11.12.2022, 21:07
Kennt sich jemand mit dem Besichtigungsrecht des Vermieters aus? Darf er vom Mieter eine Besichtigung zu einer Zeit verlangen, in der der Mieter arbeitet? Muss der Mieter für einen Zugang sorgen, sogar durch Vertretung?
11.12.2022, 21:58
Ohne besonderen Anlass kann ein Vermieter ohnehin keinen Zutritt zur Mietwohnung verlangen. Ist ein solcher gegeben, muss der Vermieter bei der Terminierung auf die Belange des Mieters Rücksicht nehmen, insbesondere wenn dieser berufstätig ist und daher tagsüber keine Zeit hat. Letztendlich ist es immer eine Frage des Einzelfalls, aber tendenziell muss sich m.E. im Grundsatz eher der Vermieter nach dem Mieter richten.
11.12.2022, 22:16
(11.12.2022, 21:58)Landvogt schrieb: Ohne besonderen Anlass kann ein Vermieter ohnehin keinen Zutritt zur Mietwohnung verlangen. Ist ein solcher gegeben, muss der Vermieter bei der Terminierung auf die Belange des Mieters Rücksicht nehmen, insbesondere wenn dieser berufstätig ist und daher tagsüber keine Zeit hat. Letztendlich ist es immer eine Frage des Einzelfalls, aber tendenziell muss sich m.E. im Grundsatz eher der Vermieter nach dem Mieter richten.
Danke dir! Hatte ähnliches recherchiert. Hab aber leider kein Urteil zu dem Punkt mit der Berufstätigkeit gefunden. Nur auf Internetseiten ohne Quellenangabe. Vorliegend geht es um Besichtigungen für potentielle Nachmieter
11.12.2022, 22:32
(11.12.2022, 22:16)GS0 schrieb:(11.12.2022, 21:58)Landvogt schrieb: Ohne besonderen Anlass kann ein Vermieter ohnehin keinen Zutritt zur Mietwohnung verlangen. Ist ein solcher gegeben, muss der Vermieter bei der Terminierung auf die Belange des Mieters Rücksicht nehmen, insbesondere wenn dieser berufstätig ist und daher tagsüber keine Zeit hat. Letztendlich ist es immer eine Frage des Einzelfalls, aber tendenziell muss sich m.E. im Grundsatz eher der Vermieter nach dem Mieter richten.
Danke dir! Hatte ähnliches recherchiert. Hab aber leider kein Urteil zu dem Punkt mit der Berufstätigkeit gefunden. Nur auf Internetseiten ohne Quellenangabe. Vorliegend geht es um Besichtigungen für potentielle Nachmieter
Schau mal im Schmidt-Futterer, das ist der Standard im Mietrecht und äußert sich sicher auch dazu.









