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Steuerklasse Anwaltsstation RLP
Topha795
Junior Member
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Beiträge: 48
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Registriert seit: Feb 2022
#1
08.08.2022, 16:34
Hallo zusammen,

ich bin in RLP im Ref und  werde in der Anwaltsstation in eine GK gehen und ein entsprechendes Stationsentgelt erhalten. Daher würde ich gerne wissen, ob man für das komplette Gehalt (Unterhaltsbeihilfe + Stationsentgelt) die Steuerklasse 1 nehmen kann oder für das Stationsentgelt die Steuerklasse 6 wählen muss? Eventuell hat hier ja jemand bereits Erfahrungen damit. Vielen Dank im Voraus!
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Gast
Unregistered
 
#2
09.08.2022, 11:58
Hallo.

Du kannst nicht zwei Gehälter beziehen und sie beide in Steuerklasse 1 versteuern. Wohl oder übel musst du eins von beiden in Steuerklasse 6 einordnen lassen.

Ich mache mein REF in einem anderen Bundesland. Hier konnte man ohne Probleme die Unterhaltsbeihilfe vom Land in Steuerklasse 6 einordnen lassen für diese Zeit. 

Bedenke aber, dass du evtl. kaum etwas zurück bekommen wirst/ sogar nachzahlen musst, wenn du das höhere Zusatzentgelt der GK in Klasse 1 einordnen lässt und die Beihilfe in Klasse 6. Wieso das so ist, kann ich Dir nicht beantworten. Ich habe es nur immer wieder bei Kollegen so mitbekommen.
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Topha795
Junior Member
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Beiträge: 48
Themen: 10
Registriert seit: Feb 2022
#3
09.08.2022, 13:02
(09.08.2022, 11:58)Gast schrieb:  Hallo.

Du kannst nicht zwei Gehälter beziehen und sie beide in Steuerklasse 1 versteuern. Wohl oder übel musst du eins von beiden in Steuerklasse 6 einordnen lassen.

Ich mache mein REF in einem anderen Bundesland. Hier konnte man ohne Probleme die Unterhaltsbeihilfe vom Land in Steuerklasse 6 einordnen lassen für diese Zeit. 

Bedenke aber, dass du evtl. kaum etwas zurück bekommen wirst/ sogar nachzahlen musst, wenn du das höhere Zusatzentgelt der GK in Klasse 1 einordnen lässt und die Beihilfe in Klasse 6. Wieso das so ist, kann ich Dir nicht beantworten. Ich habe es nur immer wieder bei Kollegen so mitbekommen.

Danke für Deine Antwort. Dachte, dass man das eventuell als ein Gehalt ansehen könnte, aber ja, sind ja zwei "Arbeitgeber" im Endeffekt.
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Diesdasananas
Member
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Themen: 1
Registriert seit: Apr 2022
#4
10.08.2022, 11:59
(09.08.2022, 11:58)Gast schrieb:  Hallo.

Du kannst nicht zwei Gehälter beziehen und sie beide in Steuerklasse 1 versteuern. Wohl oder übel musst du eins von beiden in Steuerklasse 6 einordnen lassen.

Ich mache mein REF in einem anderen Bundesland. Hier konnte man ohne Probleme die Unterhaltsbeihilfe vom Land in Steuerklasse 6 einordnen lassen für diese Zeit. 

Bedenke aber, dass du evtl. kaum etwas zurück bekommen wirst/ sogar nachzahlen musst, wenn du das höhere Zusatzentgelt der GK in Klasse 1 einordnen lässt und die Beihilfe in Klasse 6. Wieso das so ist, kann ich Dir nicht beantworten. Ich habe es nur immer wieder bei Kollegen so mitbekommen.


Oh ja… musste 1000€ nachzahlen. Also schon mal mental drauf vorbereiten! ;-)
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Topha795
Junior Member
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Beiträge: 48
Themen: 10
Registriert seit: Feb 2022
#5
10.08.2022, 19:29
(10.08.2022, 11:59)Diesdasananas schrieb:  
(09.08.2022, 11:58)Gast schrieb:  Hallo.

Du kannst nicht zwei Gehälter beziehen und sie beide in Steuerklasse 1 versteuern. Wohl oder übel musst du eins von beiden in Steuerklasse 6 einordnen lassen.

Ich mache mein REF in einem anderen Bundesland. Hier konnte man ohne Probleme die Unterhaltsbeihilfe vom Land in Steuerklasse 6 einordnen lassen für diese Zeit. 

Bedenke aber, dass du evtl. kaum etwas zurück bekommen wirst/ sogar nachzahlen musst, wenn du das höhere Zusatzentgelt der GK in Klasse 1 einordnen lässt und die Beihilfe in Klasse 6. Wieso das so ist, kann ich Dir nicht beantworten. Ich habe es nur immer wieder bei Kollegen so mitbekommen.


Oh ja… musste 1000€ nachzahlen. Also schon mal mental drauf vorbereiten! ;-)

Na super Upside_down warst du auch in RLP im Ref oder in einem anderen Bundesland?
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Gast
Unregistered
 
#6
10.08.2022, 19:55
(09.08.2022, 11:58)Gast schrieb:  Hallo.

Du kannst nicht zwei Gehälter beziehen und sie beide in Steuerklasse 1 versteuern. Wohl oder übel musst du eins von beiden in Steuerklasse 6 einordnen lassen.

Ich mache mein REF in einem anderen Bundesland. Hier konnte man ohne Probleme die Unterhaltsbeihilfe vom Land in Steuerklasse 6 einordnen lassen für diese Zeit. 

Bedenke aber, dass du evtl. kaum etwas zurück bekommen wirst/ sogar nachzahlen musst, wenn du das höhere Zusatzentgelt der GK in Klasse 1 einordnen lässt und die Beihilfe in Klasse 6. Wieso das so ist, kann ich Dir nicht beantworten. Ich habe es nur immer wieder bei Kollegen so mitbekommen.

Dürfte daran liegen, dass du mit dem GK-Gehalt in Steuerklasse 1, trotz Abzüge der Pauschalen, reine höhere Progression erreichst als in Steuerklasse 6. In Steuerklasse 6 gibt es zwar keine Pauschalen und versteuert wird ab dem ersten Euro, aber eben  auch beginnend in der niedrigsten Progression. 

Kommt aber ein bisschen auf die Arbeitslänge in der GK und deine absetzbaren Kosten an. Je nachdem kann es auch zu Erstattungen kommen. 

Kann dir empfehlen mittels einer Website mal eine fiktive Steuererklärung für das letzte Jahr zu erstellen. Dort wird dir dann eine voraussichtliche Erstattung bzw Nachzahlung angezeigt. Daran kann man sich orientieren und entsprechend monatlich was zur Seite legen. Dürfte -wenn du alles richtig machst- im neuen Jahr nämlich nicht mehr sein, weil Pauschalen/Freibeträge ja steigen. Wenn du also im Jahr 2021 (fiktiv) mit deinen aktuellen Daten Betrag X nachzahlen musst, wird es im Jahr 2022 mit den gleichen Daten nicht mehr sein.
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Topha795
Junior Member
**
Beiträge: 48
Themen: 10
Registriert seit: Feb 2022
#7
10.08.2022, 22:48
(10.08.2022, 19:55)Gast schrieb:  
(09.08.2022, 11:58)Gast schrieb:  Hallo.

Du kannst nicht zwei Gehälter beziehen und sie beide in Steuerklasse 1 versteuern. Wohl oder übel musst du eins von beiden in Steuerklasse 6 einordnen lassen.

Ich mache mein REF in einem anderen Bundesland. Hier konnte man ohne Probleme die Unterhaltsbeihilfe vom Land in Steuerklasse 6 einordnen lassen für diese Zeit. 

Bedenke aber, dass du evtl. kaum etwas zurück bekommen wirst/ sogar nachzahlen musst, wenn du das höhere Zusatzentgelt der GK in Klasse 1 einordnen lässt und die Beihilfe in Klasse 6. Wieso das so ist, kann ich Dir nicht beantworten. Ich habe es nur immer wieder bei Kollegen so mitbekommen.

Dürfte daran liegen, dass du mit dem GK-Gehalt in Steuerklasse 1, trotz Abzüge der Pauschalen, reine höhere Progression erreichst als in Steuerklasse 6. In Steuerklasse 6 gibt es zwar keine Pauschalen und versteuert wird ab dem ersten Euro, aber eben  auch beginnend in der niedrigsten Progression. 

Kommt aber ein bisschen auf die Arbeitslänge in der GK und deine absetzbaren Kosten an. Je nachdem kann es auch zu Erstattungen kommen. 

Kann dir empfehlen mittels einer Website mal eine fiktive Steuererklärung für das letzte Jahr zu erstellen. Dort wird dir dann eine voraussichtliche Erstattung bzw Nachzahlung angezeigt. Daran kann man sich orientieren und entsprechend monatlich was zur Seite legen. Dürfte -wenn du alles richtig machst- im neuen Jahr nämlich nicht mehr sein, weil Pauschalen/Freibeträge ja steigen. Wenn du also im Jahr 2021 (fiktiv) mit deinen aktuellen Daten Betrag X nachzahlen musst, wird es im Jahr 2022 mit den gleichen Daten nicht mehr sein.

Vielen Dank für Deine Antwort. 

Bin 9 Monate in der GK, das Gehalt wird über die gesamte Dauer verteilt (also auch während der Tauchzeit) und liegt damit monatlich knapp unter der Unterhaltsbeihilfe. Hast du zufällig einen Link für eine Website für eine fiktive Berechnung? Finde nur welche, bei denen man lediglich den Jahresbruttolohn eingeben kann.
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Gast
Unregistered
 
#8
11.08.2022, 11:33
Ich bin es noch mal, der Gast, der dir als erstes geantwortet hat.

Der Tipp mit der fiktiven Steuererklärung von unserem Kollegen ist klug.
Du kannst dafür jedes Steuerprogramm wählen, dass es auf dem Markt gibt. (WISO, Taxfix usw.) Denk nur daran: Nicht abschicken  Cheese

Ich wundere mich nur, dass du sagst, dass dein GK-Gehalt niedriger monatlich ist, als deine Unterhaltsbeihilfe. Was hast du für einen Deal gemacht?
Ich habe auch 4,5 Monate in der GK gearbeitet und das Gehalt trotzdem auf volle 9 Monate ausgezahlt bekommen, trotzdem war das bei 4 Arbeitstagen in 4,5 Monaten (wovon ich dank Urlaub nur knapp 4 Monate arbeitete  Verrueckt) deutlich höher als die Unterhaltsbeihilfe  Cool

Denk unbedingt daran, wirklich jede Pups-Ausgabe für das Ref dir zu merken und alle Kassenzettel aufzuheben. (Tipp: Büromaterial grundsätzlich online bestellen und Rechnungen in einen Emailordner "Steuern" ablegen.)
Da ich unglaublich viel pendeln musste in den 4,5 Monaten, kann ich bereits dadurch sicher gehen, dass ich auf keinen Fall Steuern nachzahlen werde (einfache Strecke 130km).
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Topha795
Junior Member
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Beiträge: 48
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Registriert seit: Feb 2022
#9
11.08.2022, 12:12
(11.08.2022, 11:33)Gast schrieb:  Ich bin es noch mal, der Gast, der dir als erstes geantwortet hat.

Der Tipp mit der fiktiven Steuererklärung von unserem Kollegen ist klug.
Du kannst dafür jedes Steuerprogramm wählen, dass es auf dem Markt gibt. (WISO, Taxfix usw.) Denk nur daran: Nicht abschicken  Cheese

Ich wundere mich nur, dass du sagst, dass dein GK-Gehalt niedriger monatlich ist, als deine Unterhaltsbeihilfe. Was hast du für einen Deal gemacht?
Ich habe auch 4,5 Monate in der GK gearbeitet und das Gehalt trotzdem auf volle 9 Monate ausgezahlt bekommen, trotzdem war das bei 4 Arbeitstagen in 4,5 Monaten (wovon ich dank Urlaub nur knapp 4 Monate arbeitete  Verrueckt) deutlich höher als die Unterhaltsbeihilfe  Cool

Denk unbedingt daran, wirklich jede Pups-Ausgabe für das Ref dir zu merken und alle Kassenzettel aufzuheben. (Tipp: Büromaterial grundsätzlich online bestellen und Rechnungen in einen Emailordner "Steuern" ablegen.)
Da ich unglaublich viel pendeln musste in den 4,5 Monaten, kann ich bereits dadurch sicher gehen, dass ich auf keinen Fall Steuern nachzahlen werde (einfache Strecke 130km).

Vielen Dank, dann werde ich das mal ausprobieren.

Da in RLP die Klausuren nach 18 Monaten und damit mitten in der Anwaltsstation geschrieben werden, habe ich die komplette Zeit vor den Klausuren zum Tauchen bekommen und arbeite dann lediglich 3 Monate à 4 Tage (1000 € brutto pro Wochenarbeitstag). Dementsprechend ist das GK-Gehalt über die 9 Monate verteilt knapp unter der Unterhaltsbeihilfe.

Das mit den Belegen ist ein guter Tipp, habe ich zum Teil auch schon so umgesetzt und werde das noch optimieren Cheese
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Topha795
Junior Member
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Registriert seit: Feb 2022
#10
15.08.2022, 15:34
Für alle, die es noch interessiert:

Habe beim Landesamt für Finanzen nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, dass auch in dem Fall alles über die "Hauptsteuerklasse" (in meinem Fall also I) läuft, da man nicht von mehreren Arbeitgebern Lohn beziehen würde, sondern alles einheitlich über das Landesamt abgerechnet werde.
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