09.02.2023, 18:28
(09.02.2023, 18:15)Tanjiro schrieb: 218 StGB ist übrigens in der Prüfungsordnung ausgeschlossen. Eine Frechheit, dass die ihn abgefragt haben. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass er unter diesen Umständen einen sehr wichtigen Punkte in der Klausur bildete.
Aber echt ein Highlight für alle, die den gesehen haben!
Prüfungsordnung von GPA?
09.02.2023, 18:29
(09.02.2023, 18:28)Ref64 schrieb:(09.02.2023, 18:15)Tanjiro schrieb: 218 StGB ist übrigens in der Prüfungsordnung ausgeschlossen. Eine Frechheit, dass die ihn abgefragt haben. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass er unter diesen Umständen einen sehr wichtigen Punkte in der Klausur bildete.
Aber echt ein Highlight für alle, die den gesehen haben!
Prüfungsordnung vom GPA?
09.02.2023, 19:05
Was kommt wohl morgen? Hat jemand eine Übersicht, wie häufig das Strafurteil in den vergangenen Monaten abgefragt wurde?
10.02.2023, 00:24
(09.02.2023, 18:15)Tanjiro schrieb: 218 StGB ist übrigens in der Prüfungsordnung ausgeschlossen. Eine Frechheit, dass die ihn abgefragt haben. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass er unter diesen Umständen einen sehr wichtigen Punkte in der Klausur bildete.
Aber echt ein Highlight für alle, die den gesehen haben!
War doch vom Verteidiger ausdrücklich angesprochen oder nicht?
10.02.2023, 17:07
Revision gegen ein Berufungsurteil
in der Zulässigkeit gab es keine wirklichen Probleme, erst bei der erforderlichen Zulässigkeit der Berufung selbst, da waren Fristenprobleme drin, die aber auch nicht zwingend ausschlaggebend waren, da die StA auch Berufung eingelegt hat, aber viele Punkte konnte man da trotzdem ansprechen.
In VerfahrenVSS kurz gesagt, dass insb kein Stafklageverbrauch vorliegt (und dann etwas ungünstig nach unten verwiesen).
In abs. Revgründe einmal 338 Nr.5 weil Angeklagter nicht bei Verkündung anwesend, das war zwar selbst verschuldet, aber dennoch geht das durch, weil insb Urteil darauf beruht (im Tenor stand Gesamtfreiheitsstrafe und nicht Geldstrafe was bei Anwesenheit ausgefallen wäre) und nochmal Nr.5 weil Zeuge in Abwesenheit befragt und Angeklagter nicht Fragerecht nutzen konnte;
in Verfahrensfehler: Beweismittel nicht verlesen 251,261,325 Beruhen (+) weil etwas vorgebracht werden konnte zur Entlastung;
dann 265,266 Problem weil Diebstahl und Hehlerei zwei verschiedene proz Taten sein müssen und da beruht das Urteil drauf.
Sachrüge: Nötigung (-) keine Gewalt, da hab ich die zweite Reihe Rspr angebracht und keine RW weil sozialadäquates Verhalten;
Hehlerei ist es iE aber, Unterschlagung durch Bruder an der Tankstelle (keine Wegnahme und keine Verfügung); 257 (+) und 258 (+),
Strafzumessung auch falsch, weil neue Gesamtstrafe gebildet werden müsste
in der Zulässigkeit gab es keine wirklichen Probleme, erst bei der erforderlichen Zulässigkeit der Berufung selbst, da waren Fristenprobleme drin, die aber auch nicht zwingend ausschlaggebend waren, da die StA auch Berufung eingelegt hat, aber viele Punkte konnte man da trotzdem ansprechen.
In VerfahrenVSS kurz gesagt, dass insb kein Stafklageverbrauch vorliegt (und dann etwas ungünstig nach unten verwiesen).
In abs. Revgründe einmal 338 Nr.5 weil Angeklagter nicht bei Verkündung anwesend, das war zwar selbst verschuldet, aber dennoch geht das durch, weil insb Urteil darauf beruht (im Tenor stand Gesamtfreiheitsstrafe und nicht Geldstrafe was bei Anwesenheit ausgefallen wäre) und nochmal Nr.5 weil Zeuge in Abwesenheit befragt und Angeklagter nicht Fragerecht nutzen konnte;
in Verfahrensfehler: Beweismittel nicht verlesen 251,261,325 Beruhen (+) weil etwas vorgebracht werden konnte zur Entlastung;
dann 265,266 Problem weil Diebstahl und Hehlerei zwei verschiedene proz Taten sein müssen und da beruht das Urteil drauf.
Sachrüge: Nötigung (-) keine Gewalt, da hab ich die zweite Reihe Rspr angebracht und keine RW weil sozialadäquates Verhalten;
Hehlerei ist es iE aber, Unterschlagung durch Bruder an der Tankstelle (keine Wegnahme und keine Verfügung); 257 (+) und 258 (+),
Strafzumessung auch falsch, weil neue Gesamtstrafe gebildet werden müsste
10.02.2023, 17:16
laut Kaiser wird seit 2017 jedes Jahr im Februar eine Kautelar Klausur gestellt. Meistens mit Erbrecht.
NRW: Habt ihr Tipps für ÖFFRecht?? Welche Themen sind heiss??
NRW: Habt ihr Tipps für ÖFFRecht?? Welche Themen sind heiss??
10.02.2023, 17:27
(10.02.2023, 17:07)Ref(SH) schrieb: Revision gegen ein Berufungsurteil
in der Zulässigkeit gab es keine wirklichen Probleme, erst bei der erforderlichen Zulässigkeit der Berufung selbst, da waren Fristenprobleme drin, die aber auch nicht zwingend ausschlaggebend waren, da die StA auch Berufung eingelegt hat, aber viele Punkte konnte man da trotzdem ansprechen.
In VerfahrenVSS kurz gesagt, dass insb kein Stafklageverbrauch vorliegt (und dann etwas ungünstig nach unten verwiesen).
In abs. Revgründe einmal 338 Nr.5 weil Angeklagter nicht bei Verkündung anwesend, das war zwar selbst verschuldet, aber dennoch geht das durch, weil insb Urteil darauf beruht (im Tenor stand Gesamtfreiheitsstrafe und nicht Geldstrafe was bei Anwesenheit ausgefallen wäre) und nochmal Nr.5 weil Zeuge in Abwesenheit befragt und Angeklagter nicht Fragerecht nutzen konnte;
in Verfahrensfehler: Beweismittel nicht verlesen 251,261,325 Beruhen (+) weil etwas vorgebracht werden konnte zur Entlastung;
dann 265,266 Problem weil Diebstahl und Hehlerei zwei verschiedene proz Taten sein müssen und da beruht das Urteil drauf.
Sachrüge: Nötigung (-) keine Gewalt, da hab ich die zweite Reihe Rspr angebracht und keine RW weil sozialadäquates Verhalten;
Hehlerei ist es iE aber, Unterschlagung durch Bruder an der Tankstelle (keine Wegnahme und keine Verfügung); 257 (+) und 258 (+),
Strafzumessung auch falsch, weil neue Gesamtstrafe gebildet werden müsste
Bei der Sachrüge noch 303b (+), ansonsten hehlerei (-) weil nur geteilte Sachherrschaft & 258 (-) weil zugunsten eines Angehörigen
13.02.2023, 16:35
(09.02.2023, 18:15)Tanjiro schrieb: 218 StGB ist übrigens in der Prüfungsordnung ausgeschlossen. Eine Frechheit, dass die ihn abgefragt haben. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass er unter diesen Umständen einen sehr wichtigen Punkte in der Klausur bildete.
Aber echt ein Highlight für alle, die den gesehen haben!
War doch vom Verteidiger ausdrücklich angesprochen oder nicht?
13.02.2023, 16:54
Wie lief es heute bei euch so?
Aus Zeitnot sind die einzelnen Rmk Prüfungen leider nicht so schön geworden und ich hab mehr festgestellt als sauber gearbeitet.
Aus Zeitnot sind die einzelnen Rmk Prüfungen leider nicht so schön geworden und ich hab mehr festgestellt als sauber gearbeitet.
13.02.2023, 16:59
Hatte heute auch die größten Zeitprobleme und konnte am Ende nur noch festellen.