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Ausland und Familie
Homer S.
Senior Member
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Beiträge: 445
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#1
09.04.2024, 16:34
Hallo zusammen,

ich interessiere mich grds. schon länger für eine Tätigkeit im Ausland und arbeite derzeit für ein Ministerium. Da dieser Wunsch offensichtlich auch meinen Dienstherrn bekannt ist, kam letztens die Personalabteilung auf mich zu und fragte, ob ich Interesse an einer Stelle bei einer deutschen Botschaft im Ausland habe. 
So weit so gut. Habe ich. 

Hier aber meine ggf. etwas blauäugige Frage: Wie läuft sowas mit Familie/Partner (also außer, dass der es natürlich ebenfalls wollen muss). Gibt es hier Jobangebote oder ähnliches für den jeweiligen Partner oder wird einfach vorausgesetzt, dass dieser entweder mitgeht und selbst was findet oder einfach daheim bleibt. 
Da die Stelle auf einem anderen Kontinent und für mindestens zwei Jahre angelegt ist, wäre letzteres eine eher unschöne Alternative. 

Wie machen das zB Beamte des AA, zieht hier die Frau/der Mann einfach alle paar Jahre mit dem Partner um und sucht sich dann was?

Danke!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.04.2024, 16:34 von Homer S..)
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Ref20NRW
Junior Member
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Beiträge: 35
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#2
09.04.2024, 17:15
Mir wurde von Kolleginnen und Kollegen, die über den genannten Weg (Ministerium, Abordnung ans AA/Botschaft) ins Ausland gegangen sind berichtet, dass es für die mitkommende Partnerin oder den Partner sehr suboptimal sei, was das Arbeiten angehe. Problem sei wohl, dass auch die Partnerin bzw. der Partner für die Zeit in Ausland diplomatische Immunität genieße und diese wiederum i.d.R. der Aufnahme einer Tätigkeit in Wege stehe. Die Tätigkeit müsse man dann wohl genehmigen lassen und das sei ein Heisenaufwand bzw. werde wohl eher nicht genehmigt, wenn ich das richtig verstanden habe. 

Deshalb gerne gewählter Weg: Kind bekommen und das Aufziehen dann halt als Täigkeit im Ausland für den Partner, der nicht an der Botschaft arbeitet.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.04.2024, 17:16 von Ref20NRW.)
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Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 445
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#3
12.04.2024, 14:38
(09.04.2024, 17:15)Ref20NRW schrieb:  Mir wurde von Kolleginnen und Kollegen, die über den genannten Weg (Ministerium, Abordnung ans AA/Botschaft) ins Ausland gegangen sind berichtet, dass es für die mitkommende Partnerin oder den Partner sehr suboptimal sei, was das Arbeiten angehe. Problem sei wohl, dass auch die Partnerin bzw. der Partner für die Zeit in Ausland diplomatische Immunität genieße und diese wiederum i.d.R. der Aufnahme einer Tätigkeit in Wege stehe. Die Tätigkeit müsse man dann wohl genehmigen lassen und das sei ein Heisenaufwand bzw. werde wohl eher nicht genehmigt, wenn ich das richtig verstanden habe. 

Deshalb gerne gewählter Weg: Kind bekommen und das Aufziehen dann halt als Täigkeit im Ausland für den Partner, der nicht an der Botschaft arbeitet.

Danke für die Antwort. Werde mir die Finanzierung etc. nochmal von meinem Dienstherrn erklären lassen. Glaube aber für den Partner ist es echt entweder Freizeit oder zuhause bleiben (oder ggf. remote)...
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