15.12.2022, 12:18
(15.12.2022, 11:39)Joko schrieb:(15.12.2022, 11:38)Refin 2 NRW schrieb:(15.12.2022, 10:12)Gast1202 schrieb: Ich habe zB den ersten Bescheid nicht mehr auf rechtmäßigkeit hin überprüft, da er ja bestandskräftig war.
Habe auch gesagt, dass der zweite Bescheid unverhältnismäßig ist. Man hätte vorher mal ein Bußgeld oder ähnliches erlassen können.
Daher dann Antrag nach 80 V gestellt.
Naja, mal abwarten. Hauptsache fertig
Ich habe es auch so gelöst.
In dem ersten Bescheid wurde schließlich Zwangsgeld angedroht, jedoch nie eins verhängt, sondern dann direkt die Untersagung.
Ich bin einfach nur froh, dass es vorbei ist
Habe nicht mitgeschrieben und keine Ahnung.
Die der VA bzgl der Androhung des Zwangsgelds ebenfalls bestandskräftig geworden?
Ja genau, also der VA mit der Leinenpflicht, der bestandskräftig geworden ist, beinhaltete auch die Androhung eines Zwangsgeldes, wenn gegen die Leinenpflicht verstoßen wird
16.12.2022, 00:14
(15.12.2022, 10:12)Gast1202 schrieb: Ich habe zB den ersten Bescheid nicht mehr auf rechtmäßigkeit hin überprüft, da er ja bestandskräftig war.
Habe auch gesagt, dass der zweite Bescheid unverhältnismäßig ist. Man hätte vorher mal ein Bußgeld oder ähnliches erlassen können.
Daher dann Antrag nach 80 V gestellt.
Naja, mal abwarten. Hauptsache fertig
Also ein bestandskräftiger VA kann nicht mehr angefochten werden, ja. Aber wenn man eine Untersagung nach LHundeG erlässt, muss doch trotzdem der VA auf Grund dessen die Untersagung ergeht rechtmäßig sein oder nicht?
16.12.2022, 00:47
(16.12.2022, 00:14)Law123 schrieb:(15.12.2022, 10:12)Gast1202 schrieb: Ich habe zB den ersten Bescheid nicht mehr auf rechtmäßigkeit hin überprüft, da er ja bestandskräftig war.
Habe auch gesagt, dass der zweite Bescheid unverhältnismäßig ist. Man hätte vorher mal ein Bußgeld oder ähnliches erlassen können.
Daher dann Antrag nach 80 V gestellt.
Naja, mal abwarten. Hauptsache fertig
Also ein bestandskräftiger VA kann nicht mehr angefochten werden, ja. Aber wenn man eine Untersagung nach LHundeG erlässt, muss doch trotzdem der VA auf Grund dessen die Untersagung ergeht rechtmäßig sein oder nicht?
Ich habe nicht mitgeschrieben. Aber wenn der erste VA bestandskräftig geworden ist, es um die Frage wiederholter Verstöße ging und man die Tatsachen des 1. VA heranzieht, dann wäre hier mE nicht die Rechtmäßigkeit des VA zu prüfen, sondern nur auf die (feststehende) Tatbestandswirkung infolge der Bestandskraft zu verweisen. Aber ggf. gehe ich auch von einem falschen Sachverhalt aus.
16.12.2022, 16:32
(16.12.2022, 00:47)truefaith_bln schrieb:(16.12.2022, 00:14)Law123 schrieb:(15.12.2022, 10:12)Gast1202 schrieb: Ich habe zB den ersten Bescheid nicht mehr auf rechtmäßigkeit hin überprüft, da er ja bestandskräftig war.
Habe auch gesagt, dass der zweite Bescheid unverhältnismäßig ist. Man hätte vorher mal ein Bußgeld oder ähnliches erlassen können.
Daher dann Antrag nach 80 V gestellt.
Naja, mal abwarten. Hauptsache fertig
Also ein bestandskräftiger VA kann nicht mehr angefochten werden, ja. Aber wenn man eine Untersagung nach LHundeG erlässt, muss doch trotzdem der VA auf Grund dessen die Untersagung ergeht rechtmäßig sein oder nicht?
Ich habe nicht mitgeschrieben. Aber wenn der erste VA bestandskräftig geworden ist, es um die Frage wiederholter Verstöße ging und man die Tatsachen des 1. VA heranzieht, dann wäre hier mE nicht die Rechtmäßigkeit des VA zu prüfen, sondern nur auf die (feststehende) Tatbestandswirkung infolge der Bestandskraft zu verweisen. Aber ggf. gehe ich auch von einem falschen Sachverhalt aus.
Es ging um die Frage, ob die Rechtmäßigkeit für 12 LHundeG geprüft werden muss. Demnach kann eine Haltungsuntersagung ergehen wenn gegen Anordnungen die aufgrund des LHundeG erlassen wurden verstoßen wird.
Hier ist diese Anordnung der 1. Bescheid gewesen.
16.02.2023, 02:58
Sachsen:
Hi, kann mir jemand sagen wo in Leipzig die Klausuren geschrieben werden?
Hi, kann mir jemand sagen wo in Leipzig die Klausuren geschrieben werden?
13.03.2023, 08:21
So still hier obwohl Berlin schon Noten erhalten hat? Wie lief es bei euch so? bei mir fühlt sich die benotung wie gewürfelt an und das gesamtergebnis war auch merklich schlechter als probeexamen, erstes Examen und mein Schnitt in AG-/übungsklausuren
13.03.2023, 12:32
(13.03.2023, 08:21)Berliner2022 schrieb: So still hier obwohl Berlin schon Noten erhalten hat? Wie lief es bei euch so? bei mir fühlt sich die benotung wie gewürfelt an und das gesamtergebnis war auch merklich schlechter als probeexamen, erstes Examen und mein Schnitt in AG-/übungsklausurenWie schnell? Hast du denn bestanden?
Bei uns in NRW dauert es leider noch...
13.03.2023, 14:43
(13.03.2023, 12:32)Law123 schrieb:(13.03.2023, 08:21)Berliner2022 schrieb: So still hier obwohl Berlin schon Noten erhalten hat? Wie lief es bei euch so? bei mir fühlt sich die benotung wie gewürfelt an und das gesamtergebnis war auch merklich schlechter als probeexamen, erstes Examen und mein Schnitt in AG-/übungsklausurenWie schnell? Hast du denn bestanden?
Bei uns in NRW dauert es leider noch...
In Bawü kommen die Ergebnisse am 16.3...
13.03.2023, 15:03
In NRW zwischen dem 18. und dem 24. richtig?
13.03.2023, 16:17