13.10.2023, 21:09
(13.10.2023, 20:42)Ommmmm schrieb:(13.10.2023, 20:41)JuraLiebhaber schrieb:(13.10.2023, 20:13)Anticrustlaw schrieb: Ich würde das Angebot als schlecht einordnen. Die Sprünge im Unternehmrn sind klein und sofern er dir nicht größere Gehaltssprünge oder weitere über das Übliche hinausgehende Benefits angeboten hat, würde ich absagen. Über 60.000€ sollte es mit denen Noten schon mindestens sein.
Das denke ich. Wenn man bedenkt, dass du mit 9+8 locker das doppelte verdienen könntest.
Aber sicher nicht mit 35h.
Der Kollege hat von 38.5h gesprochen. Aus denen werden schnell 40h.
Und von beiden Werten ist der Sprung auf 45h nicht weit. Für 45h kann er in einem transaktionsfernen Bereich einer T3/T4 GK durchaus seine 100k oder in der ein oder anderen MK/Boutique seine 80-90k kriegen. Für 5-10h mehr kann er also 100 % mehr Gehalt kriegen.
Aber ja, wenn möglichst wenig Arbeitsstunden Priorität sind, dann sollte man diese Optionen nicht in Erwägung ziehen.
15.10.2023, 22:20
kleines Unternehmen (Produktion am Firmenstandort) in BW, welches in DE, aber auch ins Ausland verkauft. Suchen einen Volljuristen insbesondere fürs Vertragsrecht und "EU-Recht". Auch Teilzeit ist gerne gesehen (was mir entgegen kommen würde). Wenn ich das richtig herauslesen konnte, wäre man dort auch der einzige Jurist.
Mit welchen Gehaltsvorstellungen sollte man reingehen für 2 bis 2 1/2 Tage? 2.000-2.2000?
Mit welchen Gehaltsvorstellungen sollte man reingehen für 2 bis 2 1/2 Tage? 2.000-2.2000?
16.10.2023, 09:05
Berufseinsteiger, Teilzeit und einziger Jurist, klingt nach einer nicht ganz so guten Idee.
16.10.2023, 09:38
(16.10.2023, 09:05)guga schrieb: Berufseinsteiger, Teilzeit und einziger Jurist, klingt nach einer nicht ganz so guten Idee.
Meinst Du das in fachlicher Hinsicht? Ich mache mir aber auch Gedanken bspw. hinsichtlich des Zugangs zu Fachliteratur/Mustern. Meine Ref-Stationen und WisMit Tätigkeiten waren jedenfalls von Vertragsprüfung u.a. im Kauf- und Vertriebsrecht geprägt. Ich gehe stark davon aus, dass die vormals alle jur. Probleme auf RA-Kanzleien ausgelagert hatten. Und aus eigener Erfahrung aus der Ref-Station/WisMit weiß ich, was eine Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung beim RA kosten kann ;-).
16.10.2023, 11:31
(16.10.2023, 09:38)nachdenklich schrieb:(16.10.2023, 09:05)guga schrieb: Berufseinsteiger, Teilzeit und einziger Jurist, klingt nach einer nicht ganz so guten Idee.
Meinst Du das in fachlicher Hinsicht? Ich mache mir aber auch Gedanken bspw. hinsichtlich des Zugangs zu Fachliteratur/Mustern. Meine Ref-Stationen und WisMit Tätigkeiten waren jedenfalls von Vertragsprüfung u.a. im Kauf- und Vertriebsrecht geprägt. Ich gehe stark davon aus, dass die vormals alle jur. Probleme auf RA-Kanzleien ausgelagert hatten. Und aus eigener Erfahrung aus der Ref-Station/WisMit weiß ich, was eine Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung beim RA kosten kann ;-).
Naja, Du wärst halt komplett alleine, d.h. je nachdem, ob Du einen Vorgänger hast, der Dir ggf. noch ein paar Dinge zeigen/erklären kann, müsstest Du Dich eigenständig praktisch (was sind die Besonderheiten des Unternehmens, wie funktioniert alles, Prozesse etc) und fachlich in sämtliche Themen einlesen; gleichzeitig müsstest Du auch erst in die Anwaltsrolle reinwachsen (alles grundsätzlich machbar). In Unternehmen muss es regelmäßig schnell gehen, da hat man nicht immer Zeit, sich tief in ein Thema zu bohren, da hilft Berufserfahrung in verschiedenen Punkten. Abgesehen davon, als einziger Jurist wirst Du wohl sämtliche Themen bearbeiten müssen, d.h. von Compliance über Datenschutz, Commercial bis Gesellschaftsrecht ist alles dabei - "EU-Recht" ist ja sehr breit, ich würde an Deiner Stelle sehr genau nachfragen, was das heißen soll.
Weißt Du denn, ob überhaupt externe Anwälte beauftragt werden? Einigen Branchen geht es derzeit nicht besonders gut und da ist einfach die Kohle für externe Dienstleister nicht da (vor allem, wenn man extra einen Juristen einstellt). Gibt es derzeit denn überhaupt einen Juristen oder wärst Du der/die erste in dem Unternehmen?
22.10.2023, 15:20
Bundesnetzagentur such für E13/A13 einen Wirtschaftsjuristen oder Volljuristen: Fällt das Volljuristen-Privileg für den hD in der Verwaltung bald weg?
- Sie haben ein Master-Studium mit 300 ECTS-Punkten bzw. ein Diplom(Uni)-Studium der Fachrichtung Wirtschaftsrecht oder einer vergleichbaren Fachrichtung (LL.M.) abgeschlossen oder schließen ein solches in Kürze ab
- oder
- Sie haben durch die Einzelpunktwerte Ihrer beiden juristischen Staatsexamina einen Gesamtpunktwert von mindestens 13 erreicht
- oder
22.10.2023, 16:25
(22.10.2023, 15:20)nachdenklich schrieb: Bundesnetzagentur such für E13/A13 einen Wirtschaftsjuristen oder Volljuristen: Fällt das Volljuristen-Privileg für den hD in der Verwaltung bald weg?
- Sie haben ein Master-Studium mit 300 ECTS-Punkten bzw. ein Diplom(Uni)-Studium der Fachrichtung Wirtschaftsrecht oder einer vergleichbaren Fachrichtung (LL.M.) abgeschlossen oder schließen ein solches in Kürze ab
- oder
- Sie haben durch die Einzelpunktwerte Ihrer beiden juristischen Staatsexamina einen Gesamtpunktwert von mindestens 13 erreicht
Hat inwieweit Einfluss auf Einstiegsgehalt?
22.10.2023, 17:18
(22.10.2023, 16:25)FFM_Brudi schrieb:(22.10.2023, 15:20)nachdenklich schrieb: Bundesnetzagentur such für E13/A13 einen Wirtschaftsjuristen oder Volljuristen: Fällt das Volljuristen-Privileg für den hD in der Verwaltung bald weg?
- Sie haben ein Master-Studium mit 300 ECTS-Punkten bzw. ein Diplom(Uni)-Studium der Fachrichtung Wirtschaftsrecht oder einer vergleichbaren Fachrichtung (LL.M.) abgeschlossen oder schließen ein solches in Kürze ab
- oder
- Sie haben durch die Einzelpunktwerte Ihrer beiden juristischen Staatsexamina einen Gesamtpunktwert von mindestens 13 erreicht
Hat inwieweit Einfluss auf Einstiegsgehalt?
Bei uns im Unternehmen nicht, aber es gibt Unternehmen und Kanzleien, die bei der zu besetzenden Stelle zwischen Bachelor- und Master/2. StEx unterscheiden. Die Stellen, die für die ein Bachelor-Abschluss reicht, dürften in der Regel niedriger bewertet sein, als eine Stelle für Volljuristen. Im öD gibt es diese Unterscheidung z.B.
Wir im Unternehmen unterscheiden zwischen Akademikerstellen und Stellen mit Meisterabschluss/Zusatzquali wie dem Fachwirt. Manchmal werden für ein und dieselbe Stelle Meister oder Ingenieure gesucht. Diese Stellen sind ebenfalls niedriger eingruppiert als reine Akademikerstellen.
Als Bewerber kennt man die Bewertung der Stelle leider nicht, aber es dürfte regelmäßig so sein, dass diese Stellen schlechter bezahlt werden als Stellen für die nur Volljuristen gesucht werden.
22.10.2023, 18:24
Mein Erstaunen bezog sich auf etwas anderes: bis jetzt war es eigentlich die Regel, dass juristische Stellenangebote im hD für Volljuristen ausgeschrieben waren. Die Volljuristen hatten also eigentlich immer das Privileg, einen Großteil der hD Stellen für sich zu besetzen (Ausnahme bei besonderen Stellen: Diplom Verwaltungswissenschaftler, von denen es aber kaum noch welche gibt und die ebenfalls ein spezielles Verwaltungsreferendariat durchlaufen mussten). Wenn jetzt auch Wirtschaftsjuristen in den Kreis der potentiellen Bewerber eingezogen werden (paar Tausend Abschlüsse pro Jahr), dann verschärft das naturgemäß die Konkurrenz. Interessant finde ich, dass Juristen mit ersten Staatsexamen wohl nicht zum Bewerberkreis gezählt werden (im Gegensatz zum FH-Master), da der Staat diese dem Bachelor gleichstellt.
22.10.2023, 19:47
(22.10.2023, 18:24)nachdenklich schrieb: Mein Erstaunen bezog sich auf etwas anderes: bis jetzt war es eigentlich die Regel, dass juristische Stellenangebote im hD für Volljuristen ausgeschrieben waren. Die Volljuristen hatten also eigentlich immer das Privileg, einen Großteil der hD Stellen für sich zu besetzen (Ausnahme bei besonderen Stellen: Diplom Verwaltungswissenschaftler, von denen es aber kaum noch welche gibt und die ebenfalls ein spezielles Verwaltungsreferendariat durchlaufen mussten). Wenn jetzt auch Wirtschaftsjuristen in den Kreis der potentiellen Bewerber eingezogen werden (paar Tausend Abschlüsse pro Jahr), dann verschärft das naturgemäß die Konkurrenz. Interessant finde ich, dass Juristen mit ersten Staatsexamen wohl nicht zum Bewerberkreis gezählt werden (im Gegensatz zum FH-Master), da der Staat diese dem Bachelor gleichstellt.
Das "Privileg" das Volljuristen halt mir ihrem Abschluss haben ist die Laufbahnbefähigung.
A13 ff. ist daher nicht mit Master etc möglich, E 13 dagegen schon, das ist aber nichts neues...