13.01.2024, 15:44
(13.01.2024, 15:34)Rewi schrieb:(13.01.2024, 14:27)E-135 schrieb:(13.01.2024, 14:17)ScD14 schrieb: Irre ich mich oder war - zumindest in Hessen - in den angewendeten Strafvorschriften des Urteils nicht noch ein Bandendiebstahl??
Das habe ich so nicht gesehen, nein. Ich meine das war sogar ausgeschlossen im Bearbeitervermerk?
Bandendelikte waren ausdrücklich ausgeschlossen. Habe auch keins im Urteil gesehen.
Schwerer Bandendiebstahl war ausgeschlossen.
Das Urteil wurde aber auch auf 244 Abs. 1 Nr. 2 gestützt. Habe aber die fortgesetzte Begehung abgelehnt.
13.01.2024, 15:46
(13.01.2024, 15:44)Hessenref95 schrieb:(13.01.2024, 15:34)Rewi schrieb:(13.01.2024, 14:27)E-135 schrieb:(13.01.2024, 14:17)ScD14 schrieb: Irre ich mich oder war - zumindest in Hessen - in den angewendeten Strafvorschriften des Urteils nicht noch ein Bandendiebstahl??
Das habe ich so nicht gesehen, nein. Ich meine das war sogar ausgeschlossen im Bearbeitervermerk?
Bandendelikte waren ausdrücklich ausgeschlossen. Habe auch keins im Urteil gesehen.
Schwerer Bandendiebstahl war ausgeschlossen.
Das Urteil wurde aber auch auf 244 Abs. 1 Nr. 2 gestützt. Habe aber die fortgesetzte Begehung abgelehnt.
Ich erinnere mich nur an 244 Abs. 1 a). Bist du dir sicher?
13.01.2024, 15:49
(13.01.2024, 15:46)E-135 schrieb:(13.01.2024, 15:44)Hessenref95 schrieb:(13.01.2024, 15:34)Rewi schrieb:(13.01.2024, 14:27)E-135 schrieb:(13.01.2024, 14:17)ScD14 schrieb: Irre ich mich oder war - zumindest in Hessen - in den angewendeten Strafvorschriften des Urteils nicht noch ein Bandendiebstahl??
Das habe ich so nicht gesehen, nein. Ich meine das war sogar ausgeschlossen im Bearbeitervermerk?
Bandendelikte waren ausdrücklich ausgeschlossen. Habe auch keins im Urteil gesehen.
Schwerer Bandendiebstahl war ausgeschlossen.
Das Urteil wurde aber auch auf 244 Abs. 1 Nr. 2 gestützt. Habe aber die fortgesetzte Begehung abgelehnt.
Ich erinnere mich nur an 244 Abs. 1 a). Bist du dir sicher?
Eigentlich ja, aber kann mich in meiner Erinnerung auch täuschen.
13.01.2024, 16:02
(13.01.2024, 10:43)NdsRef11 schrieb: In Nds. war in der Strafrechts 1 Klausur die Prüfung des weiteren Beschuldigten weder materiell-rechtlich erfordert noch sollte er angeklagt werden, oder?
Und will sich jemand über die Strafrechts 2 Klausur austaschen?
Ja, der andere war ausgeschlossen. Dafür hatten wir ja noch den in der JVA aufgefundenen Brief bzgl. der Ohrfeige am Vortag.
Die zweite Klausur war zeitlich ein ziemliches Brett. Hab mir am Ende mit 154a geholfen, um die Anklage fertigzukriegen.
13.01.2024, 16:47
(13.01.2024, 15:46)E-135 schrieb:(13.01.2024, 15:44)Hessenref95 schrieb:(13.01.2024, 15:34)Rewi schrieb:(13.01.2024, 14:27)E-135 schrieb:(13.01.2024, 14:17)ScD14 schrieb: Irre ich mich oder war - zumindest in Hessen - in den angewendeten Strafvorschriften des Urteils nicht noch ein Bandendiebstahl??
Das habe ich so nicht gesehen, nein. Ich meine das war sogar ausgeschlossen im Bearbeitervermerk?
Bandendelikte waren ausdrücklich ausgeschlossen. Habe auch keins im Urteil gesehen.
Schwerer Bandendiebstahl war ausgeschlossen.
Das Urteil wurde aber auch auf 244 Abs. 1 Nr. 2 gestützt. Habe aber die fortgesetzte Begehung abgelehnt.
Ich erinnere mich nur an 244 Abs. 1 a). Bist du dir sicher?
Ich kann mich an Nr. 2 auch nicht erinnern. Würde auch nicht dazu passen, dass Bandendelikte ausgeschlossen waren.
13.01.2024, 19:51
(13.01.2024, 15:46)E-135 schrieb:(13.01.2024, 15:44)Hessenref95 schrieb:(13.01.2024, 15:34)Rewi schrieb:(13.01.2024, 14:27)E-135 schrieb:(13.01.2024, 14:17)ScD14 schrieb: Irre ich mich oder war - zumindest in Hessen - in den angewendeten Strafvorschriften des Urteils nicht noch ein Bandendiebstahl??
Das habe ich so nicht gesehen, nein. Ich meine das war sogar ausgeschlossen im Bearbeitervermerk?
Bandendelikte waren ausdrücklich ausgeschlossen. Habe auch keins im Urteil gesehen.
Schwerer Bandendiebstahl war ausgeschlossen.
Das Urteil wurde aber auch auf 244 Abs. 1 Nr. 2 gestützt. Habe aber die fortgesetzte Begehung abgelehnt.
Ich erinnere mich nur an 244 Abs. 1 a). Bist du dir sicher?
also ich bin mir sehr sicher...
14.01.2024, 00:00
(13.01.2024, 16:47)Rewi schrieb:(13.01.2024, 15:46)E-135 schrieb:(13.01.2024, 15:44)Hessenref95 schrieb:(13.01.2024, 15:34)Rewi schrieb:(13.01.2024, 14:27)E-135 schrieb: Das habe ich so nicht gesehen, nein. Ich meine das war sogar ausgeschlossen im Bearbeitervermerk?
Bandendelikte waren ausdrücklich ausgeschlossen. Habe auch keins im Urteil gesehen.
Schwerer Bandendiebstahl war ausgeschlossen.
Das Urteil wurde aber auch auf 244 Abs. 1 Nr. 2 gestützt. Habe aber die fortgesetzte Begehung abgelehnt.
Ich erinnere mich nur an 244 Abs. 1 a). Bist du dir sicher?
Ich kann mich an Nr. 2 auch nicht erinnern. Würde auch nicht dazu passen, dass Bandendelikte ausgeschlossen waren.
Es war in NRW definitiv I Nr 1 a und ABSATZ 2 (Versuch)
14.01.2024, 00:02
(13.01.2024, 11:21)E-135 schrieb:Ja im BeaV stand: gehen sie davon aus, dass die Strafanträge im Ermittlungsverfahren ordnungsgemäß gestellt wurden. Das war dann schon ein leichter Wink mit dem Zaunpfahl ?(13.01.2024, 11:13)NRW005 schrieb:(12.01.2024, 19:00)ref12345 schrieb:Ich glaube der "Witz" an der Tante und die Aussage der StA in der Verhandlung war. Dass die Tante den Strafantrag "konkludent" für die Sachbeschädigung an der Scheibe zurückgenommen hat und dann die StA das öffentliche Interesse bejaht hat wegen der Höhe des Schadens blabla.(12.01.2024, 18:59)NRWHOA schrieb:(12.01.2024, 18:56)NRW005 schrieb: War das Gericht nicht eh nach dem B-Vermerk ordentlich besetzt?
jo
ah perfekt...
