• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Versorgungswerk
« 1 ... 4 5 6 7 8 »
 
Antworten

 
Versorgungswerk
Egal
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.235
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#51
08.06.2022, 08:53
(08.06.2022, 08:17)Gast schrieb:  
(08.06.2022, 08:13)Gast schrieb:  Ich habe mich als Unternehmensjurist für die Zulassung als Syndikus entschieden.

Einfache Risikoabwägung: 

Dass angesammelte Anwartschaften in der GRV in der Zukunft erhebliche Wertverluste erleiden werden, halte ich für sehr wahrscheinlich. Entweder durch fehlenden Inflationsausgleich oder durch weitere Herabsetzung des Renteneintrittsalters.

Versorgungswerke können in Zahlungsschwierigkeiten geraten und erworbene Rentenanwartschaften kürzen. Das ist ein normales wirtschaftliches Risiko, was ich als sehr viel niedriger einschätze als das klar erkennbare und kaum vermeidbare politisch/gesellschaftliche Risiko der Rentenkürzung aufgrund des missratenden Umlageverfahrens in der GRV. Die Pleite eines Versorgungswerkes halte ich aufgrund der vorgeschriebenen Anlagestruktur (wenig renditereiche Risiko-Anlagen) für ziemlich unwahrscheinlich.

In die GRV werde ich in Zukunft freiwillig den Mindestbeitrag einzahlen, um die 5 Jahre Mindestversicherungszeit voll zu machen. Hat nach jetzigem Recht Vorteile bei der Krankenversicherung im Alter (Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner, keine KV-Beiträge auf Kapitalerträge).

Dass die VW eine höhere Rendite bringen als die GRV halte ich für sehr plausibel, habe es aber selbst noch nicht nachgerechnet. Die erste Prognose, die ich vor zwei Jahren bekommen hatte, war noch völlig schief und krumm, weil dort niedrige Beitragszeiten aus Nachversicherung und beitragsfreie Zeiten aus Elternzeiten enthalten waren.

Ergänzung: Was man beim Vergleich Rente VW/GRV allerdings immer zu Lasten des VW berücksichtigen muss, ist das bei der VW-Rente im Versorgungsfall doppelt so hohe KV-Beiträge anfallen. Die GRV übernimmt für Rentner den Arbeitgeberanteil in der Krankenversicherung, das VW nicht.

Auch das nur, wenn man keine Rente in der GRV erworben hat. Da du vorhast, einzuzahlen, wird das bei dir nicht der Fall sein.

Ich habe teilweise sozialversicherungspflichtig, teilweise auf Minijob-Basis vor meiner Zulassung zur Anwaltschaft gearbeitet. Offiziell habe ich die 5 Jahre noch nicht voll, aber da ich (w) zwei Kinder habe, und wir mindestens ein Kind wegen der genommenen Elternzeit bei mir anrechnen lassen werden, komme ich auf über 5 Jahre und werde eine Rente aus der GRV erhalten. Da ich zudem nicht vorhabe, in die PKV zu wecheln, werde ich als Rentnerin in der GKV pflichtversichert sein, sodass ich, nach aktueller Rechtslage, nur die Hälfte der Beiträge zahlen muss.
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#52
08.06.2022, 09:02
(08.06.2022, 08:44)Egal schrieb:  
(07.06.2022, 23:23)GKassociate schrieb:  
(07.06.2022, 22:40)Gast schrieb:  
Zitat:es haben sich schon deutlich kundigere Leute als Du damit befasst. Da ich in meinem Referat eines Ministeriums-ich sitze also nur marginal (3Jahre) auf dem Ast VW-beruflich auch mit diesem Thema befasst war, maße ich mir an, mehr Ahnung davon zu haben als Du.

Narzismus in Reinform. Skeptical

Er hat aber recht. So einfach, wie manche es sich vorstellen, geht es nicht, insbesondere nicht ohne Übergangsfristen.


Wer sagt denn, dass es einfach wäre? Natürlich müsste man Übergangslösungen für alle schaffen, die jetzt ins Versorgungswerk einzahlen. Aber hier tut eine Person so, als wäre ein vor 100 Jahren geschaffener Tatbestand für alle Ewigkeit unveränderlich und das ist er einfach nicht.
Pöbeln  tut übrigens nur einer von beiden und zwar genau derjenige, der es dem anderen vorhält.

