04.06.2015, 14:34
Ja, das war bei uns auch so. Aber die Wirksamkeit der letzten Klausel gemäß §§ 305ff, also ich meine diese Gewährleistungsklausel, war ja gar nicht relevant, sodass es egal war, ob es sich um AGB handelte oder nicht...
04.06.2015, 14:49
ich denke nicht, dass die klage als zur zeit unbegründet abzuweisen war. zwar steht in der tat normalerweise einer sachentscheidung das noch nicht erbrachte schiedsgutachten im wege, jedoch war hier der "mangel" bzw die "nichtleistung" unstreitig.
ich habe bzgl der triitschälldämmung anspruch auf schadensersatz statt der leistung direkt aus § 6 des kaufvertrages ivm §§280 I, III, 281 geprüft.
hat das noch wer?
ich habe bzgl der triitschälldämmung anspruch auf schadensersatz statt der leistung direkt aus § 6 des kaufvertrages ivm §§280 I, III, 281 geprüft.
hat das noch wer?
04.06.2015, 14:58
Wieso war der Mangel (fehlende Trittschalldämmung) unstreitig?
Die waren sich nur darüber einig, dass es keine Trittschalldämmung gibt. Ob dies ein Mangel darstellt, war doch gerade das Problem. Klägerin trägt vor, durch den Lärm unangemessen beeinträchtig zu sein. Die Beklagte sagt, im Altbau sei das normal...Das zweite war, ob die Beklagte zur Durchsetzung der Trittschalldämmung verpflichtet war.
Die waren sich nur darüber einig, dass es keine Trittschalldämmung gibt. Ob dies ein Mangel darstellt, war doch gerade das Problem. Klägerin trägt vor, durch den Lärm unangemessen beeinträchtig zu sein. Die Beklagte sagt, im Altbau sei das normal...Das zweite war, ob die Beklagte zur Durchsetzung der Trittschalldämmung verpflichtet war.
04.06.2015, 15:07
Also ich hab die Klausur auch so gelöst wie der Gast auf S. 14. Zur Schiedsgutachter Klausel habe ich zweimal Ausführungen gemacht. In der Zulässigkeit habe ich gesagt, dass sie nicht zur Unzulässigkeit führt, da sie nicht unter § 1029 fällt. Und dann hab ich geprüft, ob das Gericht zum Mangel Beweis erheben darf und hab da die AGB Prüfung gemacht. Hab dann die Unwirksamkeit festgestellt und kam zur Beweiswürdigung mit dem Notar.
04.06.2015, 15:10
deshalb habe ich mangel in anführungszeichen gesetzt!sorry, bin seit dienstag so verwirrt, dass ich mich nicht mehr klar ausdrücken kann!
ich habe eben nicht mängelgewährleistung geprüft, sondern direkt schadensersatt aus § 6 des kaufvertrages ivm §§ 280 I,III,281, sodass es bei mir gar nicht darauf ankam, ob ein mangel vorliegt. ich hab vielmerh § 6 des vertrages ausgelegt bzgl der frage, ob nur bauordnungsrechtl erforderlicher trittschall eingebaut werden muss. nach auslegung gem. §§133, 157 bgb hab ich das verneint und den leistungsinhalt so bestimmt, dass allgemein trittschall versprochen wurde bzw. berufung auf bauordnungsrechtliche erfordernisse seitens der beklagten rechtsmissbäruclich sind u.a. wegen gestörter vertragsparität. was ich mit unstreitig meinte, war, dass unstreitig war, dass der fehlende trittschall zu einer wertminderung ihv 25.000 euro führte. aber ich bekomms auch nicht mehr richtig zusammen.
ich habe eben nicht mängelgewährleistung geprüft, sondern direkt schadensersatt aus § 6 des kaufvertrages ivm §§ 280 I,III,281, sodass es bei mir gar nicht darauf ankam, ob ein mangel vorliegt. ich hab vielmerh § 6 des vertrages ausgelegt bzgl der frage, ob nur bauordnungsrechtl erforderlicher trittschall eingebaut werden muss. nach auslegung gem. §§133, 157 bgb hab ich das verneint und den leistungsinhalt so bestimmt, dass allgemein trittschall versprochen wurde bzw. berufung auf bauordnungsrechtliche erfordernisse seitens der beklagten rechtsmissbäruclich sind u.a. wegen gestörter vertragsparität. was ich mit unstreitig meinte, war, dass unstreitig war, dass der fehlende trittschall zu einer wertminderung ihv 25.000 euro führte. aber ich bekomms auch nicht mehr richtig zusammen.
04.06.2015, 16:04
Hat jemand eigentlich auf § 319 Abs. 1 S.2 BGB abgestellt, nach dem eine Verzögerung der Gutachterbestellung zur Ersetzung durch Urteil berechtigt? Eine Verzögerung soll wohl auch vorliegen, wenn die Partei den Verfahrensfortgang nicht fördern... Habe mich gefragt, wieso das Gericht der Klägerin eine Frist zum Betreiben des Gutachterverfahrens gesetzt hat. Danach konnte das Gericht auch noch umfassend die Mangelhaftigkeit prüfen, und dazu haben auch die ganzen Angaben zu "(Nicht)Gewöhnlichkeit" einer Trittschalldämmung in einem Haus aus 1894 gepasst...
04.06.2015, 16:22
Ehmm, hab ich das richtig gelesen hier im Thread, dass in Berlin der Tatbestand erlassen war????? Wieviel Std. Zeit habt ihr denn dann pro Klausur?
04.06.2015, 16:40
in bawü war der tatbestand auch erlassen,wir mussten aber noch ein gutachten für alle nicht erörterten fragen erstellen...
war auch sehr nett...
war auch sehr nett...
04.06.2015, 16:45
04.06.2015, 16:48
Ihr hattet also 5 std. NUR für die Entscheidungsgründe??
Ja da freu ich mich ja, in NRW zu schreiben!! Unfairer geht es ja gar nicht mehr! :-D
Aber das ist keine Kritik an euch, da könnt ihr ja nichts dafür ;)
Aber bin grad schon etwas geschockt...
Ja da freu ich mich ja, in NRW zu schreiben!! Unfairer geht es ja gar nicht mehr! :-D
Aber das ist keine Kritik an euch, da könnt ihr ja nichts dafür ;)
Aber bin grad schon etwas geschockt...