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Klausuren Oktober 2023
SHRef‘in
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Beiträge: 23
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Registriert seit: Oct 2023
#141
13.10.2023, 16:41
(13.10.2023, 16:37)Gastnrw20 schrieb:  
(13.10.2023, 16:08)SHRef‘in schrieb:  Was habt ihr heute so geprüft? 

Habe keine Verfahrenshindernisse bejaht. Bei 338 nur die Befangenheit geprüft und bei 337 auch nicht sooo viel gefunden

In der Sachrüge lange den Vorsatz zur Enteignung in 242 diskutiert, bezüglich 123 Notwehr und Notstand diskutiert und den 113 diskutiert, dass die Polizistin privat vor Ort war


Welche verfahrenshindernisse hast du angeprüft? Und was hast du bei 337 gefunden 

Habe es auch so ähnlich

Ich hab nur festgestellt, dass die Strafanträge gestellt sind und das Gericht sachlich zuständig war 

Bei 337 hab ich 25 StPO wegen der verspäteten Ablehnung geprüft und verneint, hab leider 29 StPO übersehen, 243 II, 260, 229
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Noname1211
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#142
13.10.2023, 16:49
Habe die Befangenheit hinsichtlich des angelehnten Antrags geprüft und dann nochmal bezüglich der überzogenen Frist, zweiter ist aber kein absoluter Revisionsgrund sondern nur ein relativer auf dem das Urteil letztlich nicht beruht, da der Antrag unbegründet war. Bei dem Diebstahl die Zueignungsabsicht nach kürzerer Diskussion abgelehnt, da sie davon ausging, die Tiere kämen wieder zurück und auch nicht davon ausging, dass sie sichergestellt würden. Rechtfertigung Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch: Rechtswidrigen Angriff diskutiert, kein vernünftiger Grund der Tötung aus Art. 5 weil 20a überwiegt, deshalb war 17 TierSchG verletzt. Notwehrfähigkeit von Kollektivrechtsgütern diskutiert und auch für den Tierschutz abgelehnt. Aber Notstandstandsfähigkeit  angenommen, vor allem wenn sich die zum Schutz berufene Behörde querstellt. Nach Güterabwägung dann bejaht. 
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Objektiv lag vollstreckungshandlung vor, da die Polizistin als solche aufgetreten ist, in der Rechtswidrigkeit dann inzident RMK der Identitätsfeststellung und des Festhaltens nach §163b StPO geprüft, kurz von vorläufiger Festnahme abgegrenzt und hier auch das Problem des Auftretens außerhalb der Dienstzeiten thematisiert und im Ergebnis als unbeachtlich befunden, solange die Handlung an sich rechtmäßig ist und das Auftreten nicht willkürlich zur Ausnutzung der Befugnisse ist (aber sehr unsicher hier). Im Ergebnis Freispruch hinsichtlich des ersten TK beantragt und zum zweiten nichts, da korrekt.
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greenfrog
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#143
13.10.2023, 17:39
Ich hatte mega Zeitprobleme gehabt, weil ich so ein Fass aufgemacht hatte, ob der Diebstahl überhaupt vollendet ist. Hatte die Vollendung dann abgelehnt weil neuer Gewahrsam noch nicht begründet war, da sie noch über diesen 1,5 hohen Zaun raus muss.
Dann weiter mit versuchten Diebstahl und da ne Rechtfertigung nach 34 geprüft. Aber weil das ein Versuchsaufbau war, habe ich beim Zueignungswillen geschlampt und nicht deren Rückführungswillen beachtet  Skeptical
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.10.2023, 17:41 von greenfrog.)
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MatadoroRLP
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#144
13.10.2023, 18:35
Zu § 113 gibt's einen OLG-Beschluss: OLG Hamm v. 12.10.2020 - 4 RVs 123/20 "Sich-in-den-Dienst-Versetzen"
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JuramausRlP
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Registriert seit: Oct 2023
#145
13.10.2023, 18:52
(13.10.2023, 16:41)SHRef‘in schrieb:  
(13.10.2023, 16:37)Gastnrw20 schrieb:  
(13.10.2023, 16:08)SHRef‘in schrieb:  Was habt ihr heute so geprüft? 

Habe keine Verfahrenshindernisse bejaht. Bei 338 nur die Befangenheit geprüft und bei 337 auch nicht sooo viel gefunden

In der Sachrüge lange den Vorsatz zur Enteignung in 242 diskutiert, bezüglich 123 Notwehr und Notstand diskutiert und den 113 diskutiert, dass die Polizistin privat vor Ort war


Welche verfahrenshindernisse hast du angeprüft? Und was hast du bei 337 gefunden 

Habe es auch so ähnlich

Ich hab nur festgestellt, dass die Strafanträge gestellt sind und das Gericht sachlich zuständig war 

Bei 337 hab ich 25 StPO wegen der verspäteten Ablehnung geprüft und verneint, hab leider 29 StPO übersehen, 243 II, 260, 229

Wegen was genau war der 243 II und der 260 zu prüfen? Komme einfach nicht drauf. 
Habe nur 25, 29 und 229 gesehen :/
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JuramausRlP
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Registriert seit: Oct 2023
#146
13.10.2023, 19:08
Weiß jemand, wo die „Zustellungsmängel“ lagen? Habe da leider nur einen gefunden und ewig unnötige Zeit aufs Suchen verschwendet.
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Noname1211
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Registriert seit: Sep 2023
#147
13.10.2023, 19:18
(13.10.2023, 19:08)JuramausRlP schrieb:  Weiß jemand, wo die „Zustellungsmängel“ lagen? Habe da leider nur einen gefunden und ewig unnötige Zeit aufs Suchen verschwendet.
In NRW war der alte Verteidiger a den zugestellt wurde nicht mehr bevollmächtigt, es konnte also nichtmehr an diesen zugestellt werden.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.10.2023, 19:19 von Noname1211.)
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DerTill
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Beiträge: 9
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Registriert seit: Dec 2022
#148
13.10.2023, 19:22
Zur S2:

