaufenthalt noch mitzunehmen“ (z.B. in einem US-Büro einer renommierten amerikanischen Partner-Kanzlei) und danach den Exit aus der GK zu wagen?
18.07.2024, 20:22
Diese Frage dürfte mE sehr theoretisch sein. In eine anerkannte US Kanzlei wird dich Hengeler nur dann schicken, wenn sie in dir einen ernsthaften Kandidaten für die Partnerschaft sehen. Das werden sie dir dann auch entsprechend kommunizieren. Wer so weit gekommen ist und diese sehr realistische Chance in Aussicht gestellt kriegt, wird kaum nach der Auslandsstage sagen, er verlässt jetzt die GK.
22.07.2024, 08:43
(18.07.2024, 10:50)Diogenes schrieb: Um diesen Thread mal wieder zum Leben zu erwecken:
Weiß jemand zufällig, ob sich die Associates bei Hengeler verpflichten müssen nach dem Aufenthalt zurück zu Hengeler zu gehen (oder wenn nicht z.B. eine Art Vertragsstrafe zahlen müssen)? Oder ist es auch möglich „den Auslandsaufenthalt noch mitzunehmen“ (z.B. in einem US-Büro einer renommierten amerikanischen Partner-Kanzlei) und danach den Exit aus der GK zu wagen?
Ja, man muss sich verpflichten mindestens 1 Jahr noch für HM zu arbeiten danach.