10.12.2018, 17:38
(10.12.2018, 17:15)Jurabw18 schrieb:(10.12.2018, 17:12)GastBW schrieb:Habt ihr die Brandstiftung 306a I oder II (mit Gefährdung) vollenendet?(10.12.2018, 17:07)Jurabw18 schrieb:(10.12.2018, 17:04)GastBW schrieb: Nein, Anklage.
Aber ich dachte, dass man im Rahmen der Zuständigkeitsermittlung die konkret zu erwartene Strafe aus Sicht der StA berechnen muss?
Hast du die Mail dann also als Urkunde angenommen? Tat“nachweis“ ist dir auch gelungen?
Ich fand due Sache mit dem Auto ziemlich fies, da da einige Nebelkerzen gestreut wurden und auch materiell man hätte einiges diskutieren können, und man daher leicht drauf ansprang. gefährlich!
Wird neben 306a II das andere einschlägige nicht eingestellt nach 154?
Hab ja nur versuch des abs. 1 angenommen (denklogisch dann ja mangels innrandsetzen auch kein abs2). dachte daneben könnte dann die sachbeschädigung bestehen...
Durch brandlegungsvariante ( inbrandsetzen Matratze war ja -
Ich habe das Inbrandsetzen bejaht. Wenn ich mich richtig erinnere, stand im Sachverhalt, dass der Boden fast vollständig verbrannt ist. Ich bin daher davon ausgegangen, dass der Boden als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes eigenständig gebrannt hat. Kann natürlich auch Sacherverhaltsquetsche gewesen sein.
10.12.2018, 17:50
10.12.2018, 17:52
Der hausheer hätte niemals zugestimmt bei sein hausrecht wenn er gewusst hätte das die person nur reingeht um dort einen betrug zu machen???
hab das etwas problematisiert
hab das etwas problematisiert
10.12.2018, 18:00
Ja klar. Die neue Rspr. zur subjektiven Einstellung beim Betreten, sofern offensichtlich nachweisbar. War ja darauf angelegt.
10.12.2018, 18:08
(10.12.2018, 15:53)iusNRW schrieb: S I - NRWWahnsinn. So jemanden wie dich hab ich wirklich noch nicht erlebt. Nach jeder Klausur eine überaus detaillierte Zusammenfassung, und diese sogar vermutlich noch vor der Einnahme des Mittagessens :D Darf man fragen, was dein Schnitt in den AG-Klausuren / Probeklausuren war?
Tja war wohl nichts mit dem Geldautomaten - Fall
Materiell: §§ 263 (Dreiecksbetrug; fehlende Werthaltigkeit von Sicherheiten, Zweifel beim Irrtum), 265b, 267, 268 StGB + Versuch (Rücktritt, Fehlschlag) + 25 II (Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme)
Prozessual: Beweiswürdigung ohne Ende, Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten, Beweisverwertungsverbot bei Verletzung des Briefgeheimnisses insbesondere Art 10 GG und 39 I,V PostG (war abgedruckt)
Sachverhalt:
Der Einstieg auf der ersten Seite war schon mal verwirrend. Dort berichtet die polizeiliche Akte nach einer Zeugenvernehmung einer Bediensteten der Deutschen Post AG am Flughafen Düsseldorf von 22 aufgeschlitzten Briefen, aus denen wohlweislich Bargeld entnommen worden sein sollte. Die Ermittlungen zu einem unbekannten Täter laufen (das hatte am Ende überhaupt nichts mit dem Fall wirklich zu tun)
Jetzt der Schlenker: In einem Brief, der unter den 22 Briefen war schrieb Gerd Laub an seinen Bruder Dieter Laub folgendes (sinngemäß): "Hier sende ich dir schon mal etwas Geld, meine Schulden abzuzahlen. Mehr ist aber momentan nicht möglich, weil die Bank wohl gemerkt hat, dass wir meine Einkommensunterlagen gefälscht haben. Dein Gerd." darauf hin wurde "unser" Ermittlungsverfahren gegen die beiden eingeleitet. Zu beiden war auch hinterher die Abschlussentscheidung zu entwerfen.
Die Bankangestellte der PlusBank AG wurde als Zeugin vernommen und teilte unter ordnungsgemäßer Belehrung mit:
Heute war der Gerd Laub bei mir. Er wollte einen Verbraucherkredit haben. Ich habe ihm im Vorfeld während eines Telefonats mitgeteilt, welche Unterlagen er mitbringen sollte. Er brachte auch alle UNterlagen mit, insb. drei Einkommensnachweise von März bis Mai 2018, die allesamt ein Einkommen der Firma XY von 3456,00€ netto auswiesen, sowie drei KOntoauszüge von seinem Girokonto, auf dem drei Bareinzahlungen in derselben Höhe vermerkt waren, ohne jedoch den Gesamtkontostand anzuzeigen. Sodann füllte der Gerd eine Selbstauskunft aus und gab an, dass er liquide ist (im Einzelnen war das dann aufgeschlüsselt worden). Als die Bankangestellte das dann durch die Schufa und das interne Banknetzwerk jagte, zeigte der PC an, dass davon abgeraten wird, ein Darlehen zu gewähren. Das sei aber keine bindende Weisung. Sicherheitshalber bat die Bankangestellte den Gerd trotzdem, noch die Lohnsteuerbescheinigung, Arbeitsverträge und noch irgendwas amtliches nachzureichen. Gerd versicherte aber, dass sein Bruder mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einspringen würde, wenn das reicht. Einen Tag später sendete Gerd eine Mail an die Bank mit der er eine vermeintliche Bestätigung seines Arbeitgebers weiterleitete, in der das Bestehen des Arbeitsverhältnisses bestätigt wird.
In einer weiteren Zeugenvernehmung mit dem Geschäftsführer der Firma XY stellte sich heraus, dass die Einkommensnacheweise nicht echt sein konnten, denn seine Firma ist schon 2016 pleite gegangen und wurde aus dem Handelsregister gelöscht. Gerd war damals Mitarbeiter, wurde aber deswegen gekündigt und bekommt seitdem ALG I.
Sodann wird der Bruder des Gerd Laub, namentlich Dieter Laub als Beschuldigter vernommen. Dieser lässt sich 100% geständig ein und schildert den gesamten Tatplan:
Gerd hat bei Dieter 10000€ Schulden. Gerd ist pleite und Dieter hat die Idee unter Vorlage gefälschter Einkommensnachweise einen Kredit zu erhalten. Gerd erklärt sich einverstanden. Hierzu hat Dieter dem Gerd ganz genau gezeigt, wie das mit Word funktioniert und ihn im Detail instruiert was er wie zu machen hatte. Zusammen erstellten sie bei Gerd in Düsseldorf (Dieter wohnt in Bielefeld) die Papiere. Darüber hinaus hat Dieter dem Gerd gesagt, was er machen soll, wenn die Bankangestellte sich quer stellt, nämlich die Bürgschaft erwähnen. Damit sollte Gerd dann zur Bank gehen und alles Weitere veranlassen.
Als das dann schiefgegangen ist, haben die beiden nichts weiter mehr unternommen.
Die Verteidigerin des Gerd meldet sich bei der StA und teilt folgendes mit:
- Das Geständnis des Dieter darf niemals zu Lasten des Gerd verwendet werden, sie widerspricht ausdrücklich
- Die Angaben der Bankangestellten dürfen nicht verwertet werden, weil diese ja dem "Bankgeheimnis" unterstünden, sie widerspricht ausdrücklich
- Der Inhalt des Briefes darf sowieso nicht verwertet werden, weil das Lesen des INhalts des Briefes durch die POlizei gegen Art. 10 GG verstoße.
- Im Übrigen dürfe wegen des Fehlers hinsichtlich des Briefes auch eine Verwertung bzgl. ALLER anderen Beweismittel scheitern (Stichwort: Fernwirkung)
Hinweis noch zu dem Brief: Hierzu war § 39 I, V PostG abgedruckt sowie ein Vermerk der StA'in. Hiernach sei § 39 V PostG so zu verstehen, dass Briefe nur soweit untersucht werden dürfen, als dass es um die korrekte Übersendung an den Empfänger bzw. den Absender notwendig ist (Adressat; Absender; Größe, Gewicht, etc.) Niemals aber ist damit der INhalt der eigentlichen Sendung umfasst. Insoweit war die zuständige KK'in im Irrtum.
Joa materiell ging das auf den ersten Blick, wenn man sich etwas reingefuchst hatte. Aber auch hier erforderte das "Reinfuchsen" wieder soviel Zeit, dass vieles mal wieder auf der Strecke bleiben musste, um fertig zu werden...
Ob das LJPA jemals ein Einsehen haben wird, dass juristisch hohe Qualität nicht mal eben in 5 Stunden handschriftlich bewältigt werden kann? #manwirddochmalträumendürfen
10.12.2018, 18:19
Inwiefern ist da der Schnitt aus AG-Klausuren relevant? Nach fünfstündiger eindringlicher Beschäftigung mit einem Sachverhalt, dürfte diesen jeder ziemlich detailliert im Kopf haben. Nur dürfte fast niemand motiviert genug sein, ihn hier wiederzugeben.
Das ist hier ein Sammelbecken derjenigen, die überhaupt nach der Klausur einen Austausch im Detail wünschen. Das möchten übrigens die wenigsten.
Das ist hier ein Sammelbecken derjenigen, die überhaupt nach der Klausur einen Austausch im Detail wünschen. Das möchten übrigens die wenigsten.
10.12.2018, 18:34
(10.12.2018, 17:52)salih schrieb: Der hausheer hätte niemals zugestimmt bei sein hausrecht wenn er gewusst hätte das die person nur reingeht um dort einen betrug zu machen???
hab das etwas problematisiert
ich meine im Bearbeitervermerk stand etwas davon, dass man Hausfriedensbruch und so was nicht prüfen sollte
10.12.2018, 18:55
Hausfriedensbruch war nicht ausgeschlossen.
10.12.2018, 19:10
10.12.2018, 19:14