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Fachanwalt als Syndikus
finn
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2023
#1
02.03.2023, 21:54
Hey Leute, 
hat jemand Erfahrungen als SyndikusRA den Fachanwalt zu machen? Bzw. geht das überhaupt mit den Stunden/ Fallanzahlen in Gerichtsverfahren, da man den Arbeitgeber ja gerade nicht vor Gericht vertreten darf?
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guga
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Beiträge: 1.339
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2020
#2
03.03.2023, 00:24
Amtsgericht? Doppelzulassung?
Sehe aber keine Vorteile bei der Syndikustätigkeit und kenne keine Syndizi mit Fachanwalt, außer sie hatten den vorher schon.
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Egal
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Beiträge: 1.236
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#3
03.03.2023, 15:10
Wird schwer bis unmöglich. Die meisten Anwälte in den GKs schaffen die Fallzahlen schon nicht und bleiben beim Kurs hängen und im Unternehmen sieht es erst recht schwierig aus.
Du erkennst das sehr gut an den Lebensläufen, die ja meist auf den Kanzlei Websiten oder bei Xing/Linkedin öffentlich sind. Wer von Anfang an in einer großen Einheit oder im Unternehmen ist, hat nur den Fachanwaltskurs im Lebenslauf stehen. Ausschließlich wer von extern dazugekommen ist, hat es bis zum Fachanwalt geschafft.

Ich bin mittlerweile SyndikusRAin. Den Fachanwalt habe ich aber schon lange vorher gemacht. Weder jetzt im Unternehmen, noch vorher in der mittelständischen WP-Gesellschaft wäre ich auch nur annähernd auf die notwendigen Fallzahlen gekommen. Die habe ich vorher in einer kleinen Ein-Mann-Klitsche als angestellte Anwältin mit einem sehr hohen Durchlauf an Mandaten erarbeitet. Du kommst sonst einfach nicht auf die notwendigen Zahlen, denn nicht jedes Mandat zählt mit 1,0 in die Liste rein. Manche nur mit 0,2. Andere sehr umfangreiche Verfahren auch mal mit 2,0 aber das ist nicht die Masse an Verfahren um auf 100 Fälle zu kommen. Zudem musst du noch verschiedene Teilrechtsgebiete mit je mindestens 5 Fällen abdecken, zumindest im ArbR. Selbst bei dem hohen Durchlauf, den ich damals hätte, wäre ich fast an diesem letzten Punkt gescheitert.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.03.2023, 15:12 von Egal.)
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Hans123
Member
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Beiträge: 90
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2023
#4
25.03.2023, 14:22
(03.03.2023, 15:10)Egal schrieb:  Wird schwer bis unmöglich. Die meisten Anwälte in den GKs schaffen die Fallzahlen schon nicht und bleiben beim Kurs hängen und im Unternehmen sieht es erst recht schwierig aus.
Du erkennst das sehr gut an den Lebensläufen, die ja meist auf den Kanzlei Websiten oder bei Xing/Linkedin öffentlich sind. Wer von Anfang an in einer großen Einheit oder im Unternehmen ist, hat nur den Fachanwaltskurs im Lebenslauf stehen. Ausschließlich wer von extern dazugekommen ist, hat es bis zum Fachanwalt geschafft.

Ich bin mittlerweile SyndikusRAin. Den Fachanwalt habe ich aber schon lange vorher gemacht. Weder jetzt im Unternehmen, noch vorher in der mittelständischen WP-Gesellschaft wäre ich auch nur annähernd auf die notwendigen Fallzahlen gekommen. Die habe ich vorher in einer  kleinen Ein-Mann-Klitsche als angestellte Anwältin mit einem sehr hohen Durchlauf an Mandaten erarbeitet. Du kommst sonst einfach nicht auf die notwendigen Zahlen, denn nicht jedes Mandat zählt mit 1,0 in die Liste rein. Manche nur mit 0,2. Andere sehr umfangreiche Verfahren auch mal mit 2,0 aber das ist nicht die Masse an Verfahren um auf 100 Fälle zu kommen. Zudem musst du noch verschiedene Teilrechtsgebiete mit je mindestens 5 Fällen abdecken, zumindest im ArbR. Selbst bei dem hohen Durchlauf, den ich damals hätte, wäre ich fast an diesem letzten Punkt gescheitert.


