16.11.2018, 11:49
Hallo zusammen :)
Wollte einmal fragen wie das in NRW mit den Hinweisen für genutzte Kommentare und Gesetze funktioniert.
Ich habe gehört man könnte vorgefertigte Zettel anfertigen, darauf dann die genutzten Gesetze und Kommentare notieren und dann der Klausur beiheften. Ist das richtig so?
Wollte einmal fragen wie das in NRW mit den Hinweisen für genutzte Kommentare und Gesetze funktioniert.
Ich habe gehört man könnte vorgefertigte Zettel anfertigen, darauf dann die genutzten Gesetze und Kommentare notieren und dann der Klausur beiheften. Ist das richtig so?
16.11.2018, 11:51
ja, am Besten am PC vorbereitet und ausgedruckt
16.11.2018, 13:26
(16.11.2018, 11:49)NRW Examen schrieb: Hallo zusammen :)
Wollte einmal fragen wie das in NRW mit den Hinweisen für genutzte Kommentare und Gesetze funktioniert.
Ich habe gehört man könnte vorgefertigte Zettel anfertigen, darauf dann die genutzten Gesetze und Kommentare notieren und dann der Klausur beiheften. Ist das richtig so?
Äh...was?
16.11.2018, 14:11
Am besten vorbereiten, vor den Klausuren acht mal ausdrucken und täglich einen mitnehmen. Er wird dann bei Abgabe der Klausur mit in deinen Bogen gelegt. Und bitte nicht von diesem "äh was" irritieren lassen, das ist definitiv üblich und das LJPA gibt diese Möglichkeit ja selbst vor.
16.11.2018, 14:18
(16.11.2018, 14:11)NRW-DD schrieb: Am besten vorbereiten, vor den Klausuren acht mal ausdrucken und täglich einen mitnehmen. Er wird dann bei Abgabe der Klausur mit in deinen Bogen gelegt. Und bitte nicht von diesem "äh was" irritieren lassen, das ist definitiv üblich und das LJPA gibt diese Möglichkeit ja selbst vor.
Stimmt. Bei uns wurde die Aufsicht sogar etwas fuchsig, als manche den am ersten Tag nicht dabei hatten.
16.11.2018, 15:33
Und wo steht das bitte? Auf der Seite des LJPA ist sowas bei Hilfsmitteln nicht gelistet. Im Gegenteil, da steht sogar man darf nur die gestellten Blätter verwenden.
16.11.2018, 15:52
(16.11.2018, 15:33)NRW schrieb: Und wo steht das bitte? Auf der Seite des LJPA ist sowas bei Hilfsmitteln nicht gelistet. Im Gegenteil, da steht sogar man darf nur die gestellten Blätter verwenden.
Nur, weil du anscheinend noch nie die Seite des LJPA gelesen hast, ist das kein Grund, so unfreundlich zu werden.
Das steht sowohl in der Ladung als auch im Merkblatt (welches du übrigens auf der Seite des LJPA runterladen kannst: https://www.justiz.nrw.de/Karriere/lande...ngen1.pdf)
"In Ihrem eigenen Interesse werden Sie gebeten, am Ende der Klausuren anzugeben, welche Auflagen der zugelassenen Kommentare Sie benutzt haben und auf welchem Stand (Ergänzungslieferung) sich die von Ihnen benutzten Beck´schen Textausgaben befunden haben. Zu diesem Zweck ist es gestattet, ein - möglichst am PC – vorgefertigtes Blatt mit ausschließlich diesen Angaben zu den Aufsichtsarbeiten mitzubringen."
16.11.2018, 16:21
(16.11.2018, 15:33)NRW schrieb: Und wo steht das bitte? Auf der Seite des LJPA ist sowas bei Hilfsmitteln nicht gelistet. Im Gegenteil, da steht sogar man darf nur die gestellten Blätter verwenden.
Wie wäre es wenn du die Seite des LJPA‘s mal liest, statt direkt so unfreundlich zu werden? Was der Beipackzettel mit einem Hilfsmittel zu tun hat, ist auch höchst fraglich...
16.11.2018, 17:05
16.11.2018, 17:19
(16.11.2018, 17:05)LSA schrieb:(16.11.2018, 14:15)Soorvaginitis schrieb: Kommentare ergeben. Gerade im Hinblick auf Letzteres ist es zwingend notwendig, da die Auflagen stark variieren.
Es gibt Kandidaten, die *nicht* mit den aktuellsten Kommentarauflagen ins Examen gehen?
Oder so schön wie bei mir, wenn am Tag vor der letzten Zivilrecht der neue Palandt kommt. Der war natürlich nicht im Koffer und ich konnte mir den nicht mehr besorgen (die Buchhandlung meinte, sie kriegen den erst immer ein paar Tage später und Amazon scheidet natürlich aus, wenn man morgens die Klausur schreibt und abends dann der Kommentar kommt).