28.04.2022, 10:31
Kann nur für Hessen reden, ist in NRW aber sicher ähnlich:
In den ersten 2 Tagen macht man fast alles zusammen mit seinem Mentor.
Danach steht Mentor sozusagen ständig für Fragen zur Verfügung und hilft bei Auswahl der Akten für die ersten Sitzungen, berät bei den ersten (Eil-)Entscheidungen.
Wichtig: Mentoring ist aus Sicht des Proberichters super sinnvoll, sollte intensiv wahrgenommen werden, ist aber vollständig freiwillig (keine "Mitzeichnung").
Die Mentoren melden sich ebenfalls freiwillig, machen das entweder altruistisch gerne oder (auch) um Pluspunkte in der Personalakte zu sammeln. Daher ist die Motivation entsprechend hoch, das git zu machen.
In den ersten 2 Tagen macht man fast alles zusammen mit seinem Mentor.
Danach steht Mentor sozusagen ständig für Fragen zur Verfügung und hilft bei Auswahl der Akten für die ersten Sitzungen, berät bei den ersten (Eil-)Entscheidungen.
Wichtig: Mentoring ist aus Sicht des Proberichters super sinnvoll, sollte intensiv wahrgenommen werden, ist aber vollständig freiwillig (keine "Mitzeichnung").
Die Mentoren melden sich ebenfalls freiwillig, machen das entweder altruistisch gerne oder (auch) um Pluspunkte in der Personalakte zu sammeln. Daher ist die Motivation entsprechend hoch, das git zu machen.
28.04.2022, 11:50
(28.04.2022, 10:31)RSG schrieb: Kann nur für Hessen reden, ist in NRW aber sicher ähnlich:
In den ersten 2 Tagen macht man fast alles zusammen mit seinem Mentor.
Danach steht Mentor sozusagen ständig für Fragen zur Verfügung und hilft bei Auswahl der Akten für die ersten Sitzungen, berät bei den ersten (Eil-)Entscheidungen.
Wichtig: Mentoring ist aus Sicht des Proberichters super sinnvoll, sollte intensiv wahrgenommen werden, ist aber vollständig freiwillig (keine "Mitzeichnung").
Die Mentoren melden sich ebenfalls freiwillig, machen das entweder altruistisch gerne oder (auch) um Pluspunkte in der Personalakte zu sammeln. Daher ist die Motivation entsprechend hoch, das git zu machen.
Vielen Dank für die Antwort!
28.04.2022, 18:44
(28.04.2022, 10:25)Gast schrieb: Wie läuft das Mentorenprogramm in NRW ab? Schaut dann am Anfang immer jemand über die Sachen drüber?
Ja, in NRW darf man die ersten drei Monate während der Einarbeitung noch nichts selber unterschreiben, weil man den Richterauftrag noch nicht hat und keine eigene Kammer.
Das läuft dann im Ergebnis aber so ab, dass du die Akten bearbeitest, dein dir zugewiesener Richter aber unterschreibt. Verhandlungen darfst du auch übernehmen, aber der Richter sitzt daneben (greift aber eigentlich nicht ein).
Ansonsten besprichst du einfach selber mit deinem Einweiser, wie du dir die Einweisung vorstellst. Ich habe zB viele Verhandlungen von Kollegen besucht und Urteile für meinen Richter geschrieben.
Es ist tatsächlich ein bisschen wie im Ref. Ich fand’s gut, 4 Wochen hätten mir aber auch gereicht (statt 3 Monate).
28.04.2022, 18:48
(28.04.2022, 07:41)Gast schrieb: Vielleicht für manche eine etwas naive Frage, aber wegen Covid habe ich in der Zivilstation quasi nichts von der eigentlichen Dezernatsarbeit mitbekommen: Womit ist man denn den Tag über konkret beschäftigt? Wie sieht ein „typischer“ Alltag im Büro (außerhalb von Sitzungen) aus? Wieviele Akten erledigt man pro Woche in etwa?
Und: Gibt es gute Einstiegsliteratur für die Dezernatsarbeit als Sozialrichter?
Vielen Dank!
Es ist halt tatsächlich viel Aktenbearbeitung im
Sinne von: Posteingang, Beweisbeschlüsse schreiben, Akten lesen und voran bringen (zB durch richterliche Hinweise, kluge Verfügungen). Am Ende geht es ja darum, die Verfahren zur Entscheidungsreife zu bringen und sie daher zu fördern. Dafür muss man ggf ermitteln. Viel ist auch einfach lesen. Dann auch Verhandlungen vorbereiten oder Urteile oder Beschlüsse schreiben.
Ich habe das selber nicht gedacht aber es ist eben doch viel Aktenarbeit. Es macht aber trotzdem Spaß, weil man sieht was man nachmittags/ abends geschafft hat und weil man so frei ist. Und es ist durchaus abwechslungsreich, auch wenn man viel Schreibtisch sitzt.
29.04.2022, 14:20
Mich würde noch interessieren wie man sich das Sozialrecht dann richtig erschließt? Learning on the Job? Einführungsseminare? Gerade, wenn man noch gar keine Berührungspunkte mit dem Sozialrecht hatte....
Oder ist man durch die Parallelen zum Verwaltungsrecht und der VwGO/dem VwVfG ausreichend vorbereitet?
Oder ist man durch die Parallelen zum Verwaltungsrecht und der VwGO/dem VwVfG ausreichend vorbereitet?
29.04.2022, 16:13
(29.04.2022, 14:20)Gast schrieb: Mich würde noch interessieren wie man sich das Sozialrecht dann richtig erschließt? Learning on the Job? Einführungsseminare? Gerade, wenn man noch gar keine Berührungspunkte mit dem Sozialrecht hatte....
Oder ist man durch die Parallelen zum Verwaltungsrecht und der VwGO/dem VwVfG ausreichend vorbereitet?
Ja, learning on the job. Und für dein Rechtsgebiet gibt es ja ggf sogar Lehrbücher. Jedenfalls aber ja Aufsätze und Kommentare.
Am Ende wie du halt auch im Studium an unbekannte Rechtsgebiete rangehst. Dazu gibts Kollegen und du hast die Einarbeitung (in NRW 3 Monate). Da werden dir die Basics erklärt.
30.04.2022, 08:58
Habe mich noch nie wirklich mit der Sozialgerichtsbarkeit auseinander gesetzt, aber die vielen Erfahrungsberichte hier machen mich neugierig!
Deshalb würde mich eure Einschätzung interessieren, ob es nicht auf Dauer etwas langweilig wird, wenn man so viel alleine arbeitet? Denn man hat ja keine richtigen Kammerkollegen und dann auch noch relativ selten Verhandlungen, in denen man zumindest die Beteiligten antrifft
Deshalb würde mich eure Einschätzung interessieren, ob es nicht auf Dauer etwas langweilig wird, wenn man so viel alleine arbeitet? Denn man hat ja keine richtigen Kammerkollegen und dann auch noch relativ selten Verhandlungen, in denen man zumindest die Beteiligten antrifft
30.04.2022, 09:13
Naja, es gibt ja auch noch die Möglichkeit für Nebentätigkeiten, wenn einem zu langweilig wird. Im Übrigen bist du auch am VG (ich bin zum SG gewechselt) faktisch in vielen Sachen Einzelrichter. Ich empfinde das eher als Vorteil und der Austausch zwischen den Kollegen am SG ist groß.
Für mich wäre es zu 1000 % die richtige Entscheidung.
Für mich wäre es zu 1000 % die richtige Entscheidung.
30.04.2022, 11:23
(30.04.2022, 08:58)Gast schrieb: Habe mich noch nie wirklich mit der Sozialgerichtsbarkeit auseinander gesetzt, aber die vielen Erfahrungsberichte hier machen mich neugierig!
Deshalb würde mich eure Einschätzung interessieren, ob es nicht auf Dauer etwas langweilig wird, wenn man so viel alleine arbeitet? Denn man hat ja keine richtigen Kammerkollegen und dann auch noch relativ selten Verhandlungen, in denen man zumindest die Beteiligten antrifft
Verhandlungen hat man ja schon häufig (ich alle 2 Wochen) und wenn man will, könnte man ja sogar wöchentlich terminieren. Und fürs Soziale hat man ja die Richterkollegen, mit denen man Kaffee- und Mittagspause machen kann.
Allerdings: bei der Aktenbearbeitung fehlt mir tatsächlich manchmal der fachliche Austausch. Wir haben zwar einmal im Monat eine Runde, in der wir uns als Richter aus dem selben Rechtsgebiet über einzelne Probleme austauschen. Aber es ist nicht das selbe wie in einer Kammer, wo jeder die Akte richtig gut kennt und man tief in die Diskussion und den Austausch einsteigen kann. Das hat man aber ehrlich gesagt ja fast nirgendwo, selbst am VG macht man das meiste als Einzelrichter. Das wird eigentlich erst in der nächsten Instanz besser.
30.08.2022, 12:35
Ich würde das Thema gerne nochmal aufmachen. Ich überlege mich demnächst in der Justiz zu bewerben. Aktuell arbeite ich in einer auf Medizinrecht spezialisierten Anwaltskanzlei und hab nebenbei einen LLM im Medizinrecht gemacht. Das Rechtsgebiet gefällt mir gut, die Anwaltstätigkeit ist aber leider überhaupt nichts für mich.
Nun schwanke ich zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit. Letztere habe ich im Rahmen des LLM ein wenig kennengelernt und insbesondere Krankenversicherungsrecht und ein paar andere beim Sozialgericht "ansässige" Gebiete finde ich sehr interessant. Jetzt stelle ich mir aber die Frage ob das ausreichend ist. Natürlich erwarte ich nicht mich sofort mit meinem bevorzugten Gebiet befassen zu können, aber irgendwann wäre das einfach schön. Hat da jemand Erfahrung?
Darüber hinaus hab ich leider das Problem dass meine ÖffR Noten maximal mittelmäßig sind. Die formale Notenvoraussetzung in NRW erfülle ich (1. Examen + 2x 2. Examen sind bei mir 26,8 Punkte), aber meine Punkte hab ich halt primär im Zivilrecht geholt :D Da lag mein Schnitt aus den Klausuren bei knapp über 9 Punkten, im öffentlichen Recht bei 6,5 Punkten. Daher wäre meine Frage ob darauf geachtet wird oder ob mein Interesse an Teilen des besonderen Verwaltungsrechts ausreichend ist oder ob ich vielleicht sogar aufgrund der Noten im ÖffR eine völlige Fehlbesetzung wäre.
Bin für jegliche Erfahrungen und Anregungen dankbar :)
Nun schwanke ich zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit. Letztere habe ich im Rahmen des LLM ein wenig kennengelernt und insbesondere Krankenversicherungsrecht und ein paar andere beim Sozialgericht "ansässige" Gebiete finde ich sehr interessant. Jetzt stelle ich mir aber die Frage ob das ausreichend ist. Natürlich erwarte ich nicht mich sofort mit meinem bevorzugten Gebiet befassen zu können, aber irgendwann wäre das einfach schön. Hat da jemand Erfahrung?
Darüber hinaus hab ich leider das Problem dass meine ÖffR Noten maximal mittelmäßig sind. Die formale Notenvoraussetzung in NRW erfülle ich (1. Examen + 2x 2. Examen sind bei mir 26,8 Punkte), aber meine Punkte hab ich halt primär im Zivilrecht geholt :D Da lag mein Schnitt aus den Klausuren bei knapp über 9 Punkten, im öffentlichen Recht bei 6,5 Punkten. Daher wäre meine Frage ob darauf geachtet wird oder ob mein Interesse an Teilen des besonderen Verwaltungsrechts ausreichend ist oder ob ich vielleicht sogar aufgrund der Noten im ÖffR eine völlige Fehlbesetzung wäre.
Bin für jegliche Erfahrungen und Anregungen dankbar :)