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Mündliche Prüfung einen Monat vorverlegt (NRW)
GästinNRW2
Junior Member
**
Beiträge: 34
Themen: 8
Registriert seit: Jun 2023
#1
25.06.2024, 19:06
Hey Leute, 

in NRW wurden ja bekanntermaßen die Referendarplätze gekürzt (LTO hat berichtet). Jetzt wurde auch noch eine weitere Maßnahme getroffen: 
Ab den Septemberklausuren wird das Ref um einen Monat verkürzt durch Vorverlegung der mündlichen Prüfung in den
25. Monat nach Einstellung (statt des 26. Monats). Als Grund wird die schwache Konjunktur angegeben. 

Künftig wird man also direkt im Monat nach der Wahlstation die mündliche Prüfung antreten müssen. Das heißt für Leute die in der Wahlstation im Ausland sind, dass sie ggf. am 31. eines Monats aus dem Ausland zurückkommen und dann ggf. am 02. des nächsten Monats die mündliche Prüfung antreten müssen. Faktisch wird die Wahlstation im Ausland damit völlig unattraktiv, es sei denn man hat dort genug Zeit zum lernen. 

Was haltet ihr davon? Haben diejenigen, die im September dran sind ihre Wahlstation im Ausland abgesagt? 

https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe...uefung.pdf
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RefSH
Einstieg
**
Beiträge: 38
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2024
#2
25.06.2024, 19:24
Hey,

das ist in den meisten Bundesländern schon gang und gebe (GPA Nord, Baden-Württemberg). Ich kenne keinen der deswegen seine Wahlstation nicht im Ausland macht.
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advocatus diaboli
Member
***
Beiträge: 138
Themen: 1
Registriert seit: May 2023
#3
25.06.2024, 22:42
Mein Mitleid hält sich etwas in Grenzen, in den meisten Bundesländern ist die mündliche Prüfung im 25. Monat direkt nach der Wahlstation. Kenne aber niemanden, der sich deshalb von irgendwas abschrecken lassen hat.
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NRW_02-24
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2024
#4
26.06.2024, 09:46
(25.06.2024, 19:24)RefSH schrieb:  Hey,

das ist in den meisten Bundesländern schon gang und gebe (GPA Nord, Baden-Württemberg). Ich kenne keinen der deswegen seine Wahlstation nicht im Ausland macht.
Das Problem ist ja nicht die Regelung an sich, sondern dass sie völlig ohne Ankündigung und Vorlaufzeit kommt. Stell dir mal vor, im GPA-Bezirk würde man von jetzt auf gleich entscheiden, dass in den Hilfsmitteln keine Paragraphenhinweise, Hervorhebungen oder Register mehr erlaubt sind (wie das ja zB in NRW der Fall ist). Viele September-Kandidaten haben einfach darauf vertraut, dass sie im Februar Mündliche haben, wie das halt schon seit Jahrzehnten so ist, und den Januar -in irgendeiner Weise- schon anders verplant.
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Anni_NrW
Unregistered
 
#5
26.06.2024, 10:59
(26.06.2024, 09:46)NRW_02-24 schrieb:  
(25.06.2024, 19:24)RefSH schrieb:  Hey,

das ist in den meisten Bundesländern schon gang und gebe (GPA Nord, Baden-Württemberg). Ich kenne keinen der deswegen seine Wahlstation nicht im Ausland macht.
Das Problem ist ja nicht die Regelung an sich, sondern dass sie völlig ohne Ankündigung und Vorlaufzeit kommt. Stell dir mal vor, im GPA-Bezirk würde man von jetzt auf gleich entscheiden, dass in den Hilfsmitteln keine Paragraphenhinweise, Hervorhebungen oder Register mehr erlaubt sind (wie das ja zB in NRW der Fall ist). Viele September-Kandidaten haben einfach darauf vertraut, dass sie im Februar Mündliche haben, wie das halt schon seit Jahrzehnten so ist, und den Januar -in irgendeiner Weise- schon anders verplant.

