15.09.2022, 16:19
(15.09.2022, 16:13)tosan94 schrieb:(15.09.2022, 16:11)Gast schrieb: Für Hessen ganz knapp:
Brand in einem Mehrfamilienhaus, der von Sperrmüll auf Grundstück ausging. Laut Behörde war Haus wg. Kohlenmonoxidbelastung unbewohnbar. Ein großer Teil der Bewohner wurde im Rahmen einer Ersatzvornahme im Sofortvollzug in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht. Behörde will nun Kosten vom Vermieter.
Zu prüfen war die RMK eines Kostembescheides, inzident die Ersatzvornahme im Sofortvollzug, inzident die polizeiliche Generalklausel.
Der Sachverhalt war noch mit einigen Problemen bezgl. Verantwortlichkeit, Ermessen insbes. Verhältnismäßigkeit ausgestattet.
Das kam in Berlin auch genau so. Glaub aber nicht, dass du das richtig gelöst hast
Wie hätte es denn gelöst werden sollen? Warum denn Folgenbeseitigung (welche Folgen - die Klägerin hat nichts gezahlt) und warum Unterlassung - was hat denn gedroht?
15.09.2022, 16:20

15.09.2022, 16:22
(15.09.2022, 16:13)tosan94 schrieb:(15.09.2022, 16:11)Gast schrieb: Für Hessen ganz knapp:
Brand in einem Mehrfamilienhaus, der von Sperrmüll auf Grundstück ausging. Laut Behörde war Haus wg. Kohlenmonoxidbelastung unbewohnbar. Ein großer Teil der Bewohner wurde im Rahmen einer Ersatzvornahme im Sofortvollzug in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht. Behörde will nun Kosten vom Vermieter.
Zu prüfen war die RMK eines Kostembescheides, inzident die Ersatzvornahme im Sofortvollzug, inzident die polizeiliche Generalklausel.
Der Sachverhalt war noch mit einigen Problemen bezgl. Verantwortlichkeit, Ermessen insbes. Verhältnismäßigkeit ausgestattet.
Das kam in Berlin auch genau so. Glaub aber nicht, dass du das richtig gelöst hast : (
Ich bin nicht der Verfasser der hier netterweise den sv geschildert hat und seine lösung vorgestellt hat, aber können wir mal nicht direkt sagen wer was richtig oder falsch gemacht hat. Das macht nur alle nervös. Du kannst gerne deine lösung vorstellen und wir bereichern uns an den vielen Ansätzen . :) Morgen nochmal und dann ist alles vorbei! Ich drücke allen die daumen. Viel Erfolg Euch.
15.09.2022, 16:25
hahahahahah, genau wegen solcher Kommentare lieben Menschen Juristen!
Ganz stark!
An alle: Nicht aus der Ruhe bringen lassen und morgen die Hütte abreisen (im Zweifel auch ohne FBA)
Ganz stark!
An alle: Nicht aus der Ruhe bringen lassen und morgen die Hütte abreisen (im Zweifel auch ohne FBA)
15.09.2022, 16:27
15.09.2022, 16:36
(15.09.2022, 16:11)Gast schrieb: Für Hessen ganz knapp:
Brand in einem Mehrfamilienhaus, der von Sperrmüll auf Grundstück ausging. Laut Behörde war Haus wg. Kohlenmonoxidbelastung unbewohnbar. Ein großer Teil der Bewohner wurde im Rahmen einer Ersatzvornahme im Sofortvollzug in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht. Behörde will nun Kosten vom Vermieter.
Zu prüfen war die RMK eines Kostembescheides, inzident die Ersatzvornahme im Sofortvollzug, inzident die polizeiliche Generalklausel.
Der Sachverhalt war noch mit einigen Problemen bezgl. Verantwortlichkeit, Ermessen insbes. Verhältnismäßigkeit ausgestattet.
Ich habe mehr oder weniger dasselbe geprüft. Und das ganze im Rahmen einer Anfechtungsklage.
Der Kostenbescheid beruhte auf einer einfachgesetzlichen Norm. FBA halte ich für abwegig.
15.09.2022, 16:37
(15.09.2022, 16:25)Mister18Punkte schrieb: hahahahahah, genau wegen solcher Kommentare lieben Menschen Juristen!
Ganz stark!
An alle: Nicht aus der Ruhe bringen lassen und morgen die Hütte abreisen (im Zweifel auch ohne FBA)
True. Zum Ende der Kampagne wird nochmal gezeigt, warum alle davon abraten nach den Klausuren in diesem Forum zu lesen.

15.09.2022, 16:44
Ich habe es auch so gelöst wie ihr, also über den Sofortvollzug. Es stand ja auch schon in der Klageschrift dass es um Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung geht.
15.09.2022, 16:48
Was war in der Grundverfügung angeordnet?
15.09.2022, 17:03
(15.09.2022, 16:36)RefHessen361 schrieb:(15.09.2022, 16:11)Gast schrieb: Für Hessen ganz knapp:
Brand in einem Mehrfamilienhaus, der von Sperrmüll auf Grundstück ausging. Laut Behörde war Haus wg. Kohlenmonoxidbelastung unbewohnbar. Ein großer Teil der Bewohner wurde im Rahmen einer Ersatzvornahme im Sofortvollzug in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht. Behörde will nun Kosten vom Vermieter.
Zu prüfen war die RMK eines Kostembescheides, inzident die Ersatzvornahme im Sofortvollzug, inzident die polizeiliche Generalklausel.
Der Sachverhalt war noch mit einigen Problemen bezgl. Verantwortlichkeit, Ermessen insbes. Verhältnismäßigkeit ausgestattet.
Ich habe mehr oder weniger dasselbe geprüft. Und das ganze im Rahmen einer Anfechtungsklage.
Der Kostenbescheid beruhte auf einer einfachgesetzlichen Norm. FBA halte ich für abwegig.
Habe ich genau so gemacht.