Dass manchen Fälle nur mit 0,2, dafür andere mit 2,0 für die Liste zählen, war mir bisher nicht bekannt und habe es in der FAO auch nicht gelesen. Wo steht das?
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guga
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Beiträge: 1.339
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2020
#5
25.03.2023, 16:01
das steht in der FAO, §5 Abs.4. Ich dachte aber, dass unter 1 die Ausnahme darstellt. Ka, ob der von der jeweiligen Kammer abhängt.
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Hans123
Member
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Beiträge: 90
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2023
#6
25.03.2023, 16:10
(25.03.2023, 16:01)guga schrieb:  das steht in der FAO, §5 Abs.4. Ich dachte aber, dass unter 1 die Ausnahme darstellt. Ka, ob der von der jeweiligen Kammer abhängt.


Danke. Hat jemand Erfahrungen damit, wie das in der Praxis gehandhabt wird?
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Egal
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Beiträge: 1.236
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#7
25.03.2023, 20:03
(25.03.2023, 14:22)Hans123 schrieb:  
(03.03.2023, 15:10)Egal schrieb:  Wird schwer bis unmöglich. Die meisten Anwälte in den GKs schaffen die Fallzahlen schon nicht und bleiben beim Kurs hängen und im Unternehmen sieht es erst recht schwierig aus.
Du erkennst das sehr gut an den Lebensläufen, die ja meist auf den Kanzlei Websiten oder bei Xing/Linkedin öffentlich sind. Wer von Anfang an in einer großen Einheit oder im Unternehmen ist, hat nur den Fachanwaltskurs im Lebenslauf stehen. Ausschließlich wer von extern dazugekommen ist, hat es bis zum Fachanwalt geschafft.

Ich bin mittlerweile SyndikusRAin. Den Fachanwalt habe ich aber schon lange vorher gemacht. Weder jetzt im Unternehmen, noch vorher in der mittelständischen WP-Gesellschaft wäre ich auch nur annähernd auf die notwendigen Fallzahlen gekommen. Die habe ich vorher in einer  kleinen Ein-Mann-Klitsche als angestellte Anwältin mit einem sehr hohen Durchlauf an Mandaten erarbeitet. Du kommst sonst einfach nicht auf die notwendigen Zahlen, denn nicht jedes Mandat zählt mit 1,0 in die Liste rein. Manche nur mit 0,2. Andere sehr umfangreiche Verfahren auch mal mit 2,0 aber das ist nicht die Masse an Verfahren um auf 100 Fälle zu kommen. Zudem musst du noch verschiedene Teilrechtsgebiete mit je mindestens 5 Fällen abdecken, zumindest im ArbR. Selbst bei dem hohen Durchlauf, den ich damals hätte, wäre ich fast an diesem letzten Punkt gescheitert.


Dass manchen Fälle nur mit 0,2, dafür andere mit 2,0 für die Liste zählen, war mir bisher nicht bekannt und habe es in der FAO auch nicht gelesen. Wo steht das?

Guga hat dir ja schon den § genannt.
Bei mir hatte die Anwaltskammer zusätzlich ein Hinweisblatt herausgegeben, auf dem ein paar Hinweise standen.
Ich glaube, dort stand auch ein Beispiel, bin aber nicht mehr ganz sicher. Als 1,0 habe ich einen typischen Fall mit Gerichtsverfahren angenommen, was nicht zu kompliziert war. 0,2 habe ich eine Erstberatung (1h) gewertet, wo das Mandat anschließend nicht weiterging. Ein einziges Gespräch kann logischerweise nicht die gleiche Wertung haben, wie ein Gerichtsverfahren über z.B. ein Jahr.
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