25.07.2022, 16:28
Hallo,
Ich würde gerne mein Ref in Bayern absolvieren, mein Erstes Examen werde ich allerdings in einem anderen Bundesland ablegen.
Nun besteht ausweislich der Website der bayrischen Justiz ja ausdrücklich die Möglichkeit, sich bereits mit den Noten aus dem Schriftlichen zu bewerben und den Rest vor Beginn nachzureichen.
In einem Video von Alpmann zum Ref in Bayern wurde allerdings behauptet, diese Möglichkeit bestünde nur für bayrische Studenten.
Falls das so wäre, würde das für mich eine erhebliche Wartezeit bedeuten. Kann jemand von euch Gegenteiliges berichten?
Danke!
Ich würde gerne mein Ref in Bayern absolvieren, mein Erstes Examen werde ich allerdings in einem anderen Bundesland ablegen.
Nun besteht ausweislich der Website der bayrischen Justiz ja ausdrücklich die Möglichkeit, sich bereits mit den Noten aus dem Schriftlichen zu bewerben und den Rest vor Beginn nachzureichen.
In einem Video von Alpmann zum Ref in Bayern wurde allerdings behauptet, diese Möglichkeit bestünde nur für bayrische Studenten.
Falls das so wäre, würde das für mich eine erhebliche Wartezeit bedeuten. Kann jemand von euch Gegenteiliges berichten?
Danke!
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
25.07.2022, 16:36
Wüsste jetzt auch nicht, ob das geht. Ruf doch einfach mal bei der Referendarstelle deines avisierten OLG an. Die helfen gerne weiter.
26.07.2022, 18:41
Inoffiziell nimmt Bayern vorzugsweise „eigene“ Studierende. Bayern rechnet auch die Examensergebnisse nach deren geltenden Berechnungsmethode um. Gilt auch nach dem 2.
27.07.2022, 07:29
(26.07.2022, 18:41)Gast schrieb: Inoffiziell nimmt Bayern vorzugsweise „eigene“ Studierende. Bayern rechnet auch die Examensergebnisse nach deren geltenden Berechnungsmethode um. Gilt auch nach dem 2.
Das OLG München geht nach den online angegebenen Kriterien vor, völlig egal wo du studiert hast. Bei Kindern im OLG Bezirk, Ehewohnsitz über einem Jahr, Lehrstuhlstelle mindestens ein Jahr bist du sicher drin, auch in München selbst. Ansonsten kommt es allein auf die Zeit des Wohnsitzes im jeweiligen Bezirk an. Egal, ob diese vor oder während des Studiums war.
Und das OLG München hat scheinbar immer genug Stellen für alle Bewerber. Nur eben nicht in München, sondern gerne auch mal in Traunstein etc.
Außerdem wird beim ersten Examen überhaupt nichts umgerechnet. Das passiert ausschließlich bei einer Bewerbung beim Staat mit Blick auf das (allein einzuschneidende) zweite Examen. Interessant wird übrigens, ob Bayern jetzt auch die eigenen Examina umrechnet, nachdem die mündliche jetzt 30% und nicht mehr nur 25% zählt.
27.07.2022, 08:58
Hier der TE:
Für zukünftige Interessierte kurz die Antwort: die sehr freundliche Dame von der Geschäftsstelle hat mir mitgeteilt, dass Nachreichen unabhängig vom Wohnort möglich ist, es nur außerhalb Bayerns einer beglaubigten Kopie bedarf.
Danke für eure Antworten!
Für zukünftige Interessierte kurz die Antwort: die sehr freundliche Dame von der Geschäftsstelle hat mir mitgeteilt, dass Nachreichen unabhängig vom Wohnort möglich ist, es nur außerhalb Bayerns einer beglaubigten Kopie bedarf.
Danke für eure Antworten!