10.10.2022, 17:46
Zitat:Man muss einsehen, dass der Weg, den du einschlagen willst anscheinend nicht klappt.Ok wow, und ich dachte, ich gebe schnell auf … dass ich nach wenigen Wochen (einstellig!) noch nichts Passendes gefunden habe, heißt für dich, dass mein Weg nicht klappt? Ganz so pessimistisch sehe ich das nicht.
Was wäre eurer Auffassung nach der Zeitraum, ab dem ich Plan B verfolgen muss?
10.10.2022, 17:49
(10.10.2022, 17:46)ZW333 schrieb:Zitat:Man muss einsehen, dass der Weg, den du einschlagen willst anscheinend nicht klappt.Ok wow, und ich dachte, ich gebe schnell auf … dass ich nach wenigen Wochen (einstellig!) noch nichts Passendes gefunden habe, heißt für dich, dass mein Weg nicht klappt? Ganz so pessimistisch sehe ich das nicht.
Was wäre eurer Auffassung nach der Zeitraum, ab dem ich Plan B verfolgen muss?
3 Monate, alles andere schadet dem Lebenslauf, halbes Jahr oder so geht bei 2 b nicht, dann denken sie man war sich zu schade in einer Kanzlei zu arbeiten oder so, was man ja mit den Noten leicht bekommt
10.10.2022, 17:53
(10.10.2022, 16:47)Gast schrieb:(10.10.2022, 16:44)Gast schrieb: Man bekommt sogar mit 2 x a überall eine Einladung, wenn man es darauf anlegt. Einladen tun sie irgendwie jeden, aber einstellen nicht. Wie wäre es mit den Noten denn im ÖD? Ist besser als ein Start up, das irgendwann pleite ist. Gerade Kommunalverwaltungen stellen nicht so hohe Ansprüche. Muss ja nicht gleich das Bundesarbeitsministerium sein.
So ein Quatsch. Man bekommt nicht überall mit zwei mal a eine Einladung. Warum sollte man einen/eine mit zwei a's einladen wenn man sie nicht einstellen wird? Weil man sonst nichts zu tun hat und lieber ein VG macht statt zu arbeiten?
Da gibt es viele Gründe. Mehr Dankbarkeit für weniger Kohle, keine Gefahr, dass der schnell abgeworben wird und man wieder ausschreiben und einarbeiten muss. Manche wollen sich jeden Bewerber auch mal angucken, manche aus Gehässigkeit nach dem Motto: Und SIE wollen hier arbeiten (vorführen)? Und andere hoffen, dass der Bewerber vielleicht zum Ausgleich besonders gutaussehend oder charismatisch ist, womit ja auch Kunden anlocken kann.
10.10.2022, 17:58
(10.10.2022, 17:53)Gast schrieb:(10.10.2022, 16:47)Gast schrieb:(10.10.2022, 16:44)Gast schrieb: Man bekommt sogar mit 2 x a überall eine Einladung, wenn man es darauf anlegt. Einladen tun sie irgendwie jeden, aber einstellen nicht. Wie wäre es mit den Noten denn im ÖD? Ist besser als ein Start up, das irgendwann pleite ist. Gerade Kommunalverwaltungen stellen nicht so hohe Ansprüche. Muss ja nicht gleich das Bundesarbeitsministerium sein.
So ein Quatsch. Man bekommt nicht überall mit zwei mal a eine Einladung. Warum sollte man einen/eine mit zwei a's einladen wenn man sie nicht einstellen wird? Weil man sonst nichts zu tun hat und lieber ein VG macht statt zu arbeiten?
Da gibt es viele Gründe. Mehr Dankbarkeit für weniger Kohle, keine Gefahr, dass der schnell abgeworben wird und man wieder ausschreiben und einarbeiten muss. Manche wollen sich jeden Bewerber auch mal angucken, manche aus Gehässigkeit nach dem Motto: Und SIE wollen hier arbeiten (vorführen)? Und andere hoffen, dass der Bewerber vielleicht zum Ausgleich besonders gutaussehend oder charismatisch ist, womit ja auch Kunden anlocken kann.
Dann sehe ich mit meinen 8,x keine Chancen mehr aufm Arbeitsmarkt. Soll ich mein Zeugnis auf ein ausreichend photoshoppen?
