09.09.2022, 18:35
Achso, bei uns in NRW hatten sie einen Schaden in Höhe von 6.000,- als Schimmel und Materialschaden an der Dusche eingefügt. Fand ich nicht besonders nett, und im Ergebnis sogar abgelehnt wegen des Vorrangs der Nachbesserung.
09.09.2022, 18:43
(09.09.2022, 18:35)Refibär schrieb: Achso, bei uns in NRW hatten sie einen Schaden in Höhe von 6.000,- als Schimmel und Materialschaden an der Dusche eingefügt. Fand ich nicht besonders nett, und im Ergebnis sogar abgelehnt wegen des Vorrangs der Nachbesserung.
Habe ich auch so gemacht. Habe die 6.000€ abgelehnt und nur den Rest durchgehen lassen. Wobei ich das mit den Gutachterkosten wohl auch falsch habe, da ich auch erst hinterher erfahren habe, dass die nicht zugesprochen werden können.
09.09.2022, 18:49
Zum feststellungsantrag (BGH, Urteil vom 19. Januar 2021 – VI ZR 194/18
09.09.2022, 19:03
In der ÖR 7 Klausur in Berlin/Bbg kam fast eins zu eins das Urteil dran: VG Gera, Urteil. v. 09.12.2008, 3 K 595/08 Ge.
09.09.2022, 20:12
09.09.2022, 22:06
Also dieses Forum macht mich echt fertig… Da denkt man, die eigene Lösung ist ok und dann liest man hier immer die wildesten Sachen…
09.09.2022, 22:17
09.09.2022, 22:19
(09.09.2022, 22:17)Berlin9888 schrieb:(09.09.2022, 19:03)Gastbbg schrieb: In der ÖR 7 Klausur in Berlin/Bbg kam fast eins zu eins das Urteil dran: VG Gera, Urteil. v. 09.12.2008, 3 K 595/08 Ge.
Warum fehlte in Berlin bei den angedruckten Normen eigentlich der 80 Abs. 3 NJG?
Meine natürlich Absatz 4. Abgedruckt war nur Absatz 1, oder?
09.09.2022, 22:20
(09.09.2022, 22:06)NRWGast schrieb: Also dieses Forum macht mich echt fertig… Da denkt man, die eigene Lösung ist ok und dann liest man hier immer die wildesten Sachen…
Ich frag mich sowieso warum ihr euch das antut. Also ich bin damals nie auf die Idee gekommen hier reinzuschauen. Das verunsichert und macht schlechte Laune. Ihr müsst aber motiviert bleiben für die nächste Woche. Ich wäre total deprimiert gewesen.
09.09.2022, 22:30
(09.09.2022, 22:17)Berlin9888 schrieb:Damit man das (wegen des fehlenden 80 abs 3) stattfahfte vorverfahren prüft. Es wurde ja nicht durchgeführt. Wegen der fehlerhaften RBB im Ausgangsbescheid wurde die Widerspruchsfrist nach 70 vwgo nicht in Gang gesetzt, daher konnte das Vorverfahren noch bis Ende der mündlichen Verhandlung nachgeholt werden. Ergebnis: Klage zulässig. (Da wegen der fehlerhaften RBB auch nicht verfristet)(09.09.2022, 19:03)Gastbbg schrieb: In der ÖR 7 Klausur in Berlin/Bbg kam fast eins zu eins das Urteil dran: VG Gera, Urteil. v. 09.12.2008, 3 K 595/08 Ge.
Warum fehlte in Berlin bei den angedruckten Normen eigentlich der 80 Abs. 3 NJG?