12.10.2023, 16:10
Was ist denn mit der Verwirklichung von 223? Bezog sich die auf das Anrempeln?
12.10.2023, 16:20
Hat jemand noch 243 I Nr.6 geprüft "Hilflosigkeit" weil die Oma gebrechlich war und einen Gehwagen genutzt hat?
12.10.2023, 16:20
§ 223 nicht beim Anrempeln - Ich habe im ersten Tatkomplex nur § 244
Vollendeten § 223 habe ich beim verletzten Polizisten
Versuchten § 224 I Nr. 2 Alt. 2, Nr. 5, 22, 23 I StGB weil der nicht "mittels" gefährlichen Werkzeugs bzw lebensgefährlicher Behandlung verletzt wurde. Aber Vorsatz umfasst, dass Polizist eventuell nicht wegspringt.
Vollendeten § 223 habe ich beim verletzten Polizisten
Versuchten § 224 I Nr. 2 Alt. 2, Nr. 5, 22, 23 I StGB weil der nicht "mittels" gefährlichen Werkzeugs bzw lebensgefährlicher Behandlung verletzt wurde. Aber Vorsatz umfasst, dass Polizist eventuell nicht wegspringt.
12.10.2023, 16:21
Hab bezüglich des Anstoßens Versuch 223 angenommen (Verletzung billigend in Kauf genommen), zu einer Verletzung ist es ja nicht gekommen. Wo hast du denn 212 geprüft?
Edit: die Sachverhalte waren dahingehend anscheinend unterschiedlich ?
Edit: die Sachverhalte waren dahingehend anscheinend unterschiedlich ?
12.10.2023, 16:21
In RLP war 243 auch ausgeschlossen
12.10.2023, 16:24
12.10.2023, 16:27
(12.10.2023, 16:21)Noname1211 schrieb: Hab bezüglich des Anstoßens Versuch 223 angenommen (Verletzung billigend in Kauf genommen), zu einer Verletzung ist es ja nicht gekommen. Wo hast du denn 212 geprüft?
Edit: die Sachverhalte waren dahingehend anscheinend unterschiedlich ?
Hat der Polizeibeamte sich auch verletzt in NRW?
12.10.2023, 16:29
Ich meine nicht, die anderen mit denen ich nach der Klausur gesprochen habe, haben dazu auch nichts gesagt.
12.10.2023, 16:30
12.10.2023, 16:45
NRW:
Ich habe erstmal den Raub angeprüft, dann aber Gewalt und Drohung abgelehnt (da hab ich relativ viel zu geschrieben)
Dann §§ 242, 244 I StGB geprüft und bejaht. Hier noch abgewogen, ob ein minder schwerer Fall vorliegt --> der Anwalt hatte ja angedeutet das die Geschädigte immerhin nicht körperlich verletzt wurde..
Dann ziemlich lange die Beweise gewürdigt, vor allem auch ob noch die Kompetenz der StA gegeben war, nachdem der Richter angerufen wurde --> (+) da Richter durch das direkte Auflegen ja noch nicht mit der Sache befasst wurde
§ 223 StGB im Urteilsstil bezüglich dem Zeugen verneint, da er ja keine Schürfwunden erlitten hat.
Dann § 252 StGB kurz angeprüft, aber verneint, da keine Gewalt vorlag --> nur Gewalt gegen Sache (Autos), da keine Polizisten mehr drin waren
und dann § 303 StGB, der ja erfüllt war
§§ 142, 315b StGB hätte ich noch ansprechen können...
Ich habe erstmal den Raub angeprüft, dann aber Gewalt und Drohung abgelehnt (da hab ich relativ viel zu geschrieben)
Dann §§ 242, 244 I StGB geprüft und bejaht. Hier noch abgewogen, ob ein minder schwerer Fall vorliegt --> der Anwalt hatte ja angedeutet das die Geschädigte immerhin nicht körperlich verletzt wurde..
Dann ziemlich lange die Beweise gewürdigt, vor allem auch ob noch die Kompetenz der StA gegeben war, nachdem der Richter angerufen wurde --> (+) da Richter durch das direkte Auflegen ja noch nicht mit der Sache befasst wurde
§ 223 StGB im Urteilsstil bezüglich dem Zeugen verneint, da er ja keine Schürfwunden erlitten hat.
Dann § 252 StGB kurz angeprüft, aber verneint, da keine Gewalt vorlag --> nur Gewalt gegen Sache (Autos), da keine Polizisten mehr drin waren
und dann § 303 StGB, der ja erfüllt war
§§ 142, 315b StGB hätte ich noch ansprechen können...