Sehe ich genauso. Das Problem ist nicht die Regelung als solche, sondern dass wir - die jetzt kurzfristig davon betroffen sind - die Wahlstation sonst anders gestaltet hätten. Z.B. bei einem Unternehmen oder Kanzlei, wo die Arbeitsbelastung noch mit Lernzeit kombiniert werden kann. So haben wir uns auf den Lernmonat verlassen und müssen nun in den sauren Apfel beißen.
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Nicht nennenswert
Junior Member
**
Beiträge: 39
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2023
#6
26.06.2024, 11:18
Dafür durftet ihr in NRW E-Examen schreiben.

Abgesehen davon spielt in der Mündlichen Glück eine extrem große Rolle. Ob es jetzt sinnvoll ist, sich einen Monat länger die gesamte breite Stoffpalette aus erstem und zweitem Examen reinzuziehen, um dann in den Protokollen zu lesen, dass der Prüfer eigentlich nur BGB AT mit erbrechtlichen Bezügen prüft, bezweifle ich. Zudem ist die Luft zwischen den Prüfungen und der Notenbekanntgabe i.d.R. eh raus.
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Anni_NrW
Unregistered
 
#7
26.06.2024, 11:21
(26.06.2024, 11:18)Nicht nennenswert schrieb:  Dafür durftet ihr in NRW E-Examen schreiben.

Abgesehen davon spielt in der Mündlichen Glück eine extrem große Rolle. Ob es jetzt sinnvoll ist, sich einen Monat länger die gesamte breite Stoffpalette aus erstem und zweitem Examen reinzuziehen, um dann in den Protokollen zu lesen, dass der Prüfer eigentlich nur BGB AT mit erbrechtlichen Bezügen prüft, bezweifle ich. Zudem ist die Luft zwischen den Prüfungen und der Notenbekanntgabe i.d.R. eh raus.

Es kann einem passieren, dass man die Protokolle in der Wahlstation bekommt, wo man noch Voll am arbeiten ist, wenn man z.B. in der ersten Monatshälfte geprüft wird und wie man sich auf die Mündliche vorbereitet, ist doch jedem selber überlassen. 
Um einen Vergleich mit anderen Bundesländern geht es hier nicht vorrangig, sondern um eine überraschende Regelung, die die Planung durcheinander bringt für alle, die ab September Examen schreiben und ihre Wahlstation bereits vertraglich vereinbart haben.
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RefSH
Einstieg
**
Beiträge: 38
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2024
#8
26.06.2024, 12:48
Aber es bestehen doch auch Urlaubsansprüche? Die letzten 2 Wochen werden idR sowieso freigenommen. Da ist dann genügend Lernzeit. Zumal die Prüfungen idR erst Mitte des Monats beginnen (sowohl in Bawü als auch im GPA Bereich). 
Wie gesagt ich kenne keinen der deswegen seine Wahlstation anders geplant hat. Alle die ich kenne sind, sofern das ihr Wunsch war, im Ausland, teilweise in Großkanzleien usw. 
Weniger Lernzeit ist manchmal auch besser. Effektiv kann man mit den Protokollen lernen, der Rest ist fürs Gewissen.
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Snuggles
Junior Member
**
Beiträge: 21
Themen: 8
Registriert seit: Apr 2023
#9
26.06.2024, 13:06
Ich finde die Vorverlegung der mündlichen Prüfung bzw. Streichung des Lernmonats vor allem im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Referendare problematisch.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.09.2024, 14:49 von Snuggles.)
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Anni_NrW
Unregistered
 
#10
26.06.2024, 13:44
(26.06.2024, 12:48)RefSH schrieb:  Aber es bestehen doch auch Urlaubsansprüche? Die letzten 2 Wochen werden idR sowieso freigenommen. Da ist dann genügend Lernzeit. Zumal die Prüfungen idR erst Mitte des Monats beginnen (sowohl in Bawü als auch im GPA Bereich). 
Wie gesagt ich kenne keinen der deswegen seine Wahlstation anders geplant hat. Alle die ich kenne sind, sofern das ihr Wunsch war, im Ausland, teilweise in Großkanzleien usw. 
Weniger Lernzeit ist manchmal auch besser. Effektiv kann man mit den Protokollen lernen, der Rest ist fürs Gewissen.

https://www.lto.de/karriere/jura-referen...justiz-nrw
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