13.05.2023, 14:01
Die Unterschriften sind glaube ich kein Problem, weil im BV stand, dass Formalien richtig sind...
13.05.2023, 14:04
Warum eigentlich 337 und nicht 338 Nr.8 bzgl 244?
Das war doch ein Beschluss..
Das war doch ein Beschluss..
13.05.2023, 14:21
Glaube auch, dass die Unterschriften kein Problem waren.
Ich habe die Ablehnung des Beweisantrages für zulässig erachtet - habe aber jetzt gesehen, dass es unzulässig war laut Kommentar
Auch habe ich gesagt, dass kein Verstoß gegen 338 Nr 5 iVm 231 II gegeben, weil die Anwesenheit des Angeklagten ausnahmsweise entbehrlich war… mal schauen
Ich habe die Ablehnung des Beweisantrages für zulässig erachtet - habe aber jetzt gesehen, dass es unzulässig war laut Kommentar
Auch habe ich gesagt, dass kein Verstoß gegen 338 Nr 5 iVm 231 II gegeben, weil die Anwesenheit des Angeklagten ausnahmsweise entbehrlich war… mal schauen
13.05.2023, 14:26
Übrigens zu der Anwaltklausur, da hätte man sich die Mehrkosten nach 344 sparen können, wenn man statt einen Einspruch gegen das VU die Wiedereinsetzung beantragt hätte und hilfsweise Einspruch. Die fehlende Zustellung beim Bevollmächtigten ist ein Wiedereinsetzungsgrund. Ist mir leider erst später eingefallen.
Ich glaube dass folgende aktuelle Fälle behandelt wurden:
BGH, Urt. v. 01.12.2022 – VII ZR 90/22, BeckRS 2022, 37683 Architekt und Bauherr
BGH, Urt. v. 01.06.2022 – 1 StR 421/21, BeckRS 2022, 20022 Polizistentrick
Ich glaube dass folgende aktuelle Fälle behandelt wurden:
BGH, Urt. v. 01.12.2022 – VII ZR 90/22, BeckRS 2022, 37683 Architekt und Bauherr
BGH, Urt. v. 01.06.2022 – 1 StR 421/21, BeckRS 2022, 20022 Polizistentrick
13.05.2023, 15:23
Bei der Zivilrechtsklausur hast du glaube ich das falsche Urteil rausgesucht - das hier ist genau der passende Sachverhalt :
VII ZR 104/14
Hier war sogar das LG Limburg ursprünglich für zuständig - der BGH dann als Revisionsinstanz
VII ZR 104/14
Hier war sogar das LG Limburg ursprünglich für zuständig - der BGH dann als Revisionsinstanz
13.05.2023, 15:36
Ach wie krass, dann war da auch der Ringtausch am Werk, weil ja Hessen auch grade schreibt
13.05.2023, 15:43
Jap glaube auch, die haben fast dieselbe Klausur dann genommen
13.05.2023, 19:22
(13.05.2023, 14:26)Refnrw23 schrieb: Übrigens zu der Anwaltklausur, da hätte man sich die Mehrkosten nach 344 sparen können, wenn man statt einen Einspruch gegen das VU die Wiedereinsetzung beantragt hätte und hilfsweise Einspruch. Die fehlende Zustellung beim Bevollmächtigten ist ein Wiedereinsetzungsgrund. Ist mir leider erst später eingefallen.
Ich glaube dass folgende aktuelle Fälle behandelt wurden:
BGH, Urt. v. 01.12.2022 – VII ZR 90/22, BeckRS 2022, 37683 Architekt und Bauherr
BGH, Urt. v. 01.06.2022 – 1 StR 421/21, BeckRS 2022, 20022 Polizistentrick
im schriftlichen Verfahren entstehen doch sowieso keine Säumniskosten
13.05.2023, 19:52
Oh danke für den Hinweis :)
14.05.2023, 09:05
Was denkt ihr kommt morgen als Urteil / Beschluss, also thematisch? Stimmt es, dass Beamtenrecht kein Prüfungsstoff mehr ist?


