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Beste Tauchstation Hamburg
wacaffe
Member
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Beiträge: 126
Themen: 10
Registriert seit: Jun 2022
#1
04.07.2022, 14:35
Moin, ich bin gerade mit der Planung des Ref in HH ab 01.08. befasst.

Hier kann man die Stationen nach der Zivilrechtsstage ja recht frei organisieren. 

Mir stellt sich die Frage ob es Erfahrungswerte gibt, welche Station sich am Besten unmittelbar vor den Klausuren eignet? 

Abstrakte Optionen wie ich sie sehe:

I) Man macht als letzte Station vor Examen Wahlstation I. Die darf in HH aber keine Anwaltsstation sein (ergo dann verwaltung oder gericht) 
II) Man legt die Anwaltsstation (bei mir wohl unterschiedliche GK) dorthin mit entsprechendem Risiko bezüglich "tauchen" 

Verwaltungsstation darf nicht vor den Klausuren liegen fällt also raus.

Sicher ist es auch immer von der individuellen Gegebenheiten beim jeweiligen Arbeitgeber anhängig, ggf gibt es ja aber generelle Tips was sich eher anbietet.

Danke im Voraus für Input
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Gast
Unregistered
 
#2
06.07.2022, 22:17
Die ganz überwiegend gewählte Gestaltung ist die, die Anwaltsstation (die man ggf. gesplitet hat) unmittelbar vor das Examen zu legen. In der Wahlstation I macht man ja typischerweise eine Station, in der man sich arbeitstechnisch auch etwas einbringen möchte, was kurz vor dem Examen eher schwierig ist.
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Gast
Unregistered
 
#3
07.07.2022, 08:29
Die Wahlstation I darf in HH nicht direkt vor den Klausuren liegen, dh Anwalt oder Verwaltung zum tauchen
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wacaffe
Member
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Beiträge: 126
Themen: 10
Registriert seit: Jun 2022
#4
07.07.2022, 10:24
(07.07.2022, 08:29)Gast schrieb:  Die Wahlstation I darf in HH nicht direkt vor den Klausuren liegen, dh Anwalt oder Verwaltung zum tauchen
Njet, es ist die Verwaltungsstation die nicht unmittelbar vor der Wahlstation II, und damit in der unmittelbaren Lernphase, liegen darf. Steht so im ref Rat Leitfaden und in der Verfügung.

Was anderes habe ich noch nicht gesehen. Woher kommt deine Info?
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Gast
Unregistered
 
#5
07.07.2022, 11:46
(07.07.2022, 08:29)Gast schrieb:  Die Wahlstation I darf in HH nicht direkt vor den Klausuren liegen, dh Anwalt oder Verwaltung zum tauchen

Das ist falsch. Die zwingenden Anforderungen an die Stationsfolge ergeben sich aus § 40 II HmbJAG und lauten wie folgt: Erste Station ist die Strafstation, zweite die Zivilstation und letzte die Wahlstation II. Die Verwaltungsstation darf nicht unmittelbar vor der Wahlstation II liegen. Bei allem anderen ist der Referendar frei, wobei die Anwaltsstation auch geteilt werden darf.
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