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  5. Werden Examensklausuren nach dem Durchschnitt bewertet?
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Werden Examensklausuren nach dem Durchschnitt bewertet?
Len44
Junior Member
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Beiträge: 6
Themen: 6
Registriert seit: Jul 2023
#1
11.08.2023, 19:57
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und zwar meinte mein Repetitor, dass Prüfer bei der Bewertung sich nicht nur an die Lösung des JPA orientieren sondern die Klausuren mit dem Durschnitt vergleichen.
Beispielsweise die Klausur ist super schwer und man hat 2/3 der Klausur richtig gelöst, der Rest der anderen Examenskanditaten hat nur 1/3 der Lösung - Wird man dann besser bewertet, weil der Rest "schlechter" ist?

Ich dachte es kommt immer darauf an, ob die Klausur generell "einfach" ist oder nicht und nicht ob die restlichen Prüflinge, die Klausur auch als "einfach" empfunden haben und dementsprechend gelöst haben.
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Broton
Junior Member
**
Beiträge: 36
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2022
#2
12.08.2023, 05:40
Der Korrektor macht sich zu Beginn einen Erwartungshorizont, stellt für sich also fest, was er von dem Prüfling erwartet. Hier ist natürlich auch maßgeblich, für wie schwer der Korrektor die Klausur hält. An diesem Maßstab werden dann die Prüflinge gemessen, wobei es (zumindest in der Theorie) keinen Unterschied macht, ob die anderen Prüflinge die Klausur gut oder schlecht lösen konnten. Eine vergleichende Bewertung findet nicht statt. In der Theorie deshalb, weil ich nicht ausschließen möchte, dass man ggf. mal eine Klausur (unbewusst) ein bisschen besser bewertet, wenn man vorher nur schlechte gelesen hat und sich daher jetzt über die bessere freut.
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Bre
Member
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Beiträge: 183
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#3
12.08.2023, 08:47
(12.08.2023, 05:40)Broton schrieb:  [...] wobei es (zumindest in der Theorie) keinen Unterschied macht, ob die anderen Prüflinge die Klausur gut oder schlecht lösen konnten. Eine vergleichende Bewertung findet nicht statt. [...]

A.A. die ständige Rspr., siehe etwa BVerwG, Urt. v. 10.04.2019 - BVerwG 6 C 19.18 m.w.N. auf die Rspr. der Verwaltungsgerichte und des BVerfG:

"Aufgrund der Gewichtung der einzelnen Vorzüge und Nachteile der Prüfungsleistung und deren Vergleich mit anderen Bearbeitungen vergibt der Prüfer die Note"

Der Vergleich mit anderen Bearbeitungen ist gerade mit Blick auf Art. 3 I GG geboten.
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Broton
Junior Member
**
Beiträge: 36
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2022
#4
12.08.2023, 10:37
Das OVG NRW hat das jedenfalls so gesehen (Beschluss vom 07. Mai 2014 - 14 A 2731/12):

"Prüfungsleistungen sind allein nach einem absoluten Maßstab ohne Rücksicht auf die Leistungen der Mitprüflinge zu bewerten".

Smile

Aus meiner Sicht erscheint es gerade aufgrund Art. 3 GG angezeigt, anhand von objektiven Maßstäben zu bewerten. Wenn deine Klausur im Stapel der guten Klausuren landet, hast du sonst Pech gehabt (andersherum natürlich auch). Und es kommt durchaus vor, dass man einen Stapel mit überdurchschnittlich vielen guten oder schlechten Klausuren bekommt.
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18729309932
Junior Member
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Beiträge: 30
Themen: 2
Registriert seit: May 2023
#5
12.08.2023, 12:42
Unabhängig von irgendwelchen rechtlichen Vorgaben sind Examensklausuren immer auch Vergleichsklausuren.

Der durschnittliche Korrektor wird erstmal von dem generellen Erwartungshorizont ausgehen (leich, mittelschwer, erhöhte Schwierigkeit etc.).

Aber natürlich schießt die Note eher nach oben, wenn der Korrektor vor einer guten Klausur, 2-3 richtig schlechte/ungenaue Bearbeitungen hatte. Gleichzeitig wird die Note einer Durschnittlichen Arbeit eher 7 Punkte als 9 Punkte betragen, wenn vorher 2-3 richtig gute Bearbeitungen bewertet wurden. Das lässt sich ja gar nicht vermeiden, wenn ein Mensch eine so schwer messbare Leistung, wie eine Examensklausur bewertet.

Interessant wäre es, wenn Zweitkorrektoren ohne die Voten der Erstkorrektoren korrigieren müssten. Auch so kommt es regelm. zu bis zu drei Punkten Unterschied in der Bewertung.
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.974
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#6
13.08.2023, 16:30
Das sind zwei verschiedene Fragen:

Rechtlich ist es in der Tat ein absoluter Maßstab: was ist von einem künftigen Referendar bzw. R1-Richter objektiv zu erwarten?

Faktisch spielen die anderen Arbeiten aber natürlich eine Rolle, einmal unbewusst, aber auch bewusst, weil sie einen dazu bringen, den eigenen Erwartungshorizont zu hinterfragen: ist wirklich objektiv zu erwarten, was bislang noch niemand richtig gelöst hat?
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JurMUC
Member
***
Beiträge: 81
Themen: 1
Registriert seit: May 2022
#7
28.08.2023, 19:43
(12.08.2023, 12:42)18729309932 schrieb:  Unabhängig von irgendwelchen rechtlichen Vorgaben sind Examensklausuren immer auch Vergleichsklausuren.

Der durschnittliche Korrektor wird erstmal von dem generellen Erwartungshorizont ausgehen (leich, mittelschwer, erhöhte Schwierigkeit etc.).

Aber natürlich schießt die Note eher nach oben, wenn der Korrektor vor einer guten Klausur, 2-3 richtig schlechte/ungenaue Bearbeitungen hatte. Gleichzeitig wird die Note einer Durschnittlichen Arbeit eher 7 Punkte als 9 Punkte betragen, wenn vorher 2-3 richtig gute Bearbeitungen bewertet wurden. Das lässt sich ja gar nicht vermeiden, wenn ein Mensch eine so schwer messbare Leistung, wie eine Examensklausur bewertet.

Interessant wäre es, wenn Zweitkorrektoren ohne die Voten der Erstkorrektoren korrigieren müssten. Auch so kommt es regelm. zu bis zu drei Punkten Unterschied in der Bewertung.

Dem schließe ich mich an. In meiner Korrekturerfahrung aber hauptsächlich in eine Richtung: wenn viele gute Kandidaten dabei sind wird der Erwartungshorizont nicht höher. Aber wenn viel Murks dabei ist freut man sich über eine gute Bearbeitung, was zu großzügigerer Bewertung führt.
Lässt sich schlicht nicht vermeiden.
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