10.12.2018, 17:02
(10.12.2018, 16:26)NRW schrieb: Was habt ihr in NRW alles angeklagt?
Habe Gerd §§ 267 I, 263, 22, 23 I in Tateinheit angeklagt, § 269 I nach § 254a StPO rausgekickt.
Den sieter entsprechend als Anstifter zu den Taten des Gerds.
Hin leider im A-Gutachten überhaupt nicht fertig geworden, weil die Beweiswürdigung echt viel Zeit gekostet hat. Dafür noch schnell B Gutachten und den praktischen Teil geschrieben.
Fand sjenkkausue materiell sehr machbar, aber irgendwie wieder viel zu viel.
10.12.2018, 17:03
(10.12.2018, 16:59)TimBW schrieb:Anklage : 306a II (vollendet - Wohnung war zumindest teilweise durch brandlegung zerstört)(10.12.2018, 16:53)GastBW schrieb: TK1 („Kündigung“)
mangels Nachweis nach 170 II eingestellt, hätte man aber vllt auch schon ablehnen können weils keinen TB erfüllt?!
TK2 (Superkleber)
Sachbeschädigung angenommen, aber letztlich nach 154 von verfolgung abgesehen
TK 3 (Bestellformular)
Urkundenfälschung angenommen, 40 TS einfach mal so festgesetzt
TK 4 (Auto)
mangels Strafantrag, der nach 247 erforderlich gewesen wäre, gar nichts weiter unternommen (hätte man einstellen müssen?)
TK 5 (Brand)
mangels Inbrandsetzen keine Vollendung des 306a angenommen, Versuch bejaht.
War sicher nicht so zutreffend, hab das teilweise inbrandsetzen leider übersehen im TB. vllt gibts ja dennoch diskussionsspielraum.
sachbeschädigung an dem parkettboden daneben angenommen.
Hast du einen Strafbefehl geschrieben oder warum hast du eine Strafe festgelegt?
Habe bezüglich Tatkomplex 1 § 269 angenommen und nach 154 eingestellt.
Beim Auto noch 248 b aber auch mangels Strafantrag eingestellt.
170 II : bezüglich 248b
154 : bezüglich Urkundenfälschung
10.12.2018, 17:04
Nein, Anklage.
Aber ich dachte, dass man im Rahmen der Zuständigkeitsermittlung die konkret zu erwartene Strafe aus Sicht der StA berechnen muss?
Hast du die Mail dann also als Urkunde angenommen? Tat“nachweis“ ist dir auch gelungen?
Ich fand due Sache mit dem Auto ziemlich fies, da da einige Nebelkerzen gestreut wurden und auch materiell man hätte einiges diskutieren können, und man daher leicht drauf ansprang. gefährlich!
Aber ich dachte, dass man im Rahmen der Zuständigkeitsermittlung die konkret zu erwartene Strafe aus Sicht der StA berechnen muss?
Hast du die Mail dann also als Urkunde angenommen? Tat“nachweis“ ist dir auch gelungen?
Ich fand due Sache mit dem Auto ziemlich fies, da da einige Nebelkerzen gestreut wurden und auch materiell man hätte einiges diskutieren können, und man daher leicht drauf ansprang. gefährlich!
10.12.2018, 17:07
(10.12.2018, 17:04)GastBW schrieb: Nein, Anklage.
Aber ich dachte, dass man im Rahmen der Zuständigkeitsermittlung die konkret zu erwartene Strafe aus Sicht der StA berechnen muss?
Hast du die Mail dann also als Urkunde angenommen? Tat“nachweis“ ist dir auch gelungen?
Ich fand due Sache mit dem Auto ziemlich fies, da da einige Nebelkerzen gestreut wurden und auch materiell man hätte einiges diskutieren können, und man daher leicht drauf ansprang. gefährlich!
Wird neben 306a II das andere einschlägige nicht eingestellt nach 154?
10.12.2018, 17:09
(10.12.2018, 17:04)GastBW schrieb: Nein, Anklage.
Aber ich dachte, dass man im Rahmen der Zuständigkeitsermittlung die konkret zu erwartene Strafe aus Sicht der StA berechnen muss?
Hast du die Mail dann also als Urkunde angenommen? Tat“nachweis“ ist dir auch gelungen?
Ich fand due Sache mit dem Auto ziemlich fies, da da einige Nebelkerzen gestreut wurden und auch materiell man hätte einiges diskutieren können, und man daher leicht drauf ansprang. gefährlich!
Ok, das habe ich so noch nie gehört. Hab die Urkundenfälschung auch gen. 154 eingestellt und die schwere Brandstiftung vor dem Schöffengericht angeklagt.
Im Fischer stand, dass die E-Mail unter Daten I.S.d. 269 fällt.
10.12.2018, 17:12
10.12.2018, 17:12
(10.12.2018, 17:07)Jurabw18 schrieb:(10.12.2018, 17:04)GastBW schrieb: Nein, Anklage.
Aber ich dachte, dass man im Rahmen der Zuständigkeitsermittlung die konkret zu erwartene Strafe aus Sicht der StA berechnen muss?
Hast du die Mail dann also als Urkunde angenommen? Tat“nachweis“ ist dir auch gelungen?
Ich fand due Sache mit dem Auto ziemlich fies, da da einige Nebelkerzen gestreut wurden und auch materiell man hätte einiges diskutieren können, und man daher leicht drauf ansprang. gefährlich!
Wird neben 306a II das andere einschlägige nicht eingestellt nach 154?
Hab ja nur versuch des abs. 1 angenommen (denklogisch dann ja mangels innrandsetzen auch kein abs2). dachte daneben könnte dann die sachbeschädigung bestehen...
10.12.2018, 17:14
(10.12.2018, 17:12)GastBW schrieb:(10.12.2018, 17:07)Jurabw18 schrieb:(10.12.2018, 17:04)GastBW schrieb: Nein, Anklage.
Aber ich dachte, dass man im Rahmen der Zuständigkeitsermittlung die konkret zu erwartene Strafe aus Sicht der StA berechnen muss?
Hast du die Mail dann also als Urkunde angenommen? Tat“nachweis“ ist dir auch gelungen?
Ich fand due Sache mit dem Auto ziemlich fies, da da einige Nebelkerzen gestreut wurden und auch materiell man hätte einiges diskutieren können, und man daher leicht drauf ansprang. gefährlich!
Wird neben 306a II das andere einschlägige nicht eingestellt nach 154?
Hab ja nur versuch des abs. 1 angenommen (denklogisch dann ja mangels innrandsetzen auch kein abs2). dachte daneben könnte dann die sachbeschädigung bestehen...
Hast du heute Examen geschrieben oder machst du bezüglich des oben geposteten Sachverhalts Brainstorming?
10.12.2018, 17:15
(10.12.2018, 17:12)GastBW schrieb:Habt ihr die Brandstiftung 306a I oder II (mit Gefährdung) vollenendet?(10.12.2018, 17:07)Jurabw18 schrieb:(10.12.2018, 17:04)GastBW schrieb: Nein, Anklage.
Aber ich dachte, dass man im Rahmen der Zuständigkeitsermittlung die konkret zu erwartene Strafe aus Sicht der StA berechnen muss?
Hast du die Mail dann also als Urkunde angenommen? Tat“nachweis“ ist dir auch gelungen?
Ich fand due Sache mit dem Auto ziemlich fies, da da einige Nebelkerzen gestreut wurden und auch materiell man hätte einiges diskutieren können, und man daher leicht drauf ansprang. gefährlich!
Wird neben 306a II das andere einschlägige nicht eingestellt nach 154?
Hab ja nur versuch des abs. 1 angenommen (denklogisch dann ja mangels innrandsetzen auch kein abs2). dachte daneben könnte dann die sachbeschädigung bestehen...
Durch brandlegungsvariante ( inbrandsetzen Matratze war ja -
10.12.2018, 17:18
OSeid ihr darauf eingegangen, dass die „Kündigung“ nur per Mail erfolgte und daher zivilrechtlich als formunwirksam einzustufen ist?