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  5. Höhe Arbeitslosengeld durch Zusatzvergütung während Ref
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Höhe Arbeitslosengeld durch Zusatzvergütung während Ref
Gast
Unregistered
 
#1
28.12.2021, 21:15
Guten Abend, 

eine wichtige Frage: in meinem Bundesland wurde ein Zusatzeinkommen in der Station über Steuerklasse 6 als Nebentätigkeit angerechnet. 

Wirkt sich das auf die Höhe meines Arbeitslosengeldes aus?

Über Erfahrungen freue ich mich :) 

Und an alle, die meine Frage blöd finden: ihr müsst nicht antworten und ja, ich habe selber auch schon geschaut, aber werde im Netz nicht fündig. 

Schönen Abend noch und liebe Grüße
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Testimonial
Junior Member
Beiträge: 45
Themen: 5
Registriert seit: Nov 2021
#2
28.12.2021, 21:40
Nunja,

Wurde auf das Zusatzeinkommen auch Versicherungsbeitrag bezahlt bzw. freiwillig abgeführt?

Wo keine Beitrag da auch keine Versicherungsanspruch.
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Gast
Unregistered
 
#3
28.12.2021, 21:42
Ja, ich glaube schon. Steht da nichts im Gesetz dazu?
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Leah
Junior Member
Beiträge: 113
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2021
#4
28.12.2021, 23:37
Bei der Arbeitsagentur fragen. Behörden haben Beratungspflicht.
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VerbessererBerlin22
Junior Member
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Beiträge: 16
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2022
#5
28.06.2023, 10:29
Ich habe das gleiche Problem und finde online keine Antwort, die mir vollständige Klarheit verschafft (bzw. widersprüchliche Antworten). Kann hier jemand aus Erfahrung berichten, ob eine ca 9-monatige Beschäftigung als Nebentätiger (Anwaltsstation) das ALG erhöht, sofern die Kanzlei auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat?
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Egal
Posting Freak
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Beiträge: 1.235
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#6
28.06.2023, 15:05
Ja, hat sich bei mir damals erhöhend ausgewirkt.
Voraussetzung ist, wie schon geschrieben wurde, dass du in die Sozialversicherung, also auch Arbeitslosenversicherung, in diesem Job eingezahlt hast.
Das ist der Fall, wenn es kein Minijob ist.
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VerbessererBerlin22
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2022
#7
29.06.2023, 11:04
(28.06.2023, 15:05)Egal schrieb:  Ja, hat sich bei mir damals erhöhend ausgewirkt.
Voraussetzung ist, wie schon geschrieben wurde, dass du in die Sozialversicherung, also auch Arbeitslosenversicherung, in diesem Job eingezahlt hast.
Das ist der Fall, wenn es kein Minijob ist.

Danke!
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Egal
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.235
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#8
29.06.2023, 20:12
(29.06.2023, 11:04)VerbessererBerlin22 schrieb:  
(28.06.2023, 15:05)Egal schrieb:  Ja, hat sich bei mir damals erhöhend ausgewirkt.
Voraussetzung ist, wie schon geschrieben wurde, dass du in die Sozialversicherung, also auch Arbeitslosenversicherung, in diesem Job eingezahlt hast.
Das ist der Fall, wenn es kein Minijob ist.

Danke!

Gerne.

Je nachdem wie lange du den Nebenjob hattest und wie viel du verdient hast, liegt das ALG 1 allerdings trotzdem unterm Bürgergeldsatz, sodass du aufstocken kannst.
Ich habe stattdessen Wohngeld beantragt. Damit lag ich zwar immer noch ca. 50 Euro unter dem damaligen Hartz4-Niveau (und 200 Euro unter der Unterhaltsbeihilfe), aber man bleibt aus dem System "Jobcenter" raus.
Am besten rechnest du dir durch, wie viel Geld du mindestens zum Leben brauchst. Ich war nur 6 Wochen arbeitslos. Die konnte ich noch gut überbrücken.
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DerHesseausHessen
Junior Member
**
Beiträge: 40
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#9
30.06.2023, 23:29
Keine Ahnung, in welchem Bundesland du bist. In Hessen, wo man verbeamtet wird, ist eine Nebentätigkeit sogar zwingend notwendig, da das Ref-Gehalt keinen Anspruch auf ALG 1 gibt. Man muss dann also während bzw vor des Refs eine Tätigkeit ausgeübt und in die Arbeitslosenversichreung eingezahlt haben.
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DerDa
Member
***
Beiträge: 84
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2021
#10
02.07.2023, 19:23
(30.06.2023, 23:29)DerHesseausHessen schrieb:  Keine Ahnung, in welchem Bundesland du bist. In Hessen, wo man verbeamtet wird, ist eine Nebentätigkeit sogar zwingend notwendig, da das Ref-Gehalt keinen Anspruch auf ALG 1 gibt. Man muss dann also während bzw vor des Refs eine Tätigkeit ausgeübt und in die Arbeitslosenversichreung eingezahlt haben.


Heftig, der fehlende Anspruch auf ALG1 ist eine unangenehme Nebenfolge der Verbeamtung.
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