• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Zweimal wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich
1 2 3 4 5 ... 8 »
 
Antworten

 
Zweimal wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich
Gast111
Junior Member
**
Beiträge: 9
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2023
#1
16.02.2023, 22:41
Hallo Leute

Ich weiß echt nicht mehr, was ich sagen soll. Ich habe das 2. Staatsexamen leider nicht bestanden. Ich bin im ersten Versuch durchgefallen, weil ich unvorbereitet war. Im zweiten Versuch habe ich die erforderlichen Klausuren für Zulassung zur mündlichen Prüfung bestanden. Ich habe 3 Klausuren bestanden. Jedoch hatte ich nicht den erforderlichen Schnitt von 3,50.  Mir fehlte nur ein Punkt aus irgendeinen der 8 Klausuren. Gegen den Bescheid habe ich dann durch meine Rechtsanwälte Widerspruch eingelegt. Ich habe alle 8 Klausuren angegriffen in der Hoffnung irgendwo einen Punkt rauszuholen. Leider vergeblich.  Ich ging dann in den Gnadenversuch. Im dritten Versuch hatte ich 4 Klausuren bestanden gehabt. Jedoch fehlte mir auch hier wieder 1 Punkt für den erforderlichen Durchschnitt von 3,50 . Auch dagegen habe ich durch meine Rechtsanwälte Widerspruch eingelegt. Und auch hier war der Widerspruch nicht erfolgreich. Keiner der Prüfer hat im überdenkungsverfahren die Note um einen Punkt angehoben. Ich habe zweimal das Pech gehabt, dass mir nur 1 Punkt fehlte. Insgesamt hat mich das Widerspruchsverfahren knapp 10.000 Euro gekostet.  Ich habe nunmehr Klage gegen beide Widerspruchsbescheide eingelegt, in der Hoffnung doch noch irgendwie einen einzigen Punkt aus einen der 16 Klausuren zu bekommen. Ich weiß echt nicht mehr weiter. Ich glaube keinem ist das passiert,  was mir gerade passiert. Meine Zukunft hängt von einem Punkt ab. Und dann heißt es immer, die justiz wäre unterbesetzt......
Suchen
Zitieren
Richterin
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2023
#2
17.02.2023, 00:05
Ersteinmal: Das tut mir wirklich leid! Ich kann mir gar nicht vorstellen, was das für ein Gefühl sein muss... Vor allem, weil es zweimal so unendlich knapp war. Allerdings: Du hast das zweite Staatsexamen nun dreimal nicht bestanden. Du hast von 8 Klausuren nur drei bzw. vier bestanden. Du bist dreimal nicht auf einen Mindestschnitt von 3,50 Punkten gekommen. Vielleicht ist es gut, einfach unter die Sache einen Haken zu setzen. Auch mit dem ersten Examen kann man vieles machen. Eine Freundin von mir ist z.B. bei der Bezirksregierung untergekommen, auch nur mit erstem Examen. Es gibt auch abseits der klassischen juristischen Berufe viele tolle Möglichkeiten, wenn man danach schaut. Insofern würde ich das Klageverfahren jetzt noch ohne große Hoffnung weiterlaufen lassen und mich parallel schon nach vernünftigen Alternativen umsehen.
Suchen
Zitieren
Jur
Junior Member
**
Beiträge: 19
Themen: 0
Registriert seit: May 2022
#3
17.02.2023, 08:54
Unabhängig wie das Verfahren endet, hast du meinen Respekt für dein Durchhaltevermögen. Ich hoffe und wünsche dir, dass du den einen Punkt noch erhältst. Aber ich schließe mich meinem Vorposter an: Erwarte nichts mehr und beginne mit dem ersten Examen an zu planen. Solltest du dein erstes Examen auch nur ganz knapp bestanden haben, dann wird es auch mit der Arbeitsplatzsuche sehr schwer. Vielleicht lag dir Jura nicht so sehr? Dann wäre Selbstreflexion (Stärken und Schwächen) das Gebot und über neue Wege nachzudenken, zB ein anderes Studium. Hier bietet sich ein Präsenz- oder für höhere Flexibilität ein Fernstudium (FernUni Hagen) an. Vielleicht denkst du auch über eine Ausbildung nach, die die gefallen könnte? Finde einen neuen Weg, mach dir intensiv Gedanken. Lass dich auf keinen Fall hängen!
Suchen
Zitieren
ABCDEFG
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 3
Registriert seit: Feb 2023
#4
17.02.2023, 12:53
Mir tut das wirklich aus sehr leid. Aber es stimmt wirklich, dass es auch mit dem 1. Examen schon eine Fülle an Jobmöglichkeiten gibt. Glaub also nicht, dass jetzt alles vorbei ist. Ich kann mir vorstellen, dass du dich jetzt richtig mies fühlst aber ich denke du wirst deinen Weg gehen, egal was jetzt noch in den Verfahren rauskommt.
Suchen
Zitieren
Ref.HH
Member
***
Beiträge: 89
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2022
#5
17.02.2023, 13:35
Ich habe mal gehört, wenn man das Assessorexamen in Deutschland endgültig nicht bestanden hat, dass man es noch in Österreich machen könnte. Wahrscheinlich erkennen sie das dt. 1. Examen an. Ich habe aber keine Ahnung ob es stimmt. Könnte man ja mal recherchieren. Mal ganz ehrlich und nüchtern betrachtet, was denkst Du denn, was passieren würde, wenn dir ein Gericht den einen Punkt zuspricht? Das Prüfungsamt würde dich mit Pauken und Trompeten durch die Mündliche fallen lassen.
Suchen
Zitieren
Gast111
Junior Member
**
Beiträge: 9
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2023
#6
17.02.2023, 17:13
(17.02.2023, 13:35)Ref.HH schrieb:  Ich habe mal gehört, wenn man das Assessorexamen in Deutschland endgültig  nicht bestanden hat, dass man es noch in Österreich machen könnte. Wahrscheinlich erkennen sie das dt. 1. Examen an. Ich habe aber keine Ahnung ob es stimmt. Könnte man ja mal recherchieren. Mal ganz ehrlich und nüchtern betrachtet, was denkst Du denn, was passieren würde, wenn dir ein Gericht den einen Punkt zuspricht? Das Prüfungsamt würde dich mit Pauken und Trompeten durch die Mündliche fallen lassen.


Das mag sein. Trotzdem will ich nichts unversucht lassen. Ich möchte mich nicht später fragen " was wäre passiert,wenn ich dass und das gemacht hätte". Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. Auch meine Anwälte haben mir geraten den Klageweg zu gehen, da ich schon soweit gegangen bin. Der Klageweg kostet mich nochmal 7000 Euro. Die Gerichtskosten belaufen sich davon alleine auf 972 Euro, da der Streitwert im 2. Staatsexamen bei 15.000 Euro liegt.
Suchen
Zitieren
Egal
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.236
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#7
17.02.2023, 17:33
(17.02.2023, 17:13)Gast111 schrieb:  
(17.02.2023, 13:35)Ref.HH schrieb:  Ich habe mal gehört, wenn man das Assessorexamen in Deutschland endgültig  nicht bestanden hat, dass man es noch in Österreich machen könnte. Wahrscheinlich erkennen sie das dt. 1. Examen an. Ich habe aber keine Ahnung ob es stimmt. Könnte man ja mal recherchieren. Mal ganz ehrlich und nüchtern betrachtet, was denkst Du denn, was passieren würde, wenn dir ein Gericht den einen Punkt zuspricht? Das Prüfungsamt würde dich mit Pauken und Trompeten durch die Mündliche fallen lassen.


Das mag sein. Trotzdem will ich nichts unversucht lassen. Ich möchte mich nicht später fragen " was wäre passiert,wenn ich dass und das gemacht hätte". Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. Auch meine Anwälte haben mir geraten den Klageweg zu gehen, da ich schon soweit gegangen bin. Der Klageweg kostet mich nochmal 7000 Euro. Die Gerichtskosten belaufen sich davon alleine auf 972 Euro, da der Streitwert im 2. Staatsexamen bei 15.000 Euro liegt.

Ich sehe es wie die anderen. Irgendwann muss man akzeptieren, dass es nicht gereicht hat. Ich weiß wo von ich rede. Ich habe für das zweite auch zwei Versuche gebraucht und kenne eine aus dem EVD, die wie du 2mal durchgefallen ist.
Sie hat den Gnadenversuch nicht mehr wahrgenommen.
Ein Ex von mir hat das 1. StEx zweimal versemmelt. Er hat anschließend Wirtschaftsrecht studiert und arbeitet jetzt erfolgreich in einer Next10 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Wenn er den Steuerberater noch macht, ist er dort mit den Volljuristen wieder auf einer Hierarchieebene und hat trotz der Ecke im Lebenslauf keine beruflichen Nachteile. Witzigerweise würde die WPG mich mit dem Ergebnis aus meinem 2. StEx ablehnen. Er ist also dort, wo ich nicht hinkomme, obwohl ich beide Staatsexamina bestanden habe und er nicht ;-)

Ich kann mir vorstellen, wie beschissen es dir derzeit geht. Deswegen blöder Spruch, aber Kopf hoch, das Leben wird weitergehen, wenn auch nicht so, wie du es geplant hattest.
Suchen
Zitieren
VerzweifelterJurist
Member
***
Beiträge: 190
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2020
#8
17.02.2023, 18:02
(17.02.2023, 17:13)Gast111 schrieb:  
(17.02.2023, 13:35)Ref.HH schrieb:  Ich habe mal gehört, wenn man das Assessorexamen in Deutschland endgültig  nicht bestanden hat, dass man es noch in Österreich machen könnte. Wahrscheinlich erkennen sie das dt. 1. Examen an. Ich habe aber keine Ahnung ob es stimmt. Könnte man ja mal recherchieren. Mal ganz ehrlich und nüchtern betrachtet, was denkst Du denn, was passieren würde, wenn dir ein Gericht den einen Punkt zuspricht? Das Prüfungsamt würde dich mit Pauken und Trompeten durch die Mündliche fallen lassen.