Das war dann nach meiner Meinung bei den Verfahrensvss. zu diskutieren.
Ich denke auch das war neben Haus- und Familiendiebstahl ein Punkt, so habe ich das auch.
Wobei ich es ziemlich gemein finde, im Bearbeitervermerk anzugeben man solle davon ausgehen dass alle erforderlichen Strafanträge gestellt sind, und dann einen konkludenten Widerruf einzubauen.
14.01.2024, 00:20
(14.01.2024, 00:02)LawariaNRW schrieb:(13.01.2024, 11:21)E-135 schrieb:Ja im BeaV stand: gehen sie davon aus, dass die Strafanträge im Ermittlungsverfahren ordnungsgemäß gestellt wurden. Das war dann schon ein leichter Wink mit dem Zaunpfahl ?(13.01.2024, 11:13)NRW005 schrieb:(12.01.2024, 19:00)ref12345 schrieb:Ich glaube der "Witz" an der Tante und die Aussage der StA in der Verhandlung war. Dass die Tante den Strafantrag "konkludent" für die Sachbeschädigung an der Scheibe zurückgenommen hat und dann die StA das öffentliche Interesse bejaht hat wegen der Höhe des Schadens blabla.(12.01.2024, 18:59)NRWHOA schrieb: jo
ah perfekt...
Das war dann nach meiner Meinung bei den Verfahrensvss. zu diskutieren.
Ich denke auch das war neben Haus- und Familiendiebstahl ein Punkt, so habe ich das auch.
Wobei ich es ziemlich gemein finde, im Bearbeitervermerk anzugeben man solle davon ausgehen dass alle erforderlichen Strafanträge gestellt sind, und dann einen konkludenten Widerruf einzubauen.
Naja die Strafanträge werden ja eher nicht in der Hauptverhandlung erst gestellt werden. Ich finde da hätten sie auch einfach im SV erwähnen können, dass sie den Strafantrag bei der Übergabe des Briefes oder so, gestellt hat.
Aber ich sehe schon was du meinst. Ist ja auch eigentlich egal
14.01.2024, 13:23
(14.01.2024, 00:20)E-135 schrieb:(14.01.2024, 00:02)LawariaNRW schrieb:(13.01.2024, 11:21)E-135 schrieb:Ja im BeaV stand: gehen sie davon aus, dass die Strafanträge im Ermittlungsverfahren ordnungsgemäß gestellt wurden. Das war dann schon ein leichter Wink mit dem Zaunpfahl ?(13.01.2024, 11:13)NRW005 schrieb:(12.01.2024, 19:00)ref12345 schrieb: ah perfekt...Ich glaube der "Witz" an der Tante und die Aussage der StA in der Verhandlung war. Dass die Tante den Strafantrag "konkludent" für die Sachbeschädigung an der Scheibe zurückgenommen hat und dann die StA das öffentliche Interesse bejaht hat wegen der Höhe des Schadens blabla.
Das war dann nach meiner Meinung bei den Verfahrensvss. zu diskutieren.
Ich denke auch das war neben Haus- und Familiendiebstahl ein Punkt, so habe ich das auch.
Wobei ich es ziemlich gemein finde, im Bearbeitervermerk anzugeben man solle davon ausgehen dass alle erforderlichen Strafanträge gestellt sind, und dann einen konkludenten Widerruf einzubauen.
Naja die Strafanträge werden ja eher nicht in der Hauptverhandlung erst gestellt werden. Ich finde da hätten sie auch einfach im SV erwähnen können, dass sie den Strafantrag bei der Übergabe des Briefes oder so, gestellt hat.
Aber ich sehe schon was du meinst. Ist ja auch eigentlich egal
Ich meinte damit, dass da nicht stand, wie sonst: gehen sie davon aus, dass die erforderliche Strafanträge gestellt sind.
Das war eben der Wink auf die Rücknahme in der HV