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  5. Schreck: Versorgungswerk
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Schreck: Versorgungswerk
NRWlul
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Themen: 0
Registriert seit: Feb 2020
#11
28.12.2023, 13:54
(28.12.2023, 13:04)DerHesseausHessen schrieb:  
(28.12.2023, 11:41)NRWlul schrieb:  Du musst als RA ins Versorgungswerk einzahlen. Wenn Du Lust und Spaß hast, kannst Du Dich daneben nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und dort dann ebenfalls einzahlen. Viel Erfolg!


Ernst gemeinte Frage: Wie viele haben wohl eine solche Doppelmitgliedschaft?

Ich denke an die 100 %? Der Staat legt das Geld halt einfach am besten an. Die Rendite ist unschlagbar und die Rente absolut sicher.

Ironie off: Dürfte gegen 0 % gehen.
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DerHesseausHessen
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Beiträge: 40
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#12
28.12.2023, 13:58
(28.12.2023, 13:54)NRWlul schrieb:  
(28.12.2023, 13:04)DerHesseausHessen schrieb:  
(28.12.2023, 11:41)NRWlul schrieb:  Du musst als RA ins Versorgungswerk einzahlen. Wenn Du Lust und Spaß hast, kannst Du Dich daneben nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und dort dann ebenfalls einzahlen. Viel Erfolg!


Ernst gemeinte Frage: Wie viele haben wohl eine solche Doppelmitgliedschaft?

Ich denke an die 100 %? Der Staat legt das Geld halt einfach am besten an. Die Rendite ist unschlagbar und die Rente absolut sicher.

Ironie off: Dürfte gegen 0 % gehen.


Hat für gesetzlich Versicherte den Vorteil, dass sie in der Krankenversicherung der Rentner sind und nicht freiwillig versichert.

Allerdings dürfte das die Nachteile wohl nicht aufwiegen
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NRWlul
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Beiträge: 63
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Registriert seit: Feb 2020
#13
28.12.2023, 14:02
(28.12.2023, 13:58)DerHesseausHessen schrieb:  
(28.12.2023, 13:54)NRWlul schrieb:  
(28.12.2023, 13:04)DerHesseausHessen schrieb:  
(28.12.2023, 11:41)NRWlul schrieb:  Du musst als RA ins Versorgungswerk einzahlen. Wenn Du Lust und Spaß hast, kannst Du Dich daneben nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und dort dann ebenfalls einzahlen. Viel Erfolg!


Ernst gemeinte Frage: Wie viele haben wohl eine solche Doppelmitgliedschaft?

Ich denke an die 100 %? Der Staat legt das Geld halt einfach am besten an. Die Rendite ist unschlagbar und die Rente absolut sicher.

Ironie off: Dürfte gegen 0 % gehen.


Hat für gesetzlich Versicherte den Vorteil, dass sie in der Krankenversicherung der Rentner sind und nicht freiwillig versichert.

Allerdings dürfte das die Nachteile wohl nicht aufwiegen

Ich hoffe Du stellst das nicht ernsthaft in Frage  Wink
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Einzelkämpfer
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Themen: 3
Registriert seit: Nov 2022
#14
28.12.2023, 16:26
(28.12.2023, 13:58)DerHesseausHessen schrieb:  
(28.12.2023, 13:54)NRWlul schrieb:  
(28.12.2023, 13:04)DerHesseausHessen schrieb:  
(28.12.2023, 11:41)NRWlul schrieb:  Du musst als RA ins Versorgungswerk einzahlen. Wenn Du Lust und Spaß hast, kannst Du Dich daneben nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und dort dann ebenfalls einzahlen. Viel Erfolg!


Ernst gemeinte Frage: Wie viele haben wohl eine solche Doppelmitgliedschaft?

Ich denke an die 100 %? Der Staat legt das Geld halt einfach am besten an. Die Rendite ist unschlagbar und die Rente absolut sicher.

Ironie off: Dürfte gegen 0 % gehen.


Hat für gesetzlich Versicherte den Vorteil, dass sie in der Krankenversicherung der Rentner sind und nicht freiwillig versichert.

Allerdings dürfte das die Nachteile wohl nicht aufwiegen

Es dürfte doch reichen 5 Jahre einzubezahlen und bis zum Renteneintrittsalter gesetzlich versichert gewesen zu sein (freiwillig dürfte ja auch gehen). Dann ist man ebenfalls in der gesetzlichen Versicherung der Rentner und zahlt keine Versicherungsbeiträge auf Kapitalerträge Miete etc., oder?
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DerHesseausHessen
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Beiträge: 40
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#15
28.12.2023, 16:43
(28.12.2023, 16:26)Einzelkämpfer schrieb:  
(28.12.2023, 13:58)DerHesseausHessen schrieb:  
(28.12.2023, 13:54)NRWlul schrieb:  
(28.12.2023, 13:04)DerHesseausHessen schrieb:  
(28.12.2023, 11:41)NRWlul schrieb:  Du musst als RA ins Versorgungswerk einzahlen. Wenn Du Lust und Spaß hast, kannst Du Dich daneben nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und dort dann ebenfalls einzahlen. Viel Erfolg!


Ernst gemeinte Frage: Wie viele haben wohl eine solche Doppelmitgliedschaft?

Ich denke an die 100 %? Der Staat legt das Geld halt einfach am besten an. Die Rendite ist unschlagbar und die Rente absolut sicher.

Ironie off: Dürfte gegen 0 % gehen.


Hat für gesetzlich Versicherte den Vorteil, dass sie in der Krankenversicherung der Rentner sind und nicht freiwillig versichert.

Allerdings dürfte das die Nachteile wohl nicht aufwiegen

Es dürfte doch reichen 5 Jahre einzubezahlen und bis zum Renteneintrittsalter gesetzlich versichert gewesen zu sein (freiwillig dürfte ja auch gehen). Dann ist man ebenfalls in der gesetzlichen Versicherung der Rentner und zahlt keine Versicherungsbeiträge auf Kapitalerträge Miete etc., oder?

Ich habe das vor längerer Zeit mal recherchiert und die Antwort war nein. Ansonsten würden das tatsächlich ja viele genau so machen
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NRWlul
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Beiträge: 63
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Registriert seit: Feb 2020
#16
28.12.2023, 16:48
(28.12.2023, 16:43)DerHesseausHessen schrieb:  
(28.12.2023, 16:26)Einzelkämpfer schrieb:  
(28.12.2023, 13:58)DerHesseausHessen schrieb:  
(28.12.2023, 13:54)NRWlul schrieb:  
(28.12.2023, 13:04)DerHesseausHessen schrieb:  Ernst gemeinte Frage: Wie viele haben wohl eine solche Doppelmitgliedschaft?

Ich denke an die 100 %? Der Staat legt das Geld halt einfach am besten an. Die Rendite ist unschlagbar und die Rente absolut sicher.

Ironie off: Dürfte gegen 0 % gehen.


Hat für gesetzlich Versicherte den Vorteil, dass sie in der Krankenversicherung der Rentner sind und nicht freiwillig versichert.

Allerdings dürfte das die Nachteile wohl nicht aufwiegen

Es dürfte doch reichen 5 Jahre einzubezahlen und bis zum Renteneintrittsalter gesetzlich versichert gewesen zu sein (freiwillig dürfte ja auch gehen). Dann ist man ebenfalls in der gesetzlichen Versicherung der Rentner und zahlt keine Versicherungsbeiträge auf Kapitalerträge Miete etc., oder?

Ich habe das vor längerer Zeit mal recherchiert und die Antwort war nein. Ansonsten würden das tatsächlich ja viele genau so machen

Das ist richtig, das geht so nicht. Deshalb empfiehlt sich in den meisten Fällen auch eher eine PKV.
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Egal
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Registriert seit: Feb 2022
#17
28.12.2023, 18:09
(28.12.2023, 16:43)DerHesseausHessen schrieb:  
(28.12.2023, 16:26)Einzelkämpfer schrieb:  
(28.12.2023, 13:58)DerHesseausHessen schrieb:  
(28.12.2023, 13:54)NRWlul schrieb:  
(28.12.2023, 13:04)DerHesseausHessen schrieb:  Ernst gemeinte Frage: Wie viele haben wohl eine solche Doppelmitgliedschaft?

Ich denke an die 100 %? Der Staat legt das Geld halt einfach am besten an. Die Rendite ist unschlagbar und die Rente absolut sicher.

Ironie off: Dürfte gegen 0 % gehen.


Hat für gesetzlich Versicherte den Vorteil, dass sie in der Krankenversicherung der Rentner sind und nicht freiwillig versichert.

Allerdings dürfte das die Nachteile wohl nicht aufwiegen

Es dürfte doch reichen 5 Jahre einzubezahlen und bis zum Renteneintrittsalter gesetzlich versichert gewesen zu sein (freiwillig dürfte ja auch gehen). Dann ist man ebenfalls in der gesetzlichen Versicherung der Rentner und zahlt keine Versicherungsbeiträge auf Kapitalerträge Miete etc., oder?

Ich habe das vor längerer Zeit mal recherchiert und die Antwort war nein. Ansonsten würden das tatsächlich ja viele genau so machen


Exakt.

Und zum TE: WTF? Ich habe erstmal nachgeschaut, seit wann du angemeldet bist (--> Trollalarm?).
Du findest im Internet alle Informationen, die du brauchst. Mit 2 Staatsexamen solltest du in der Lage sein, diese relativ zügig zu recherchieren. Hast du dir vor dem Jurastudium keine Gedanken zum Beruf des Anwalts gemacht?
Im Übrigen empfehle ich dir, zukünftige Schriftsätze etwas sachlicher zu formulieren als du hier auftrittst, wenn du ernst genommen werden willst.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.12.2023, 18:10 von Egal.)
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Konova
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29.12.2023, 14:23
Man kann den Befreiungsantrag auch erst nach der Zulassung stellen oder? wann ist da der beste Zeitpunkt?
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Patenter Gast
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#19
29.12.2023, 14:54
(29.12.2023, 14:23)Konova schrieb:  Man kann den Befreiungsantrag auch erst nach der Zulassung stellen oder? wann ist da der beste Zeitpunkt?

Sofort.
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Egal
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Beiträge: 1.236
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Registriert seit: Feb 2022
#20
29.12.2023, 18:31
(29.12.2023, 14:23)Konova schrieb:  Man kann den Befreiungsantrag auch erst nach der Zulassung stellen oder? wann ist da der beste Zeitpunkt?

Asap. Die Befreiung ist nur drei Monate rückwirkend möglich. Zeitpunkt ist die Antragstellung, meine ich, aber nagel mich nicht fest.
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