15.03.2024, 19:00
Das beruhigt mich etwas. War eigentlich recht euphorisch bis eben… also meinst du, man kann trotzdem noch bestehen? Wenn der Rest in Ordnung war?
15.03.2024, 19:03
Warum sollte das ausgeschlossen sein? War ja reine Wertungsfrage ob man einen Antrag auf Fortführung stellt oder an der Absolutheit von Prozessbedingungen festhält :)
15.03.2024, 19:03
Bin mir auch nicht sicher, aber bei 92 stand unter Rechtsbehelf sowas. Aber klar, eine neue Klage geht doch auch auf jeden Fall. Das wird kein Problem sein.
15.03.2024, 19:06
Meine unter 92 standen nur Ausführungen zur innerprozessualen Bedingung, die hier nach meiner Einschätzung, also meinem subjektiven Rechtsempfinden nicht einschlägig waren. Oder was genau meinst du? Wie ist man zum Problem der fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung gekommen, wenn man an der ursprünglichen Klage festgehalten hat?
15.03.2024, 19:09
Hat jemand vielleicht eine Entscheidung zu der heutigen Klausur gefunden?
15.03.2024, 19:14
(15.03.2024, 19:09)examen-berlin-2024 schrieb: Hat jemand vielleicht eine Entscheidung zu der heutigen Klausur gefunden?
VG Aachen, Beschluss vom 25.02.2021 - 3 L 775/20
Hier geht es zum Beschluss
15.03.2024, 19:46
WIe habt ihr es begründet, dass die Entziehung rechtswidrig war?
15.03.2024, 19:57
15.03.2024, 20:01
(15.03.2024, 19:57)Iuri schrieb:(15.03.2024, 19:46)Ja NRW_03 schrieb: WIe habt ihr es begründet, dass die Entziehung rechtswidrig war?Hab gesagt, dass der Nachweis innerhalb der rechtmäßig verlängerten Frist vorgelegt wurde und damit die Voraussetzungen des 2a nicht vorlagen
Wieso war die Verlängerung bei dir rechtmäßig?
15.03.2024, 20:06
(15.03.2024, 20:01)NRW_03 schrieb:Hab es auf 31 abs 7 vwvfg gestützt(15.03.2024, 19:57)Iuri schrieb:(15.03.2024, 19:46)Ja NRW_03 schrieb: WIe habt ihr es begründet, dass die Entziehung rechtswidrig war?Hab gesagt, dass der Nachweis innerhalb der rechtmäßig verlängerten Frist vorgelegt wurde und damit die Voraussetzungen des 2a nicht vorlagen
Wieso war die Verlängerung bei dir rechtmäßig?