Der Gesetzgeber hat im Übrigen schon mehrfach in den erworbenen Besitzstand der Betriebsrentner und der privaten Vorsorge eingegriffen und zwar mit wenig Rücksicht auf Art. 14 GG. Ist vor dem BVerfG trotzdem durchgegangen.

Der Staat hat in den letzten 73 Jahren unter dem Grundgesetz deutlich schwieriger Sachen geschafft, als VW-Mitglieder in die gRV einzugliedern.
Zitieren
Egal
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.235
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#53
08.06.2022, 10:29
(08.06.2022, 09:02)Gast schrieb:  
(08.06.2022, 08:44)Egal schrieb:  
(07.06.2022, 23:23)GKassociate schrieb:  
(07.06.2022, 22:40)Gast schrieb:  
Zitat:es haben sich schon deutlich kundigere Leute als Du damit befasst. Da ich in meinem Referat eines Ministeriums-ich sitze also nur marginal (3Jahre) auf dem Ast VW-beruflich auch mit diesem Thema befasst war, maße ich mir an, mehr Ahnung davon zu haben als Du.

Narzismus in Reinform. Skeptical

Er hat aber recht. So einfach, wie manche es sich vorstellen, geht es nicht, insbesondere nicht ohne Übergangsfristen.


Wer sagt denn, dass es einfach wäre? Natürlich müsste man Übergangslösungen für alle schaffen, die jetzt ins Versorgungswerk einzahlen. Aber hier tut eine Person so, als wäre ein vor 100 Jahren geschaffener Tatbestand für alle Ewigkeit unveränderlich und das ist er einfach nicht.
Pöbeln  tut übrigens nur einer von beiden und zwar genau derjenige, der es dem anderen vorhält.

Der Gesetzgeber hat im Übrigen schon mehrfach in den erworbenen Besitzstand der Betriebsrentner und der privaten Vorsorge eingegriffen und zwar mit wenig Rücksicht auf Art. 14 GG. Ist vor dem BVerfG trotzdem durchgegangen.

Der Staat hat in den letzten 73 Jahren unter dem Grundgesetz deutlich schwieriger Sachen geschafft, als VW-Mitglieder in die gRV einzugliedern.

Eben.
Suchen
Zitieren
GKassociate
Junior Member
Beiträge: 43
Themen: 0
Registriert seit: May 2022
#54
08.06.2022, 10:56
Tatsache ist, dass weder das VW noch die gRV existenzsichernd sein werden. Es bleibt daher die Empfehlung, möglichst viel vom Netto privat, zB in Aktienfonds und ggfls. in eigengenutzen Immobilien anzulegen, um unabhängiger von Geld"werten" zu sein.
Suchen
Zitieren
GKassociate
Junior Member
Beiträge: 43
Themen: 0
Registriert seit: May 2022
#55
08.06.2022, 10:58
(08.06.2022, 08:44)Egal schrieb:  
(07.06.2022, 23:23)GKassociate schrieb:  
(07.06.2022, 22:40)Gast schrieb:  
Zitat:es haben sich schon deutlich kundigere Leute als Du damit befasst. Da ich in meinem Referat eines Ministeriums-ich sitze also nur marginal (3Jahre) auf dem Ast VW-beruflich auch mit diesem Thema befasst war, maße ich mir an, mehr Ahnung davon zu haben als Du.

Narzismus in Reinform. Skeptical

Er hat aber recht. So einfach, wie manche es sich vorstellen, geht es nicht, insbesondere nicht ohne Übergangsfristen.


Wer sagt denn, dass es einfach wäre? Natürlich müsste man Übergangslösungen für alle schaffen, die jetzt ins Versorgungswerk einzahlen. Aber hier tut eine Person so, als wäre ein vor 100 Jahren geschaffener Tatbestand für alle Ewigkeit unveränderlich und das ist er einfach nicht.
Pöbeln  tut übrigens nur einer von beiden und zwar genau derjenige, der es dem anderen vorhält.

Der Gesetzgeber hat im Übrigen schon mehrfach in den erworbenen Besitzstand der Betriebsrentner und der privaten Vorsorge eingegriffen und zwar mit wenig Rücksicht auf Art. 14 GG. Ist vor dem BVerfG trotzdem durchgegangen.

Genau aus dem Grund rate ich zur Anlage in Wertpapieren. Dort hat es bisher weniger Eingriffe gegeben, zumal dort die Eigentumsgarantie deutlich stärker ist als bei bloßen Versorgungszusagen.
Suchen
Zitieren
Anon
Member
***
Beiträge: 198
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2021
#56
08.06.2022, 11:06
(08.06.2022, 10:56)GKassociate schrieb:  Tatsache ist, dass weder das VW noch die gRV existenzsichernd sein werden. Es bleibt daher die Empfehlung, möglichst viel vom Netto privat, zB in Aktienfonds und ggfls. in eigengenutzen Immobilien anzulegen, um unabhängiger von Geld"werten" zu sein.

Jedes Mal wenn ich ausrechne, was ich in 30-40 Jahren zum Renteneintritt hätte, dürfte ich meine Versorgungswerkbeiträge einfach in einen MSCI-World anlegen, und dem die Versorgungswerk-Erwartungen entgegenhalte, muss ich weinen :(
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#57
08.06.2022, 11:26
(08.06.2022, 11:06)Anon schrieb:  
(08.06.2022, 10:56)GKassociate schrieb:  Tatsache ist, dass weder das VW noch die gRV existenzsichernd sein werden. Es bleibt daher die Empfehlung, möglichst viel vom Netto privat, zB in Aktienfonds und ggfls. in eigengenutzen Immobilien anzulegen, um unabhängiger von Geld"werten" zu sein.

Jedes Mal wenn ich ausrechne, was ich in 30-40 Jahren zum Renteneintritt hätte, dürfte ich meine Versorgungswerkbeiträge einfach in einen MSCI-World anlegen, und dem die Versorgungswerk-Erwartungen entgegenhalte, muss ich weinen :(

Wobei das VW ja zumindest noch kapitalbasiert ist, also dort auch eine Rendite erzielt wird, ähnlich einer Anlage in ETFs. Du musst halt bedenken, dass das VW in der Anlage absolut sicher muss und die Auszahlungen ziemlich gleichbleibend sein sollen. Zudem kommen diverse Leistungen wie die BU oder Witwenrente hinzu. Das natürlich gegen eine Anlageform mit 7% Zinsen gegenzurechnen, ist immer hart. 

Wobei auch die Differenzen gar nicht so gewaltig sind, wenn den Steuersatz hinzunimmt und gewisse Schwankungen einrechnet. Selbst angelegt käme ich da bei Renteneintritt bei einer 30 jährigen Auszahlungsphase mit Kapitalverzehr auf 6k, beim Versorgungswerk (aktuell berechnet) auf 4k. Der Abschlag ist in meinen Augen in Verbindung mit der Sicherheit in Ordnung. gRV käme ich auf 2k, das wäre natürlich böse.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#58
08.06.2022, 11:27
(08.06.2022, 08:44)Egal schrieb:  
(07.06.2022, 23:23)GKassociate schrieb:  
(07.06.2022, 22:40)Gast schrieb:  
Zitat:es haben sich schon deutlich kundigere Leute als Du damit befasst. Da ich in meinem Referat eines Ministeriums-ich sitze also nur marginal (3Jahre) auf dem Ast VW-beruflich auch mit diesem Thema befasst war, maße ich mir an, mehr Ahnung davon zu haben als Du.

Narzismus in Reinform. Skeptical

Er hat aber recht. So einfach, wie manche es sich vorstellen, geht es nicht, insbesondere nicht ohne Übergangsfristen.


Wer sagt denn, dass es einfach wäre? Natürlich müsste man Übergangslösungen für alle schaffen, die jetzt ins Versorgungswerk einzahlen. Aber hier tut eine Person so, als wäre ein vor 100 Jahren geschaffener Tatbestand für alle Ewigkeit unveränderlich und das ist er einfach nicht.
Pöbeln  tut übrigens nur einer von beiden und zwar genau derjenige, der es dem anderen vorhält.

Der Gesetzgeber hat im Übrigen schon mehrfach in den erworbenen Besitzstand der Betriebsrentner und der privaten Vorsorge eingegriffen und zwar mit wenig Rücksicht auf Art. 14 GG. Ist vor dem BVerfG trotzdem durchgegangen.

Jetzt wird es ganz abstrus. Von bAV hast Du natürlich auch keine Ahnung. Es wurde im Gegenteil bei den Bemühungen, die Zusatzversorgung des ÖD zu ändern, die Verfassungswidrigkeit festgestellt und es hat ziemlich viele Bemühungen des Gesetzgebers gebraucht,um es auf eine einigermaßen tragfähige Basis zu stellen. Und die Eingriffshürden in die bAV sind, je nach Stufe extrem hoch.Die erfolgen auch idR nicht gesetzlich,sondern durch den Arbeitgeber. Auf der ersten Stufe geht quasi nichts (extrem seltene Ausnahmefälle ausgenommen wie Überversorgung nach Gesetzesänderung, wo auch Mal das BVerfG die Zulässigkeit des Eingriffs anerkennt) und Eingriffe dahin,erklärt dann regelmäßig das BAG für unwirksam. Zum BVerfG gelangt das selten. Ein großes Thema war nur das Thema Verbeitragung der DV in der Sozialversicherung, die auch das BVerfG für rechtmäßig erachtet hat. Das betrifft aber nicht die Versorgungszusage/Anwartschaft.

Aber schön, die ganzen Kundigen hier, die alles so viel besser wissen als die Leute in Ministerien und die Probleme einfach dadurch "lösen", dass sie diese ignorieren.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#59
08.06.2022, 13:04
(08.06.2022, 08:53)Egal schrieb:  
(08.06.2022, 08:17)Gast schrieb:  
(08.06.2022, 08:13)Gast schrieb:  Ich habe mich als Unternehmensjurist für die Zulassung als Syndikus entschieden.

Einfache Risikoabwägung: 

Dass angesammelte Anwartschaften in der GRV in der Zukunft erhebliche Wertverluste erleiden werden, halte ich für sehr wahrscheinlich. Entweder durch fehlenden Inflationsausgleich oder durch weitere Herabsetzung des Renteneintrittsalters.

Versorgungswerke können in Zahlungsschwierigkeiten geraten und erworbene Rentenanwartschaften kürzen. Das ist ein normales wirtschaftliches Risiko, was ich als sehr viel niedriger einschätze als das klar erkennbare und kaum vermeidbare politisch/gesellschaftliche Risiko der Rentenkürzung aufgrund des missratenden Umlageverfahrens in der GRV. Die Pleite eines Versorgungswerkes halte ich aufgrund der vorgeschriebenen Anlagestruktur (wenig renditereiche Risiko-Anlagen) für ziemlich unwahrscheinlich.

In die GRV werde ich in Zukunft freiwillig den Mindestbeitrag einzahlen, um die 5 Jahre Mindestversicherungszeit voll zu machen. Hat nach jetzigem Recht Vorteile bei der Krankenversicherung im Alter (Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner, keine KV-Beiträge auf Kapitalerträge).

Dass die VW eine höhere Rendite bringen als die GRV halte ich für sehr plausibel, habe es aber selbst noch nicht nachgerechnet. Die erste Prognose, die ich vor zwei Jahren bekommen hatte, war noch völlig schief und krumm, weil dort niedrige Beitragszeiten aus Nachversicherung und beitragsfreie Zeiten aus Elternzeiten enthalten waren.

Ergänzung: Was man beim Vergleich Rente VW/GRV allerdings immer zu Lasten des VW berücksichtigen muss, ist das bei der VW-Rente im Versorgungsfall doppelt so hohe KV-Beiträge anfallen. Die GRV übernimmt für Rentner den Arbeitgeberanteil in der Krankenversicherung, das VW nicht.

Auch das nur, wenn man keine Rente in der GRV erworben hat. Da du vorhast, einzuzahlen, wird das bei dir nicht der Fall sein.

Ich habe teilweise sozialversicherungspflichtig, teilweise auf Minijob-Basis vor meiner Zulassung zur Anwaltschaft gearbeitet. Offiziell habe ich die 5 Jahre noch nicht voll, aber da ich (w) zwei Kinder habe, und wir mindestens ein Kind wegen der genommenen Elternzeit bei mir anrechnen lassen werden, komme ich auf über 5 Jahre und werde eine Rente aus der GRV erhalten. Da ich zudem nicht vorhabe, in die PKV zu wecheln, werde ich als Rentnerin in der GKV pflichtversichert sein, sodass ich, nach aktueller Rechtslage, nur die Hälfte der Beiträge zahlen muss.

Nope. Für die GRV-Rente zahlt die Rentenversicherung den AG-Anteil. Das hilft dir aber nichts für die VW-Rente. Das ist nichts anderes, als wenn Du zwei sozialversicherungspflichtige Jobs parallel hast. Jedes sozialversicherungspflichtige Einkommen wird erstmal separat betrachtet. Da das VW keine Arbeitgeberanteile für die ausgezahlte sozialversicherungspflichtige Rente trägt, muss der VW-Rentner für die ausgezahlte Rente den vollen KV-Satz abdrücken.

Das ist übrigens wirtschaftlich und rechtlich im engeren Sinne kein echter Nachteil des VW. Würde das VW die KV-Beiträge zur Hälfte bezahlen wie die RV, dann wäre halt die ausgeschüttete Rente niedriger. Die verfrühstückst als VW-Rentner angespartes Vermögen. Höhere Kosten = niedrigere Ausschüttung. Man muss es halt einfach mit einpreisen, wenn man die ausgezahlten Renten miteinander vergleicht.
Zitieren
Egal
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.235
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#60
08.06.2022, 13:17
(08.06.2022, 11:27)Gast schrieb:  
(08.06.2022, 08:44)Egal schrieb:  
(07.06.2022, 23:23)GKassociate schrieb:  
(07.06.2022, 22:40)Gast schrieb:  
Zitat:es haben sich schon deutlich kundigere Leute als Du damit befasst. Da ich in meinem Referat eines Ministeriums-ich sitze also nur marginal (3Jahre) auf dem Ast VW-beruflich auch mit diesem Thema befasst war, maße ich mir an, mehr Ahnung davon zu haben als Du.

Narzismus in Reinform. Skeptical

Er hat aber recht. So einfach, wie manche es sich vorstellen, geht es nicht, insbesondere nicht ohne Übergangsfristen.


Wer sagt denn, dass es einfach wäre? Natürlich müsste man Übergangslösungen für alle schaffen, die jetzt ins Versorgungswerk einzahlen. Aber hier tut eine Person so, als wäre ein vor 100 Jahren geschaffener Tatbestand für alle Ewigkeit unveränderlich und das ist er einfach nicht.
Pöbeln  tut übrigens nur einer von beiden und zwar genau derjenige, der es dem anderen vorhält.

Der Gesetzgeber hat im Übrigen schon mehrfach in den erworbenen Besitzstand der Betriebsrentner und der privaten Vorsorge eingegriffen und zwar mit wenig Rücksicht auf Art. 14 GG. Ist vor dem BVerfG trotzdem durchgegangen.

Jetzt wird es ganz abstrus. Von bAV hast Du natürlich auch keine Ahnung. Es wurde im Gegenteil bei den Bemühungen, die Zusatzversorgung des ÖD zu ändern, die Verfassungswidrigkeit festgestellt und es hat ziemlich viele Bemühungen des Gesetzgebers gebraucht,um es auf eine einigermaßen tragfähige Basis zu stellen. Und die Eingriffshürden in die bAV sind, je nach Stufe extrem hoch.Die erfolgen auch idR nicht gesetzlich,sondern durch den Arbeitgeber. Auf der ersten Stufe geht quasi nichts (extrem seltene Ausnahmefälle ausgenommen wie Überversorgung nach Gesetzesänderung, wo auch Mal das BVerfG die Zulässigkeit des Eingriffs anerkennt) und Eingriffe dahin,erklärt dann regelmäßig das BAG für unwirksam. Zum BVerfG gelangt das selten. Ein großes Thema war nur das Thema Verbeitragung der DV in der Sozialversicherung, die auch das BVerfG für rechtmäßig erachtet hat. Das betrifft aber nicht die Versorgungszusage/Anwartschaft.

Aber schön, die ganzen Kundigen hier, die alles so viel besser wissen als die Leute in Ministerien und die Probleme einfach dadurch "lösen", dass sie diese ignorieren.

Ja klar. Du bist der Held und wir die Looser. Komm mal von deinem hohen Ross herunter.


Ich bin ebenfalls beruflich mit der Thematik befasst, sicherlich auf einer anderen Ebene als du, da ich in der Privatwirtschaft arbeite und nicht im ÖD und auch nicht ausschließlich. Deine Rumpöbeleien gegen die User hier sind völlig fehl am Platz.
Wenn ich schon lese: "Die Leute in Ministerien". Da denkt einer er sei etwas besseres, lol. An Selbstbewusstsein mangelt es dir nicht. Vielleicht solltest du die Nase aber etwas tiefer tragen, nur so als Tipp.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 4 5 6 7 8 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus