22.06.2022, 15:34
(22.06.2022, 15:33)Gast schrieb:(22.06.2022, 15:32)Gast schrieb: Die letzte Klausur im ÖR war nach dem alten Modus mit 11 Klausuren normalerweise immer etwas Exotisches. Ob das bei dem Modus mit 9 Klausuren jetzt auch noch so ist, kann ich nicht beurteilen.
Ich denke, dass das heute die exotische Klausur war..
22.06.2022, 15:51
(22.06.2022, 15:32)Gast schrieb: Mag jemand mal nen Überiss geben, was heute ungefähr wie zu prüfen war? Bin irgendwie völlig lost.
I. Zuständigkeit LRA, ja nach 109,110 GO, örtlich war ja angegeben im SV
Rechtsaufsichtzuständigkeit wegen Aufgaben der Gemeinde im eigenen Wirkungskreis
II. Beanstandung und Abänderungsverlangen v. TOP 1
1. Beschluss Rw, wegen Verstoß gegen höherrangiges Recht, Satzungserlass war in der Form nicht möglich
2. Ausübung Ermessen
III. Beanstandung und Aufhebung TOP 3
1. Beschluss rechtswidrig, da Kompetenzüberschreitung innerhalb der Geschäftsordnung und Verstoß gegen 31 GO ( ich hab hier auch noch gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung )
2. Ermessensausübung
IV. Beanstandung Absetzung TOP 2 und Verpflichtung zur Nachholung
1. Rechtswidrige Absetzung, da verpflichten aus 46 GO, nach Geschäftsordnung auch ordnungsgemäßer Antrag
Kein Einwand aus 59 GO, da Beanstandungsrecht Bürgermeister erst im Nachhinein möglich und im Voraus keine analoge Anwendung des 59 II GO.
2. Ermessensausübung
Den Rest (Beschlussfähigkeit, Ausschluss Öffentlichkeit bei TOP 2, sofern er stattgefunden hätte, sowie die Ersatzzwangshaft) habe ich sehr knapp im Vermerk gemacht, weil das zeitlich schon wieder gar nicht drin war.
22.06.2022, 16:06
(22.06.2022, 15:51)BayerischerLeidensgenosse schrieb:(22.06.2022, 15:32)Gast schrieb: Mag jemand mal nen Überiss geben, was heute ungefähr wie zu prüfen war? Bin irgendwie völlig lost.
I. Zuständigkeit LRA, ja nach 109,110 GO, örtlich war ja angegeben im SV
Rechtsaufsichtzuständigkeit wegen Aufgaben der Gemeinde im eigenen Wirkungskreis
II. Beanstandung und Abänderungsverlangen v. TOP 1
1. Beschluss Rw, wegen Verstoß gegen höherrangiges Recht, Satzungserlass war in der Form nicht möglich
2. Ausübung Ermessen
III. Beanstandung und Aufhebung TOP 3
1. Beschluss rechtswidrig, da Kompetenzüberschreitung innerhalb der Geschäftsordnung und Verstoß gegen 31 GO ( ich hab hier auch noch gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung )
2. Ermessensausübung
IV. Beanstandung Absetzung TOP 2 und Verpflichtung zur Nachholung
1. Rechtswidrige Absetzung, da verpflichten aus 46 GO, nach Geschäftsordnung auch ordnungsgemäßer Antrag
Kein Einwand aus 59 GO, da Beanstandungsrecht Bürgermeister erst im Nachhinein möglich und im Voraus keine analoge Anwendung des 59 II GO.
2. Ermessensausübung
Den Rest (Beschlussfähigkeit, Ausschluss Öffentlichkeit bei TOP 2, sofern er stattgefunden hätte, sowie die Ersatzzwangshaft) habe ich sehr knapp im Vermerk gemacht, weil das zeitlich schon wieder gar nicht drin war.
Was meinst du mit Beschluss war in der Form nicht möglich bei TOP 1?
22.06.2022, 16:22
Ärgerlich, wenn man das Ermessen im Bescheid selbst vergisst, wenn der Verstoß so offensichtlich ist. Liegt wohl daran, dass man nur Urteile und Anwaltsschriftsätze geübt hatte. Mies!
22.06.2022, 16:27
(22.06.2022, 16:06)Gast schrieb:(22.06.2022, 15:51)BayerischerLeidensgenosse schrieb:(22.06.2022, 15:32)Gast schrieb: Mag jemand mal nen Überiss geben, was heute ungefähr wie zu prüfen war? Bin irgendwie völlig lost.
I. Zuständigkeit LRA, ja nach 109,110 GO, örtlich war ja angegeben im SV
Rechtsaufsichtzuständigkeit wegen Aufgaben der Gemeinde im eigenen Wirkungskreis
II. Beanstandung und Abänderungsverlangen v. TOP 1
1. Beschluss Rw, wegen Verstoß gegen höherrangiges Recht, Satzungserlass war in der Form nicht möglich
2. Ausübung Ermessen
III. Beanstandung und Aufhebung TOP 3
1. Beschluss rechtswidrig, da Kompetenzüberschreitung innerhalb der Geschäftsordnung und Verstoß gegen 31 GO ( ich hab hier auch noch gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung )
2. Ermessensausübung
IV. Beanstandung Absetzung TOP 2 und Verpflichtung zur Nachholung
1. Rechtswidrige Absetzung, da verpflichten aus 46 GO, nach Geschäftsordnung auch ordnungsgemäßer Antrag
Kein Einwand aus 59 GO, da Beanstandungsrecht Bürgermeister erst im Nachhinein möglich und im Voraus keine analoge Anwendung des 59 II GO.
2. Ermessensausübung
Den Rest (Beschlussfähigkeit, Ausschluss Öffentlichkeit bei TOP 2, sofern er stattgefunden hätte, sowie die Ersatzzwangshaft) habe ich sehr knapp im Vermerk gemacht, weil das zeitlich schon wieder gar nicht drin war.
Was meinst du mit Beschluss war in der Form nicht möglich bei TOP 1?
Ich habe gesagt, dass sie prinzipiell in der Satzung regeln können, dass die Versammlungsfreiheit eingeschränkt wird, aber nicht in der Form, weil der generelle Ausschluss in der Form unverhältnismäßig ist.
22.06.2022, 16:28
(22.06.2022, 16:22)Gast schrieb: Ärgerlich, wenn man das Ermessen im Bescheid selbst vergisst, wenn der Verstoß so offensichtlich ist. Liegt wohl daran, dass man nur Urteile und Anwaltsschriftsätze geübt hatte. Mies!
Ja ärgerlich ist das schon, aber ich hab’s mal in einer AG Klausur auch vergessen im Bescheid, und da hatte ich trotzdem noch eine ganz annehmbare Note, da der Rest ordentlich war, also Kopf hoch!
22.06.2022, 16:30
22.06.2022, 16:31
Habt ihr auch kein richtiges schema geprüft sondern seid eher direkt auf die Probleme/Fehler gesprungen?
22.06.2022, 16:31
Wie lautet euer Tenor?
22.06.2022, 16:47
(22.06.2022, 16:28)BayerischerLeidensgenosse schrieb:(22.06.2022, 16:22)Gast schrieb: Ärgerlich, wenn man das Ermessen im Bescheid selbst vergisst, wenn der Verstoß so offensichtlich ist. Liegt wohl daran, dass man nur Urteile und Anwaltsschriftsätze geübt hatte. Mies!
Ja ärgerlich ist das schon, aber ich hab’s mal in einer AG Klausur auch vergessen im Bescheid, und da hatte ich trotzdem noch eine ganz annehmbare Note, da der Rest ordentlich war, also Kopf hoch!
Das beruhigt mich etwas. Habe das Ermessen auch vergessen aber sonst auch so in etwa geprüft.