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  5. Bezeichnung Syndikus auf SocialMedia
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Bezeichnung Syndikus auf SocialMedia
RAin
Unregistered
 
#1
13.10.2022, 09:57
Hallo  Smile

Weiß jemand von euch, ob man die vollständige Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)" auch auf seinem Xing, LinkedIn etc. Profil verwenden muss oder reicht dort auch einfach nur Rechtsanwältin?

Habe seit gestern meine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin und ich weiß, dass ich die vollständige Bezeichnung in E-Mail Signaturen oder bei Unterschriften führen muss. Jetzt wollte ich natürlich auch meine beruflichen SocialMedia Profile updaten, bin aber bei der oben genannten Frage hängen geblieben.  Happywide

Danke!
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Egal_
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.556
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#2
13.10.2022, 09:59
(13.10.2022, 09:57)RAin schrieb:  Hallo  Smile

Weiß jemand von euch, ob man die vollständige Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)" auch auf seinem Xing, LinkedIn etc. Profil verwenden muss oder reicht dort auch einfach nur Rechtsanwältin?

Habe seit gestern meine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin und ich weiß, dass ich die vollständige Bezeichnung in E-Mail Signaturen oder bei Unterschriften führen muss. Jetzt wollte ich natürlich auch meine beruflichen SocialMedia Profile updaten, bin aber bei der oben genannten Frage hängen geblieben.  Happywide

Danke!

Egal wo, du darfst nicht den Anschein erwecken "normaler" RA zu sein, wenn du keiner bist.
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Gast
Unregistered
 
#3
13.10.2022, 13:06
(13.10.2022, 09:59)Egal schrieb:  
(13.10.2022, 09:57)RAin schrieb:  Hallo  Smile

Weiß jemand von euch, ob man die vollständige Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)" auch auf seinem Xing, LinkedIn etc. Profil verwenden muss oder reicht dort auch einfach nur Rechtsanwältin?

Habe seit gestern meine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin und ich weiß, dass ich die vollständige Bezeichnung in E-Mail Signaturen oder bei Unterschriften führen muss. Jetzt wollte ich natürlich auch meine beruflichen SocialMedia Profile updaten, bin aber bei der oben genannten Frage hängen geblieben.  Happywide

Danke!

Egal wo, du darfst nicht den Anschein erwecken "normaler" RA zu sein, wenn du keiner bist.

Auch bei Doppelzulassungen?
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Egal_
Posting Freak
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Beiträge: 1.556
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#4
13.10.2022, 19:03
(13.10.2022, 13:06)Gast schrieb:  
(13.10.2022, 09:59)Egal schrieb:  
(13.10.2022, 09:57)RAin schrieb:  Hallo  Smile

Weiß jemand von euch, ob man die vollständige Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)" auch auf seinem Xing, LinkedIn etc. Profil verwenden muss oder reicht dort auch einfach nur Rechtsanwältin?

Habe seit gestern meine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin und ich weiß, dass ich die vollständige Bezeichnung in E-Mail Signaturen oder bei Unterschriften führen muss. Jetzt wollte ich natürlich auch meine beruflichen SocialMedia Profile updaten, bin aber bei der oben genannten Frage hängen geblieben.  Happywide

Danke!

Egal wo, du darfst nicht den Anschein erwecken "normaler" RA zu sein, wenn du keiner bist.

Auch bei Doppelzulassungen?

Wenn eine Doppelzulassung hat, ist SyndikusRA und RA, darf also auch beide Bezeichnungen führen.
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