20.06.2022, 16:55
Meine Hoffnung ist mittlerweile einfach nur, dass diese Klausur aufgrund ihres enormen Umfangs gnädig bewertet wird, wenn man zumindest eine ordentliche Struktur und vertretbare Ansatzpunkte hat
Ich glaube, dass morgen revision drankommt. Heute ist ja relativ wenig prozessual abgefragt worden, bis auf das Versetzungsverbot, das man aufgrund der Schreiben der Anwälte diskutieren musste und der Verzicht auf den Strafantrag.
Außerdem haben wir schon 2 Urteile geschrieben. Plädoyer glaube ich nicht wirklich, weil man da auch nicht sooo viele Prozessfragen reinpacken kann … von daher mein Tipp ganz klar auf Revision. Aber nach den letzten 5 Klausuren traue ich Ihnen alle Gemeinheiten zu also who knows
Ich glaube, dass morgen revision drankommt. Heute ist ja relativ wenig prozessual abgefragt worden, bis auf das Versetzungsverbot, das man aufgrund der Schreiben der Anwälte diskutieren musste und der Verzicht auf den Strafantrag.
Außerdem haben wir schon 2 Urteile geschrieben. Plädoyer glaube ich nicht wirklich, weil man da auch nicht sooo viele Prozessfragen reinpacken kann … von daher mein Tipp ganz klar auf Revision. Aber nach den letzten 5 Klausuren traue ich Ihnen alle Gemeinheiten zu also who knows
20.06.2022, 17:01
Ich rechne auch mit Revision. Ist ja zusammen mit der Abschlussverfügung das strafrechtliche Standardpaar in Bayern.
20.06.2022, 17:07
Gibt's irgendwelche heißen Probleme für morgen?
20.06.2022, 17:12
(20.06.2022, 16:52)anni schrieb:(20.06.2022, 16:48)BayGast schrieb: Hat hier jemand Diebstahl verneint, da es nie zum Gewahrsamsbruch kam?
Erst hatte der Haider Alleingewahrsam (von ihm beaufsichtiges Lager; Bestands- und Ausgangskontrolle) und war mit der Mitnahme durch Bogner einverstanden; und dann (weil Route frei wählbar) hatte Bogner Alleingewahrsam. Also kam es nie zu einem Gewahrsamsbruch.
Oder habe ich hier etwas übersehen?
Ich hab behauptet, dass Gewahrsamsinhaber die GmbH war und der Haider nur Besitzdiener und der auch nicht die Erlaubnis hatte, außer der üblichen Liefermenge was rauszugeben, keine Ahnung, ob man das so übertragen kann, aber ich wollte unbedingt den Diebstahl durchboxen
Okay, hab gerade gelesen, dass auch ein Besitzdiener Gewahrsam hat, dann keine Ahnung...
Genau, der Haider schien mir hier so viel Befugnisse zu haben, dass man ihn trotz Besitzdienerschaft als Alleingewahrsamsinhaber betrachten konnte (im Fischer gibts da paar Beispiele zu, z.B. auch Kassierer zwar als Besitzdiener aber alleiniger Gewahrsam wenn er/sie die Kasse abrechnet und verwaltet / so wie hier von Haider beaufsichtiges Lager und Bestandskontrolle). Die Parallele schien mir naheliegend.
20.06.2022, 17:20
(20.06.2022, 17:12)Gast schrieb:(20.06.2022, 16:52)anni schrieb:(20.06.2022, 16:48)BayGast schrieb: Hat hier jemand Diebstahl verneint, da es nie zum Gewahrsamsbruch kam?
Erst hatte der Haider Alleingewahrsam (von ihm beaufsichtiges Lager; Bestands- und Ausgangskontrolle) und war mit der Mitnahme durch Bogner einverstanden; und dann (weil Route frei wählbar) hatte Bogner Alleingewahrsam. Also kam es nie zu einem Gewahrsamsbruch.
Oder habe ich hier etwas übersehen?
Ich hab behauptet, dass Gewahrsamsinhaber die GmbH war und der Haider nur Besitzdiener und der auch nicht die Erlaubnis hatte, außer der üblichen Liefermenge was rauszugeben, keine Ahnung, ob man das so übertragen kann, aber ich wollte unbedingt den Diebstahl durchboxen
Okay, hab gerade gelesen, dass auch ein Besitzdiener Gewahrsam hat, dann keine Ahnung...
Genau, der Haider schien mir hier so viel Befugnisse zu haben, dass man ihn trotz Besitzdienerschaft als Alleingewahrsamsinhaber betrachten konnte (im Fischer gibts da paar Beispiele zu, z.B. auch Kassierer zwar als Besitzdiener aber alleiniger Gewahrsam wenn er/sie die Kasse abrechnet und verwaltet / so wie hier von Haider beaufsichtiges Lager und Bestandskontrolle). Die Parallele schien mir naheliegend.
Ich glaube, dass man im Ergebnis beides vertreten kann. Und selbst wenn nicht, ist der Rest dann ein Folgefehler. Glaube nicht, dass es einen die ganze Klausur kostet, wenn man hier unterschiedliche Ergebnisse hat. Habe es auch nicht richtig aus dem SV raus arbeiten können, was genau sie hier wollten.
20.06.2022, 17:43
Hat noch jemand 248b StGB angenommen bzgl der Fahrt zu der anderen Bäckerin?
20.06.2022, 17:45
20.06.2022, 17:45
(20.06.2022, 17:43)Gast schrieb: Hat noch jemand 248b StGB angenommen bzgl der Fahrt zu der anderen Bäckerin?
Ich, war mir aber wegen dieser Subsidiaritätsklausel unsicher, aber hab dann gesagt, dass ein anderes Schutzgut betroffen ist (Diebstahl bezog sich auf Teigrohlinge, 248b auf Auto), aber ich denk, dass das falsch ist.

20.06.2022, 17:53
20.06.2022, 17:55