Das mag sein. Trotzdem will ich nichts unversucht lassen. Ich möchte mich nicht später fragen " was wäre passiert,wenn ich dass und das gemacht hätte". Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. Auch meine Anwälte haben mir geraten den Klageweg zu gehen, da ich schon soweit gegangen bin. Der Klageweg kostet mich nochmal 7000 Euro. Die Gerichtskosten belaufen sich davon alleine auf 972 Euro, da der Streitwert im 2. Staatsexamen bei 15.000 Euro liegt.

Aber vielleicht hättest du einfach in der Examensvorbereitung mehr kämpfen sollen? Du hattest deine Chance. Dreimal. Du warst nicht gut genug. Irgendwann sollte man es dann auch gut sein lassen. 20.000€ für Widerspruchs- und Klageverfahren für was? Um dann also 4-Punkte-Anwalt 50h die Woche für 1600€ netto zu kloppen? Spar dir deine Energie. Such dir einen Job mit erstem Examen und lass es gut sein.
Suchen
Zitieren
Berichterstatterin
Member
***
Beiträge: 54
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2022
#9
17.02.2023, 21:27
Ich schließe mich den Vorrednern an. Du hast mein Mitgefühl für Deine schwierige Situation, aber auch meine Skepsis, was die Erfolgsaussichten einer Klage angeht: Nach meiner Erfahrung lassen Korrektoren Prüflinge nicht einfach so durchfallen: Viele suchen mehr als einmal nach dem entscheidenden Quentchen, das die Bearbeitung noch auf vier Punkte hebt. Und wenn ich eine Chance sehe, dann gebe ich halt als Zweitkorrektorin 4 und dann sieht es vielleicht auch im Überdenkungsverfahren aussichtsreicher aus.
Wenn bei Deinen Korrektoren also in drei Versuchen eine derartige Einigkeit vorlag, dann kann es sein, dass Kernjura ggf. einfach nicht zu Dir passt. Wenn Dich das Klageverfahren 7.000 Euro kostet, frage ich mich, ob Du die nicht z.B. in einem guten Masterprogramm besser in einen soliden Plan B investierst.
Wenn Du Dich für Verwaltungstätigkeiten interessierst, könntest Du z.B. erst einmal einen Job mit dem ersten Examen aufnehmen und Dich später über einen Master in öffentlicher Verwaltung nachqualifizieren.
Wenn Du Dir etwas im Bereich Zivilrecht/Sozialrecht hättest vorstellen können, könntest Du z.B. überlegen, ob Du mit einem Master Betreuung/Pflegschaft zu absolvieren, um später als Berufsbetreuer (sehr zukunftsträchtig) tätig sein zu können.
Wenn Dich Steuern nicht schrecken, könntest Du Dich in diesem Bereich fortbilden und später als Steuerberater durchstarten.

Vielleicht prüft Du noch einmal Deine Optionen. Viel Glück dabei.
Suchen
Zitieren
ABCDEFG
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 3
Registriert seit: Feb 2023
#10
17.02.2023, 21:46
(17.02.2023, 18:02)VerzweifelterJurist schrieb:  
(17.02.2023, 17:13)Gast111 schrieb:  
(17.02.2023, 13:35)Ref.HH schrieb:  Ich habe mal gehört, wenn man das Assessorexamen in Deutschland endgültig  nicht bestanden hat, dass man es noch in Österreich machen könnte. Wahrscheinlich erkennen sie das dt. 1. Examen an. Ich habe aber keine Ahnung ob es stimmt. Könnte man ja mal recherchieren. Mal ganz ehrlich und nüchtern betrachtet, was denkst Du denn, was passieren würde, wenn dir ein Gericht den einen Punkt zuspricht? Das Prüfungsamt würde dich mit Pauken und Trompeten durch die Mündliche fallen lassen.


Das mag sein. Trotzdem will ich nichts unversucht lassen. Ich möchte mich nicht später fragen " was wäre passiert,wenn ich dass und das gemacht hätte". Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. Auch meine Anwälte haben mir geraten den Klageweg zu gehen, da ich schon soweit gegangen bin. Der Klageweg kostet mich nochmal 7000 Euro. Die Gerichtskosten belaufen sich davon alleine auf 972 Euro, da der Streitwert im 2. Staatsexamen bei 15.000 Euro liegt.

Aber vielleicht hättest du einfach in der Examensvorbereitung mehr kämpfen sollen? Du hattest deine Chance. Dreimal. Du warst nicht gut genug. Irgendwann sollte man es dann auch gut sein lassen. 20.000€ für Widerspruchs- und Klageverfahren für was? Um dann also 4-Punkte-Anwalt 50h die Woche für 1600€ netto zu kloppen? Spar dir deine Energie. Such dir einen Job mit erstem Examen und lass es gut sein.

Was für eine unnötige Antwort. Offenbar geht es dem Fragesteller gerade nicht gut. Solche Zuspitzungen sind doch nicht notwendig. Warum bist du eigentlich so verbittert?
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 3 4 5 ... 8 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus