09.06.2022, 16:53
Hallo,
ich habe jetzt den staatlichen Teil meines ersten Examens mit 8p abgeschlossen. Leider muss ich jedoch nun noch meinen Schwerpunkt machen. Dieser liegt bei mir im Arbeitsrecht, sodass ich mir überlegt hatte, während des halben Jahres, in dem ich nun auf den Schwerpunkt lerne, begleitend für 1-3 Tage/Woche in einer Kanzlei (am besten im Arbeitsrecht) als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu arbeiten. Dazu hätte ich jetzt einige Fragen:
1. Ist es möglich ohne das "gesamte" erste Staatsexamen bei einer Kanzlei als WissMit zu arbeiten?
2. Falls ja: Ist mit Abstrichen im Gehalt zu rechnen im Vergleich zu Absolventen, die auch bereits Schwerpunkt gemacht haben?
2. Ist es mit meinen 8p realistisch bei größeren Kanzleien (T2,T3) als WissMit genommen zu werden?
Vermutlich wird es darauf pauschal keine zufriedenstellenden Antworten geben, aber der ein oder andere Erfahrungsbericht wäre sehr hilfreich
ich habe jetzt den staatlichen Teil meines ersten Examens mit 8p abgeschlossen. Leider muss ich jedoch nun noch meinen Schwerpunkt machen. Dieser liegt bei mir im Arbeitsrecht, sodass ich mir überlegt hatte, während des halben Jahres, in dem ich nun auf den Schwerpunkt lerne, begleitend für 1-3 Tage/Woche in einer Kanzlei (am besten im Arbeitsrecht) als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu arbeiten. Dazu hätte ich jetzt einige Fragen:
1. Ist es möglich ohne das "gesamte" erste Staatsexamen bei einer Kanzlei als WissMit zu arbeiten?
2. Falls ja: Ist mit Abstrichen im Gehalt zu rechnen im Vergleich zu Absolventen, die auch bereits Schwerpunkt gemacht haben?
2. Ist es mit meinen 8p realistisch bei größeren Kanzleien (T2,T3) als WissMit genommen zu werden?
Vermutlich wird es darauf pauschal keine zufriedenstellenden Antworten geben, aber der ein oder andere Erfahrungsbericht wäre sehr hilfreich

09.06.2022, 17:21
3x ja.
09.06.2022, 17:27
Selbe Konstellation wie bei dir, hat in einer großen Arbeitsrechtsboutique geklappt - ohne Gehaltsabstriche.
09.06.2022, 17:33
1. Ja
2. Nein, einzige mir bekannte Kanzlei, die WiMis nur mit Pflichtfachprüfung diskriminiert“, ist Gleiss Lutz.
3. Ja
2. Nein, einzige mir bekannte Kanzlei, die WiMis nur mit Pflichtfachprüfung diskriminiert“, ist Gleiss Lutz.
3. Ja
09.06.2022, 17:41
09.06.2022, 19:05
10.06.2022, 20:23
Unbedingt machen.
Finanziell zahlen die meisten GK vor endgültigem 1. Ex weniger aber immer noch ausreichend. (roundabout 600 pro Wochenarbeitstag)
Arbeitserfahrung auf jeden fall sinnvoll und man kann schonmal eruieren ob GK etwas für einen wäre.
Im Bewerbungsgepräcjh einfach offen ansprechen, dass man in den letzten 1 1/2 Monaten vor Examen dann lernbedingt reduzieren möchte (1Tag oä). Dürfte bei den meisten kein Problem sein
Finanziell zahlen die meisten GK vor endgültigem 1. Ex weniger aber immer noch ausreichend. (roundabout 600 pro Wochenarbeitstag)
Arbeitserfahrung auf jeden fall sinnvoll und man kann schonmal eruieren ob GK etwas für einen wäre.
Im Bewerbungsgepräcjh einfach offen ansprechen, dass man in den letzten 1 1/2 Monaten vor Examen dann lernbedingt reduzieren möchte (1Tag oä). Dürfte bei den meisten kein Problem sein
10.06.2022, 20:33
ja
nicht unbedingt
ja
nicht unbedingt
ja
10.06.2022, 23:09
(10.06.2022, 20:23)wacaffe schrieb: Unbedingt machen.
Finanziell zahlen die meisten GK vor endgültigem 1. Ex weniger aber immer noch ausreichend. (roundabout 600 pro Wochenarbeitstag)
Arbeitserfahrung auf jeden fall sinnvoll und man kann schonmal eruieren ob GK etwas für einen wäre.
Im Bewerbungsgepräcjh einfach offen ansprechen, dass man in den letzten 1 1/2 Monaten vor Examen dann lernbedingt reduzieren möchte (1Tag oä). Dürfte bei den meisten kein Problem sein
Ich würde widersprechen, erfahrungsgemäß zahlen die meisten Kanzleien auch ohne Schwerpunkt das gleiche Gehalt. Wieso auch nicht, wenn sie gleichzeitig gerne betonen, dass sowieso die Pflichtfachprüfung entscheidend(er) sei.
Ich weiß zwar nicht in welcher Stadt du arbeiten willst, sollten es aber die üblichen GK-Städte sein, würde ich aktuell keinesfalls unter 800/WAT anfangen.
11.06.2022, 16:33
(10.06.2022, 23:09)Spitzbube schrieb:(10.06.2022, 20:23)wacaffe schrieb: Unbedingt machen.
Finanziell zahlen die meisten GK vor endgültigem 1. Ex weniger aber immer noch ausreichend. (roundabout 600 pro Wochenarbeitstag)
Arbeitserfahrung auf jeden fall sinnvoll und man kann schonmal eruieren ob GK etwas für einen wäre.
Im Bewerbungsgepräcjh einfach offen ansprechen, dass man in den letzten 1 1/2 Monaten vor Examen dann lernbedingt reduzieren möchte (1Tag oä). Dürfte bei den meisten kein Problem sein
Ich würde widersprechen, erfahrungsgemäß zahlen die meisten Kanzleien auch ohne Schwerpunkt das gleiche Gehalt. Wieso auch nicht, wenn sie gleichzeitig gerne betonen, dass sowieso die Pflichtfachprüfung entscheidend(er) sei.
Ich weiß zwar nicht in welcher Stadt du arbeiten willst, sollten es aber die üblichen GK-Städte sein, würde ich aktuell keinesfalls unter 800/WAT anfangen.
Skadden zb nicht.