23.08.2023, 08:44
Hallo,
ich bin seit ein paar Monaten nun als neu zugelassener Rechtsanwalt in einer mittelständigen Kanzlei angestellt. Im Arbeitsvertrag hieß es:
"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für den Arbeitnehmer eine Vermögenshaftpflichtversicheurng abzuschließen"
weiter hieß es
"Die Kosten hierfür werden vom Arbeitgeber getragen. Sie sind als geldwerter Vorteil sozialversicherungsplfichtig und unterliegen der Einkommensteuer."
Nun habe ich die ersten 3 Monate mein regulär vereinbartes Bruttogehalt erhalten. Für den jetztigen Monat jedoch wurde neben dem Bruttogehalt auch noch ca 280,00 EUR Berufshaftpflicht aufgenommen, sodass sich mein Nettolohn um die 110,00 EUR verringert hat.
Nun entschuldigt im Vorfeld meine Unwissenheit in steuerlichen Sachen, aber ist dies so in Ordnung?
ich bin seit ein paar Monaten nun als neu zugelassener Rechtsanwalt in einer mittelständigen Kanzlei angestellt. Im Arbeitsvertrag hieß es:
"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für den Arbeitnehmer eine Vermögenshaftpflichtversicheurng abzuschließen"
weiter hieß es
"Die Kosten hierfür werden vom Arbeitgeber getragen. Sie sind als geldwerter Vorteil sozialversicherungsplfichtig und unterliegen der Einkommensteuer."
Nun habe ich die ersten 3 Monate mein regulär vereinbartes Bruttogehalt erhalten. Für den jetztigen Monat jedoch wurde neben dem Bruttogehalt auch noch ca 280,00 EUR Berufshaftpflicht aufgenommen, sodass sich mein Nettolohn um die 110,00 EUR verringert hat.
Nun entschuldigt im Vorfeld meine Unwissenheit in steuerlichen Sachen, aber ist dies so in Ordnung?
23.08.2023, 10:31
Ja, das ist normal. Wahrscheinlich ist die Versicherungsprämie ein Mal im Jahr fällig. In diesem Monat ist Dein Netto dann etwas geringer da der geldwerte Vorteil versteuert wird.
23.08.2023, 11:34
Das ist nicht normal
23.08.2023, 11:57
23.08.2023, 12:02
23.08.2023, 12:19
Ohje. Ich bedanke mich für eure antworten und bespreche das einfach mal mit meinem Vorgesetzten.
23.08.2023, 12:28
"Die Kosten hierfür werden vom Arbeitgeber getragen. Sie sind als geldwerter Vorteil sozialversicherungsplfichtig und unterliegen der Einkommensteuer."
Aus diesesm Satz entnehme ich nicht zwingend, dass der AG die drauf anfallenden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ebenfalls übernimmt. Ich würde eher vom Gegenteiligen ausgehen. Der AG zahlt für dich die 280 Euro on top zu deinem Gehalt, du musst diese Zahlung allerdinmgs SV-Beiträge und Steuern abführen.
Aus diesesm Satz entnehme ich nicht zwingend, dass der AG die drauf anfallenden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ebenfalls übernimmt. Ich würde eher vom Gegenteiligen ausgehen. Der AG zahlt für dich die 280 Euro on top zu deinem Gehalt, du musst diese Zahlung allerdinmgs SV-Beiträge und Steuern abführen.
23.08.2023, 13:30
(23.08.2023, 12:28)Max Sauer schrieb: "Die Kosten hierfür werden vom Arbeitgeber getragen. Sie sind als geldwerter Vorteil sozialversicherungsplfichtig und unterliegen der Einkommensteuer."
Aus diesesm Satz entnehme ich nicht zwingend, dass der AG die drauf anfallenden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ebenfalls übernimmt. Ich würde eher vom Gegenteiligen ausgehen. Der AG zahlt für dich die 280 Euro on top zu deinem Gehalt, du musst diese Zahlung allerdinmgs SV-Beiträge und Steuern abführen.
Na wenn er 280 on top zum Gehalt zahlt und der AN die sich daraus ergebenden Steuern und Abgaben tragen soll, kann das doch nicht dazu führen, dass der AN am Ende weniger Netto hat als wenn er dieses "on top Gehalt" nicht bekommen hätte
23.08.2023, 15:13
Wenn du 280,00 Euro mehr brutto bekommen hast, wie kommst du dann auf 110,00 Euro weniger netto?
23.08.2023, 15:27