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  5. Referendariat pausieren ALG2/Bürgergeld
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Referendariat pausieren ALG2/Bürgergeld
FKRLL
Junior Member
**
Beiträge: 21
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2023
#1
17.04.2023, 14:47
Liebes Forum,

weiß jemand zufällig, ob man einen Anspruch auf ALG2/Bürgergeld hat, wenn man das Referendariat freiwillig pausiert (um mehr Zeit zum Lernen zu haben)?

Vielen Dank!
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Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:

https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php

Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
 
Max Sauer
Member
***
Beiträge: 129
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2023
#2
17.04.2023, 17:21
(17.04.2023, 14:47)FKRLL schrieb:  Liebes Forum,

weiß jemand zufällig, ob man einen Anspruch auf ALG2/Bürgergeld hat, wenn man das Referendariat freiwillig pausiert (um mehr Zeit zum Lernen zu haben)?

Vielen Dank!
Als Jurist sollte man das schon eigenständig in Erfahrung bringen können. 

Grundsätzlich bekommt man Bürgergeld/ALG2 nur, wenn man arbeitsfähig (und -willig) ist. Wenn du dich also arbeitslos meldest und vorgibst arbeiten zu wollen, dann sollte es möglich sein. Ich bezweifle, dass es für "Pausen" im Ref. eine Ausnahme gibt, also dass du Bürgergeld beziehen darfst und dich lediglich für das 2. Examen lernst.
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Ex-GK
Senior Member
****
Beiträge: 349
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#3
18.04.2023, 08:08
(17.04.2023, 17:21)Max Sauer schrieb:  
(17.04.2023, 14:47)FKRLL schrieb:  Liebes Forum,

weiß jemand zufällig, ob man einen Anspruch auf ALG2/Bürgergeld hat, wenn man das Referendariat freiwillig pausiert (um mehr Zeit zum Lernen zu haben)?

Vielen Dank!
Als Jurist sollte man das schon eigenständig in Erfahrung bringen können. 

Grundsätzlich bekommt man Bürgergeld/ALG2 nur, wenn man arbeitsfähig (und -willig) ist. Wenn du dich also arbeitslos meldest und vorgibst arbeiten zu wollen, dann sollte es möglich sein. Ich bezweifle, dass es für "Pausen" im Ref. eine Ausnahme gibt, also dass du Bürgergeld beziehen darfst und dich lediglich für das 2. Examen lernst.

Unabhängig von der Frage, ob man es darf, würde ich wegen des sehr wahrscheinlichen administrativen Albtraums davon absehen, mich arbeitslos zu melden, wenn ich nicht auf Jobsuche bin.

Anekdote: wie viele von uns hatte ich schon während des Refs einen Arbeitsvertrag unterschrieben, wollte aber einen Monat frei haben. Wie das so ist, direkt mit Mitteilung des Termins für die mündliche zum AA gegurkt, um mich zu melden (für einen Monat). Ich musste wegen dieses einen Monats etwa 4 Mal zum Amt, weil es irgendwie zu abgefahren war, dass ich nun mal nicht zu irgendwelchen Gesprächen gehen wollte, ich hab ständig Briefe bekommen, wohin ich mich bewerben kann (super Vorschläge - Stellen waren ua als Referendar oder Projektleiter mit Berufserfahrung, lustig). Als ich dann während des einen Monats in Urlaub wollte, wurde mir das erst verboten, weil ich "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss" (ich wollte am ersten Tag der "Arbeitslosigkeit" weg, warum auch nicht, ich hatte ja schon einen Job), da musste ich ewig telefonieren und letztlich persönlich erscheinen, um eine Sondergenehmigung zu erhalten. Ich hab 30 Euro für den Monat bekommen, yuhu. Ach und 6 Monate später wurde mein Arbeitgeber (GK) abgeschrieben, ob ich denn da jetzt wirklich arbeite. Extrem peinlich, zum Glück hatten alle Verständnis. Außerdem wirst Du beim Arbeitsamt meiner Erfahrung nach, tatsächlich von vielen wie ein Asi behandelt, wenn Du arbeitslos gemeldet bist. Wenn es irgendwie anders geht, würde ich unnötige Interaktionen mit dem Arbeitsamt echt nicht empfehlen.
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Max Sauer
Member
***
Beiträge: 129
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2023
#4
18.04.2023, 11:28
(18.04.2023, 08:08)Ex-GK schrieb:  
(17.04.2023, 17:21)Max Sauer schrieb:  
(17.04.2023, 14:47)FKRLL schrieb:  Liebes Forum,

weiß jemand zufällig, ob man einen Anspruch auf ALG2/Bürgergeld hat, wenn man das Referendariat freiwillig pausiert (um mehr Zeit zum Lernen zu haben)?

Vielen Dank!
Als Jurist sollte man das schon eigenständig in Erfahrung bringen können. 

Grundsätzlich bekommt man Bürgergeld/ALG2 nur, wenn man arbeitsfähig (und -willig) ist. Wenn du dich also arbeitslos meldest und vorgibst arbeiten zu wollen, dann sollte es möglich sein. Ich bezweifle, dass es für "Pausen" im Ref. eine Ausnahme gibt, also dass du Bürgergeld beziehen darfst und dich lediglich für das 2. Examen lernst.

Unabhängig von der Frage, ob man es darf, würde ich wegen des sehr wahrscheinlichen administrativen Albtraums davon absehen, mich arbeitslos zu melden, wenn ich nicht auf Jobsuche bin.

Anekdote: wie viele von uns hatte ich schon während des Refs einen Arbeitsvertrag unterschrieben, wollte aber einen Monat frei haben. Wie das so ist, direkt mit Mitteilung des Termins für die mündliche zum AA gegurkt, um mich zu melden (für einen Monat). Ich musste wegen dieses einen Monats etwa 4 Mal zum Amt, weil es irgendwie zu abgefahren war, dass ich nun mal nicht zu irgendwelchen Gesprächen gehen wollte, ich hab ständig Briefe bekommen, wohin ich mich bewerben kann (super Vorschläge - Stellen waren ua als Referendar oder Projektleiter mit Berufserfahrung, lustig). Als ich dann während des einen Monats in Urlaub wollte, wurde mir das erst verboten, weil ich "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss" (ich wollte am ersten Tag der "Arbeitslosigkeit" weg, warum auch nicht, ich hatte ja schon einen Job), da musste ich ewig telefonieren und letztlich persönlich erscheinen, um eine Sondergenehmigung zu erhalten. Ich hab 30 Euro für den Monat bekommen, yuhu. Ach und 6 Monate später wurde mein Arbeitgeber (GK) abgeschrieben, ob ich denn da jetzt wirklich arbeite. Extrem peinlich, zum Glück hatten alle Verständnis. Außerdem wirst Du beim Arbeitsamt meiner Erfahrung nach, tatsächlich von vielen wie ein Asi behandelt, wenn Du arbeitslos gemeldet bist. Wenn es irgendwie anders geht, würde ich unnötige Interaktionen mit dem Arbeitsamt echt nicht empfehlen.


Ja, aber das sollte kein Grund dafür sein, staatliche Leistungen nicht anzunehmen.
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Ex-GK
Senior Member
****
Beiträge: 349
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#5
18.04.2023, 12:15
(18.04.2023, 11:28)Max Sauer schrieb:  
(18.04.2023, 08:08)Ex-GK schrieb:  
(17.04.2023, 17:21)Max Sauer schrieb:  
(17.04.2023, 14:47)FKRLL schrieb:  Liebes Forum,

weiß jemand zufällig, ob man einen Anspruch auf ALG2/Bürgergeld hat, wenn man das Referendariat freiwillig pausiert (um mehr Zeit zum Lernen zu haben)?

Vielen Dank!
Als Jurist sollte man das schon eigenständig in Erfahrung bringen können. 

Grundsätzlich bekommt man Bürgergeld/ALG2 nur, wenn man arbeitsfähig (und -willig) ist. Wenn du dich also arbeitslos meldest und vorgibst arbeiten zu wollen, dann sollte es möglich sein. Ich bezweifle, dass es für "Pausen" im Ref. eine Ausnahme gibt, also dass du Bürgergeld beziehen darfst und dich lediglich für das 2. Examen lernst.

Unabhängig von der Frage, ob man es darf, würde ich wegen des sehr wahrscheinlichen administrativen Albtraums davon absehen, mich arbeitslos zu melden, wenn ich nicht auf Jobsuche bin.

Anekdote: wie viele von uns hatte ich schon während des Refs einen Arbeitsvertrag unterschrieben, wollte aber einen Monat frei haben. Wie das so ist, direkt mit Mitteilung des Termins für die mündliche zum AA gegurkt, um mich zu melden (für einen Monat). Ich musste wegen dieses einen Monats etwa 4 Mal zum Amt, weil es irgendwie zu abgefahren war, dass ich nun mal nicht zu irgendwelchen Gesprächen gehen wollte, ich hab ständig Briefe bekommen, wohin ich mich bewerben kann (super Vorschläge - Stellen waren ua als Referendar oder Projektleiter mit Berufserfahrung, lustig). Als ich dann während des einen Monats in Urlaub wollte, wurde mir das erst verboten, weil ich "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss" (ich wollte am ersten Tag der "Arbeitslosigkeit" weg, warum auch nicht, ich hatte ja schon einen Job), da musste ich ewig telefonieren und letztlich persönlich erscheinen, um eine Sondergenehmigung zu erhalten. Ich hab 30 Euro für den Monat bekommen, yuhu. Ach und 6 Monate später wurde mein Arbeitgeber (GK) abgeschrieben, ob ich denn da jetzt wirklich arbeite. Extrem peinlich, zum Glück hatten alle Verständnis. Außerdem wirst Du beim Arbeitsamt meiner Erfahrung nach, tatsächlich von vielen wie ein Asi behandelt, wenn Du arbeitslos gemeldet bist. Wenn es irgendwie anders geht, würde ich unnötige Interaktionen mit dem Arbeitsamt echt nicht empfehlen.


Ja, aber das sollte kein Grund dafür sein, staatliche Leistungen nicht anzunehmen.

Hat keiner gesagt, man sollte aber im Hinterkopf behalten, wofür die staatlichen Leistungen vorgesehen sind und dass es nicht einfach "Antrag ausfüllen, Geld bekommen, in Ruhe gelassen werden" ist. Wenn das Ziel ist, mehr Zeit und Ruhe fürs Lernen zu haben, bin ich mir nicht sicher, ob dieser Weg auch wirklich zielführend ist. Etwas tun zu können ist ja schön, ob das aber so sinnvoll ist, oft eine andere Sache.
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Egal
Posting Freak
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Beiträge: 1.236
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#6
18.04.2023, 16:21
(18.04.2023, 08:08)Ex-GK schrieb:  
(17.04.2023, 17:21)Max Sauer schrieb:  
(17.04.2023, 14:47)FKRLL schrieb:  Liebes Forum,

weiß jemand zufällig, ob man einen Anspruch auf ALG2/Bürgergeld hat, wenn man das Referendariat freiwillig pausiert (um mehr Zeit zum Lernen zu haben)?

Vielen Dank!
Als Jurist sollte man das schon eigenständig in Erfahrung bringen können. 

Grundsätzlich bekommt man Bürgergeld/ALG2 nur, wenn man arbeitsfähig (und -willig) ist. Wenn du dich also arbeitslos meldest und vorgibst arbeiten zu wollen, dann sollte es möglich sein. Ich bezweifle, dass es für "Pausen" im Ref. eine Ausnahme gibt, also dass du Bürgergeld beziehen darfst und dich lediglich für das 2. Examen lernst.

Unabhängig von der Frage, ob man es darf, würde ich wegen des sehr wahrscheinlichen administrativen Albtraums davon absehen, mich arbeitslos zu melden, wenn ich nicht auf Jobsuche bin.

Anekdote: wie viele von uns hatte ich schon während des Refs einen Arbeitsvertrag unterschrieben, wollte aber einen Monat frei haben. Wie das so ist, direkt mit Mitteilung des Termins für die mündliche zum AA gegurkt, um mich zu melden (für einen Monat). Ich musste wegen dieses einen Monats etwa 4 Mal zum Amt, weil es irgendwie zu abgefahren war, dass ich nun mal nicht zu irgendwelchen Gesprächen gehen wollte, ich hab ständig Briefe bekommen, wohin ich mich bewerben kann (super Vorschläge - Stellen waren ua als Referendar oder Projektleiter mit Berufserfahrung, lustig). Als ich dann während des einen Monats in Urlaub wollte, wurde mir das erst verboten, weil ich "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss" (ich wollte am ersten Tag der "Arbeitslosigkeit" weg, warum auch nicht, ich hatte ja schon einen Job), da musste ich ewig telefonieren und letztlich persönlich erscheinen, um eine Sondergenehmigung zu erhalten. Ich hab 30 Euro für den Monat bekommen, yuhu. Ach und 6 Monate später wurde mein Arbeitgeber (GK) abgeschrieben, ob ich denn da jetzt wirklich arbeite. Extrem peinlich, zum Glück hatten alle Verständnis. Außerdem wirst Du beim Arbeitsamt meiner Erfahrung nach, tatsächlich von vielen wie ein Asi behandelt, wenn Du arbeitslos gemeldet bist. Wenn es irgendwie anders geht, würde ich unnötige Interaktionen mit dem Arbeitsamt echt nicht empfehlen.

Kann ich nicht bestätigen. Ich war nach dem Ref 6 Wochen arbeitslos, habe allerdings ALG 1 (plus Wohngeld) und nicht ALG II bezogen. Damit blieb die Agentur für Arbeit zuständig und nicht das Jobcenter.
In der Agentur für Arbeit wiederum saß eine Sachberabeiterin, die sich nur um Hochschulabsolventen gekümmert hat und wusste, wie die juristischen Abschlüsse einzusortieren sind.
Ich musste einmal dort antanzen um mich arbeitslos zu melden, habe einen (passenden) Vermittlungsvorschlag bekommen und wurde ansonsten in Ruhe gelassen.

Das mag etwas anders aussehen, wenn man direkt ALG II (jetzt Bürgergeld) beantragt. Wer heutzutage im Ref als Beamter auf Widerruf eingestellt wird, dem bleibt nichts anderes übrig. Allen anderen würde ich empfehlen, lieber auf ALG I und Wohngeld zu setzen. War bei mir insgesamt ca. 50 Euro weniger als ALG II, aber diesem hochnäsigen von oben herab ist man damit in der Regel entkommen.
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Gast2580
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#7
19.04.2023, 08:07
(18.04.2023, 16:21)Egal schrieb:  
(18.04.2023, 08:08)Ex-GK schrieb:  
(17.04.2023, 17:21)Max Sauer schrieb:  
(17.04.2023, 14:47)FKRLL schrieb:  Liebes Forum,

weiß jemand zufällig, ob man einen Anspruch auf ALG2/Bürgergeld hat, wenn man das Referendariat freiwillig pausiert (um mehr Zeit zum Lernen zu haben)?

Vielen Dank!
Als Jurist sollte man das schon eigenständig in Erfahrung bringen können. 

Grundsätzlich bekommt man Bürgergeld/ALG2 nur, wenn man arbeitsfähig (und -willig) ist. Wenn du dich also arbeitslos meldest und vorgibst arbeiten zu wollen, dann sollte es möglich sein. Ich bezweifle, dass es für "Pausen" im Ref. eine Ausnahme gibt, also dass du Bürgergeld beziehen darfst und dich lediglich für das 2. Examen lernst.

Unabhängig von der Frage, ob man es darf, würde ich wegen des sehr wahrscheinlichen administrativen Albtraums davon absehen, mich arbeitslos zu melden, wenn ich nicht auf Jobsuche bin.

Anekdote: wie viele von uns hatte ich schon während des Refs einen Arbeitsvertrag unterschrieben, wollte aber einen Monat frei haben. Wie das so ist, direkt mit Mitteilung des Termins für die mündliche zum AA gegurkt, um mich zu melden (für einen Monat). Ich musste wegen dieses einen Monats etwa 4 Mal zum Amt, weil es irgendwie zu abgefahren war, dass ich nun mal nicht zu irgendwelchen Gesprächen gehen wollte, ich hab ständig Briefe bekommen, wohin ich mich bewerben kann (super Vorschläge - Stellen waren ua als Referendar oder Projektleiter mit Berufserfahrung, lustig). Als ich dann während des einen Monats in Urlaub wollte, wurde mir das erst verboten, weil ich "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss" (ich wollte am ersten Tag der "Arbeitslosigkeit" weg, warum auch nicht, ich hatte ja schon einen Job), da musste ich ewig telefonieren und letztlich persönlich erscheinen, um eine Sondergenehmigung zu erhalten. Ich hab 30 Euro für den Monat bekommen, yuhu. Ach und 6 Monate später wurde mein Arbeitgeber (GK) abgeschrieben, ob ich denn da jetzt wirklich arbeite. Extrem peinlich, zum Glück hatten alle Verständnis. Außerdem wirst Du beim Arbeitsamt meiner Erfahrung nach, tatsächlich von vielen wie ein Asi behandelt, wenn Du arbeitslos gemeldet bist. Wenn es irgendwie anders geht, würde ich unnötige Interaktionen mit dem Arbeitsamt echt nicht empfehlen.

Kann ich nicht bestätigen. Ich war nach dem Ref 6 Wochen arbeitslos, habe allerdings ALG 1 (plus Wohngeld) und nicht ALG II bezogen. Damit blieb die Agentur für Arbeit zuständig und nicht das Jobcenter.
In der Agentur für Arbeit wiederum saß eine Sachberabeiterin, die sich nur um Hochschulabsolventen gekümmert hat und wusste, wie die juristischen Abschlüsse einzusortieren sind.
Ich musste einmal dort antanzen um mich arbeitslos zu melden, habe einen (passenden) Vermittlungsvorschlag bekommen und wurde ansonsten in Ruhe gelassen.

Das mag etwas anders aussehen, wenn man direkt ALG II (jetzt Bürgergeld) beantragt. Wer heutzutage im Ref als Beamter auf Widerruf eingestellt wird, dem bleibt nichts anderes übrig. Allen anderen würde ich empfehlen, lieber auf ALG I und Wohngeld zu setzen. War bei mir insgesamt ca. 50 Euro weniger als ALG II, aber diesem hochnäsigen von oben herab ist man damit in der Regel entkommen.


Entspricht auch meiner Nahbereichsempirie. Mag ja sein, dass drr Kollege oben eine negative Erfahrung gemacht hat. Die Geschichten, die ich von Leuten nach dem Ref gehört habe, sind allesamt unproblematisch gewesen. Man ist da einmal hin, hab ab und zu ein paar Angebote bekommen, wurde aber weotestgehend in Ruhe gelassen, da man ohnehin in 1-3 Monaten einen Job angetreten hat...
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