18.07.2022, 12:41
Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass ich mich nach meinem 2 Staatsexamen bei insgesamt sechs verschiedenen Justizverwaltungen beworben habe. Da ich ungebunden war (und seinerzeit nur wenige Einstellungen vorgenommen wurden), wollte ich meine Bewerbungen möglichst breit streuen. Ich hatte auch tatsächlich 6 Vorstellungsgespräche, wobei es im Grunde nie zu Konflikten kam. Baden-Württemberg und Bayern hatten sich zum Beispiel telefonisch schon nach wenigen Tagen gemeldet. Da konnte ich ohne Probleme Termine vereinbaren. Man zeigte sich auch sehr flexibel und hat mir nicht einfach nur einen Termin "aufs Auge gedrückt". Die weiteren Einladungen trudelten dann im weiteren Verlauf ein, teilweise telefonisch, eine kam per E-Mail und eine weitere per Post mit der Bitte um Rückruf. Ich hatte auch den Eindruck, dass nicht alle meine Ref-Akte angefordert haben, zumal ich meine Zeugnisse ohnehin mitgeschickt hatte. Und offen gestanden war mir das auch recht egal, ob und wie sie an die Akte kommen. Ich habe alle sechs Gespräche - auch zu Trainingszwecken und aus Neugier - mitgenommen. Nur bei zweien wurde ich gefragt, ob ich mich auch wonanders beworben hatte, was ich unumwunden bejaht habe. Ich sehe darin auch kein Problem und finde es wichtig, mit offenen Karten zu spielen. Letztlich habe ich mich dann für BW entschieden und es bislang nie bereut.
18.07.2022, 12:52
Ich hatte mich auch in mehreren BL und auch bei verschiedenen Gerichtsbarkeiten beworben.
Wann sie die Akte wollten, war ganz unterschiedlich.
In einem BL wurde ich ohne Anforderung der Akte zum Gespräch eingeladen und mir anschließend eine Stelle angeboten, ohne dass sie je reingeguckt hätten.
In einem anderen BL gab es wegen der Fachgerichtsbarkeit mehrere Gespräche, meine Akte war da aber schon in einem anderen BL, da wollten sie sie spätestens bis es ganz final wurde.
In NRW wollten sie die Akte am frühesten, immer schon vor den Gesprächen.
Nach anderen Bewerbungen wurde ich eigentlich immer gefragt, teilweise schon bei der Einladung zum Gespräch.
Das OLG, bei dem deine Akte grundsätzlich liegt, teilt bei Anforderung der Akte nur mit, dass die Akte gerade versendet ist, aber nicht an wen.
Wann sie die Akte wollten, war ganz unterschiedlich.
In einem BL wurde ich ohne Anforderung der Akte zum Gespräch eingeladen und mir anschließend eine Stelle angeboten, ohne dass sie je reingeguckt hätten.
In einem anderen BL gab es wegen der Fachgerichtsbarkeit mehrere Gespräche, meine Akte war da aber schon in einem anderen BL, da wollten sie sie spätestens bis es ganz final wurde.
In NRW wollten sie die Akte am frühesten, immer schon vor den Gesprächen.
Nach anderen Bewerbungen wurde ich eigentlich immer gefragt, teilweise schon bei der Einladung zum Gespräch.
Das OLG, bei dem deine Akte grundsätzlich liegt, teilt bei Anforderung der Akte nur mit, dass die Akte gerade versendet ist, aber nicht an wen.
18.07.2022, 13:29
Wenn ich das so lese stelle ich mir die Frage, ob nicht ggf. eine digitale Akte sinnvoll ein könnte
18.07.2022, 14:41
Wirklich, eines digitale Akte hatte Vorteile in der Verwaltung und in der Justiz? Am besten Mal jemandem Bescheid geben, das ist bestimmt eine unbekannte Information
18.07.2022, 15:06
digitale Akte hat auch massive Nachteile. Ua ist die Software einfach Mist und es macht weder Spaß noch ist es effizienzsteigernd damit zu arbeiten
18.07.2022, 15:52
(18.07.2022, 15:06)Gast schrieb: digitale Akte hat auch massive Nachteile. Ua ist die Software einfach Mist und es macht weder Spaß noch ist es effizienzsteigernd damit zu arbeiten
Das kann ich weder für die elektronische Gerichts- noch für die elektronische Verwaltungsakte bestätigen. Zwar hat die serverbedingte Performance gelegentlich noch etwas Luft nach oben. Sie ermöglicht dennoch ein sinnvolles Arbeiten von zu Hause aus, ohne, dass man schwere Akten spazieren tragen muss. Die Software - jedenfalls die von PDV - ist gut bedienbar und ist ein Vorteil gegenüber der früheren "Zettelwirtschaft".
18.07.2022, 16:41
Dann seid ihr den Anwälten weit voraus
18.07.2022, 16:48
Wow, ganz lieben Dank für die Antworten, die helfen wirklich und sind sehr informativ. Es klingt nicht so komliziert wie ich befürchtet habe. Nun frage ich mich, wie Ihr es bei einer früheren Zusage eines weniger beliebten BL gehandhabt habt. Habt Ihr um Bedenkzeit gebeten oder um Verschiebung des Einstellungstermins, bis Ihr die Antwort vom beliebteren BL hattet oder gar die Gespräche verschoben? Ich habe den Eindruck, dass diese Vorgehensweise vielleicht nicht den besten Eindruck hinterlässt.
18.07.2022, 17:06
PS: Schließlich geht es mir um die - befürchtete - Situation, zusagen zu müssen, ohne zuvor die anderen Gespräche wahrgenommen zu haben. Zum Beispiel muss man sich in NRW meines Wissens nach Zusage verpflichten, andere Bewerbungen zurückzuznehmen. Anscheinend hattet Ihr aber die Möglichkeit, sich die Entscheidung zu überlegen.
26.01.2023, 16:02
Hallo zusammen,
ich befinde mich in einer ähnlichen Situation wie meine Vorposter. Ich habe mich jedoch schon in Bundesland A beworben und das Bewerbungsgespräch erfolgreich absolviert, warte jetzt aber seit einiger Zeit auf eine freie Stelle an meinem Wunschort. Ich spiele nun mit dem Gedanken, mich in Bundesland B zu bewerben. Hintergrund ist, dass ich nach einigen Jahren in Bundesland A sowieso vorgehabt hätte, nach Bundesland B (mein "Heimatbundesland") zu wechseln.
Meine Frage bezieht sich nun auf folgende Konstellation: Angenommen, ich bewerbe mich nun in Bundesland B, während des Bewerbungsprozesses (bspw. nach schon erfolgreich absolviertem Bewerbungsgespräch in Bundesland B) meldet sich nun doch noch Bundesland A mit einer jetzt freien Stelle. Wie reagiert die Justiz in Bundesland B, wenn ich während des laufenden Bewerbungsprozesses wieder absage? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass ich nach einiger Zeit ja dennoch gerne von Bundesland A nach Bundesland B wechseln würde? Ist die Justiz in Bundesland B dann "beleidigt" aufgrund der Absage bzw. ist man irgendwie "verbrannt", wenn man einmal abgesagt hat, so dass dies einem späteren Wechsel in dieses Bundesland entgegenstehen könnte?
Über Erfahrungen hierzu wäre ich sehr dankbar!
ich befinde mich in einer ähnlichen Situation wie meine Vorposter. Ich habe mich jedoch schon in Bundesland A beworben und das Bewerbungsgespräch erfolgreich absolviert, warte jetzt aber seit einiger Zeit auf eine freie Stelle an meinem Wunschort. Ich spiele nun mit dem Gedanken, mich in Bundesland B zu bewerben. Hintergrund ist, dass ich nach einigen Jahren in Bundesland A sowieso vorgehabt hätte, nach Bundesland B (mein "Heimatbundesland") zu wechseln.
Meine Frage bezieht sich nun auf folgende Konstellation: Angenommen, ich bewerbe mich nun in Bundesland B, während des Bewerbungsprozesses (bspw. nach schon erfolgreich absolviertem Bewerbungsgespräch in Bundesland B) meldet sich nun doch noch Bundesland A mit einer jetzt freien Stelle. Wie reagiert die Justiz in Bundesland B, wenn ich während des laufenden Bewerbungsprozesses wieder absage? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass ich nach einiger Zeit ja dennoch gerne von Bundesland A nach Bundesland B wechseln würde? Ist die Justiz in Bundesland B dann "beleidigt" aufgrund der Absage bzw. ist man irgendwie "verbrannt", wenn man einmal abgesagt hat, so dass dies einem späteren Wechsel in dieses Bundesland entgegenstehen könnte?
Über Erfahrungen hierzu wäre ich sehr dankbar!