10.10.2022, 18:00
(10.10.2022, 17:43)ZW333 schrieb:(10.10.2022, 17:23)Gast schrieb: Spricht denn arg etwas dagegen, mal ein oder zwei Jahre in ner Kanzlei zu arbeiten und dann erst inhouse zu wechseln? Mit diesen Noten ist ne third tier GK oder ne ordentliche mittelständische Kanzlei ja durchaus im Bereich des Möglichen, wenn auch (wie Du schon bei den inhouse-Stellen mitbekommen hast) kein Selbstläufer. Hängt natürlich von der regionalen Situation ab...
Ja, es wäre wirklich nur der letzte Anker vor Hartz vier. Arbeit mit nervigen und fordernden Mandanten und Partnern, ständige Verfügbarkeit, keine klaren Arbeitszeiten … ein Albtraum.
Meiner Meinung unterschätzt Du die (potentielle) Attraktivität eines Jobs in einer mittelständischen Kanzlei. Wenn der Partner nervig und fordernd ist, hast Du beim Bewerbungsgespräch nicht genau genug hingeschaut. Der Mandant ist immer nervig, auch wenn es sich dabei um die anderen Abteilungen im Unternehmen handelt. Ständige Verfügbarkeit und keine klaren Arbeitszeiten sind Klischees, die in MKs ebenso unwahr sind wie in Unternehmen (d.h. in 20% der Fälle wahr, in 80% eher überschätzte Gefahr).
Aber wenn's nicht dein Traumjob ist, dann ist das höchstens dann ne Überlegung wert, wenn die sonstigen Rahmenbedingungen passen, das ist klar (Rechtsgebiet, Ort, Arbeitszeiten, Bezahlung, Sympathie)
10.10.2022, 18:07
(10.10.2022, 17:58)Gast schrieb:(10.10.2022, 17:53)Gast schrieb:(10.10.2022, 16:47)Gast schrieb:(10.10.2022, 16:44)Gast schrieb: Man bekommt sogar mit 2 x a überall eine Einladung, wenn man es darauf anlegt. Einladen tun sie irgendwie jeden, aber einstellen nicht. Wie wäre es mit den Noten denn im ÖD? Ist besser als ein Start up, das irgendwann pleite ist. Gerade Kommunalverwaltungen stellen nicht so hohe Ansprüche. Muss ja nicht gleich das Bundesarbeitsministerium sein.
So ein Quatsch. Man bekommt nicht überall mit zwei mal a eine Einladung. Warum sollte man einen/eine mit zwei a's einladen wenn man sie nicht einstellen wird? Weil man sonst nichts zu tun hat und lieber ein VG macht statt zu arbeiten?
Da gibt es viele Gründe. Mehr Dankbarkeit für weniger Kohle, keine Gefahr, dass der schnell abgeworben wird und man wieder ausschreiben und einarbeiten muss. Manche wollen sich jeden Bewerber auch mal angucken, manche aus Gehässigkeit nach dem Motto: Und SIE wollen hier arbeiten (vorführen)? Und andere hoffen, dass der Bewerber vielleicht zum Ausgleich besonders gutaussehend oder charismatisch ist, womit ja auch Kunden anlocken kann.
Dann sehe ich mit meinen 8,x keine Chancen mehr aufm Arbeitsmarkt. Soll ich mein Zeugnis auf ein ausreichend photoshoppen?
Du kannst Alg2 beantragen, dann kriegst du die Heizkosten bezahlt und kannst zur Tafel gehen statt 4 Euro für einen Blumenkohl auszugeben.

10.10.2022, 18:29
(10.10.2022, 18:07)Gast schrieb:(10.10.2022, 17:58)Gast schrieb:(10.10.2022, 17:53)Gast schrieb:(10.10.2022, 16:47)Gast schrieb:(10.10.2022, 16:44)Gast schrieb: Man bekommt sogar mit 2 x a überall eine Einladung, wenn man es darauf anlegt. Einladen tun sie irgendwie jeden, aber einstellen nicht. Wie wäre es mit den Noten denn im ÖD? Ist besser als ein Start up, das irgendwann pleite ist. Gerade Kommunalverwaltungen stellen nicht so hohe Ansprüche. Muss ja nicht gleich das Bundesarbeitsministerium sein.
So ein Quatsch. Man bekommt nicht überall mit zwei mal a eine Einladung. Warum sollte man einen/eine mit zwei a's einladen wenn man sie nicht einstellen wird? Weil man sonst nichts zu tun hat und lieber ein VG macht statt zu arbeiten?
Da gibt es viele Gründe. Mehr Dankbarkeit für weniger Kohle, keine Gefahr, dass der schnell abgeworben wird und man wieder ausschreiben und einarbeiten muss. Manche wollen sich jeden Bewerber auch mal angucken, manche aus Gehässigkeit nach dem Motto: Und SIE wollen hier arbeiten (vorführen)? Und andere hoffen, dass der Bewerber vielleicht zum Ausgleich besonders gutaussehend oder charismatisch ist, womit ja auch Kunden anlocken kann.
Dann sehe ich mit meinen 8,x keine Chancen mehr aufm Arbeitsmarkt. Soll ich mein Zeugnis auf ein ausreichend photoshoppen?
Du kannst Alg2 beantragen, dann kriegst du die Heizkosten bezahlt und kannst zur Tafel gehen statt 4 Euro für einen Blumenkohl auszugeben.
ALG2 ist bereits beantragt. Das Leben in saus und braus kann beginnen

10.10.2022, 21:01
Ohne Berufserfahrung ins Unternehmen ist halt schwierig. Die meisten wollen jemanden mit Berufserfahrung. Gründe sind die, die schon genannt wurden: beim StartUp bist du u.U. der einzige Jurist im Unternehmen. Bei anderen Stellen erwartet man Vorkenntnisse, weil man dich nicht erst anlernen will und du selbständig arbeiten können sollst, ohne dass jemand deine Arbeit kontrollieren muss.
Ich wechsel jetzt nach 8 Jahren Anwaltschaft ins Unternehmen. Allerdings klassisches Unternehmensrechtsgebiet: ArbR.
Die Erwartungen wurden im Vorstellungsgespräch klar kommuniziert: sie suchen jemanden mit Berufserfahrung der eigenständig arbeitet und die notwendigen Vorkenntnisse mitbringt. Ich bin auf der konkreten Position die einzige Mitarbeiterin. Die Kollegen haben andere Zuständigkeiten.
Warum man deine Vorkenntnisse nicht anerkennen will, weiß ich nicht. Vielleicht hast du das aber auch anders verstanden, als man dir sagen wollte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Wissen nicht gerne gesehen ist. Wenn es aber um die Eingruppierung in den Tarifvertrag geht, gibt es genaue Vorgaben, was als Vorerfahrung gilt und was nicht. Für die unterste Entgeltgruppe braucht man keine Berufsausbildung und dann steigert es sich über Ausbildung, Fachausbildung, Bachelor, Hochschulstudium/Master bis hin zu gehobenen Positionen mit Führungserfahrung als oberste Stufe vor den ATlern.
Kann es vielleicht sein, dass es in den Gesprächen darum ging, dass man für die Eingruppierung oder Stufenzuordnung deine Vorerfahrung nicht anerkennen kann? Das geht tatsächlich in der Regel nicht, weil der Einstufungs-TV es vorgibt. Heißt aber nicht, dass deine Vorkenntnisse wertlos sind.
Zudem wird in der Praxis ein Unterschied zwischen "Nur"-Juristen mit 1. StEx und Volljuristen gemacht. Im Start-Up nicht, die sind vielleicht froh, wenn sie einen günstigen Juristen als "Mädchen für alles" haben, aber bei anderen Unternehmen werden Juristen und Volljuristen jeweils für unterschiedliche Aufgaben und Positionen eingesetzt. Ich könnte mir vorstellen, dass man davon ausgeht, dass deine bisherige Berufserfahrung nicht mit der eines Volljuristen mithalten kann, weil du geringer eingestufte Aufgaben erledigt hast.
Wenn das nicht so ist, musst du das in der Bewerbung bzw. im VG herausarbeiten.
Ich wechsel jetzt nach 8 Jahren Anwaltschaft ins Unternehmen. Allerdings klassisches Unternehmensrechtsgebiet: ArbR.
Die Erwartungen wurden im Vorstellungsgespräch klar kommuniziert: sie suchen jemanden mit Berufserfahrung der eigenständig arbeitet und die notwendigen Vorkenntnisse mitbringt. Ich bin auf der konkreten Position die einzige Mitarbeiterin. Die Kollegen haben andere Zuständigkeiten.
