• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Einziehung - Antrag
Antworten

 
Einziehung - Antrag
LawLove
Member
***
Beiträge: 64
Themen: 7
Registriert seit: Nov 2021
#1
28.09.2022, 17:16
Ein hypothetischer Fall:

Angeklagter A lässt sich geständig ein, dass er einen Gegenstand geklaut habe (sagen wir im Wert von ca. 80 Euro). Auf Nachfrage trägt er vor, dass der Gegenstand noch bei ihm zuhause sei und er diesen zurückgeben könne.

Wie lautet dann der korrekte Antrag der Staatsanwaltschaft? Was wäre zweckmäßig?

„Hinsichtlich der durch die Tat erlangten Sache xyz beantrage ich die Einziehung“? Und um die Vollstreckung muss sich dann der Rechtspfleger kümmern?

Oder welches Vorgehen wäre am besten?

Danke für eure Ideen! Ideen bereits jetzt!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.09.2022, 17:50 von LawLove.)
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.024
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
29.09.2022, 20:37
Früher lief das unter dem Schlagwort Rückgewinnungshilfe - das Diebesgut gehört ja noch dem Eigentümer. Da gab es die Konstellation, dass die Sache beschlagnahmt war und man feststellen ließ, dass sie nur wegen entgegenstehender Rechte des Eigentümers nicht der Einziehung unterliegt.

Leider ist das ganze Abschöpfungsrecht neu geregelt und ich bin schon lange nicht mehr StA... aber irgendwie muss der Konflikt ja auch heute aufgelöst werden...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.09.2022, 20:38 von Praktiker.)
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
29.09.2022, 22:37
Die Antwort gibt es neue Einziehungsrecht in § 75 StGB. Nach meinem Kenntnisstand ordnet man in der Praxis einfach die Einziehung an und überlässt alles andere dem dort geregelten nachgelagerten Verfahren.
Zitieren
Drin
Senior Member
****
Beiträge: 386
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#4
30.09.2022, 15:41
(28.09.2022, 17:16)LawLove schrieb:  Ein hypothetischer Fall:

Angeklagter A lässt sich geständig ein, dass er einen Gegenstand geklaut habe (sagen wir im Wert von ca. 80 Euro). Auf Nachfrage trägt er vor, dass der Gegenstand noch bei ihm Zuhause sei und er diesen zurückgeben könne.

Wie lautet dann der korrekte Antrag der Staatsanwaltschaft? Was wäre zweckmäßig?

„Hinsichtlich der durch die Tat erlangten Sache xyz beantrage ich die Einziehung“? Und um die Vollstreckung muss sich dann der Rechtspfleger kümmern?

Oder welches Vorgehen wäre am besten?

Danke für eure Ideen! Ideen bereits jetzt!


Ganz genau, in der theorie. Die Vollstreckung erfolgt dann nach 459g abs 1 stpo. Soweit die Sache inzwischen aber weniger Wert ist, kann zusätzlich auch der Wertersatz nach 73c stgb angeordnet werden, soweit der Wert hinter dem ursprünglichen zurückliegt. 

In der Praxis wird ganz geschmeidig einfach der Wert des Erlangten insgesamt eingezogen. Ausnahme vllt, es handelt sich um ein Einzstück oder so. Dann gibt es vom rpfl einfach ein weitere Rechnung.
Suchen
Zitieren
LawLove
Member
***
Beiträge: 64
Themen: 7
Registriert seit: Nov 2021
#5
04.10.2022, 12:43
Vielen Dank, Praktiker, Gast und Drin!
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus