14.05.2023, 01:38
Heute im Anwaltsblatt (Mai, S. 286) gelesen:
"Die in der Praxis immer wieder anzutreffende Forderung, der einzustellende Berufsanfänger möge eine vollständige Liste aller Mandate vorlegen, in denen er während der Referendarausbildung bei anderen Sozietäten tätig war, entbehrt deshalb [da keine Infizierung der Sozietät] jeglicher Grundlage und würde zur Strafbarkeit der Beteiligten nach § 203 StGB führen."
"Die in der Praxis immer wieder anzutreffende Forderung, der einzustellende Berufsanfänger möge eine vollständige Liste aller Mandate vorlegen, in denen er während der Referendarausbildung bei anderen Sozietäten tätig war, entbehrt deshalb [da keine Infizierung der Sozietät] jeglicher Grundlage und würde zur Strafbarkeit der Beteiligten nach § 203 StGB führen."