Warum man deine Vorkenntnisse nicht anerkennen will, weiß ich nicht. Vielleicht hast du das aber auch anders verstanden, als man dir sagen wollte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Wissen nicht gerne gesehen ist. Wenn es aber um die Eingruppierung in den Tarifvertrag geht, gibt es genaue Vorgaben, was als Vorerfahrung gilt und was nicht. Für die unterste Entgeltgruppe braucht man keine Berufsausbildung und dann steigert es sich über Ausbildung, Fachausbildung, Bachelor, Hochschulstudium/Master bis hin zu gehobenen Positionen mit Führungserfahrung als oberste Stufe vor den ATlern.
Kann es vielleicht sein, dass es in den Gesprächen darum ging, dass man für die Eingruppierung oder Stufenzuordnung deine Vorerfahrung nicht anerkennen kann? Das geht tatsächlich in der Regel nicht, weil der Einstufungs-TV es vorgibt. Heißt aber nicht, dass deine Vorkenntnisse wertlos sind.
Zudem wird in der Praxis ein Unterschied zwischen "Nur"-Juristen mit 1. StEx und Volljuristen gemacht. Im Start-Up nicht, die sind vielleicht froh, wenn sie einen günstigen Juristen als "Mädchen für alles" haben, aber bei anderen Unternehmen werden Juristen und Volljuristen jeweils für unterschiedliche Aufgaben und Positionen eingesetzt. Ich könnte mir vorstellen, dass man davon ausgeht, dass deine bisherige Berufserfahrung nicht mit der eines Volljuristen mithalten kann, weil du geringer eingestufte Aufgaben erledigt hast.
Wenn das nicht so ist, musst du das in der Bewerbung bzw. im VG herausarbeiten.
10.10.2022, 21:13
Ergänzung: ich habe in einer KK angefangen und bin nach 1 1/2 in eine mittelständische WP-Gesellschaft gewechselt. Nervige Mandanten kannst du überall haben. Im Unternehmen sind es evtl. die nervigen Kollegen aus anderen Abteilungen, die "mal eben schnell" eine Einschätzung von dir brauchen. Bei den Vorgesetzten kann man ebenfalls überall Glück oder Pech haben.
Die Arbeitszeiten sind nicht überall in der Anwaltschaft schlecht. Wenn man Wert auf geregelte Arbeitszeiten legt, muss man das nur kommunizieren. In einigen Kanzleien wird man dich deswegen ablehnen, in anderen nicht. Nur die Gehälter sind zu Beginn nicht unbedingt das, was du dir vorgestellst. Für eine 40h Woche in einer kleinen Kanzlei, die auch wirklich eine 40 Stunden Woche ist, wirst du zum Einstieg selten sofort 60k bekommen. Das ist möglich, aber nicht die Regel. Wenn du damit leben kannst, mit etwas weniger einzusteigen, kann der Anwaltsjob ein angenehmes Arbeiten sein, ohne extremen Stress und sich totzuarbeiten. Nach 2-3 Jahren kannst du anschließend ohne Probleme ins Unternehmen wechseln.
Die Arbeitszeiten sind nicht überall in der Anwaltschaft schlecht. Wenn man Wert auf geregelte Arbeitszeiten legt, muss man das nur kommunizieren. In einigen Kanzleien wird man dich deswegen ablehnen, in anderen nicht. Nur die Gehälter sind zu Beginn nicht unbedingt das, was du dir vorgestellst. Für eine 40h Woche in einer kleinen Kanzlei, die auch wirklich eine 40 Stunden Woche ist, wirst du zum Einstieg selten sofort 60k bekommen. Das ist möglich, aber nicht die Regel. Wenn du damit leben kannst, mit etwas weniger einzusteigen, kann der Anwaltsjob ein angenehmes Arbeiten sein, ohne extremen Stress und sich totzuarbeiten. Nach 2-3 Jahren kannst du anschließend ohne Probleme ins Unternehmen wechseln.
11.10.2022, 08:37
Aber noch mal zum öD Thema zurück (zum BAMF kriegen mich keine zehn Pferde, muss eine sehr frustrierende Arbeit sein und auf Asylrecht usw. habe ich null Bock) -
Stimmt es, dass man es nach einer „Karriere“ im öD (angestellt / verbeamtet) schwierig hat, wieder in der Wirtschaft Fuß zu fassen oder ist das ein Gerücht?
Stimmt es, dass man es nach einer „Karriere“ im öD (angestellt / verbeamtet) schwierig hat, wieder in der Wirtschaft Fuß zu fassen oder ist das ein Gerücht?