05.03.2024, 17:05
@ Itsafire: Leider nicht, meine Stundensätze könnte sich wahrscheinlich auch kein Richter unter R3 leisten ;-p
Bewerber, die im Auswahlgespräch mit Kritik am System auffallen, hatten es wohl noch nirgendwo einfach, außer vielleicht als Hilfskraft beim AStA ;-)
Die Justiz ist natürlich schon ein eher konservativer AG und Verkrustung und eine gewisse Grundangepasstheit gerade bei Berufsanfängern beobachte ich leider auch…
Trotzdem mache ich meinen Job sehr gern und man sollte ihn auch nicht einfach aus Trotz den falschen Leuten überlassen. Man kann intern auch etwas bewegen, zB durch Richterrat usw. Freier als in vielen reinen Verwaltungsbehörden ist man jedenfalls schon.
Wenn man ganz frei von hierarchischen Zwängen und fremden Organisationsstrukturen arbeiten will, muss man sich halt selbstständig machen. Insofern klingt es schon so, als ob bei dir, Abjelehnt, nicht zusammengewachsen ist, was nicht zusammengehört…
Bewerber, die im Auswahlgespräch mit Kritik am System auffallen, hatten es wohl noch nirgendwo einfach, außer vielleicht als Hilfskraft beim AStA ;-)
Die Justiz ist natürlich schon ein eher konservativer AG und Verkrustung und eine gewisse Grundangepasstheit gerade bei Berufsanfängern beobachte ich leider auch…
Trotzdem mache ich meinen Job sehr gern und man sollte ihn auch nicht einfach aus Trotz den falschen Leuten überlassen. Man kann intern auch etwas bewegen, zB durch Richterrat usw. Freier als in vielen reinen Verwaltungsbehörden ist man jedenfalls schon.
Wenn man ganz frei von hierarchischen Zwängen und fremden Organisationsstrukturen arbeiten will, muss man sich halt selbstständig machen. Insofern klingt es schon so, als ob bei dir, Abjelehnt, nicht zusammengewachsen ist, was nicht zusammengehört…
05.03.2024, 17:54
(05.03.2024, 15:50)Abjelehnt schrieb:(05.03.2024, 15:14)1Ri schrieb:(05.03.2024, 11:28)Abjelehnt schrieb:(05.03.2024, 10:37)Spencer schrieb: Oder gehe einfach nicht zur Berliner Justiz… Mit deinem Profil werden dich 15 andere Justizverwaltungen jedenfalls einladen.
Kleiner Tipp: Auch nur das leiseste unbotmäßige Verhalten kann in einem mit Ü60-Jährigen besetzten Panel äußerst schlecht ankommen. Heb dir diese Kritik für später auf, in solchen Auswahlrunden kann sie dir nur schaden.
Da hast du einen guten Punkt. Gleichzeitig wird von Richter*innen Durchsetzungsvermögen und kritisches Fragen gefordert. Zumal meine Fragen nicht konfrontativ, sondern ernsthaft interessiert waren. Wenn man Ja-Sager und reine Ehrfurcht als geeignet ansieht, die man dann in seiner alten "Werteschmiede" formen kann, dann ist man dort wahrscheinlich genau richtig. Mental hat sich da nichts getan, die Denke und die Arbeitsweisen stammen aus dem letzten Jahrhundert. So wird sich nie etwas verändern. Gleichzeitig klagt man über die hohe Arbeitslast, während in jeder Verhandlung noch Schreibkräfte jedes zweite Wort und deren Schreibweise rückfragen und das Wort "Computer" auf pure Abscheu stößt.
Ich kann dieses Gejammer aus der Richterschaft nicht mehr hören, wenn man derart intransparente, langwierige und frustrierende Bewerbungsverfahren durchläuft und topqualifizierte Fachkräfte von der Bettkante stößt.
Das klingt nicht so, als ginge es um eine Bewerbung in Berlin.
Ich habe große Zweifel - soweit es sich auf Berlin beziehen soll - dass die Schilderung von "Abjelehnt" einem tatsächlichen Geschehen entspricht.
Dann machen Sie sich Mal schlau und lesen sich entsprechend andere Threads und Erfahrungen durch. Es ist nicht immer nur alles wahr, was der eigenen Echokammer am ehesten zusagt, FYI.
Ich habe das Auswahlgespräch ja durchlaufen.
Erstens: dass dort alle Ü60 waren halte ich für unwahrscheinlich, weil das mwn alles abgeordnete Richter aus den verschiedenen Gerichtsbarkeiten sind bzw. ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft. Mit Ü60 lässt man sich idR nicht mehr abordnen. Waren bei mir auch definitiv alle deutlich jünger.
Zweitens: selbst wenn man mal Überspitzung unterstellt, in welcher Verhandlung soll bitte eine Schreibkraft sitzen? Die von dir dargestellten, vermeintlichen Arbeitsweisen haben mit der Realität eben nichts zu tun und lässt vielleicht darauf schließen, mit welchem Grundton du in dieses Gespräch gegangen bist.
Die Frage nach "beA" verstehe ich übrigens nicht, die Nutzung ist für RAen seit 1.1.22 verpflichtend (was du als Rechtsanwalt ja vmtl gewusst hast). Mir wäre neu, dass irgendein Berliner Gericht seitdem zwischen Anwälten oder Behörden noch Papier hin und herschickt. Vielleicht kam so eine Frage einfach etwas schräg rüber? Die Fragerunde kommt ja eigentlich am Ende des Auswahlgesprächs, außer der Ablauf hat sich erheblich geändert und sie waren letztlich mit dir schon "durch".
Drittens: ich kenne mehrere Leute, die nach dem Auswahlgespräch eine Absage bekommen haben (auch jeweils 2 x vb+) und alle haben auch eine kurze Begründung bekommen. Dass man keine Begründung bekommt, wenn der RiWa später ablehnt, wird wohl so sein, aber da kenne ich niemanden und über diese Ablehnungen habe ich meine Verwunderung auch schon zum Ausdruck gebracht.
Also, für mich bleiben gewisse Zweifel berechtigt. Ich kann mich auch täuschen :)
05.03.2024, 18:07
(05.03.2024, 16:56)Calathea schrieb: Hu? Aber zum RiWa wird die Bewerbung doch erst weitergeschickt, wenn die auswahlkomission den Bewerber abgenickt hat? Ist zumindest in den anderen BL so, in denen ein zweistufiges Auswahlverfahren stattfindet. Oder ist berlin da mal wieder anders? Bin froh, da nach etlichen Jahren weggezogen zu sein...
Der RiWa ist idR einige Wochen bis Monate nach dem Auswahlgespräch und wählt die ProRi nach Vorschlag, ja. Die Termine kann man nachsehen, wobei ich mich erinnere, dass man mir beim Anruf, dass man mich vorschlagen wird, auch das Datum des nächsten RiWa genannt hatte.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
05.03.2024, 18:11
(05.03.2024, 17:54)1Ri schrieb:(05.03.2024, 15:50)Abjelehnt schrieb:(05.03.2024, 15:14)1Ri schrieb:(05.03.2024, 11:28)Abjelehnt schrieb:(05.03.2024, 10:37)Spencer schrieb: Oder gehe einfach nicht zur Berliner Justiz… Mit deinem Profil werden dich 15 andere Justizverwaltungen jedenfalls einladen.
Kleiner Tipp: Auch nur das leiseste unbotmäßige Verhalten kann in einem mit Ü60-Jährigen besetzten Panel äußerst schlecht ankommen. Heb dir diese Kritik für später auf, in solchen Auswahlrunden kann sie dir nur schaden.
Da hast du einen guten Punkt. Gleichzeitig wird von Richter*innen Durchsetzungsvermögen und kritisches Fragen gefordert. Zumal meine Fragen nicht konfrontativ, sondern ernsthaft interessiert waren. Wenn man Ja-Sager und reine Ehrfurcht als geeignet ansieht, die man dann in seiner alten "Werteschmiede" formen kann, dann ist man dort wahrscheinlich genau richtig. Mental hat sich da nichts getan, die Denke und die Arbeitsweisen stammen aus dem letzten Jahrhundert. So wird sich nie etwas verändern. Gleichzeitig klagt man über die hohe Arbeitslast, während in jeder Verhandlung noch Schreibkräfte jedes zweite Wort und deren Schreibweise rückfragen und das Wort "Computer" auf pure Abscheu stößt.
Ich kann dieses Gejammer aus der Richterschaft nicht mehr hören, wenn man derart intransparente, langwierige und frustrierende Bewerbungsverfahren durchläuft und topqualifizierte Fachkräfte von der Bettkante stößt.
Das klingt nicht so, als ginge es um eine Bewerbung in Berlin.
Ich habe große Zweifel - soweit es sich auf Berlin beziehen soll - dass die Schilderung von "Abjelehnt" einem tatsächlichen Geschehen entspricht.
Dann machen Sie sich Mal schlau und lesen sich entsprechend andere Threads und Erfahrungen durch. Es ist nicht immer nur alles wahr, was der eigenen Echokammer am ehesten zusagt, FYI.
Ich habe das Auswahlgespräch ja durchlaufen.
Erstens: dass dort alle Ü60 waren halte ich für unwahrscheinlich, weil das mwn alles abgeordnete Richter aus den verschiedenen Gerichtsbarkeiten sind bzw. ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft. Mit Ü60 lässt man sich idR nicht mehr abordnen. Waren bei mir auch definitiv alle deutlich jünger.
Zweitens: selbst wenn man mal Überspitzung unterstellt, in welcher Verhandlung soll bitte eine Schreibkraft sitzen? Die von dir dargestellten, vermeintlichen Arbeitsweisen haben mit der Realität eben nichts zu tun und lässt vielleicht darauf schließen, mit welchem Grundton du in dieses Gespräch gegangen bist.
Die Frage nach "beA" verstehe ich übrigens nicht, die Nutzung ist für RAen seit 1.1.22 verpflichtend (was du als Rechtsanwalt ja vmtl gewusst hast). Mir wäre neu, dass irgendein Berliner Gericht seitdem zwischen Anwälten oder Behörden noch Papier hin und herschickt. Vielleicht kam so eine Frage einfach etwas schräg rüber? Die Fragerunde kommt ja eigentlich am Ende des Auswahlgesprächs, außer der Ablauf hat sich erheblich geändert und sie waren letztlich mit dir schon "durch".
Drittens: ich kenne mehrere Leute, die nach dem Auswahlgespräch eine Absage bekommen haben (auch jeweils 2 x vb+) und alle haben auch eine kurze Begründung bekommen. Dass man keine Begründung bekommt, wenn der RiWa später ablehnt, wird wohl so sein, aber da kenne ich niemanden und über diese Ablehnungen habe ich meine Verwunderung auch schon zum Ausdruck gebracht.
Also, für mich bleiben gewisse Zweifel berechtigt. Ich kann mich auch täuschen :)
Arbeitsgericht Berlin tut dies tatsächlich erst seit kurzem. ;)
05.03.2024, 18:13
(05.03.2024, 18:11)Diesdasananas schrieb:(05.03.2024, 17:54)1Ri schrieb:(05.03.2024, 15:50)Abjelehnt schrieb:(05.03.2024, 15:14)1Ri schrieb:(05.03.2024, 11:28)Abjelehnt schrieb: Da hast du einen guten Punkt. Gleichzeitig wird von Richter*innen Durchsetzungsvermögen und kritisches Fragen gefordert. Zumal meine Fragen nicht konfrontativ, sondern ernsthaft interessiert waren. Wenn man Ja-Sager und reine Ehrfurcht als geeignet ansieht, die man dann in seiner alten "Werteschmiede" formen kann, dann ist man dort wahrscheinlich genau richtig. Mental hat sich da nichts getan, die Denke und die Arbeitsweisen stammen aus dem letzten Jahrhundert. So wird sich nie etwas verändern. Gleichzeitig klagt man über die hohe Arbeitslast, während in jeder Verhandlung noch Schreibkräfte jedes zweite Wort und deren Schreibweise rückfragen und das Wort "Computer" auf pure Abscheu stößt.
Ich kann dieses Gejammer aus der Richterschaft nicht mehr hören, wenn man derart intransparente, langwierige und frustrierende Bewerbungsverfahren durchläuft und topqualifizierte Fachkräfte von der Bettkante stößt.
Das klingt nicht so, als ginge es um eine Bewerbung in Berlin.
Ich habe große Zweifel - soweit es sich auf Berlin beziehen soll - dass die Schilderung von "Abjelehnt" einem tatsächlichen Geschehen entspricht.
Dann machen Sie sich Mal schlau und lesen sich entsprechend andere Threads und Erfahrungen durch. Es ist nicht immer nur alles wahr, was der eigenen Echokammer am ehesten zusagt, FYI.
Ich habe das Auswahlgespräch ja durchlaufen.
Erstens: dass dort alle Ü60 waren halte ich für unwahrscheinlich, weil das mwn alles abgeordnete Richter aus den verschiedenen Gerichtsbarkeiten sind bzw. ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft. Mit Ü60 lässt man sich idR nicht mehr abordnen. Waren bei mir auch definitiv alle deutlich jünger.
Zweitens: selbst wenn man mal Überspitzung unterstellt, in welcher Verhandlung soll bitte eine Schreibkraft sitzen? Die von dir dargestellten, vermeintlichen Arbeitsweisen haben mit der Realität eben nichts zu tun und lässt vielleicht darauf schließen, mit welchem Grundton du in dieses Gespräch gegangen bist.
Die Frage nach "beA" verstehe ich übrigens nicht, die Nutzung ist für RAen seit 1.1.22 verpflichtend (was du als Rechtsanwalt ja vmtl gewusst hast). Mir wäre neu, dass irgendein Berliner Gericht seitdem zwischen Anwälten oder Behörden noch Papier hin und herschickt. Vielleicht kam so eine Frage einfach etwas schräg rüber? Die Fragerunde kommt ja eigentlich am Ende des Auswahlgesprächs, außer der Ablauf hat sich erheblich geändert und sie waren letztlich mit dir schon "durch".
Drittens: ich kenne mehrere Leute, die nach dem Auswahlgespräch eine Absage bekommen haben (auch jeweils 2 x vb+) und alle haben auch eine kurze Begründung bekommen. Dass man keine Begründung bekommt, wenn der RiWa später ablehnt, wird wohl so sein, aber da kenne ich niemanden und über diese Ablehnungen habe ich meine Verwunderung auch schon zum Ausdruck gebracht.
Also, für mich bleiben gewisse Zweifel berechtigt. Ich kann mich auch täuschen :)
Arbeitsgericht Berlin tut dies tatsächlich erst seit kurzem - also bea verwenden. ;)
05.03.2024, 20:08
(05.03.2024, 18:07)1Ri schrieb:(05.03.2024, 16:56)Calathea schrieb: Hu? Aber zum RiWa wird die Bewerbung doch erst weitergeschickt, wenn die auswahlkomission den Bewerber abgenickt hat? Ist zumindest in den anderen BL so, in denen ein zweistufiges Auswahlverfahren stattfindet. Oder ist berlin da mal wieder anders? Bin froh, da nach etlichen Jahren weggezogen zu sein...
Der RiWa ist idR einige Wochen bis Monate nach dem Auswahlgespräch und wählt die ProRi nach Vorschlag, ja. Die Termine kann man nachsehen, wobei ich mich erinnere, dass man mir beim Anruf, dass man mich vorschlagen wird, auch das Datum des nächsten RiWa genannt hatte.
Ja genau, also man wird nur zum RiWa geschickt, wenn die Auswahlkommission im Gespräch von der Person überzeugt ist. Also wird es nicht daran gelegen haben, dass der TE blöd im Auswahlgespräch war, sonst wäre er nie zum RiWa gekommen überhaupt.
Und: dass man danach mega sauer ist und jetzt sich hier auskotzen muss, verstehe ich auch. Heißt nicht, dass er mit so einer Attitüde im Gespräch war (und wenn, dann siehe oben, wäre er überhaupt nie so weit gekommen).
05.03.2024, 20:14
Interessant, dass der Richterwahlausschuss auch ablehnen kann - ich dachte, das sei eine Formalie.
Aus welchen Gründen wird man als fachlich geeigneter Mensch denn abgelehnt? Also abgesehen von verfrühter Sozialkritik.
Die Leute, die ich im Staatsdienst kenne, fallen aber in der Tat nicht gerade durch Unangepasstheit auf.
Aus welchen Gründen wird man als fachlich geeigneter Mensch denn abgelehnt? Also abgesehen von verfrühter Sozialkritik.
Die Leute, die ich im Staatsdienst kenne, fallen aber in der Tat nicht gerade durch Unangepasstheit auf.
07.03.2024, 01:16
Ich gehe weiterhin davon aus, dass Protokolle existieren, die auch dem Wahlausschuss vorgelegt werden.
Wenn ich mir die Beiträge von „Abjelehnt“ durchlese, wüede mich die Ablehnung durch den Ausschuss im Falle des Vorliegens von Gesprächsprotokollen nicht überraschen. Dazu musst du den Bewerber nicht live vor dir haben.
Der unangenehme Unterton, der dort schon beim reinen Lesen mitschwingt, kann auch bei anderen Arbeitgebern ohne weiteres zu Ablehnungen führen.
Wenn ich mir die Beiträge von „Abjelehnt“ durchlese, wüede mich die Ablehnung durch den Ausschuss im Falle des Vorliegens von Gesprächsprotokollen nicht überraschen. Dazu musst du den Bewerber nicht live vor dir haben.
Der unangenehme Unterton, der dort schon beim reinen Lesen mitschwingt, kann auch bei anderen Arbeitgebern ohne weiteres zu Ablehnungen führen.
07.03.2024, 11:51
Glaube der charmante Kollege kam nicht bis zum Richterwahlausschluss. Er hat das bewusst unklar formuliert.
07.03.2024, 14:44
(05.03.2024, 17:54)1Ri schrieb:(05.03.2024, 15:50)Abjelehnt schrieb:(05.03.2024, 15:14)1Ri schrieb:(05.03.2024, 11:28)Abjelehnt schrieb:(05.03.2024, 10:37)Spencer schrieb: Oder gehe einfach nicht zur Berliner Justiz… Mit deinem Profil werden dich 15 andere Justizverwaltungen jedenfalls einladen.
Kleiner Tipp: Auch nur das leiseste unbotmäßige Verhalten kann in einem mit Ü60-Jährigen besetzten Panel äußerst schlecht ankommen. Heb dir diese Kritik für später auf, in solchen Auswahlrunden kann sie dir nur schaden.
Da hast du einen guten Punkt. Gleichzeitig wird von Richter*innen Durchsetzungsvermögen und kritisches Fragen gefordert. Zumal meine Fragen nicht konfrontativ, sondern ernsthaft interessiert waren. Wenn man Ja-Sager und reine Ehrfurcht als geeignet ansieht, die man dann in seiner alten "Werteschmiede" formen kann, dann ist man dort wahrscheinlich genau richtig. Mental hat sich da nichts getan, die Denke und die Arbeitsweisen stammen aus dem letzten Jahrhundert. So wird sich nie etwas verändern. Gleichzeitig klagt man über die hohe Arbeitslast, während in jeder Verhandlung noch Schreibkräfte jedes zweite Wort und deren Schreibweise rückfragen und das Wort "Computer" auf pure Abscheu stößt.
Ich kann dieses Gejammer aus der Richterschaft nicht mehr hören, wenn man derart intransparente, langwierige und frustrierende Bewerbungsverfahren durchläuft und topqualifizierte Fachkräfte von der Bettkante stößt.
Das klingt nicht so, als ginge es um eine Bewerbung in Berlin.
Ich habe große Zweifel - soweit es sich auf Berlin beziehen soll - dass die Schilderung von "Abjelehnt" einem tatsächlichen Geschehen entspricht.
Dann machen Sie sich Mal schlau und lesen sich entsprechend andere Threads und Erfahrungen durch. Es ist nicht immer nur alles wahr, was der eigenen Echokammer am ehesten zusagt, FYI.
Ich habe das Auswahlgespräch ja durchlaufen.
Erstens: dass dort alle Ü60 waren halte ich für unwahrscheinlich, weil das mwn alles abgeordnete Richter aus den verschiedenen Gerichtsbarkeiten sind bzw. ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft. Mit Ü60 lässt man sich idR nicht mehr abordnen. Waren bei mir auch definitiv alle deutlich jünger.
Zweitens: selbst wenn man mal Überspitzung unterstellt, in welcher Verhandlung soll bitte eine Schreibkraft sitzen? Die von dir dargestellten, vermeintlichen Arbeitsweisen haben mit der Realität eben nichts zu tun und lässt vielleicht darauf schließen, mit welchem Grundton du in dieses Gespräch gegangen bist.
Die Frage nach "beA" verstehe ich übrigens nicht, die Nutzung ist für RAen seit 1.1.22 verpflichtend (was du als Rechtsanwalt ja vmtl gewusst hast). Mir wäre neu, dass irgendein Berliner Gericht seitdem zwischen Anwälten oder Behörden noch Papier hin und herschickt. Vielleicht kam so eine Frage einfach etwas schräg rüber? Die Fragerunde kommt ja eigentlich am Ende des Auswahlgesprächs, außer der Ablauf hat sich erheblich geändert und sie waren letztlich mit dir schon "durch".
Drittens: ich kenne mehrere Leute, die nach dem Auswahlgespräch eine Absage bekommen haben (auch jeweils 2 x vb+) und alle haben auch eine kurze Begründung bekommen. Dass man keine Begründung bekommt, wenn der RiWa später ablehnt, wird wohl so sein, aber da kenne ich niemanden und über diese Ablehnungen habe ich meine Verwunderung auch schon zum Ausdruck gebracht.
Also, für mich bleiben gewisse Zweifel berechtigt. Ich kann mich auch täuschen :)
Was waren denn die Gründe bei den Leuten, die du kennst, wegen derer sie im Bewerbungsgespräch abgelehnt wurden?