22.06.2023, 21:17
Moin allerseits,
nach ausdrücklichem Hinweis des GPA (Hamburg, Bremen, SH) ist das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen" bis einschließlich Juni 2023 nicht Teil des Examensprüfung.
Für meine Klausuren im August stellt sich nun die Frage, ob dies nun tatsächlich der erste Durchgang ist, bei welchem insb. die neuen §§ 327 ff. BGB geprüft werden können oder ob es ggf. sogar schon diesbezüglich Klausuren im Ringtausch gibt?
BG
nach ausdrücklichem Hinweis des GPA (Hamburg, Bremen, SH) ist das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen" bis einschließlich Juni 2023 nicht Teil des Examensprüfung.
Für meine Klausuren im August stellt sich nun die Frage, ob dies nun tatsächlich der erste Durchgang ist, bei welchem insb. die neuen §§ 327 ff. BGB geprüft werden können oder ob es ggf. sogar schon diesbezüglich Klausuren im Ringtausch gibt?
BG
22.06.2023, 21:51
Ich dachte das ging nur bis Juni 2022, so steht es auch auf der Website. Hat das GPA wo anders neue Infos rausgegeben?
Letztendlich ist es auch egal, denn so oder so kann es für dich dran kommen, schließlich ist es für August nicht ausgeschlossen
Letztendlich ist es auch egal, denn so oder so kann es für dich dran kommen, schließlich ist es für August nicht ausgeschlossen
22.06.2023, 23:18
Gibt es eig schon Urteile zu den §§ 327 BGB?
Kann mir iwie nicht vorstellen, dass die eine Klausur zu den 327er stellen, ohne dass die als Leitbild ein Urteil.
Aber ist nur ein Bauchgefühl, ohne iwie Ahnung zu haben, wie die Prüfungsämter vorgehen
Kann mir iwie nicht vorstellen, dass die eine Klausur zu den 327er stellen, ohne dass die als Leitbild ein Urteil.
Aber ist nur ein Bauchgefühl, ohne iwie Ahnung zu haben, wie die Prüfungsämter vorgehen
23.06.2023, 13:14
(22.06.2023, 23:18)Lost_inPages schrieb: Gibt es eig schon Urteile zu den §§ 327 BGB?
Kann mir iwie nicht vorstellen, dass die eine Klausur zu den 327er stellen, ohne dass die als Leitbild ein Urteil.
Aber ist nur ein Bauchgefühl, ohne iwie Ahnung zu haben, wie die Prüfungsämter vorgehen
im ersten liefen dazu schon mehrere klausuren ohne Urteile als Vorbild, also ist das auch im zweiten möglich
23.06.2023, 15:26
(23.06.2023, 13:14)ichentsprechewiderschieden schrieb:(22.06.2023, 23:18)Lost_inPages schrieb: Gibt es eig schon Urteile zu den §§ 327 BGB?
Kann mir iwie nicht vorstellen, dass die eine Klausur zu den 327er stellen, ohne dass die als Leitbild ein Urteil.
Aber ist nur ein Bauchgefühl, ohne iwie Ahnung zu haben, wie die Prüfungsämter vorgehen
im ersten liefen dazu schon mehrere klausuren ohne Urteile als Vorbild, also ist das auch im zweiten möglich
Naja, im Ersten geht es primär ums Verständnisprüfen. Dort reichen auch/überwiegend Professoren Vorschläge ein. Im Zweiten geht es ums Kenntnisprüfen iSd Rspr. Da basieren die meisten Klausuren eben auf gerichtlichen Entscheidungen.