• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren Mai 2023
« 1 ... 11 12 13 14 15 ... 20 »
 
Antworten

 
Klausuren Mai 2023
Gast-17
Junior Member
**
Beiträge: 37
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#121
13.05.2023, 12:52
(13.05.2023, 12:46)gastnrw12345 schrieb:  
(13.05.2023, 12:04)Gast-17 schrieb:  Zulässigkeit der Revision (+), keine Probleme (Frist endet einen Tag später wegen Feiertag, habe ich auch)


Begründetheit der Revision (+):

Verfahrenshindernisse (-)

Verfahrensrüge (+):
§§ 338 Nr. 5, 230, 231 StPO, dabei bin ich auf § 231 II StPO eingegangen und iE dann Fehler (+)
§§ 338 Nr. 7, 275 StPO (-), da Frist eingehalten, Urteil ist am 04.05. zu den Akten gelangt
§§ 337, 250 StPO (+), da Protokollverlesung die Zeugenvernehmung vollständig ersetzte und nicht nur als Gedankenstütze diente
§§ 337, 245 StPO (+), da Beweisantrag zu unrecht abgelehnt
§§ 337, 244 II StPO (+), da Amtsermittlungsgrundsatz verletzt, da Zeuge nicht gehört
§§ 337, 229 StPO (-), da keine Unterbrechung von mehr als 3 Wochen
§§ 337, 136 StPO (-), da zwar keine erneute Belehrung des M in der zweiten Verhandlung vor der Vernehmung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (gilt als Vernehmung zur Sache), aber kein Beruhen, da nach Anklage und Schuldspruch nur Freiheitsstrafe in Betracht gekommen ist und keine Geldstrafe im Raum stand
§§ 337, 247 StPO habe ich leider nicht gesehen

Bzgl der „fehlenden“ Unterschriften der Richterin: Es lagen jeweils nur Ausfertigungen vor und keine Originale, also logischerweise keine Unterschrift, dies begründet aber keinen Revisionsgrund. Habe im Ref gelernt, dass das einer der häufigsten Fehler in Examensklausuren ist, dass Kandidaten die Unterschrift als fehlend ansehen. Habe es daher gar nicht angesprochen. Aber kann hier natürlich auch anders gewesen sein..

Sachrüge (+):
Ich habe auch nur §§ 263, 132 StGB geprüft und bin leider auf keine anderen Delikte gekommen. Hatte dann auch gar keine Zeit mehr. Habe bei § 263 StGB noch eine Gewahrsamslockerung thematisiert und die Vermögensverfügung diskutiert (bei mir stand im Fischer, dass bei vorgetäuschter Sicherstellung = Vermögensverfügung und Betrug). Habe den § 263 V StGB leider nicht gesehen / geprüft. Eine genaue Abgrenzung zu § 242 StGB auch nicht vorgenommen. Da ich unbedingt einen Fehler finden wollte, habe ich dann im zweiten TK das unmittelbare Ansetzen verneint (bin damit aber eig unzufrieden). Bzgl. § 132 StGB: bloßes als Polizei ausgeben am Telefon begründet noch keine Strafbarkeit, Mittäterschaft ist möglich (stand so im Fischer), also kein unmittelbares Ansetzen und keine Verwirklichung, da vor der Handlung bereits festgenommen. Bzgl. § 263 StGB: vor der Handlung und bevor das Opfer am Tatort war, erfolgte schon die Festnahme, also noch wesentliche Zwischenschritte, insb Handlung Dritter, erforderlich (das war aber natürlich falsch, mir ist nur nichts anderes eingefallen)

Zweckmäßigkeit: Hinweis auf § 358 II StPO und normaler Revisionsantrag

Bin kaum bzw eig gar nicht fertig geworden. Ich hoffe, dass auf dem materiellen Recht kein Schwerpunkt lag


Ich fand es halt auffällig, dass Unterschriften der Urkundsbeamten vorhanden waren, nicht aber von der Richtern, dont know, ohnehin habe ich die Fehler mangels Beruhen verneint 

und ich meine 247 war hier nicht anwendbar, der Angeklagte wurde ja nicht extra wegen der Zeugenvernehmung rausgeschickt


Habe mir den 247 gar nicht durchgelesen, nur gesehen, dass den welche hier genommen habe. Aber das wäre gut für mich, habe den ja nicht.

So genau habe ich das gar nicht in Erinnerung. Habe auf die Unterschriften nicht so geachtet, weil uns das immer gesagt wurde, dass die eig nie fehlen und das immer nur wegen ner Kopie oder Ausfertigung so ist. Deswegen weiß ich es nicht. Habs jedenfalls nicht angesprochen
Suchen
Zitieren
Refnrw23
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#122
13.05.2023, 14:01
Die Unterschriften sind glaube ich kein Problem, weil im BV stand, dass Formalien richtig sind...
Suchen
Zitieren
Refnrw23
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#123
13.05.2023, 14:04
Warum eigentlich 337 und nicht 338 Nr.8 bzgl 244?

Das war doch ein Beschluss..
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.05.2023, 14:27 von Refnrw23.)
Suchen
Zitieren
maximilianawf
Junior Member
**
Beiträge: 27
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#124
13.05.2023, 14:21
Glaube auch, dass die Unterschriften kein Problem waren. 

Ich habe die Ablehnung des Beweisantrages für zulässig erachtet - habe aber jetzt gesehen, dass es unzulässig war laut Kommentar  Cheese

Auch habe ich gesagt, dass kein Verstoß gegen 338 Nr 5 iVm 231 II gegeben, weil die Anwesenheit des Angeklagten ausnahmsweise entbehrlich war… mal schauen
Suchen
Zitieren
Refnrw23
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#125
13.05.2023, 14:26
Übrigens zu der Anwaltklausur, da hätte man sich die Mehrkosten nach 344 sparen können, wenn man statt einen Einspruch gegen das VU die Wiedereinsetzung beantragt hätte und hilfsweise Einspruch. Die fehlende Zustellung beim Bevollmächtigten ist ein Wiedereinsetzungsgrund. Ist mir leider erst später eingefallen.

Ich glaube dass folgende aktuelle Fälle behandelt wurden:

BGH, Urt. v. 01.12.2022 – VII ZR 90/22, BeckRS 2022, 37683 Architekt und Bauherr

BGH, Urt. v. 01.06.2022 – 1 StR 421/21, BeckRS 2022, 20022 Polizistentrick
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.05.2023, 14:45 von Refnrw23.)
Suchen
Zitieren
maximilianawf
Junior Member
**
Beiträge: 27
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#126
13.05.2023, 15:23
Bei der Zivilrechtsklausur hast du glaube ich das falsche Urteil rausgesucht - das hier ist genau der passende Sachverhalt : 

VII ZR 104/14

Hier war sogar das LG Limburg ursprünglich für zuständig - der BGH dann als Revisionsinstanz 
Suchen
Zitieren
Refnrw23
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#127
13.05.2023, 15:36
Ach wie krass, dann war da auch der Ringtausch am Werk, weil ja Hessen auch grade schreibt
Suchen
Zitieren
maximilianawf
Junior Member
**
Beiträge: 27
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#128
13.05.2023, 15:43
Jap glaube auch, die haben fast dieselbe Klausur dann genommen  Cheese
Suchen
Zitieren
gastnrw12345
Member
***
Beiträge: 50
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2023
#129
13.05.2023, 19:22
(13.05.2023, 14:26)Refnrw23 schrieb:  Übrigens zu der Anwaltklausur, da hätte man sich die Mehrkosten nach 344 sparen können, wenn man statt einen Einspruch gegen das VU die Wiedereinsetzung beantragt hätte und hilfsweise Einspruch. Die fehlende Zustellung beim Bevollmächtigten ist ein Wiedereinsetzungsgrund. Ist mir leider erst später eingefallen.

Ich glaube dass folgende aktuelle Fälle behandelt wurden:

BGH, Urt. v. 01.12.2022 – VII ZR 90/22, BeckRS 2022, 37683 Architekt und Bauherr

BGH, Urt. v. 01.06.2022 – 1 StR 421/21, BeckRS 2022, 20022 Polizistentrick

im schriftlichen Verfahren entstehen doch sowieso keine Säumniskosten
Suchen
Zitieren
Refnrw23
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#130
13.05.2023, 19:52
Oh danke für den Hinweis :)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 11 12 13 14 15 ... 20 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus