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Sozialgerichtsbarkeit
SozialRi
Unregistered
 
#121
21.04.2022, 08:22
(20.04.2022, 19:06)Gast schrieb:  Puh, Sozialrecht, das muss man schon wollen. Fitzelige, zahlenbasierte, kleinteilige Arbeit, meist völlig rechtsunkundige, dafür oft aber umso penetrantere Mandanten, Anwälte die Dreizeiler en masse hin rotzen und einen die ganze Arbeit machen lassen (Amtsermittlungsgrundsatz sei dank), Kostenfreiheit für denkbar ungünstige Vergleichsargumente…

Das bezieht sich vor allem auf den AS-Bereich (= Hartz IV), denke ich. Das macht zwar einen relevanten Teil der Dezernate aus. Daneben gibt es aber auch noch andere Bereiche mit deutlich anderen Inhalten (bspw. Schwerbehindertenrecht, Opferentschädigung, Kranken- und Rentenversicherung). In diesen Bereichen gilt die angesprochene Kostenfreiheit nur teilweise. Diese Themenvielfalt ist wohl auch ein Pluspunkt der Gerichtsbarkeit. 

Die Beschwerde über Anwälte und Rechtssuchende dürfte wohl in jeder Gerichtsbarkeit vorkommen. Aus der Ordentlichen ist mir das zumindest sehr vertraut  Wink Wie gesagt, aus der bisher persönlich gesammelten Erfahrung kann ich (übermäßig) anstrengende Rechtssuchende nicht bestätigen. Und gerade den Amtsermittlungsgrundsatz sehe ich eindeutig als großen Vorteil meiner Arbeit. Das Verfahren kann von Anfang an nach eigenem Ermessen geleitet werden. Unsinnigen Beweisanträgen der Beteiligten muss nicht gefolgt werden. Das verschafft eine angenehme Freiheit.
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Gast
Unregistered
 
#122
21.04.2022, 22:16
Hi,

ich bin Sozialrichterin auf Probe in NRW und kann es sehr empfehlen.

Ich hatte vorher überhaupt keine Berührungspunkte mit dem Sozialrecht. Ehrlich gesagt hatte ich bis kurz vor meiner Bewerbung noch nie was von irgendeinem SG, LSG oder dem BSG gehört. Ich konnte mich aber wegen der hohen Arbeitsbelastung nicht so für die ordentliche begeistern können und war/bin eigentlich ÖRechtlerin. Daher hatte ich immer das VG auf dem Schirm. Am Ende hat mich da das AsylR etwas abgeschreckt, die Arbeit als Berichterstatter und ehrlich gesagt fand ich im Ref die Rechtsgebiete, die so am VG behandelt wurden, eher langweilig. Eine Bekannte erzählte dann von der Sozialgerichtsbarkeit. Ich habe mich dann lange informiert, auch hier im Forum gelesen und mich einfach beworben. Der ganze Prozess war sehr angenehm und ich wurde total schnell eingestellt. In Dortmund und Detmold wird glaube ich immer gesucht, kann man aber einfach erfragen. Nach meiner Erfahrung wird versucht den Wunschort langfristig möglich zu machen. 

Zur Arbeit:

- man hat am SG eine dreimonatige Einarbeitungszeit, die einfach Gold wert ist. Man wird dadurch nicht so ins kalte Wasser geworfen.
- man bekommt am SG nach der Einarbeitung direkt eine eigene Kammer und ist Kammervorsitzende. Dh. man ist von Beginn an total eigenverantwortlich. Die ehrenamtlichen Richter sieht man nur in der Verhandlung. Den Rest macht man allein. Ich finde das super. Man ist also nicht wie am VG Berichterstatter sondern quasi von Tag 1 Einzelrichter. Das gibt einem total viele Freiheiten. 
- die Stimmung am SG ist sehr angenehm. Man hat keine verbissenen Anwälte, die Kollegen sind alle nett und nicht spießig. Ich habe bisher immer eine sehr angenehme Atmosphäre in den Verhandlungen gehabt.
- ich habe als Rechtsgebiet Krankenversicherungsrecht, was für mich absolut perfekt ist: man hat eine gute Mischung aus unvertretenen Klägern, denen man die Rechtslage erklärt und wo es oft darum geht, sich die (medizinische) Leidensgeschichte anzuhören. Dann hat man aber auch die sogenannten Abrechnungsstreitigkeiten, wo es um viel Geld geht und sich auf beiden Seiten sehr gute, spezialisierte Anwälte gegenübersitzen. Es ist dadurch eine nette Mischung aus Menschlichkeit + rechtlich hohem Anspruch. Es gibt immer wieder Rechtsfragen, die noch nicht geklärt sind oder Gesetzesänderungen.
- wie es in anderen Rechtsgebieten ist, kann ich nicht sagen. Aber der Vorteil ist ja, dass man sich alles mal ansehen kann und dann für sich gucken kann, was einem gefällt. Das Präsidium nimmt auf Wünsche Rücksicht! KR ist zB sehr medizinisch, wenn einem das gefällt, könnte die Sozialgerichtsbarkeit was für einen sein. Mit Menschen muss man aber auf jeden Fall umgehen können. Am SG begegnen einem nun mal durchaus schlimme oder schwierige menschliche Schicksale. Das hat man am VG sicher weniger. 
- die Ausstattung ist in Ordnung. Ich habe einen funktionierenden PC mit zwei Monitoren und einen Laptop für zuhause. Der Juris / Beck Zugang ist sehr gut. Die e-Akte soll glaube ich dieses Jahr kommen. Zugegeben wird bei uns noch viel gefaxt. Aber ich denke langfristig wird das alles elektronischer. Ich mag die Papierakten aber eh gern. Es sind eher die Geschäftsstellen, die sich über veraltete Programme beschweren. 
- Sozialrechtskenntnisse sind nicht erforderlich. Man kommt in sein Rechtsgebiet schnell rein. Es gibt viele Ähnlichkeiten und/oder Bezüge zur VwGO oder dem VwVfG.
- die Arbeitsbelastung ist völlig in Ordnung. Ich komme schon als Proberichterin mit 40 Stunden die Woche hin, von ein paar Spitzen abgesehen, wenn zB mehrere schwierige Sachen für die Verhandlung vorbereitet werden sollen. Ich habe am Anfang außerdem viel erledigen wollen und deswegen immer etwas mehr gemacht (dafür aber auch gute Erledigungszahlen gehabt). Am Wochenende habe ich noch nie gearbeitet. Auch bei den Kollegen habe ich den Eindruck, dass die Arbeitsbelastung zwar hoch ist, aber nicht zu hoch. Am Ende bestimmt man ja auch selber, wie viel Zeit man in eine Akte investieren will und ob das Urteil jetzt 7 Seiten hat oder 17. Kommt auch auf die eigene Entscheidungsfreude an und die Heransgehensweise. Es ist jedenfalls eine deutlich geringere Arbeitsbelastung als in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
- die Prozessordnung gibt mir viele Möglichkeiten; ich kann durch mündliche Verhandlung entscheiden oder ohne mündliche Verhandlung oder durch Gerichtsbescheid. Es gibt auch sogenannte Eröterungstermine, von denen ich Gebrauch machen kann, wenn ich zB noch Infos brauche oder dem Kläger eine Rücknahme nahelegen möchte. Ich schreibe viele richterliche Hinweise und tobe mich in den Beweisbeschlüssen und Beweisfragen immer gerne aus. Ich telefoniere auch gern mal mit den Versicherungen oder den Anwälten oder unterbreite Vergleichsvorschläge. Diese Freiheiten gibt es bestimmt auch in anderen Gerichtsbarkeiten, habe den Vergleich nicht. Aber ist für mich einfach ein sehr positiver Aspekt.  

Ich habe von einigen Richtern am SG gehört, die dort nur zufällig angefangen haben und eigentlich zB ans VG wollten, am Ende aber geblieben sind, weil es ihnen am SG so gut gefallen hat. Die Sozialgerichtsbarkeit hat leider immer noch nicht das „Standing“ wie die Verwaltungs- oder ordentliche Gerichtsbarkeit.

Um noch wenigstens etwas negatives zu sagen:

- der Austausch mit Kollegen kommt mir manchmal etwas kurz. Das ist dann wieder der Vorteil am VG, wo man eine Akte innerhalb der Kammer mit zwei weiteren Richtern besprechen kann. Natürlich kann ich auf Kollegen zugehen und Verfahren besprechen, aber die sind natürlich nicht so im Fall drin und haben selber was zu tun… 
- in der Sozialgerichtsbarkeit ist man häufig auf Gutachten angewiesen. Ich hole bei medizinischen Fragen regelmäßig Gutachten ein. Das finde ich nicht schlimm, ist aber manchmal etwas nervig und verzögert die Verfahren, vor allem wenn der Gutachter Fristen nicht einhält. Ich glaube im SB-Recht entscheidet man super viel rein nach Gutachten; in KR gibt es zum Glück auch genug rechtliche Fragen. 
- man entscheidet immer direkt nach der mündlichen Verhandlung (Stuhlurteil), d.h. muss die Sachen daher ordentlich vorbereiten und dann auch entscheidungsfreudig sein. Vertagen geht natürlich im Zweifel immer. 

Ich bin froh, dass ich in der Sozialgerichtsbarkeit gelandet bin.
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Gast
Unregistered
 
#123
23.04.2022, 10:21
Wer beurteilt einen dann eigentlich?
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Gast
Unregistered
 
#124
23.04.2022, 10:51
(23.04.2022, 10:21)Gast schrieb:  Wer beurteilt einen dann eigentlich?

Sowohl ein Richter deines SGs als auch das LSG. Beide schauen sich Urteile von dir an, die vorgelegt werden müssen, und beide besuchen (meistens) drei mündliche Verhandlungen von dir.
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Gast789
Unregistered
 
#125
23.04.2022, 17:00
Vielen Dank für den ausführlichen Erfahrungsbericht!
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Gast
Unregistered
 
#126
27.04.2022, 13:09
Vielen Dank für die Erfahrungsberichte!

Wieviele Verhandlungstage hat man in der Regel pro Woche/Monat? Und mit wie vielen mündlichen Verhandlungen kann man an einem Verhandlungstag rechnen? Ist es eher ein „Massengeschäft“ wie zB beim Amtsrichter/Strafrichter?
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RSG
Junior Member
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Beiträge: 41
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2022
#127
27.04.2022, 18:48
Bei voller Stelle ca. 2 Verhandlungstage (idealerweise Mischung aus Kammerterminen und Erörterungsterminen) / Monat. An einem Tag (je nach Rechtsgebiet) 4-8 Termine pro Sitzungstag. Eher kein "Massengeschäft", Sozialrichter:innen sind oft auch "Bescheiderklärung". Empathie und sich Zeit zu nehmen ist nicht nur Kerngeschäft, sondern lohnt auch, denn das fördert die unstreitigeig Erledigung. 

Die übrigen Erledigungen gibt's im schriftlichen Verfahren (unstreitig, Gerichtsbescheide, Beschlüsse in Eilverfahren).
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Gast
Unregistered
 
#128
28.04.2022, 07:41
Vielleicht für manche eine etwas naive Frage, aber wegen Covid habe ich in der Zivilstation quasi nichts von der eigentlichen Dezernatsarbeit mitbekommen: Womit ist man denn den Tag über konkret beschäftigt? Wie sieht ein „typischer“ Alltag im Büro (außerhalb von Sitzungen) aus? Wieviele Akten erledigt man pro Woche in etwa?

Und: Gibt es gute Einstiegsliteratur für die Dezernatsarbeit als Sozialrichter?

Vielen Dank!
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RSG
Junior Member
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Beiträge: 41
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2022
#129
28.04.2022, 10:03
Der Arbeitsalltag ist Aktenarbeit:
Dezernatsarbeit (Briefe hin und her schicken, Hinweise geben, "ermitteln" (Ärzte etc anschreiben, Gutachten beauftragen), die Vorbereitung anstehender Sitzungen und das Formulieren von Langtexten (Urteile, Gerichtsbescheide und Beschlüsse in Eilverfahren). Die Arbeit ist sehr selbstbestimmend und eigenverantwortlich, weil die Kammer in 1. Instanz ja nur mit einem/einer Berufsrichter:in besetzt ist.

Sinnvolle Literatur für den Einstieg gibt es nicht. Habe mir seinerzeit die Alpmann-Skripten zum Sozialrecht abgelesen, weil viel digital läuft (die Sozialgerichte sind hier Vorreiter) lohnen sich auch die "Checklisten zum Elektronischen Rechtsverkehr für die Justiz". Aber letztlich profitiert man sehr davon, dass die meisten Bundesländer sehr ausgefeilte Mentoring-Konzepte haben, weil ja kaum ein Proberichter wirklich dezidierte Erfahrungen mit dem Sozialgerichtsprozess hat.

Es gilt deshalb: Don't panic, entspannt rangehen
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Gast
Unregistered
 
#130
28.04.2022, 10:25
Wie läuft das Mentorenprogramm in NRW ab? Schaut dann am Anfang immer jemand über die Sachen drüber?
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