12.07.2022, 18:00
12.07.2022, 18:05
(12.07.2022, 17:12)Gast Nds schrieb:(12.07.2022, 16:23)Gast schrieb: Hallo, könnte eine/r aus Niedersachsen berichten, was heute dran war? StrafR/ÖR? vielen Dank schon mal im Voraus :-)In Strafrecht lief der Ferkel-Fall. OLG Naumburg.
In ÖR Beamtenrecht. Ein Polizeibeamter hat gegen eine Verfügung geklagt die ihm das führen eines Dienstafahrzeuges untersagt hat.
Grund dafür war, das er sich geweigert hatte eine Blutentnahme zuzulassen, welche nach einem Protokoll der Polizeiärtte:innen des niedersächsischen Ministeriums 2013 erlassen wurde.
Die Blutentnahme wurde als notwendig erachtet um die Fähigkeit zum Führen der Dienstafahrzeuge auszustellen.
Es war dann gefordert eine Klageerwiderung zu schreiben oder wenn bereits unzulässig einen Vermerk aber auf jeden Fall war die RMK der Untersagung zu überprüfen.
Joa. Lösung kein Ahnung habe natürlich Beamtenrecht nicht nochmal angeschaut
1 zu 1 gleiche Klausur ausm Ringtausch März 2022...
12.07.2022, 18:18
Zur ÖR WVR in Niedersachsen.
Was war eure Statthafte Klageart und vorallem welche Rechtsgrundlage habt ihr angenommen?
Was war eure Statthafte Klageart und vorallem welche Rechtsgrundlage habt ihr angenommen?
12.07.2022, 18:36
(12.07.2022, 18:18)Juridicudus schrieb: Zur ÖR WVR in Niedersachsen.
Was war eure Statthafte Klageart und vorallem welche Rechtsgrundlage habt ihr angenommen?
Also wenn es die Klausur zum Dienstauto ist: https://openjur.de/u/116229.html
12.07.2022, 18:49
(12.07.2022, 18:36)Gast schrieb:(12.07.2022, 18:18)Juridicudus schrieb: Zur ÖR WVR in Niedersachsen.
Was war eure Statthafte Klageart und vorallem welche Rechtsgrundlage habt ihr angenommen?
Also wenn es die Klausur zum Dienstauto ist: https://openjur.de/u/116229.html
War meine 2. schlechteste Klausur im März-Durchgang :( Besonders die Herleitung der Rechtsgrundlage war derbe unschön bei mir^^
12.07.2022, 19:49
(12.07.2022, 18:49)Berlino schrieb:(12.07.2022, 18:36)Gast schrieb:(12.07.2022, 18:18)Juridicudus schrieb: Zur ÖR WVR in Niedersachsen.
Was war eure Statthafte Klageart und vorallem welche Rechtsgrundlage habt ihr angenommen?
Also wenn es die Klausur zum Dienstauto ist: https://openjur.de/u/116229.html
War meine 2. schlechteste Klausur im März-Durchgang :( Besonders die Herleitung der Rechtsgrundlage war derbe unschön bei mir^^
Wurde erwartet, dass man auf die FeV usw kommt? Im Sachverhalt statt was von organsationsgewalt des Dienstherrn?

12.07.2022, 20:13
(12.07.2022, 19:49)diejuristin_ schrieb:(12.07.2022, 18:49)Berlino schrieb:(12.07.2022, 18:36)Gast schrieb:(12.07.2022, 18:18)Juridicudus schrieb: Zur ÖR WVR in Niedersachsen.
Was war eure Statthafte Klageart und vorallem welche Rechtsgrundlage habt ihr angenommen?
Also wenn es die Klausur zum Dienstauto ist: https://openjur.de/u/116229.html
War meine 2. schlechteste Klausur im März-Durchgang :( Besonders die Herleitung der Rechtsgrundlage war derbe unschön bei mir^^
Wurde erwartet, dass man auf die FeV usw kommt? Im Sachverhalt statt was von organsationsgewalt des Dienstherrn?
Kann ich dir leider noch nicht sagen, habe erst im August mündliche und bis dahin kommen wir nicht an die Voten ran. Ich hab sogar die LK angenommen, aber scheinbar haben die meine "Kraut-und-Rüben"-Herleitung in der Begründetheit extrem angestrichen....sehr schade, dabei kam ich zum richtigen Ergebnis. Ich glaube die 2 Hauptpunktebringer waren 1. Abgrenzung AK/LK und 2. Herleitung der RGL. Der Rest war ja im Grunde auf dem Silbertablett geliefert. Da die Klausur jetzt innerhalb eines Jahres 3-4x lief werden wohl auch einige die richtige Lösungen gehabt haben. Mich hats jedenfalls übel frustriert, da die Klausur ja nicht wirklich schwer war.
12.07.2022, 20:18
Also ich bin ehrlich: Bei mir ist die Herleitung ein Dreizeiler....Bin nicht auf die DSG-Normen gekommen? was ist das bitte? Also wenn wirklich Leute die Lösung hatten dann herzlichen Glückwunsch zum zweistelligen Ergebnis. Glaube nicht, dass irgendwer, der die Lösung nicht kannte das derart Umgesetzt hat wie die Lösung. Zumindest bestanden sollte es aber sein. Also weiter gehts

13.07.2022, 08:39
(12.07.2022, 20:18)Juliano 2022 schrieb: Also ich bin ehrlich: Bei mir ist die Herleitung ein Dreizeiler....Bin nicht auf die DSG-Normen gekommen? was ist das bitte? Also wenn wirklich Leute die Lösung hatten dann herzlichen Glückwunsch zum zweistelligen Ergebnis. Glaube nicht, dass irgendwer, der die Lösung nicht kannte das derart Umgesetzt hat wie die Lösung. Zumindest bestanden sollte es aber sein. Also weiter gehts
Wenn die datenschutzrechtliche Thematik im SV nicht angelegt war (vom Kläger nicht vorgetragen?), kann ich mir nicht vorstellen, dass hierzu (dezidierte) Ausführungen in der Klageerwiderung erwartet wurden. Aus praktischer Sicht wäre es auch komisch, in einer Klageerwiderung auf Themen einzugehen, die der Kläger in seiner Klage nicht adressiert hat (Stichwort "schlafende Hunde wecken"). In nach der o.g. VG Düsseldorf-Entscheidung (2006) ergangenen Entscheidungen des OVG NRW (2009) und des VG Münster (2010) wurde das Thema Datenschutz/DSGVO/Datenschutzrecht der Bundesländer im Zusammenhang mit der Blutprobe mit keinem Wort erwähnt, siehe OVG NRW, Beschluss vom 02.07.2009 – 6 A 4096/06 sowie VG Münster, Urteil vom 13.04.2010 – 4 K 933/07. Haltet durch, bald geschafft!
13.07.2022, 11:16
Die Prüfung datenschutzrechtlicher Vorschriften war in Nds doch auch laut Bearbeitervermerk ausgeschlossen.