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  5. Wissenschaftlicher Mitarbeiter nach schriftlichem Examen
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Antworten

 
Wissenschaftlicher Mitarbeiter nach schriftlichem Examen
EndlichExamen
Unregistered
 
#1
09.06.2022, 16:53
Hallo,

ich habe jetzt den staatlichen Teil meines ersten Examens mit 8p abgeschlossen. Leider muss ich jedoch nun noch meinen Schwerpunkt machen. Dieser liegt bei mir im Arbeitsrecht, sodass ich mir überlegt hatte, während des halben Jahres, in dem ich nun auf den Schwerpunkt lerne, begleitend für 1-3 Tage/Woche in einer Kanzlei (am besten im Arbeitsrecht) als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu arbeiten. Dazu hätte ich jetzt einige Fragen:

1. Ist es möglich ohne das "gesamte" erste Staatsexamen bei einer Kanzlei als WissMit zu arbeiten?
2. Falls ja: Ist mit Abstrichen im Gehalt zu rechnen im Vergleich zu Absolventen, die auch bereits Schwerpunkt gemacht haben?
2. Ist es mit meinen 8p realistisch bei größeren Kanzleien (T2,T3) als WissMit genommen zu werden?

Vermutlich wird es darauf pauschal keine zufriedenstellenden Antworten geben, aber der ein oder andere Erfahrungsbericht wäre sehr hilfreich Prost
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Die Spitze der Sozialkompetenz
Member
***
Beiträge: 202
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2021
#2
09.06.2022, 17:21
3x ja.
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JurMUC
Member
***
Beiträge: 90
Themen: 2
Registriert seit: May 2022
#3
09.06.2022, 17:27
Selbe Konstellation wie bei dir, hat in einer großen Arbeitsrechtsboutique geklappt - ohne Gehaltsabstriche.
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Gast
Unregistered
 
#4
09.06.2022, 17:33
1. Ja
2. Nein, einzige mir bekannte Kanzlei, die WiMis nur mit Pflichtfachprüfung diskriminiert“, ist Gleiss Lutz.
3. Ja
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Joko
Posting Freak
*****
Beiträge: 866
Themen: 15
Registriert seit: Dec 2021
#5
09.06.2022, 17:41
(09.06.2022, 17:33)Gast schrieb:  1. Ja
2. Nein, einzige mir bekannte Kanzlei, die WiMis nur mit Pflichtfachprüfung diskriminiert“, ist Gleiss Lutz.
3. Ja

Nur Mut.
8 Punkte staatlich sind sehr solide.

Das klappt auf jeden Fall irgendwo. :)

Berichte gerne mal. Viele fragen sich bestimmt Ähnliches.
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Gast
Unregistered
 
#6
09.06.2022, 19:05
(09.06.2022, 17:33)Gast schrieb:  1. Ja
2. Nein, einzige mir bekannte Kanzlei, die WiMis nur mit Pflichtfachprüfung diskriminiert“, ist Gleiss Lutz.
3. Ja



Ich habe das in der Vergangenheit von mehreren Kanzleien gehört (z.B. DLA).
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wacaffe
Member
***
Beiträge: 126
Themen: 10
Registriert seit: Jun 2022
#7
10.06.2022, 20:23
Unbedingt machen.

Finanziell zahlen die meisten GK vor endgültigem 1. Ex weniger aber immer noch ausreichend. (roundabout 600 pro Wochenarbeitstag)

Arbeitserfahrung auf jeden fall sinnvoll und man kann schonmal eruieren ob GK etwas für einen wäre.

Im Bewerbungsgepräcjh einfach offen ansprechen, dass man in den letzten 1 1/2 Monaten vor Examen dann lernbedingt reduzieren möchte (1Tag oä). Dürfte bei den meisten kein Problem sein
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Frischi
Member
***
Beiträge: 98
Themen: 16
Registriert seit: Dec 2021
#8
10.06.2022, 20:33
ja
nicht unbedingt
ja
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Spitzbube
Member
***
Beiträge: 68
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2022
#9
10.06.2022, 23:09
(10.06.2022, 20:23)wacaffe schrieb:  Unbedingt machen.

Finanziell zahlen die meisten GK vor endgültigem 1. Ex weniger aber immer noch ausreichend. (roundabout 600 pro Wochenarbeitstag)

Arbeitserfahrung auf jeden fall sinnvoll und man kann schonmal eruieren ob GK etwas für einen wäre.

Im Bewerbungsgepräcjh einfach offen ansprechen, dass man in den letzten 1 1/2 Monaten vor Examen dann lernbedingt reduzieren möchte (1Tag oä). Dürfte bei den meisten kein Problem sein

Ich würde widersprechen, erfahrungsgemäß zahlen die meisten Kanzleien auch ohne Schwerpunkt das gleiche Gehalt. Wieso auch nicht, wenn sie gleichzeitig gerne betonen, dass sowieso die Pflichtfachprüfung entscheidend(er) sei.

Ich weiß zwar nicht in welcher Stadt du arbeiten willst, sollten es aber die üblichen GK-Städte sein, würde ich aktuell keinesfalls unter 800/WAT anfangen.
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Gast
Unregistered
 
#10
11.06.2022, 16:33
(10.06.2022, 23:09)Spitzbube schrieb:  
(10.06.2022, 20:23)wacaffe schrieb:  Unbedingt machen.

Finanziell zahlen die meisten GK vor endgültigem 1. Ex weniger aber immer noch ausreichend. (roundabout 600 pro Wochenarbeitstag)

Arbeitserfahrung auf jeden fall sinnvoll und man kann schonmal eruieren ob GK etwas für einen wäre.

Im Bewerbungsgepräcjh einfach offen ansprechen, dass man in den letzten 1 1/2 Monaten vor Examen dann lernbedingt reduzieren möchte (1Tag oä). Dürfte bei den meisten kein Problem sein

Ich würde widersprechen, erfahrungsgemäß zahlen die meisten Kanzleien auch ohne Schwerpunkt das gleiche Gehalt. Wieso auch nicht, wenn sie gleichzeitig gerne betonen, dass sowieso die Pflichtfachprüfung entscheidend(er) sei.

Ich weiß zwar nicht in welcher Stadt du arbeiten willst, sollten es aber die üblichen GK-Städte sein, würde ich aktuell keinesfalls unter 800/WAT anfangen.

Skadden zb nicht.
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