Bei zulässigkeit unter revisionsbegründungsfrist:

§ 143a III da verteidigerwechsel in der revisionsinstanz beantragt werden muss und hier auch eine extra frist gilt, an der stelle auch die zustellungsprobleme thematisiert (zustellung an verteisiger, obwohl mandatsbeendigung angezeigt, 145a III Stpo) iE wiedereinsetzungsantrag und damit revisionsbegründung und verteidigungswechselantrag noch möglich.

verfahrensrüge:
§ 338 nr 3 wegen ablehnung befangenheitsantrag, diskutiert, iE antrag begründet, aber keine sofortige beschwerde erhoben und daher rügepräklusion,- (war wohl beides vertretbar)

338 nr 6 wegen verhandlung vor dem sitzungssaal, aber kein verstoß bei „erweiterter öffentlichkeit“ daher -

338 nr. 8 wegen nichtbefolgung des vertagungsantrags des verteidigers, aber kein aussetzungsanspruch der verteidigung, daher -

337 iVm § 228 wegen unterbrechung i.E. (-)

337 iVm § 29 III wegen später entscheidung über befangenheitsantrag, iE (+), da oben befangenheitsantrag als begründet angesehen und wenn gericht rechtzeitig entschieden hatte lag zu dem zeitpunkt noch nicht die dienstliche äußerung vor, noch kurz rügepräklusion diskutiert aber abgelehnt, da bei 29 III kein zwischenrechtsbehelf vorgesehen

337 iVm 29 I, II da befangene richterin weiter teilgenommen hat, iE (-)

bei 243 II war ich mir nicht sicher, da zeugen rausschicken nicht im protokoll stand, aber das zwuge T reingerufen wurde, hab es dann weggelassen

sachrügen:
242, 243 (-), da keine zueignungsabsicht (rückführungswillen)

303 iE (-) da keine erhebliche substanzverlwtzung 

123 (+), § 32 (-), da nicht bei tieren, aber § 34 iE (+) wegen 20a gg und 1,17 tierschG

113:
iE (+), aber diensthandlung außerhalb der dienstzeit diskutiert und inzident rechtmäßigkeit 163b I 2 geprüft
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NRW 10.2023
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Beiträge: 6
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2023
#149
13.10.2023, 19:42
(13.10.2023, 19:22)DerTill schrieb:  Zur S2:

Bei zulässigkeit unter revisionsbegründungsfrist:

§ 143a III da verteidigerwechsel in der revisionsinstanz beantragt werden muss und hier auch eine extra frist gilt, an der stelle auch die zustellungsprobleme thematisiert (zustellung an verteisiger, obwohl mandatsbeendigung angezeigt, 145a III Stpo) iE wiedereinsetzungsantrag und damit revisionsbegründung und verteidigungswechselantrag noch möglich.

verfahrensrüge:
§ 338 nr 3 wegen ablehnung befangenheitsantrag, diskutiert, iE antrag begründet, aber keine sofortige beschwerde erhoben und daher rügepräklusion,- (war wohl beides vertretbar)

338 nr 6 wegen verhandlung vor dem sitzungssaal, aber kein verstoß bei „erweiterter öffentlichkeit“ daher -

338 nr. 8 wegen nichtbefolgung des vertagungsantrags des verteidigers, aber kein aussetzungsanspruch der verteidigung, daher -

337 iVm § 228 wegen unterbrechung i.E. (-)

337 iVm § 29 III wegen später entscheidung über befangenheitsantrag, iE (+), da oben befangenheitsantrag als begründet angesehen und wenn gericht rechtzeitig entschieden hatte lag zu dem zeitpunkt noch nicht die dienstliche äußerung vor, noch kurz rügepräklusion diskutiert aber abgelehnt, da bei 29 III kein zwischenrechtsbehelf vorgesehen

337 iVm 29 I, II da befangene richterin weiter teilgenommen hat, iE (-)

bei 243 II war ich mir nicht sicher, da zeugen rausschicken nicht im protokoll stand, aber das zwuge T reingerufen wurde, hab es dann weggelassen

sachrügen:
242, 243 (-), da keine zueignungsabsicht (rückführungswillen)

303 iE (-) da keine erhebliche substanzverlwtzung 

123 (+), § 32 (-), da nicht bei tieren, aber § 34 iE (+) wegen 20a gg und 1,17 tierschG

113:
iE (+), aber diensthandlung außerhalb der dienstzeit diskutiert und inzident rechtmäßigkeit 163b I 2 geprüft
Bzgl § 338 Nr. 3 habe ich wg § 28 II 2 sofortige Beschwerde zusammen mit der Revision eingelegt
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JuramausRlP
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#150
13.10.2023, 20:55
(13.10.2023, 19:18)Noname1211 schrieb:  
(13.10.2023, 19:08)JuramausRlP schrieb:  Weiß jemand, wo die „Zustellungsmängel“ lagen? Habe da leider nur einen gefunden und ewig unnötige Zeit aufs Suchen verschwendet.
In NRW war der alte Verteidiger a den zugestellt wurde nicht mehr bevollmächtigt, es konnte also nichtmehr an diesen zugestellt werden.

Genau, das habe ich auch. Aber in RLP hieß es, dass „mehrere Zustellungsmängel“ vorliegen und alle diskutiert werden sollen in dem Vermerk vom neuen RA. 
Und ich hab nichts gefunden… wenn das ne Finte war, bin ich so sauer ?
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