23.08.2023, 20:12
Hallo ihr Lieben!
Ich bin seit einem halben Jahr bei der Staatsanwaltschaft tätig und finde es äußerst herausfordernd. Mein Arbeitstag beginnt in den frühen Morgenstunden und erstreckt sich bis in den späten Abend, und ich spüre, dass mein Körper an seine Grenzen stößt. Mir wurde ein Dezernat übertragen, das in einer schwierigen Lage war. Zwar gelingt es mir, die Situation peu à peu zu verbessern, jedoch fehlt mir die Freude daran. Mein Wunsch ist es nun, in die Verwaltung zu wechseln. Mir gehts wirklich miserabel und ich glaube auch nicht, dass es besser wird. Ist es der Behördenleitung bekannt, wenn man sich extern bewirbt? Oder erfahren sie dies erst bei einer Zusage aufgrund der Einsichtnahme in die Personalakte? Wie habt ihr euren Exit geschafft?
Ich bin seit einem halben Jahr bei der Staatsanwaltschaft tätig und finde es äußerst herausfordernd. Mein Arbeitstag beginnt in den frühen Morgenstunden und erstreckt sich bis in den späten Abend, und ich spüre, dass mein Körper an seine Grenzen stößt. Mir wurde ein Dezernat übertragen, das in einer schwierigen Lage war. Zwar gelingt es mir, die Situation peu à peu zu verbessern, jedoch fehlt mir die Freude daran. Mein Wunsch ist es nun, in die Verwaltung zu wechseln. Mir gehts wirklich miserabel und ich glaube auch nicht, dass es besser wird. Ist es der Behördenleitung bekannt, wenn man sich extern bewirbt? Oder erfahren sie dies erst bei einer Zusage aufgrund der Einsichtnahme in die Personalakte? Wie habt ihr euren Exit geschafft?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
23.08.2023, 21:22
(23.08.2023, 20:12)Miaumiau44 schrieb: Hallo ihr Lieben!
Ich bin seit einem halben Jahr bei der Staatsanwaltschaft tätig und finde es äußerst herausfordernd. Mein Arbeitstag beginnt in den frühen Morgenstunden und erstreckt sich bis in den späten Abend, und ich spüre, dass mein Körper an seine Grenzen stößt. Mir wurde ein Dezernat übertragen, das in einer schwierigen Lage war. Zwar gelingt es mir, die Situation peu à peu zu verbessern, jedoch fehlt mir die Freude daran. Mein Wunsch ist es nun, in die Verwaltung zu wechseln. Mir gehts wirklich miserabel und ich glaube auch nicht, dass es besser wird. Ist es der Behördenleitung bekannt, wenn man sich extern bewirbt? Oder erfahren sie dies erst bei einer Zusage aufgrund der Einsichtnahme in die Personalakte? Wie habt ihr euren Exit geschafft?
Hallo,
ich beabsichtige auch gerade aus der Justiz auszusteigen und in die Verwaltung zu wechseln. Ich habe mich beworben und am AC teilgenommen. Meine Personalakte wurde erst angefordert nachdem ich die feste Zusage hatte. Hatte ähnliche Bedenken wie du und habe zuvor einfach mal der zuständigen Stelle nachgefragt, wann die Akte angefordert wird.
23.08.2023, 22:01
(23.08.2023, 21:22)Mi*Me schrieb:(23.08.2023, 20:12)Miaumiau44 schrieb: Hallo ihr Lieben!
Ich bin seit einem halben Jahr bei der Staatsanwaltschaft tätig und finde es äußerst herausfordernd. Mein Arbeitstag beginnt in den frühen Morgenstunden und erstreckt sich bis in den späten Abend, und ich spüre, dass mein Körper an seine Grenzen stößt. Mir wurde ein Dezernat übertragen, das in einer schwierigen Lage war. Zwar gelingt es mir, die Situation peu à peu zu verbessern, jedoch fehlt mir die Freude daran. Mein Wunsch ist es nun, in die Verwaltung zu wechseln. Mir gehts wirklich miserabel und ich glaube auch nicht, dass es besser wird. Ist es der Behördenleitung bekannt, wenn man sich extern bewirbt? Oder erfahren sie dies erst bei einer Zusage aufgrund der Einsichtnahme in die Personalakte? Wie habt ihr euren Exit geschafft?
Hallo,
ich beabsichtige auch gerade aus der Justiz auszusteigen und in die Verwaltung zu wechseln. Ich habe mich beworben und am AC teilgenommen. Meine Personalakte wurde erst angefordert nachdem ich die feste Zusage hatte. Hatte ähnliche Bedenken wie du und habe zuvor einfach mal der zuständigen Stelle nachgefragt, wann die Akte angefordert wird.
Danke für deine Antwort! Hast du es vorher mit der Behördenleitung kommuniziert, dass du gehen möchtest?
23.08.2023, 22:22
(23.08.2023, 22:01)Miaumiau44 schrieb:(23.08.2023, 21:22)Mi*Me schrieb:(23.08.2023, 20:12)Miaumiau44 schrieb: Hallo ihr Lieben!
Ich bin seit einem halben Jahr bei der Staatsanwaltschaft tätig und finde es äußerst herausfordernd. Mein Arbeitstag beginnt in den frühen Morgenstunden und erstreckt sich bis in den späten Abend, und ich spüre, dass mein Körper an seine Grenzen stößt. Mir wurde ein Dezernat übertragen, das in einer schwierigen Lage war. Zwar gelingt es mir, die Situation peu à peu zu verbessern, jedoch fehlt mir die Freude daran. Mein Wunsch ist es nun, in die Verwaltung zu wechseln. Mir gehts wirklich miserabel und ich glaube auch nicht, dass es besser wird. Ist es der Behördenleitung bekannt, wenn man sich extern bewirbt? Oder erfahren sie dies erst bei einer Zusage aufgrund der Einsichtnahme in die Personalakte? Wie habt ihr euren Exit geschafft?
Hallo,
ich beabsichtige auch gerade aus der Justiz auszusteigen und in die Verwaltung zu wechseln. Ich habe mich beworben und am AC teilgenommen. Meine Personalakte wurde erst angefordert nachdem ich die feste Zusage hatte. Hatte ähnliche Bedenken wie du und habe zuvor einfach mal der zuständigen Stelle nachgefragt, wann die Akte angefordert wird.
Danke für deine Antwort! Hast du es vorher mit der Behördenleitung kommuniziert, dass du gehen möchtest?
Sehr gerne:) Nein, erst als ich wusste dass ich sicher was anderes habe und gehen will habe ich es kommuniziert.
24.08.2023, 08:05
(23.08.2023, 22:29)Mi*Me schrieb:(23.08.2023, 22:01)Miaumiau44 schrieb:(23.08.2023, 21:22)Mi*Me schrieb:(23.08.2023, 20:12)Miaumiau44 schrieb: Hallo ihr Lieben!
Ich bin seit einem halben Jahr bei der Staatsanwaltschaft tätig und finde es äußerst herausfordernd. Mein Arbeitstag beginnt in den frühen Morgenstunden und erstreckt sich bis in den späten Abend, und ich spüre, dass mein Körper an seine Grenzen stößt. Mir wurde ein Dezernat übertragen, das in einer schwierigen Lage war. Zwar gelingt es mir, die Situation peu à peu zu verbessern, jedoch fehlt mir die Freude daran. Mein Wunsch ist es nun, in die Verwaltung zu wechseln. Mir gehts wirklich miserabel und ich glaube auch nicht, dass es besser wird. Ist es der Behördenleitung bekannt, wenn man sich extern bewirbt? Oder erfahren sie dies erst bei einer Zusage aufgrund der Einsichtnahme in die Personalakte? Wie habt ihr euren Exit geschafft?
Hallo,
ich beabsichtige auch gerade aus der Justiz auszusteigen und in die Verwaltung zu wechseln. Ich habe mich beworben und am AC teilgenommen. Meine Personalakte wurde erst angefordert nachdem ich die feste Zusage hatte. Hatte ähnliche Bedenken wie du und habe zuvor einfach mal der zuständigen Stelle nachgefragt, wann die Akte angefordert wird.
Danke für deine Antwort! Hast du es vorher mit der Behördenleitung kommuniziert, dass du gehen möchtest?
Sehr gerne:) Nein, erst als ich wusste dass ich sicher was anderes habe und gehen will habe ich es kommuniziert.
Habe ich auch so gemacht und ist m.W. - zumindest soweit man sich sicher ist, dass man es nicht doch nochmal bei der StA probieren will - auch nicht unüblich.
24.08.2023, 11:05
Haben diejenigen, die den glücklichen Wechsel in eine Verwaltung geschafft haben, sich versetzen oder entlassen und dann neu ernennen lassen?
Im ersteren Falle: Hat die eigene (Mittel-)Behörde da Theater gemacht?
Im zweiteren Falle: War der Grund der Vorgehensweise, dass sich die eigene (Mittel-)Behörde quer gestellt hatte? Funktioniert diese Vorgehensweise auch dahingehend, dass Zeiten für die Planungsreife bei der neuen Stelle angerechnet werden, sodass man ohne statusrechtliche Nachteile wechseln kann?
Besten Dank für die etwaigen Infos! :-)
Im ersteren Falle: Hat die eigene (Mittel-)Behörde da Theater gemacht?
Im zweiteren Falle: War der Grund der Vorgehensweise, dass sich die eigene (Mittel-)Behörde quer gestellt hatte? Funktioniert diese Vorgehensweise auch dahingehend, dass Zeiten für die Planungsreife bei der neuen Stelle angerechnet werden, sodass man ohne statusrechtliche Nachteile wechseln kann?
Besten Dank für die etwaigen Infos! :-)
24.08.2023, 13:10
(24.08.2023, 11:05)Lawmaker schrieb: Haben diejenigen, die den glücklichen Wechsel in eine Verwaltung geschafft haben, sich versetzen oder entlassen und dann neu ernennen lassen?
Im ersteren Falle: Hat die eigene (Mittel-)Behörde da Theater gemacht?
Im zweiteren Falle: War der Grund der Vorgehensweise, dass sich die eigene (Mittel-)Behörde quer gestellt hatte? Funktioniert diese Vorgehensweise auch dahingehend, dass Zeiten für die Planungsreife bei der neuen Stelle angerechnet werden, sodass man ohne statusrechtliche Nachteile wechseln kann?
Besten Dank für die etwaigen Infos! :-)
Entlassen+ neu verbeamtet. Die neue Behörde wollte es gerne so und da ich bei Amtsarzt etc nichts zu befürchten hatte, habe ich es auch so gemacht. Konnte dann noch etwas Urlaub machen und nach Neuverbeamtung wurde mir die Justizzeit auf die Erfahrungsstufe und auf die Probezeit (bis zur Mindestprobezeit) angerechnet, hatte also insofern auch keine Nachteile. Da in der Richterschaft auch mal gute 5 Jahre Probezeit vorkommen, wenn es keine (geeignete) Planstelle gibt, in der Verwaltung aber nach Ablauf der Probezeit die Urkunde sofort kommt, ist man u.U. am Ende schneller auf Lebenszeit, auch wenn wegen Mindestlaufzeiten nicht auf den Monat genau angerechnet werden kann...
24.08.2023, 16:11
(24.08.2023, 13:10)Exri schrieb:(24.08.2023, 11:05)Lawmaker schrieb: Haben diejenigen, die den glücklichen Wechsel in eine Verwaltung geschafft haben, sich versetzen oder entlassen und dann neu ernennen lassen?
Im ersteren Falle: Hat die eigene (Mittel-)Behörde da Theater gemacht?
Im zweiteren Falle: War der Grund der Vorgehensweise, dass sich die eigene (Mittel-)Behörde quer gestellt hatte? Funktioniert diese Vorgehensweise auch dahingehend, dass Zeiten für die Planungsreife bei der neuen Stelle angerechnet werden, sodass man ohne statusrechtliche Nachteile wechseln kann?
Besten Dank für die etwaigen Infos! :-)
Entlassen+ neu verbeamtet. Die neue Behörde wollte es gerne so und da ich bei Amtsarzt etc nichts zu befürchten hatte, habe ich es auch so gemacht. Konnte dann noch etwas Urlaub machen und nach Neuverbeamtung wurde mir die Justizzeit auf die Erfahrungsstufe und auf die Probezeit (bis zur Mindestprobezeit) angerechnet, hatte also insofern auch keine Nachteile. Da in der Richterschaft auch mal gute 5 Jahre Probezeit vorkommen, wenn es keine (geeignete) Planstelle gibt, in der Verwaltung aber nach Ablauf der Probezeit die Urkunde sofort kommt, ist man u.U. am Ende schneller auf Lebenszeit, auch wenn wegen Mindestlaufzeiten nicht auf den Monat genau angerechnet werden kann...
Danke für deine Antwort!

Mir scheint also, dass es ein gangbarer Weg ist, den Wechsel in die Verwaltung auch ohne „Zustimmung“ des bisherigen Dienstherren (GeStA) zu vollziehen, das macht ja schon mal Mut, falls es – erwartbarerweise – zu wenig Begeisterung führen wird, wenn man den avisierten Wechsel dann verkündet.
Meinst du denn, dass es grundsätzlich so ist, dass die neuen Dienstherren den Weg der Neuverbeamtung „gerne“ einschlagen? Welche Vorteile ergibt sich für den neuen Dienstherren und welche möglichen Nachteile für den Wechselnden? Und ist es formal dann immer so, dass man bei Neuernennung eine neue amtsärztliche Untersuchung durchlaufen muss? Verzögert dies nicht dann wieder den Antritt der neuen Stelle?
Danke schon mal für eine Antwort!

24.08.2023, 17:15
(24.08.2023, 16:11)Lawmaker schrieb:(24.08.2023, 13:10)Exri schrieb:(24.08.2023, 11:05)Lawmaker schrieb: Haben diejenigen, die den glücklichen Wechsel in eine Verwaltung geschafft haben, sich versetzen oder entlassen und dann neu ernennen lassen?
Im ersteren Falle: Hat die eigene (Mittel-)Behörde da Theater gemacht?
Im zweiteren Falle: War der Grund der Vorgehensweise, dass sich die eigene (Mittel-)Behörde quer gestellt hatte? Funktioniert diese Vorgehensweise auch dahingehend, dass Zeiten für die Planungsreife bei der neuen Stelle angerechnet werden, sodass man ohne statusrechtliche Nachteile wechseln kann?
Besten Dank für die etwaigen Infos! :-)
Entlassen+ neu verbeamtet. Die neue Behörde wollte es gerne so und da ich bei Amtsarzt etc nichts zu befürchten hatte, habe ich es auch so gemacht. Konnte dann noch etwas Urlaub machen und nach Neuverbeamtung wurde mir die Justizzeit auf die Erfahrungsstufe und auf die Probezeit (bis zur Mindestprobezeit) angerechnet, hatte also insofern auch keine Nachteile. Da in der Richterschaft auch mal gute 5 Jahre Probezeit vorkommen, wenn es keine (geeignete) Planstelle gibt, in der Verwaltung aber nach Ablauf der Probezeit die Urkunde sofort kommt, ist man u.U. am Ende schneller auf Lebenszeit, auch wenn wegen Mindestlaufzeiten nicht auf den Monat genau angerechnet werden kann...
Danke für deine Antwort!![]()
Mir scheint also, dass es ein gangbarer Weg ist, den Wechsel in die Verwaltung auch ohne „Zustimmung“ des bisherigen Dienstherren (GeStA) zu vollziehen, das macht ja schon mal Mut, falls es – erwartbarerweise – zu wenig Begeisterung führen wird, wenn man den avisierten Wechsel dann verkündet.
Meinst du denn, dass es grundsätzlich so ist, dass die neuen Dienstherren den Weg der Neuverbeamtung „gerne“ einschlagen? Welche Vorteile ergibt sich für den neuen Dienstherren und welche möglichen Nachteile für den Wechselnden? Und ist es formal dann immer so, dass man bei Neuernennung eine neue amtsärztliche Untersuchung durchlaufen muss? Verzögert dies nicht dann wieder den Antritt der neuen Stelle?
Danke schon mal für eine Antwort!
Bei mir wird es auch über Entlassung und Neuverbeamtung laufen. Zu den Vor- und Nachteilen kann ich leider nichts sagen. Bezüglich des Amtsarztes war es bei mir so, dass ich nicht nochmal hin musste. Allerdings erfolgte meine Einstellung in die Justiz auch erst dieses Jahr, dementsprechend ist die Untersuchung auch noch nicht lange her. Könnte mir vorstellen, dass das eine Rolle spielt.
24.08.2023, 18:29
(24.08.2023, 17:15)Mi*Me schrieb:(24.08.2023, 16:11)Lawmaker schrieb:(24.08.2023, 13:10)Exri schrieb:(24.08.2023, 11:05)Lawmaker schrieb: Haben diejenigen, die den glücklichen Wechsel in eine Verwaltung geschafft haben, sich versetzen oder entlassen und dann neu ernennen lassen?
Im ersteren Falle: Hat die eigene (Mittel-)Behörde da Theater gemacht?
Im zweiteren Falle: War der Grund der Vorgehensweise, dass sich die eigene (Mittel-)Behörde quer gestellt hatte? Funktioniert diese Vorgehensweise auch dahingehend, dass Zeiten für die Planungsreife bei der neuen Stelle angerechnet werden, sodass man ohne statusrechtliche Nachteile wechseln kann?
Besten Dank für die etwaigen Infos! :-)
Entlassen+ neu verbeamtet. Die neue Behörde wollte es gerne so und da ich bei Amtsarzt etc nichts zu befürchten hatte, habe ich es auch so gemacht. Konnte dann noch etwas Urlaub machen und nach Neuverbeamtung wurde mir die Justizzeit auf die Erfahrungsstufe und auf die Probezeit (bis zur Mindestprobezeit) angerechnet, hatte also insofern auch keine Nachteile. Da in der Richterschaft auch mal gute 5 Jahre Probezeit vorkommen, wenn es keine (geeignete) Planstelle gibt, in der Verwaltung aber nach Ablauf der Probezeit die Urkunde sofort kommt, ist man u.U. am Ende schneller auf Lebenszeit, auch wenn wegen Mindestlaufzeiten nicht auf den Monat genau angerechnet werden kann...
Danke für deine Antwort!![]()
Mir scheint also, dass es ein gangbarer Weg ist, den Wechsel in die Verwaltung auch ohne „Zustimmung“ des bisherigen Dienstherren (GeStA) zu vollziehen, das macht ja schon mal Mut, falls es – erwartbarerweise – zu wenig Begeisterung führen wird, wenn man den avisierten Wechsel dann verkündet.
Meinst du denn, dass es grundsätzlich so ist, dass die neuen Dienstherren den Weg der Neuverbeamtung „gerne“ einschlagen? Welche Vorteile ergibt sich für den neuen Dienstherren und welche möglichen Nachteile für den Wechselnden? Und ist es formal dann immer so, dass man bei Neuernennung eine neue amtsärztliche Untersuchung durchlaufen muss? Verzögert dies nicht dann wieder den Antritt der neuen Stelle?
Danke schon mal für eine Antwort!
Bei mir wird es auch über Entlassung und Neuverbeamtung laufen. Zu den Vor- und Nachteilen kann ich leider nichts sagen. Bezüglich des Amtsarztes war es bei mir so, dass ich nicht nochmal hin musste. Allerdings erfolgte meine Einstellung in die Justiz auch erst dieses Jahr, dementsprechend ist die Untersuchung auch noch nicht lange her. Könnte mir vorstellen, dass das eine Rolle spielt.
Ah okay, danke für die Antwort!

Ich finde es schon mal erbaulich, dass der Weg über Entlassung und Neuverbeamtung so gängig und gangbar erscheint und auch in der Praxis gemacht wird. So richtig Lust darauf zu warten, dass die GeStA einer Versetzung zu einem neuen Dienstherren zustimmt, hat man ja nun wirklich nicht, wenn man weg will…
Dass und wann man nochmal zum Amtsarzt muss wäre aber wirklich gut zu wissen, schließlich müsste man dies ja auch noch zeitlich mit einplanen. Weiß da jemand Näheres?
