10.07.2023, 15:43
Ich denke nur weil man 242 geprüft hat, ist man nicht automatisch durchgefallen! sei nicht traurig, dort hast du ja auch die Probleme mitgenommen.
10.07.2023, 15:54
(10.07.2023, 15:41)RefHess23 schrieb: In Hessen musste nur der B geprüft werden, wenn ich nicht was anderes überlesen habe.
Die Durchsuchung hab ich über §163b I 3 gelöst.
Laut Kommentar ging das mit der vorläufigen Festnahme nach 127 nicht, weil Schuss nicht erlaubt. Aber keine Ahnung, wo man das letztlich einbauen sollte, gerade weil P nicht geprüft werden sollte..
Die Durchsuchung richtete sich doch nach dem HSOG, jedenfalls gab es im Sachverhalt den Hinweis darauf. Habe das darüber dann gelöst. Sicherstellung über StPO, Durchsuchung über HSOG.
10.07.2023, 15:57
10.07.2023, 16:00
War er in NRW nur vorläufig festgenommen oder in Haft?
Das heißt Prüfung auf Haftfortdauer war falsch und man musste Haftbefehl beantragen? Dachte irgendwie er sei schon in Haft…
Das heißt Prüfung auf Haftfortdauer war falsch und man musste Haftbefehl beantragen? Dachte irgendwie er sei schon in Haft…
10.07.2023, 16:02
Er war erst vorläufig festgenommen und dann erging am nächsten Tag der Haftbefehl.
10.07.2023, 16:03
10.07.2023, 16:04
10.07.2023, 16:11
(10.07.2023, 16:04)Ref0211 schrieb:(10.07.2023, 16:03)Law123 schrieb:(10.07.2023, 16:02)Ref0211 schrieb: Er war erst vorläufig festgenommen und dann erging am nächsten Tag der Haftbefehl.
Ah Glück gehabt
In NRW war aber auch nicht vermerkt, dass die Durchsuchung öffentlich-rechtlich war oder?
Nee..auch kein Hauch von Hinweis. Hab’s über 102 gemacht
10.07.2023, 16:17
In Nds waren übrigens alle Durchsuchungen mit Einverständnis des B erfolgt und alle Beschlagnahmen etc. waren von B sogar "genehmigt". Der Verteidiger des B hat nicht widersprochen o.ä, sondern sich nur sehr lang zum Eigentum am Ausweis und zur Verjährung ausgelassen.
10.07.2023, 16:32
(10.07.2023, 16:17)NDSREF12345 schrieb: In Nds waren übrigens alle Durchsuchungen mit Einverständnis des B erfolgt und alle Beschlagnahmen etc. waren von B sogar "genehmigt". Der Verteidiger des B hat nicht widersprochen o.ä, sondern sich nur sehr lang zum Eigentum am Ausweis und zur Verjährung ausgelassen.
In NRW stand im Vermerk der Polizei sowas wie "B hat keine Einwände gegen die Durchsuchung erhoben". Ich sagte dazu, dass nur ausdrückl. Einverständnis reicht.
Sodann die Eilkompetenz der Polizei abgelehnt.
Dann die RM einer doppelfunktionalen Maßnahme nach PolG bejaht. Wollte hilfsgutachterlich noch die RM des hypothetischen Ersatzeingriffs prüfen, aber leider vergessen.









