21.02.2023, 10:01
(20.02.2023, 18:27)ZW333 schrieb:(17.02.2023, 16:13)ALTER MANN schrieb: Ich wurde auch nach der Wahlstation übernommen. Das lief so: der Partner für den ich arbeitete fragte mich beim Mittagessen ob ich mir vorstellen könne für ihn als Anwalt zu arbeiten, ich sagte ja und zwei Tage später lag der Arbeitsvertrag im Briefkasten. Freilich nicht ohne den Zusatz, dass der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung eines VB im zweiten Examen steht. Das mag heute anders sein, bei mir ist das jetzt 12 Jahre her.
Und wenn du knapp am VB vorbeigeschrammt wärest, wäre deine bisherige offenbar gute Arbeit ohne Bedeutung gewesen? Charmanter Arbeitgeber.
Bei meinem damaligen Arbeitgeber gab es (und gibt es soweit ich weiß) die Regelung, dass man aus beiden Examen zusammen 18 Punkte haben muss und keines unter 8,0 sein darf. Für Dr. oder LLM gab es einen Punkt gutgeschrieben. Ich habe selbst erlebt, wie sie gute Leute mit 7,9 im Zweiten, die vorher als WissMit einen guten Job gemacht haben, abgelehnt haben. Das ist vielleicht wirtschaftlich blöd gewesen, aber irgendwo muss man halt eine harte Grenze ziehen. Sonst kommt irgendwann ein Partner und will einen 4 Punkte Kandidaten einstellen weil er sich im Ref. bewährt hat.
21.02.2023, 10:32
(21.02.2023, 10:01)ALTER MANN schrieb:(20.02.2023, 18:27)ZW333 schrieb:(17.02.2023, 16:13)ALTER MANN schrieb: Ich wurde auch nach der Wahlstation übernommen. Das lief so: der Partner für den ich arbeitete fragte mich beim Mittagessen ob ich mir vorstellen könne für ihn als Anwalt zu arbeiten, ich sagte ja und zwei Tage später lag der Arbeitsvertrag im Briefkasten. Freilich nicht ohne den Zusatz, dass der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung eines VB im zweiten Examen steht. Das mag heute anders sein, bei mir ist das jetzt 12 Jahre her.
Und wenn du knapp am VB vorbeigeschrammt wärest, wäre deine bisherige offenbar gute Arbeit ohne Bedeutung gewesen? Charmanter Arbeitgeber.
Bei meinem damaligen Arbeitgeber gab es (und gibt es soweit ich weiß) die Regelung, dass man aus beiden Examen zusammen 18 Punkte haben muss und keines unter 8,0 sein darf. Für Dr. oder LLM gab es einen Punkt gutgeschrieben. Ich habe selbst erlebt, wie sie gute Leute mit 7,9 im Zweiten, die vorher als WissMit einen guten Job gemacht haben, abgelehnt haben. Das ist vielleicht wirtschaftlich blöd gewesen, aber irgendwo muss man halt eine harte Grenze ziehen. Sonst kommt irgendwann ein Partner und will einen 4 Punkte Kandidaten einstellen weil er sich im Ref. bewährt hat.
Für die, die es nicht wissen: das passiert (trotz "Bewerbermarkt") etc. auch in GKen. Erfüllt ein Bewerber die formalen Anforderungen nicht, dann müssen die jeweiligen Partner auch oftmals einen Antrag beim HR-Partner oder auch im lokalen Partnerkreis stellen. Eine GK ist wohl insgesamt etwas flexibler was die Notengrenzen betrifft, als vielleicht eine MK und KK, aber die Notengrenzen werden durchaus auch heute noch gelebt. Kann aber auch vorkommen, dass der einstellende Partner XY haben möchte, aber andere Partner (aus was für Gründen auch immer) dies ablehnen - dann wird der Bewerber auch nicht eingestellt, egal ob er sich bewährt hat und im Zweifel der andere Partner gar nicht weiß, wie der arbeitet (vielleicht geht es dem ablehnenden Partner nur darum den "hohen Anspruch" aufrechtzuerhalten).
So gut wie Kanzlei hat grundsätzlich den Anspruch, zu den "besten" zu gehören - da versucht man natürlich auch gewisse Notengrenzen zu ziehen. Die Leistung von Anwälten lässt sich für den Durchschnittsmandanten nicht unbedingt messen, daher sind auch gewisse hohe Notenanforderungen auch eine Rechtfertigung, höhere Stundensätze zu verlangen. Wenn bekannt ist, dass man "durchschnittliche" Juristen einstellt (damit meine ich solche, die einfach so wahrgenommen werden wegen ihrer Noten, NICHT, weil diese die Leistung als Anwalt bestimmt), dann springen auch mal lukrative Mandanten ab. Klar, Mandanten kennen die einzelnen Noten nicht, aber stellt euch vor, man hört im Markt, dass Kanzlei XY auch die knapp bestanden Bewerber einstellt - damit hat man schnell den Ruf weg, "schlechte" Juristen zu haben. Der Notenfetisch hängt also nicht nur mit dieser seltsamen Selbstbeweihräucherung von Juristen zusammen.
21.02.2023, 10:56
(21.02.2023, 08:58)ZW333 schrieb:(20.02.2023, 18:34)Patenter Gast schrieb:Wahnsinn. Aber das erklärt sehr vieles.(20.02.2023, 18:27)ZW333 schrieb:(17.02.2023, 16:13)ALTER MANN schrieb: Ich wurde auch nach der Wahlstation übernommen. Das lief so: der Partner für den ich arbeitete fragte mich beim Mittagessen ob ich mir vorstellen könne für ihn als Anwalt zu arbeiten, ich sagte ja und zwei Tage später lag der Arbeitsvertrag im Briefkasten. Freilich nicht ohne den Zusatz, dass der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung eines VB im zweiten Examen steht. Das mag heute anders sein, bei mir ist das jetzt 12 Jahre her.
Und wenn du knapp am VB vorbeigeschrammt wärest, wäre deine bisherige offenbar gute Arbeit ohne Bedeutung gewesen? Charmanter Arbeitgeber.
So war das früher, als es noch relativ strikte Notengrenzen in GKs gab. Da war eine 9,5 auch noch keine Garantie, dass du bei deiner Wunsch-GK untergekommen ist. Insofern waren solche Verträge auch damals nicht unattraktiv.
Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist das tatsächlich unsinnig, denn da kommt es auf die Qualität der Arbeit an und einen MA zu rekrutieren, der sich bereits bewährt hat, ist optimal für den AG. Nur, weil jemand die Noten formal erfüllt, heißt das nicht, dass er sonst gut geeignet ist. Aber vielleicht verstehe ich zu wenig von GK, in der Wirtschaft ist dieser Notenfetischismus nicht so ausgeprägt, da kommt es auf andere Dinge als doppelstellig an. Was natürlich nicht heißt, dass man mit 4 P bei Siemens landet.
Das Argument war früher so: "Wir können auf den Einzelfall keine Rücksicht nehmen. Wenn ich (Personal-Partner) es einmal erlaube, kommt jeder andere Partner an und will für seine Neueinstellung auch eine Ausnahme. Die Partnerschaft hat die Notengrenze als Qualitätskriterium festgesetzt. Wenn der MA so gut sein soll, dann erzielt er auch die passende Note (so wie wir alle hier)."
Wenn du auf einen Platz drei bis vier Bewerber hast, kannst du auch recht einfach an solchen Anforderungen festhalten. Wenn du deine Stellen hingegen kaum besetzt bekommst, dann lockert man irgendwann solche Kriterien.
PS: In der Wirtschaft ist ein MA, der nach 4-5 Jahren geht, ja auch oft ein schneller Wechsler. Dort sind Konzernzugehörigkeiten von 25 Jahren keine Seltenheit. In der GK zählst du hingegen mit 4-5 Jahren Zugehörigkeit schon zum alten Eisen.
21.02.2023, 11:44
„in der Wirtschaft“ - GK ist also keine Wirtschaft?
21.02.2023, 11:46
Die Zeit der company men ist doch längst vorbei. Die Leute wechseln oft, einfach weil es sonst keine angemessene Gehaltssteigerung gibt.
21.02.2023, 19:30
(21.02.2023, 10:01)Im ALTER MANN schrieb:(20.02.2023, 18:27)ZW333 schrieb:(17.02.2023, 16:13)ALTER MANN schrieb: Ich wurde auch nach der Wahlstation übernommen. Das lief so: der Partner für den ich arbeitete fragte mich beim Mittagessen ob ich mir vorstellen könne für ihn als Anwalt zu arbeiten, ich sagte ja und zwei Tage später lag der Arbeitsvertrag im Briefkasten. Freilich nicht ohne den Zusatz, dass der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung eines VB im zweiten Examen steht. Das mag heute anders sein, bei mir ist das jetzt 12 Jahre her.
Und wenn du knapp am VB vorbeigeschrammt wärest, wäre deine bisherige offenbar gute Arbeit ohne Bedeutung gewesen? Charmanter Arbeitgeber.
Bei meinem damaligen Arbeitgeber gab es (und gibt es soweit ich weiß) die Regelung, dass man aus beiden Examen zusammen 18 Punkte haben muss und keines unter 8,0 sein darf. Für Dr. oder LLM gab es einen Punkt gutgeschrieben. Ich habe selbst erlebt, wie sie gute Leute mit 7,9 im Zweiten, die vorher als WissMit einen guten Job gemacht haben, abgelehnt haben. Das ist vielleicht wirtschaftlich blöd gewesen, aber irgendwo muss man halt eine harte Grenze ziehen. Sonst kommt irgendwann ein Partner und will einen 4 Punkte Kandidaten einstellen weil er sich im Ref. bewährt hat.
Mhm, der Idealist in mir fragt, was genau daran so anstößig wäre, aber das schrieben die anderen. Das Argument mit den Mandanten verstehe ich noch irgendwo (auch wenn mir nicht klar ist, woher diese Kenntnisse der maßgeblichen Abschlüsse haben sollen), das Argument, dann wollen die anderen Partner auch und irgendwann sinkt das Niveau finde ich befremdlich.
Dennoch sehr interessant, mal die Hintergründe dieser Personalpolitik zu erfahren :)
21.02.2023, 19:32
(21.02.2023, 10:56)Patenter Gast schrieb:(21.02.2023, 08:58)ZW333 schrieb:(20.02.2023, 18:34)Patenter Gast schrieb:Wahnsinn. Aber das erklärt sehr vieles.(20.02.2023, 18:27)ZW333 schrieb:(17.02.2023, 16:13)ALTER MANN schrieb: Ich wurde auch nach der Wahlstation übernommen. Das lief so: der Partner für den ich arbeitete fragte mich beim Mittagessen ob ich mir vorstellen könne für ihn als Anwalt zu arbeiten, ich sagte ja und zwei Tage später lag der Arbeitsvertrag im Briefkasten. Freilich nicht ohne den Zusatz, dass der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung eines VB im zweiten Examen steht. Das mag heute anders sein, bei mir ist das jetzt 12 Jahre her.
Und wenn du knapp am VB vorbeigeschrammt wärest, wäre deine bisherige offenbar gute Arbeit ohne Bedeutung gewesen? Charmanter Arbeitgeber.
So war das früher, als es noch relativ strikte Notengrenzen in GKs gab. Da war eine 9,5 auch noch keine Garantie, dass du bei deiner Wunsch-GK untergekommen ist. Insofern waren solche Verträge auch damals nicht unattraktiv.
Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist das tatsächlich unsinnig, denn da kommt es auf die Qualität der Arbeit an und einen MA zu rekrutieren, der sich bereits bewährt hat, ist optimal für den AG. Nur, weil jemand die Noten formal erfüllt, heißt das nicht, dass er sonst gut geeignet ist. Aber vielleicht verstehe ich zu wenig von GK, in der Wirtschaft ist dieser Notenfetischismus nicht so ausgeprägt, da kommt es auf andere Dinge als doppelstellig an. Was natürlich nicht heißt, dass man mit 4 P bei Siemens landet.
(…)
PS: In der Wirtschaft ist ein MA, der nach 4-5 Jahren geht, ja auch oft ein schneller Wechsler. Dort sind Konzernzugehörigkeiten von 25 Jahren keine Seltenheit. In der GK zählst du hingegen mit 4-5 Jahren Zugehörigkeit schon zum alten Eisen.
Das finde ich auch bemerkenswert. Die generelle Personalpolitik von GK erscheint mir nicht gerade nachhaltig. Man muss wohl extrem zäh und leidensfähig sein, um da zu bestehen. Es ist wie … ein Mastbetrieb in der Massentierhaltung. Maximaler Ertrag. Siemens wäre dann der Biohof ;D
21.02.2023, 19:43
(21.02.2023, 19:32)ZW333 schrieb:(21.02.2023, 10:56)Patenter Gast schrieb:(21.02.2023, 08:58)ZW333 schrieb:(20.02.2023, 18:34)Patenter Gast schrieb:Wahnsinn. Aber das erklärt sehr vieles.(20.02.2023, 18:27)ZW333 schrieb: Und wenn du knapp am VB vorbeigeschrammt wärest, wäre deine bisherige offenbar gute Arbeit ohne Bedeutung gewesen? Charmanter Arbeitgeber.
So war das früher, als es noch relativ strikte Notengrenzen in GKs gab. Da war eine 9,5 auch noch keine Garantie, dass du bei deiner Wunsch-GK untergekommen ist. Insofern waren solche Verträge auch damals nicht unattraktiv.
Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist das tatsächlich unsinnig, denn da kommt es auf die Qualität der Arbeit an und einen MA zu rekrutieren, der sich bereits bewährt hat, ist optimal für den AG. Nur, weil jemand die Noten formal erfüllt, heißt das nicht, dass er sonst gut geeignet ist. Aber vielleicht verstehe ich zu wenig von GK, in der Wirtschaft ist dieser Notenfetischismus nicht so ausgeprägt, da kommt es auf andere Dinge als doppelstellig an. Was natürlich nicht heißt, dass man mit 4 P bei Siemens landet.
(…)
PS: In der Wirtschaft ist ein MA, der nach 4-5 Jahren geht, ja auch oft ein schneller Wechsler. Dort sind Konzernzugehörigkeiten von 25 Jahren keine Seltenheit. In der GK zählst du hingegen mit 4-5 Jahren Zugehörigkeit schon zum alten Eisen.
Das finde ich auch bemerkenswert. Die generelle Personalpolitik von GK erscheint mir nicht gerade nachhaltig. Man muss wohl extrem zäh und leidensfähig sein, um da zu bestehen. Es ist wie … ein Mastbetrieb in der Massentierhaltung. Maximaler Ertrag. Siemens wäre dann der Biohof ;D
Die Personalpolitik soll auch nicht nachhaltig sein. Es ist eine Pyramide. Die unten füttern mit ihrer Arbeit die, die oben sind. Die Arbeitsbelastung halten die Jungen dabei oft nur aus, weil man sie mit dicken Gehaltssprüngen jedes Jahr ködert und die Partnerschaft am Ende lockt. So bleiben viele dann nochmal 1-2 Jahre länger, obwohl sie schon nach einem Jahr keine Lust mehr hatten. Mit einer 3%igen jährlichen Gehaltserhöhung im Konzern-Style würde das nicht gehen.
Aber zu lange soll auch kaum jemand bleiben, weil ansonsten die Pyramide nicht mehr fortbestehen würde. Wenn du sagst, dass auf einen Partner 3-4 Associates kommen, dann kannst du dir ausrechnen, wie viele neue Partner es geben kann. Neue Spots werden dabei nur frei, wenn alte Partner ausscheiden oder durch Geschäftswachstum mehr Associates eingestellt werden, also sich ein Bereich erweitert. Das heißt, die Mehrzahl der Associates muss nach ein paar Jahren gehen.
PS: Abgesehen davon verschieben sich mit der Berufserfahrung auch die Prioritäten. Einen jungen Associate kannst du noch regelmäßig bis in die Nacht arbeiten lassen, macht der mit. Ein erfahrener Counsel wird dir dafür regelmäßig den Vogel zeigen und sagen, dass er Familie zuhause hat und abgesehen davon aus seiner Erfahrung weiß, dass die extra Arbeit gerade unnötig ist.
22.02.2023, 14:30
(21.02.2023, 19:43)Patenter Gast schrieb:(21.02.2023, 19:32)ZW333 schrieb:(21.02.2023, 10:56)Patenter Gast schrieb:(21.02.2023, 08:58)ZW333 schrieb:(20.02.2023, 18:34)Patenter Gast schrieb: So war das früher, als es noch relativ strikte Notengrenzen in GKs gab. Da war eine 9,5 auch noch keine Garantie, dass du bei deiner Wunsch-GK untergekommen ist. Insofern waren solche Verträge auch damals nicht unattraktiv.Wahnsinn. Aber das erklärt sehr vieles.
Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist das tatsächlich unsinnig, denn da kommt es auf die Qualität der Arbeit an und einen MA zu rekrutieren, der sich bereits bewährt hat, ist optimal für den AG. Nur, weil jemand die Noten formal erfüllt, heißt das nicht, dass er sonst gut geeignet ist. Aber vielleicht verstehe ich zu wenig von GK, in der Wirtschaft ist dieser Notenfetischismus nicht so ausgeprägt, da kommt es auf andere Dinge als doppelstellig an. Was natürlich nicht heißt, dass man mit 4 P bei Siemens landet.
(…)
PS: In der Wirtschaft ist ein MA, der nach 4-5 Jahren geht, ja auch oft ein schneller Wechsler. Dort sind Konzernzugehörigkeiten von 25 Jahren keine Seltenheit. In der GK zählst du hingegen mit 4-5 Jahren Zugehörigkeit schon zum alten Eisen.
Das finde ich auch bemerkenswert. Die generelle Personalpolitik von GK erscheint mir nicht gerade nachhaltig. Man muss wohl extrem zäh und leidensfähig sein, um da zu bestehen. Es ist wie … ein Mastbetrieb in der Massentierhaltung. Maximaler Ertrag. Siemens wäre dann der Biohof ;D
Aber zu lange soll auch kaum jemand bleiben, weil ansonsten die Pyramide nicht mehr fortbestehen würde. Wenn du sagst, dass auf einen Partner 3-4 Associates kommen, dann kannst du dir ausrechnen, wie viele neue Partner es geben kann. Neue Spots werden dabei nur frei, wenn alte Partner ausscheiden oder durch Geschäftswachstum mehr Associates eingestellt werden, also sich ein Bereich erweitert. Das heißt, die Mehrzahl der Associates muss nach ein paar Jahren gehen.
Gehen sie denn freiwillig? Wahrscheinlich, wenn sie merken, dass es nicht weitergeht. Und diejenigen, die irgendwann Counsel etc. sind, hoffen dann, dass sie den Sprung in die Partnerriege schaffen?
In welchem Rahmen bewegen sich die Gehaltssprünge denn, falls man das so pauschal sagen kann?
22.02.2023, 14:51
(22.02.2023, 14:30)ZW333 schrieb:(21.02.2023, 19:43)Patenter Gast schrieb:(21.02.2023, 19:32)ZW333 schrieb:(21.02.2023, 10:56)Patenter Gast schrieb:(21.02.2023, 08:58)ZW333 schrieb: Wahnsinn. Aber das erklärt sehr vieles.
Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist das tatsächlich unsinnig, denn da kommt es auf die Qualität der Arbeit an und einen MA zu rekrutieren, der sich bereits bewährt hat, ist optimal für den AG. Nur, weil jemand die Noten formal erfüllt, heißt das nicht, dass er sonst gut geeignet ist. Aber vielleicht verstehe ich zu wenig von GK, in der Wirtschaft ist dieser Notenfetischismus nicht so ausgeprägt, da kommt es auf andere Dinge als doppelstellig an. Was natürlich nicht heißt, dass man mit 4 P bei Siemens landet.
(…)
PS: In der Wirtschaft ist ein MA, der nach 4-5 Jahren geht, ja auch oft ein schneller Wechsler. Dort sind Konzernzugehörigkeiten von 25 Jahren keine Seltenheit. In der GK zählst du hingegen mit 4-5 Jahren Zugehörigkeit schon zum alten Eisen.
Das finde ich auch bemerkenswert. Die generelle Personalpolitik von GK erscheint mir nicht gerade nachhaltig. Man muss wohl extrem zäh und leidensfähig sein, um da zu bestehen. Es ist wie … ein Mastbetrieb in der Massentierhaltung. Maximaler Ertrag. Siemens wäre dann der Biohof ;D
Aber zu lange soll auch kaum jemand bleiben, weil ansonsten die Pyramide nicht mehr fortbestehen würde. Wenn du sagst, dass auf einen Partner 3-4 Associates kommen, dann kannst du dir ausrechnen, wie viele neue Partner es geben kann. Neue Spots werden dabei nur frei, wenn alte Partner ausscheiden oder durch Geschäftswachstum mehr Associates eingestellt werden, also sich ein Bereich erweitert. Das heißt, die Mehrzahl der Associates muss nach ein paar Jahren gehen.
Gehen sie denn freiwillig? Wahrscheinlich, wenn sie merken, dass es nicht weitergeht. Und diejenigen, die irgendwann Counsel etc. sind, hoffen dann, dass sie den Sprung in die Partnerriege schaffen?
In welchem Rahmen bewegen sich die Gehaltssprünge denn, falls man das so pauschal sagen kann?
Zu meiner Zeit in der GK (auch schon wieder 5 Jahre her) gab es für die Associates jedes Jahr 10k mehr. Details kann man ja bei Azur Online nachlesen.
Die meisten Associates gehen freiwillig. Ganz wenigen wurde nahegelegt, sich mal nach was neuem umzusehen. Die bekamen dann keine Kündigung sondern wurden ganz normal weiterbeschäftigt, bis sie einen neuen Job hatten (oft beim Mandanten).