• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Anwalts- und Wahlstation
  5. Urlaub am ersten Tag der Station
Antworten

 
Urlaub am ersten Tag der Station
KollegeHelm
Junior Member
**
Beiträge: 20
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2022
#1
21.06.2023, 17:02
Hallo zusammen, 

ich überlege nach dem Examen eine dreiwöchige Reise zu unternehmen. Das Problem hierbei ist, dass die Wahlstation schon am 02.01.24 beginnt, ich aber am selben Tag erst um 5.45 Uhr morgens am Flughafen ankommen würde und es sich um einen Langstreckenflug aus Asien handelt. Dementsprechend anstrengend wäre es, am selben Tag um 9 Uhr auf der Matte zu stehen und den ersten Tag zu absolvieren. 

Meint ihr, es wäre denkbar anzufragen, ob ich am 1. Tag Urlaub nehmen kann oder den Beginn einfach auf den 03.01.24 zu verschieben? Oder wäre das eine Frechheit sondergleichen? Es handelt sich um eine größere Kanzlei.

Ich freue mich auf eure Meinungen!
Suchen
Zitieren
Max Sauer
Member
***
Beiträge: 129
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2023
#2
21.06.2023, 18:54
(21.06.2023, 17:02)KollegeHelm schrieb:  Hallo zusammen, 

ich überlege nach dem Examen eine dreiwöchige Reise zu unternehmen. Das Problem hierbei ist, dass die Wahlstation schon am 02.01.24 beginnt, ich aber am selben Tag erst um 5.45 Uhr morgens am Flughafen ankommen würde und es sich um einen Langstreckenflug aus Asien handelt. Dementsprechend anstrengend wäre es, am selben Tag um 9 Uhr auf der Matte zu stehen und den ersten Tag zu absolvieren. 

Meint ihr, es wäre denkbar anzufragen, ob ich am 1. Tag Urlaub nehmen kann oder den Beginn einfach auf den 03.01.24 zu verschieben? Oder wäre das eine Frechheit sondergleichen? Es handelt sich um eine größere Kanzlei.

Ich freue mich auf eure Meinungen!

Die Urlaubsreise zu verkürzen kommt nicht in Frage?
Suchen
Zitieren
KollegeHelm
Junior Member
**
Beiträge: 20
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2022
#3
21.06.2023, 20:18
Leider nein, da der Flug schon am 01. Januar startet und ich sonst am 31.12. fliegen müsste. Und Silvester im Flugzeug wäre schon doof.
Suchen
Zitieren
Ref_GPA1234
Member
***
Beiträge: 90
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#4
21.06.2023, 20:25
Also ich sehe nicht das Problem einfach mal anzufragen. Das schlimmste was passieren kann ist, dass sie sagen, dass es nicht geht. Kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen.
Suchen
Zitieren
Max Sauer
Member
***
Beiträge: 129
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2023
#5
21.06.2023, 20:28
(21.06.2023, 20:18)KollegeHelm schrieb:  Leider nein, da der Flug schon am 01. Januar startet und ich sonst am 31.12. fliegen müsste. Und Silvester im Flugzeug wäre schon doof.



Warum? Evtl. könntest du dann mehrmals Neujahr feiern im Flugzeug, müsste man sich die Zeitzonen usw. anschauen. Das wäre ja genug Entschädigung.

Aber zum Thema an sich kann ich dir nur allgemeine Tipps geben. Die kannst du dir auch selber geben :D
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.06.2023, 20:28 von Max Sauer.)
Suchen
Zitieren
Bre
Member
***
Beiträge: 183
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#6
21.06.2023, 22:25
(21.06.2023, 20:25)Ref_GPA1234 schrieb:  Also ich sehe nicht das Problem einfach mal anzufragen. Das schlimmste was passieren kann ist, dass sie sagen, dass es nicht geht. Kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen.

Dieses.
Suchen
Zitieren
KollegeHelm
Junior Member
**
Beiträge: 20
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2022
#7
21.06.2023, 23:21
(21.06.2023, 20:25)Ref_GPA1234 schrieb:  Also ich sehe nicht das Problem einfach mal anzufragen. Das schlimmste was passieren kann ist, dass sie sagen, dass es nicht geht. Kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen.

Das Problem ist vor allem, dass viele (Wirtschafts-)Juristen besonders leistungsorientiert sind. Deswegen befürchte ich, dass man von Anfang an als "faul" abgestempelt wird, wenn man schon den ersten Tag im Urlaub ist. 

Mein Ausbildungsanwalt in der Anwaltsstation hat mir einen schönen Sommerurlaub gewünscht, nachdem er herausgefunden hat, dass ich 4,5 Monate tauchen werde (und es ist kein Urlaub o.ä. geplant und ich habe auch nichts in der Hinsicht erwähnt). Daher bin ich besonders vorsichtig, was so etwas anbelangt.
Suchen
Zitieren
Okt2022
Member
***
Beiträge: 52
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#8
22.06.2023, 08:03
Ich würde mich da nicht Stressen ehrlich gesagt und einfach anfragen. Ich denke, dass grade an einem 02.01. sowieso auch viele andere Mitarbeiter noch Urlaub haben. 
Und es ist ein Tag, wer deshalb von vornherein als faul abstempelt ist ehrlich gesagt kleinkariert. 
Ich denke, die allermeisten haben Verständnis für einen Urlaub nach den Klausuren! Ich wurde jedenfalls zu Beginn meiner Wahlstation (in der Wirtschaft) häufig gefragt, ob ich in Urlaub gewesen bin.
Ich glaube, Referendare machen sich viel zu viele Gedanken wie Urlaub ankommt, aber er steht ihnen nunmal zu. Eine Freundin hatte auch Stress, weil sie schon vor Beginn der Anwaltsstation einen Urlaub mit dem Anwalt klären musste, der zwar nicht am ersten Tag, aber auch relativ früh in der Station lag. Aber es war überhaupt kein Problem. 
Und wenn du von Tag 2 dann motiviert und freundlich auftrittst, wird dir da niemand was draus drehen, wenn sie dem zugestimmt haben.

Und ganz ehrlich, sowas wie Tauchen als Sommerurlaub bezeichnen muss man einfach abhaken (und sich überlegen, ob man so jemanden als potentiellen künftigen Arbeitgeber überhaupt haben möchte).
Suchen
Zitieren
18729309932
Junior Member
**
Beiträge: 30
Themen: 2
Registriert seit: May 2023
#9
22.06.2023, 15:08
Das wird dir in keinem Fall negativ vermerkt. An dem Tag ist meist eh noch die Hälfte der Belegschaft im Urlaub, außerdem ist das ein vollkommen legitimer Grund. Habe selbst die Situation, dass ich aufgrund der Flugpreise eher am Dienstag als am Montag anfangen wollte und war kein Problem.
Suchen
Zitieren
KollegeHelm
Junior Member
**
Beiträge: 20
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2022
#10
23.06.2023, 17:02
Hab angefragt und es war tatsächlich kein Problem am ersten Tag Urlaub zu beantragen.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus